Aneignung ist im ursprünglichen Sinn das Eigen werden von etwas, das seine Eigentümlichkeit im Prozess der Aneignung entfaltet, sofern es Eigenschaften des aneignenden Subjekts erregt. So ist z.B. Arbeit ein Aneignungsprozess der Menschen für ihre Natur durch die Verarbeitung von Natur. Sie machen sich ihre Natur im doppelten Sinn zu eigen: Objektiv durch die Eigenschaften der gegenständlichen Natur, die ihren Bedürfnissen entsprechen, subjektiv durch die Vergegenständlichung ihrer Natur, ihrer natürlichen Fähigkeiten, zur Erzeugung und Befriedigung ihrer Bedürfnisse. Aus dieser Dopplung besteht ihre Naturmacht. Naturaneignung ist daher immer auch die Verwirklichung von Natur. Unnatur entsteht aus einem der Aneignung entgegengesetzten Zweck, aus einer Verwertung von Natur, aus einer Lebensproduktion, für welche die natürlichen Eigenschaften der Dinge und Stoffe durch eine Arbeit angeeignet werden, die den Gesetzen des Warentauschs, der Verwertung der Beziehung der Menschen zur Ausnutzung ihrer Natur (siehe Nutzen) unterworfen sind, die Gebrauchswerte für den Warentausch (siehe Tauschwert) herstellen müssen, um Leben zu können. Solche Arbeit produziert für Bedürfnisse des gesellschaftlichen Gebrauchs und privaten Verbrauchs einer Reproduktion des Marktes, für eine Wirtschaft, die nur durch ihre allgemeine Wertdarstellung (siehe Geld) gesellschaftlich existiert, um den Konsum der Dinge zu verwerten. Das hat zur Folge, dass solche Wirtschaft ihr Wachstum (siehe Wirtschaftswachstum) zugleich zur Bildung von Mehrwert, also zu einem Wertwachstum bestimmt. Dies verwirklicht etwas, was nicht wirklich angeeignet wird, was also nur Wert vermehrt, der eigenschaftslos bleibt, wiewohl alle natürlichen Eigenschaften als siene Wertträger fungieren (siehe hierzu Warenfetischismus). In der Eigenschaftslosigkeit besteht eine Fremdheit, die sich in der Form des Besitzes aneignen lässt (siehe Formbestimmung). Diese Aneignung vollzieht sich nur in der Einverleibung von Fremdem, in welcher die Entfremdung in dem Maß zunimmt, wie die Eigenschaftslosigkeit selbst die Verhältnisse bestimmt, sie gleichgültig werden lässt. Aneignung kann daher auch einen Entfremdungsprozess bestimmen, besonders wo seine Formbestimmung nicht erkannt wird. |
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