42. Kapitel. Differentialrente II - Zweiter Fall | Inhalt | 44. Kapitel. Differentialrente auch auf dem schlechtesten bebauten Boden

Karl Marx - Friedrich Engels - Werke, Band 25, "Das Kapital", Bd. III, Sechster Abschnitt, S. 722 - 746
Dietz Verlag, Berlin/DDR 1983

DREIUNDVIERZIGSTES KAPITEL
Die Differentialrente II - Dritter Fall:
Steigender Produktionspreis. Resultate

<722> {Steigender Produktionspreis setzt voraus, daß die Produktivität der geringsten, keine Rente zahlenden Bodenqualität abnimmt. Nur wenn die auf A gelegten 21/2 Pfd.St. weniger als 1 qr. oder die 5 Pfd.St. weniger als 2 qrs. produzieren oder wenn ein noch schlechterer Boden als A in Bebauung genommen werden muß, kann der als regulierend angenommene Produktionspreis über 3 Pfd.St. per qr steigen.

Bei gleichbleibender oder gar steigender Produktivität der zweiten Kapitalanlage wäre dies nur möglich, wenn die Produktivität der ersten Kapitalanlage von 21/2 Pfd.St. abgenommen hätte. Dieser Fall kommt oft genug vor. Z.B. wenn bei oberflächlichem Pflügen die erschöpfte obere Ackerkrume bei der alten Bewirtschaftung abnehmende Erträge gibt und dann der durch tieferes Pflügen emporgeworfne Untergrund unter rationeller Behandlung wieder höhere Erträge als früher liefert. Aber dieser Spezialfall gehört, genaugenommen, nicht hierher. Das Fallen der Produktivität der ersten Kapitalanlage von 21/2 Pfd.St. bedingt für die bessern Bodenarten, selbst wenn dort die Verhältnisse analog angenommen werden, ein Fallen der Differentialrente I; hier aber betrachten wir nur die Differentialrente II. Da aber der vorliegende Spezialfall nicht vorkommen kann, ohne daß die Differentialrente II bereits als bestehend vorausgesetzt wird, und in der Tat die Rückwirkung einer Modifikation von Differentialrente I auf II darstellt, geben wir ein Beispiel davon.

Die Geldrente wie der Geldertrag sind dieselben wie in Tabelle II. Der gestiegne regulierende Produktionspreis ersetzt genau, was an der Quantität des Produkts ausgefallen ist; da beide in umgekehrtem Verhältnis variieren, ist selbstverständlich, daß das Produkt beider dasselbe bleibt.

<723>

Tabelle VII

Bo-
den-
art

Kapital-
anlage

Profit

Produktions-
kosten

Produkt

Ver-
kaufs-
preis

Ertrag

Korn-
rente

Geld-
rente

Rentrate

Acres

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

A

1

21/2+ 21/2

1

6

1/2+11/4=13/4

33/7

6

0

0

0%

B

1

21/2+ 21/2

1

6

1+21/2=31/2

33/7

12

13/4

6

120%

C

1

21/2+ 21/2

1

6

11/2+33/4=51/4

33/7

18

31/2

12

240%

D

1

21/2+ 21/2

1

6

2+5=7

33/7

24

51/4

18

360%

20

171/2

60

101/2

36

240%

Im obigen Fall war angenommen, daß die Produktivkraft der zweiten Kapitalanlage höher sei als die ursprüngliche Produktivität der ersten Anlage. Die Sache bleibt sich gleich, wenn wir für die zweite Anlage nur dieselbe Produktivität ansetzen, die der ersten ursprünglich zukam, wie in folgender

Tabelle VIII

Bo-
den-
art

Kapital-
anlage

Profit

Produk-
tions-
kosten

Produkt

Ver-
kaufs-
preis

Ertrag

Rente

Rate des Surplus-
profits

Korn

Geld

Acres

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

A

1

21/2+21/2=5

1

6

1/2+1=11/2

4

6

0

0

0%

B

1

21/2+21/2=5

1

6

1+2=3

4

12

11/2

6

120%

C

1

21/2+21/2=5

1

6

11/2+3=41/2

4

18

3

12

240%

D

1

21/2+21/2=5

1

6

2+4=6

4

24

41/2

18

360%

20

15

960

9

36

240%

Auch hier bedingt der in demselben Verhältnis steigende Produktionspreis, daß die Abnahme in der Produktivität für Ertrag wie Geldrente voll aufgewogen wird.

Rein tritt der dritte Fall nur hervor bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalanlage, während die der ersten, wie dies für den ersten und zweiten Fall überall angenommen, konstant bleibt. Hier wird Differentialrente I nicht berührt, die Veränderung findet nur statt mit dem aus der Differentialrente II entspringenden Anteil. Wir geben zwei Beispiele; im ersten sei die Produktivität der zweiten Kapitalanlage auf 1/2, in der zweiten auf 1/4 reduziert.

