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Erläuterungen zu Arbeit

“Nur als das, was meine Arbeit ist, kann sie in meinem Gegenstand erscheinen. Sie kann nicht als das erscheinen, was sie dem Wesen nach nicht ist. Daher erscheint sie nur noch als der gegenständliche, sinnliche, angeschaute und darum über allen Zweifel erhabene Ausdruck meines Selbstverlustes und meiner Ohnmacht“ (MEW EB I, S. 463).

“Die Entfremdung erscheint sowohl darin, daß mein Lebensmittel eines andern ist, daß das, was mein Wunsch, der unzugängliche Besitz eines andern ist, als daß jede Sache selbst ein andres als sich selbst, als daß meine Tätigkeit ein andres, als endlich...daß überhaupt die unendliche Macht herrscht.“ (ebd., S. 554).

Und die Sache herrscht als Macht, weil und sofern die einzelne Arbeit, der Teil einer gesellschaftlichen Arbeit als Privatarbeit existiert und die Gesamtarbeit sich allein in der Privatarbeit als Ding bewährt, welches im Austausch seine Gesellschaft findet. Was als naturwüchsiges System in die gesellschaftliche Teilung der Arbeit blind eingeht, erscheint als Privatarbeit getrennt von ihrem natürlichen Prozeß. In dem Augenblick, wo die Dinge erst im Austausch ihre Beziehung als Arbeitsprodukte finden, wird die Gesellschaftlichkeit der Arbeit zu einem übersinnlichen Gegenstand, dem seine Natürlichkeit nurmehr als nützliches Ding anhaftet, von dem es zugleich gespalten ist.

“In diesem Augenblick erhalten die Privatarbeiten der Produzenten tatsächlich einen doppelten gesellschaftlichen Charakter. Sie müssen einerseits als bestimmte nützliche Arbeiten ein bestimmtes gesellschaftliches Bedürfnis befriedigen und sich so als Glieder der Gesamtarbeit, des naturwüchsigen Systems der gesellschaftlichen Teilung der Arbeit, bewähren. Sie befriedigen andererseits nur die mannigfachen Bedürfnisse ihrer eigenen Produzenten, sofern jede besondere nützliche Privatarbeit mit jeder anderen nützlichen Art Privatarbeit austauschbar ist, also ihr gleichgilt.“ (S. 87).

So verkörpert das Ding in der Leugnung seiner gesellschaftlichen Beziehung als Form von Gesellschaft für den Menschen jene Gesellschaft, in welcher über alle Teilung der Arbeit sich die Entfremdung des Menschen von seiner eigenen Tätigkeit, von seinem Wesen und von seinem Dasein herausstellt. Somit wird die Teilung der Arbeit selbst zur wirklichen Selbständigkeit einzelner Arbeiten und daher zum wirklichen entfremdeten Tun der Menschen, und so wird mir “diese Tätigkeit verhaßt, eine Qual und vielmehr nur der Schein einer Tätigkeit, darum auch eine nur erzwungene Tätigkeit und nur durch eine äußerliche zufällige Not, nicht durch eine innere notwendige Not mir auferlegt.“ (MEW EB I, S. 463) Die so hergestellte Versachlichung der Arbeit selbst, die Teilung der Arbeit als Arbeitsteil versachlichter Beziehung, wird zur vollständigen Entfremdung des menschlichen Wesens.

“Die Teilung der Arbeit ist der nationalökonomische Ausdruck von der Gesellschaftlichkeit der Arbeit innerhalb der Entfremdung. Oder, da die Arbeit nur ein Ausdruck der menschlichen Tätigkeit innerhalb der Entäußerung, der Lebensäußerung als Lebensentäußerung ist, so ist auch die Teilung der Arbeit nichts andres, als das entfremdete, entäußerte Setzen der menschlichen Tätigkeit als einer realen Gattungstätigkeit oder als Tätigkeit des Menschen als Gattungswesen.“ (ebd., S. 557).