"Der Ausdruck dieses durch ihre gemeinschaftlichen Interessen bedingten Willens ist das Gesetz. Gerade das Durchsetzen der voneinander unabhängigen Individuen und ihrer eignen Willen, das auf dieser Basis in ihrem Verhalten gegeneinander notwendig egoistisch ist, macht die Selbstverleugnung im Gesetz und Recht nötig, Selbstverleugnung im Ausnahmsfall, Selbstbehauptung ihrer Interessen im Durchschnittsfall (die daher nicht ihnen, sondern nur dem "mit sich einigen Egoisten" für Selbstverleugnung gilt). ... Übrigens entsteht dieser "Wille", ehe die Verhältnisse so weit entwickelt sind, daß sie ihn produzieren können, auch nur in der Einbildung des Ideologen. Nachdem die Verhältnisse weit genug entwickelt waren, ihn zu produzieren, kann der Ideologe diesen Willen als einen bloß willkürlichen und daher zu allen Zeiten und unter allen Umständen faßbaren sich vorstellen." (MEW 3, Seite 311) In Gesellschaft verhalten sich Menschen zu ihren Lebensbedingungen. In einer Gemeinschaft sind sie selbst das Material ihrer Verhältnisse und konsumieren sich selbst als Lebensumstände ihrer zwischenmenschlichen Beziehungen. Eine Gemeinschaft ist eine aus der gesellschaftlichen und also politischen Form herausgesetzte Vereinigung, die sich eher durch kulturelle Verbundenheiten bestimmt (z.B. in Vereinen für Sport, Studentenverbindung, Züchter, Wohnen usw.). Aus der Form ihrer Gemeinschaft leiten sie ihre eigenen Regeln, ihre Rechte und Pflichten ab, wie es sich durch das verbindliche Ideal als Zweck der Gemeinschaft ergibt. Jedes Mitglied dieser Gemeinschaft ist dem Zweck und die sich hieraus begründenden Inhalte und Rollen unterworfen, oft auch bestrebt, seine Persönlichkeit hierdurch auszustatten oder zu veredeln (siehe hierzu auch narzisstische Persönlichkeit). Eine Gemeinschaft funktioniert durch die Anwesenheit von Menschen in den Übereinstimmungen eines gemeinen Sinns, der aus dem bestimmten Zweck ihres Zusammentreffens ergeht und der ihren Zusammenhang und ihr Zusammensein als Mittel zu dessen Erfüllung begründet. Im Unterschied zu einer Gesellschaft, die selbst schon eine Lebensform darstellt, durch die sie sich bildet, entwickelt und vermittelt, setzt die Gemeinschaft den Zweck ihres Zustandekommens schon voraus und gliedert sich durch die Vermittlung der Beiträge ihrer Zuträger. Während sich die Gesellschaft selbst objektiv reproduzieren und entwickeln muss und sich aus diesem Grund und in diesem Sinn auch organisiert und ordnet, entwickelt und entfaltet die Gemeinschaft ein ihr vorausgesetztes Interesse, das sich in einem subjektiven Zweck von Menschen in einer Gruppe versammelt (z.B. Lebensgemeinschaft, Klassengemeinschaft, Vertragsgemeinschaft, Schicksalsgemeinschaft) und sich in dessen Zielsetzung so bemisst, wie es sich in der allgemeinen Selbstbezogenheit der Einzelnen durch ihre Anwesenheit und Teilnahme bestimmt, die ihren Zusammenhalt in Form einer Solidarität der einzelnen Interessen ausmacht, ohne dass dadurch und darin ihr Zusammenhang selbst verwirklicht ist. Zusammenhalt ist eben statisch und in wieweit darin ein Zusammenwirken zustande kommt, bleibt zufällig. Dagegen gründet menschliche Gesellschaft auf den Notwendigkeiten ihres Zusammenwirkens, das die Naturmächtigkeit ihres Lebens als als allgemeines Lebensverhältnis gebildet hat und ausmacht und fortbildet, begründet sich also immer aus ihrer Produktivkraft. Diese erfordert eine gesellschaftliche Organisation ihrer Nutzung und verlangt eine hierauf gerichtete Aufmerksamkeit und ein dem entsprechendes