<724>

Tabelle IX

Bo-
den-
art

Kapital-
anlage

Profit

Produk-
tions-
kosten

Produkt

Ver-
kaufs-
preis

Ertrag

Rente

Rate des Surplus-
profits

Korn

Geld

Acres

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

A

1

21/2+21/2=5

1

6

1+1/2=11/2

4

6

0

0

0%

B

1

21/2+21/2=5

1

6

2+1=3

4

12

11/2

6

120%

C

1

21/2+21/2=5

1

6

3+11/2=41/2

4

18

3

12

240%

D

1

21/2+21/2=5

1

6

4+2=6

4

24

41/2

18

360%

20

15

960

9

36

240%

Tabelle IX ist dieselbe wie Tabelle VIII, nur daß die Abnahme der Produktivität in VIII auf die erste, in IX auf die zweite Kapitalanlage fällt.

Tabelle X

Bo-
den-
art

Kapital-
anlage

Profit

Produk-
tions-
kosten

Produkt

Ver-
kaufs-
preis

Ertrag

Rente

Rate des Surplus-
profits

Korn

Geld

Acres

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

A

1

21/2+21/2=5

1

6

1+1/4=11/4

41/5

6

0

0

0%

B

1

21/2+21/2=5

1

6

2+1/2=31/2

41/5

12

11/4

6

120%

C

1

21/2+21/2=5

1

6

3+3/4=33/4

41/5

18

2+1/2

12

240%

D

1

21/2+21/2=5

1

6

4+1=5

41/5

24

33/4

18

360%

20

26

121/2

60

71/2

36

240%

Auch in dieser Tabelle bleiben Gesamtertrag, Geldrental und Rentrate dieselben wie in Tabelle II, VII und VI II, weil abermals Produkt und Verkaufspreis im umgekehrten Verhältnis variiert haben, die Kapitalanlage aber dieselbe geblieben ist.

Wie steht es aber in dem andern, bei steigendem Produktionspreis möglichen Fall, nämlich, wenn ein bisher die Bebauung nicht lohnender, geringrer Boden nun in Bebauung genommen wird?

Nehmen wir an, ein solcher Boden, den wir mit a bezeichnen wollen, käme in Konkurrenz. Dann würde der bisher rentelose Boden A eine Rente abwerfen, und die obigen Tabellen VII, VIII und X würden dann folgende Gestalt annehmen:

