Fürsorge ist die gesellschaftliche Wendung an einen Menschen in Not, gesellschaftliche Notwendigkeit. Fürsorge unterstellt kein handelndes Subjekt, wie der Begriff z.B. im Faschismus genutzt wurde, sondern alleine das gesellschaftliche Wissen um die Not der Einzelheit, wie umgekehrt die Vergesellschaftung der Einzelheit als Wissen um die Not der Gesellschaft: Verantwortung.
Der Begriff ist vor allem dadurch überkommen, dass Fürsorge staatliche Agententätigkeit suggeriert, weil der Begriff historisch hierfür gedient hatte. Dennoch ändert das nichts daran, dass jede Gesellschaft in die Pflicht der Fürsorge gegen jeden einzelnen Menschen genommen werden muss.
Gesellschaft ist immer eine System des Selbsterhalts der Menschen und der Bildung ihres Reichtums als ihre Geschichte. Von daher besteht ein unbedingter Zusammenhang von individueller und gesellschaftlicher Reproduktion, die sich idell auch als Notwendigkeit eines jeden, als Pflicht formulieren lässt. Diese entspricht der gesellschaftlichen Pflicht, sich um die Bedingung zu sorgen, in der dem einzelnen seine Pflichterfüllung möglich ist. Eine Ausnutzung dieser Fürsorgepflicht kann allerdings dann vorliegen, wenn der Selbsterhalt des einzelnen sich über den Erhalt der Gesellschaft stellt.
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