Wissen und Bewusstsein über die darin implizierten Kenntnisse. Im Unterschied zu einer Gesellschaft ist eine Gemeinschaft die reine Form von einer Gruppierung, in der sich Menschen verbinden und in ihren zwischenmenschlichen Verhältnissen verbindlich sein und sich vertragen können müssen. Nicht ein Gegenstand, eine Sache oder die Notwendigkeit einer Tätigkeit bestimmt ihren Zusammenhang, sondern die Eigenschaften und Fähigkeiten der Persönlichkeiten, die eine solche Gemeinschaft darstellen. Ihre Subjektivität bildet sich von daher im Zweck eines durch die einzelnen Personen vereinigten Zwecks aus, der sie in einem hieraus abgeleiteten persönlichen Nutzen verbündet, weil und sofern sie diesen durch ihre verallgemeinerten Interessen auch als persönliche Erfüllung erfahren. Obwohl die Menschen in solcher Gemeinschaft aus sich selbst heraus begründet erscheinen, die gewöhnliche Form der Gemeinschaft eine zweckbestimmte Gruppierung eigener Bestrebuingen ist, wird darin die Eigenheit selbst zunächst nur außer ihnen verbunden. Ihre Verbindlichkeit ist ihnen im Grunde äußerlich, z.B. als Verein, auch als Lebensgemeinschaft, Ehe, Familie oder dergleichen (siehe auch Lebensburg). Was sie darin dem Inhalt nach für sich finden und empfinden tritt in ihrer Gemeinschaft nur relativ zufällig auf, fällt dem Gemeinen nur in der Form zu, in der es sich durch seine Darstellung beziehen lässt. Die Form dieser Gemeinschaft hat von daher einen den Menschen äußerlichen Inhalt ihrer Subjektivität, der durch deren Zusammentreten in einem bestimmten Lebensraum verwirklicht werden soll und in der Auseinandersetzung der anwesenden Einzelnen hierüber als Gemeines im Sinne von Gemeinsames bestätigt und betrieben wird. Jedes einzelne Mitglied einer Gemeinschaft ist von daher dem verallgemeinerten Interesse hieran unterworfen. Im Zweck der Nutzung bestimmter Eigenschaften und Ziele existiert vor allem ein Sinn für diese Nutzung, ein Sinn, der lediglich als Absicht, als abstrakter Sinn für die Mitglieder der Gemeinschaft so existiert, wie sie ih darzustellen vermögen. Weil er in dieser Form im Verein der beteiligten Menschen vergemeinschaftet sein soll, hat der Lebensraum der Vereinigung auch diesen zu ihrer Substanz (siehe Gemeinsinn). Gemeinschaft ist eine in dieser Form durch ihren gemeinen Nutzen bezweckte und also formbestimmte Anwesenheit von Menschen, die sich auf das Leben in einem bestimmten Raum mit einer bestimmmter Dichte bezieht und sich von Außenstehenden durch diese Beziehung abgrenzt, weil sie nur für sich nützlich sein kann. Gemeinschaft hat nur solange Sinn, solange das Ziel auch wahr ist und auseinander gesetzt wird; sie verliert ihn, wo keine Auseinandersetzung stattfindet und Gemeinsinn aus der Form der Anwesenheiten entsteht, in welchem die Menschen nurmehr abstrakt substanziell und also ohne Selbstgbestimmung eingebunden sind. Dieser ist als bloßes Gemeinschaftsgefühl das Residuum der Subjektivität, der tote Rest einer Gemeinschaft, in welcher die Menschen nurmehr abstrakt eingebunden sind ohne einander Sinn zu vermitteln. Das ist das Gegenteil von Ziel und Zweck der Gemeinschaft, ihr Übersinn, durch den sie sich aufhebt und über die anwesenden Menschen hinweg ideell verfügt, sie oft durch bloße Ideologie verbindet (z.B. Gemeinwohl). Aus einem solchen Gemeinschaftsgefühl speisen sich alle egozentrischen Gefühle durch das darin gegründete "Wir-Gefühl" und dienen der Selbstveredelung. Nationalismus gewinnt hierdurch seinen wesentlichen Nährboden als Volksgemeinschaft. |