<725>

Tabelle VIIa

Bo-
den-
art

Kapital

Profit

Produk-
tions-
kosten

Produkt

Ver-
kaufs-
preis

Ertrag

Rente

Steige-
rung

Acres

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

a

1

5

1

6

11/2

4

6

0

0

0

A

1

21/2+21/2

1

6

1/2+11/4=13/4

4

7

1/4

1

1

B

1

21/2+21/2

1

6

1+21/2=31/2

4

14

2

8

1+7

C

1

21/2+21/2

1

6

11/2+33/4=51/4

4

21

33/4

15

1+2*7

D

1

21/2+21/2

1

6

2+5=7

4

28

51/2

22

1+3*7

30

19

76

111/2

46

Tabelle VIIIa

Bo-
den-
art

Kapital

Profit

Produk-
tions-
kosten

Produkt

Ver-
kaufs-
preis

Ertrag

Rente

Steige-
rung

Acres

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

a

1

5

1

6

11/4

44/5

6

0

0

0

A

1

21/2+21/2

1

6

1/2+1=11/2

44/5

71/5

1/4

11/5

11/5

B

1

21/2+21/2

1

6

1+2=3

44/5

142/5

13/4

82/5

11/5+71/5

C

1

21/2+21/2

1

6

11/2+3=41/2

44/5

215/5

31/4

153/5

11/5+2*71/5

D

1

21/2+21/2

1

6

2+4=6

44/5

284/5

43/4

224/5

11/5+3*71/5

30

161/4

78

10

48

Tabelle Xa

Bo-
den-
art

Kapital

Profit

Produk-
tions-
kosten

Produkt

Ver-
kaufs-
preis

Ertrag

Rente

Steige-
rung

Acres

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

a

1

5

1

6

11/8

51/3

6

0

0

0

A

1

21/2+21/2

1

6

1+1/4=11/4

51/3

62/3

1/8

2/3

2/3

B

1

21/2+21/2

1

6

2+1/2=3

51/3

131/3

13/8

71/3

2/3+62/3

C

1

21/2+21/2

1

6

3+3/4=33/4

51/3

20

25/8

14

2/3+2*62/3

D

1

21/2+21/2

1

6

4+1=5

51/3

262/3

37/8

202/3

2/3+3*62/3

30

135/8

722/3

8

422/3

<726> Durch die Einschiebung von Boden a entsteht eine neue Differentialrente I; auf dieser neuen Grundlage entwickelt sich dann die Differentialrente II ebenfalls in veränderter Gestalt. Der Boden a hat in jeder der drei obigen Tabellen eine verschiedne Fruchtbarkeit; die Reihe der proportionell steigenden Fruchtbarkeiten beginnt erst mit A. Demgemäß verhält sich auch die Reihe der steigenden Renten. Die Rente des schlechtesten Rente tragenden, früher rentelosen Bodens bildet eine Konstante, die allen höheren Renten einfach zuaddiert wird; erst nach Abzug dieser Konstanten tritt bei den höheren Renten die Reihe der Differenzen klar hervor und ihr Parallelismus mit der Fruchtbarkeitsreihe der Bodenarten. In allen Tabellen verhalten sich die Fruchtbarkeiten, von A bis D, wie 1 : 2 : 3 : 4 und dementsprechend die Renten:

in VIIa wie 1 : 1 + 7 : 1 + 2 * 7 : 1 + 3 * 7,
in VIIIa wie 11/5 : 11/5 + 71/5 : 11/5 + 2 * 71/5 :11/5 + 3 * 71/5,
in Xa wie 2/3: 2/3 + 62/3: 2/3 + 2 * 62/3: 2/3 + 3 * 62/3.

Kurz: Ist die Rente von A = n und die Rente des Bodens von nächst höherer Fruchtbarkeit n + rn, so ist die Reihe wie n : n + m : n + 2m : n + 3m usw. - F. E.}

__________

{Da der obige dritte Fall im Manuskript nicht ausgearbeitet war - es steht nur der Titel da -, so blieb es Aufgabe des Herausgebers, dies wie vorstehend so gut es ging zu ergänzen. Es bleibt ihm aber auch noch übrig, aus der ganzen bisherigen Untersuchung der Differentialrente II in ihren drei Hauptfällen und neun Unterfällen die sich ergebenden allgemeinen Schlüsse zu ziehn. Für diesen Zweck aber passen die im Manuskript gegebnen Beispiele nur wenig. Sie nehmen erstens Bodenstücke in Vergleich, deren Erträge, für gleichgroße Flächen, sich verhalten wie 1 : 2 : 3 : 4; also Unterschiede, die schon von vornherein stark übertreiben und die im Verlauf der sich auf dieser Grundlage entwickelnden Annahmen und Berechnungen zu vollständig gewaltsamen Zahlenverhältnissen führen. Zweitens aber erwecken sie einen durchaus falschen Schein. Wenn für Fruchtbarkeitsgrade, die sich verhalten wie 1 : 2 : 3 : 4 etc., sich Renten ergeben von der Reihe 0 : 1 : 2 : 3 etc., so fühlt man sich sofort versucht, die zweite Reihe aus der ersten abzuleiten und die Verdopplung, Verdreifachung etc. der Renten aus der Verdopplung, Verdreifachung usw. der Gesamterträge zu erklären. Dies wäre aber durchaus unrichtig. Die Renten verhalten sich wie 0 : 1 : 2 : 3 : 4 auch dann, wenn sich die Fruchtbarkeitsgrade verhalten wie n : n + l : n + 2 : n + 3 : n + 4; die Renten verhalten sich nicht wie die <727> Fruchtbarkeitsgrade, sondern wie die Fruchtbarkeitsunterschiede, von dem rentelosen Boden als dem Nullpunkt an gerechnet.

Die Tabellen des Originals mußten zur Erklärung des Textes gegeben werden. Um aber für die unten folgenden Resultate der Untersuchung eine anschauliche Grundlage zu erhalten, gebe ich in folgendem eine neue Reihe von Tabellen, worin die Erträge in Bushels (1/2 Quarter oder 36,35 Liter) und Schillingen (= Mark) angegeben sind.

Die erste Tabelle (XI) entspricht der früheren Tabelle I. Sie gibt die Erträge und Renten für fünf Bodenqualitäten A-E, bei einer ersten Kapitalanlage von 50 sh., was mit 10 sh. Profit = 60 sh. Gesamtproduktionskosten per Acre ausmacht. Die Kornerträge sind niedrig angesetzt: 10, 12, 14, 16, 18 Bushels per Acre. Der sich ergebende regulierende Produktionspreis ist 6 sh. per Bushel.

Die folgenden 13 Tabellen entsprechen den in diesem und den beiden vorigen Kapiteln behandelten drei Fällen der Differentialrente II, bei einer zusätzlichen Kapitalanlage auf demselben Boden von 50 sh. per Acre, bei konstantem, fallendem und steigendem Produktionspreis. Jeder dieser Fälle wird wieder dargestellt, wie er sich gestaltet 1. bei gleichbleibender, 2. bei fallender, 3. bei steigender Produktivität der zweiten Kapitalanlage gegenüber der ersten. Dabei ergeben sich einige noch besonders zu veranschaulichende Varianten.

