Erläuterungen zu Staat | |||||
Der bürgerliche Staat gründet auf der Lebensweise seiner Bürger und den Verhältnissen, die sie als Menschen hierzu haben. Der Staat ist also ein Verhältnis, worin ihre Gesellschaft bereits als Bedingung des gesamten Lebensprozesses (Infrastruktur der Produktion, Bildung, Sozialsystym) und als Kultur als ihre Selbstreflektion (Kunst, Sitte, Recht, Wissenschaft) abstrakt besteht. Der bürgerliche Staat ist eine Gesellschaft, wie sie abstrakt besteht und hat sowohl die Kreisläufe der Ökonomie und der Kultur zu seiner Voraussetzung. Er ist die abstrakte Vermittlung der ökonomischen Lebensbedingungen und der bürgerliche Kultur und stellt beide in sein seinen Zweck. Indem dieser Zusammenhang nur in der Abstraktion, also negativ funktionierrt, steht der Staat im Widerspruch von allgemeinen Lebensinteressen (Fortbestand der Gesellschaft und der allgemeinen Lebensgrundlagen) und allgemeinen Kulturinteressen (Selbstreflektion). Er faßt das Produktions- und Reproduktionsinteresse der Menschen wie ein menschliches Allgemeininteresse als abstrakte Gesellschaft in sich zusammen - aber ihm "gelingt" diese Zusammenfassung nur dadurch, dass er das Allgemeininteresse als Reproduktionsinteresse des Kapitals verfolgt. Als ideeller Gesamtkapitalist spitzt sich in ihm der Widerspruch des Kapitalismus, der Widerspruch von Privatheit und Gesellschaftlichkeit der Lebens- und Produktionsverhältnisse auf einer staatspolitischen Ebene zu. Das Volk ist darin wahrnehmender Teilhaber, der sich seine Meinung bildet und über die möglichen Alternativen im allgemeinen Verhalten zu den Sachzwängen nachdenkt und streitet. Es existiert in der bürgerlichen Demokratie eben burgherrlich (das ist der Wortsinn von Bürger): als ideeller Souverän, der sich dem Staat als Wählermeinung zuneigt oder seine Politik abweist, indem es neue Angebote an Politikern oder politischen Richtungen fördert. Aber es ist nicht der wirkliche Souverän des Staates. Es erzeugt nicht die Politik, - es wundert sich über mancherlei Zwänge, denen die Politiker nach den Wahljahren zu folgen haben. Es hat keine wirklich politische Existenz, solange es nur und ausschließlich als Wählermeinung gesellschaftlich auftreten kann, solange also der Ort der Gesellschaftsbildung (die Arbeit und ihre Glieder und die Bedürfnisse, die sie enthält) von dem politischen Ort getrennt bleibt, d.h. davon unterschiedenen Interessen folgt. Der bürgerliche Staat hat ein wesentliches Interesse am Erhalt der bestehenden Verhältnisse, der allgemeinen Besitzverhältnisse, von denen die Besitzlosen als bloße Eigentümer ihrer Lebenskräfte abhängig sind, und verfolgt in letzter Konsequenz die Interessen des allgemeinen Besitzstandes, die er als Interesse des allgemein Menschlichen ausgibt und das er als Bedürfnis des Volkes nur vermuten und ansprechen kann. Er ist nicht nur der Hüter der kapitalistischen Produktionsbedingungen, der Verfügbarkeit von billiger Arbeitskraft und billiger Produktionsmittel und -materialien, nicht nur Kasse für die Rente, sondern auch der Träger und Förderer der Hochkultur. Aus den ursprünglichen Aufgaben des bürgerlichen Staats folgt seine eigentlich konservative Beziehung auf die Gesellschaft, die sich an der Notwendigkeit der Erhaltung der bestehenden Verhältnisse bemisst und seine Ermessensgrundlagen ideologisch und allgemein bewertet: Die Rechtschaffenheit des Verwaltens und Verfügens, die Selbstgerechtigkeit des freien Willens als Allgemeinwille und die Bezichtigung von Aufwiegelungen oder Aufständen durch die Moral des Allgemeinverhaltens, der Sitte und des Anstands. Der Staat regelt auf dieser Grundlage die Willensverhältnisse (Zivilrecht), die Bezichtigung, Verfolgung und Bestrafung von Rechtsbrechern (Strafrecht), Aufbau und Erhalt der Infrastruktur und die Bereitstellung von Fähigkeiten und Grundlagen für die gesellschaftliche Arbeit (Verkehrswesen, Ausbildung, Notenbank). Und schließlich hat er die große Aufgabe der Förderung von allgemeiner Wohlfahrt und Kultur und die Restauration der Gesellschaft bei wirtschaftlichen und sozialen Problemen. Durch diese Förderaufgaben, die letztlich daraus resultieren, dass das Kapitalverhältnis als solches die gesellschaftlichen Potenzen nicht fördern, sondern nur vernutzen (entleeren) kann, enthält sein Handeln auch den Widerspruch von Allgemeinkultur und Krisenmanagement, das als Grundlage der neuzeitlichen Probleme noch herauszustellen ist. Der Widerspruch löst sich in dem Maße, wie das Krisenmanagement durch Internationalisierung der Wertbildung auch gegen die konservativen Interessen des Staates gefordert ist. Innerhalb der nationalen Kapitale besteht bei wachsender Krisenlage nicht die hinreichende Wirtschaftskraft und auch nicht das Interesse, große Teile des Mehrwerts zur Krisenfinanzierung abzutreten. Das Kapital kommt hier schnell an seine Grenze. Klassenkämpfe wären unausweichlich. Durch die Internationalisierung des Kapitals, anfangs (in der Zeit des Kolonialismus) noch unter Nutzung des Militärs, konnte der Krisenpuffer erweitert werden, weil hinreichende Anteile des Mehrwerts - auch bei inländischem Fall der Profitrate - durch Exportgewinne national ausgeglichen wurden. Die Steuereinnahmen des Staates reichten dann auch zu einem Management, welches die Idee des kapitalistischen Wohlfahrtsstaats aufkommen ließ. Das Kapital musste seine Interessen nicht mehr über die Grenzen der allgemein nötigen Reproduktionskosten seiner Arbeiter hinaustreiben, sondern konnte sich - dank der staatlichen Absicherung - im Inland friedlich geben. | ||