Bei Fall 1: konstanter Produktionspreis, haben wir:

Variante 1:

Gleichbleibende Produktivität der zweiten Kapitalanlage (Tabelle XII).

Variante 2:

Fallende Produktivität. Diese kann stattfinden, nur wenn auf Boden A keine zweite Anlage gemacht wird. Und zwar entweder

a) so, daß Boden B ebenfalls keine Rente aufbringt(TabelleXIII) oder

b) so, daß Boden B nicht ganz rentelos wird (Tab. XIV).

Variante 3:

Steigende Produktivität (Tabelle XV). Auch dieser Fall schließt zweite Kapitalanlage auf Boden A aus.

Bei Fall II: Fallender Produktionspreis, haben wir:

Variante 1:

Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle XVI).

Variante 2:

Fallende Produktivität (Tabelle XVII). Diese beiden Varianten bedingen, daß Boden A außer Konkurrenz tritt, Boden B rentelos wird und den Produktionspreis reguliert.

<728>Variante 3:

Steigende Produktivität (Tabelle XVIII). Hier bleibt Boden A regulierend.

Bei Fall III: Steigender Produktionspreis, sind zwei Modalitäten möglich; Boden A kann rentelos und preisregulierend bleiben, oder aber, es tritt eine geringere Bodenqualität als A in Konkurrenz und reguliert den Preis, wobei A dann Rente abwirft.

Erste Modalität: Boden A bleibt regulierend.

Variante 1:

Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle XIX). Dies ist unter den Voraussetzungen nur zulässig, wenn die Produktivität der ersten Anlage abnimmt.

Variante 2:

Fallende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle XX); dies schließt gleichbleibende Produktivität der ersten Anlage nicht aus.

Variante 3:

Steigende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle XXI); dies bedingt wieder fallende der ersten Anlage.

Zweite Modalität: Eine geringere (mit a bezeichnete) Bodenqualität tritt in Konkurrenz; Boden A wirft Rente ab.

Variante 1:

Gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage (Tabelle XXII).

Variante 2:

Fallende Produktivität (Tabelle XXIII).

Variante 3:

Steigende Produktivität (Tabelle XXIV).

Diese drei Varianten gehn unter den allgemeinen Bedingungen des Problems vor sich und geben zu keinen Bemerkungen Anlaß.

Wir lassen jetzt die Tabellen folgen.

Tabelle XI

Bodenart

Produktions-
kosten

Produkt

Verkaufs-
preis

Ertrag

Rente

Rent-
steigerung

sh.

Buschels

sh.

sh.

sh.

A

60

10

6

60

0

0

B

60

12

6

72

12

12

C

60

14

6

84

24

2 * 12

D

60

16

6

96

36

3 * 12

E

60

18

6

108

48

4 * 12

120

10 * 12

<729> Bei zweiter Kapitalanlage auf denselben Boden.

Erster Fall: Bei konstant bleibendem Produktionspreis.

Variante 1: Bei konstant bleibender Produktivität der zweiten Kapitalanlage.

Tabelle XII

Bodenart

Produktions-
kosten

Produkt

Verkaufs-
preis

Ertrag

Rente

Rent-
steigerung

sh.

Buschels

sh.

sh.

sh.

A

60 + 60 = 120

10 + 10 = 20

6

120

0

0

B

60 + 60 = 120

12 + 12 = 24

6

144

24

24

C

60 + 60 = 120

14 + 14 = 28

6

168

48

2 * 24

D

60 + 60 = 120

16 + 16 = 32

6

192

72

3 * 24

E

60 + 60 = 120

18 + 18 = 36

6

216

96

4 * 24

240

10 * 24

Variante 2: Bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalanlage; auf Boden A keine zweite Anlage.

1. Wenn Boden B rentelos wird.

Tabelle XIII

Bodenart

Produktions-
kosten

Produkt

Verkaufs-
preis

Ertrag

Rente

Rent-
steigerung

sh.

Buschels

sh.

sh.

sh.

A

60

10

6

60

0

0

B

60 + 60 = 120

12 + 8 = 20

6

120

0

0

C

60 + 60 = 120

14 + 91/3 = 231/3

6

140

20

20

D

60 + 60 = 120

16 + 102/3 = 262/3

6

160

40

2 * 20

E

60 + 60 = 120

18 + 12 = 30

6

180

60

3 * 20

120

6 * 24

2. Wenn Boden B nicht ganz rentelos wird.

Tabelle XIV

Boden-
art

Produktions-
kosten

Produkt

Verkaufs-
preis

Ertrag

Rente

Rent-
steigerung

sh.

Buschels

sh.

sh.

sh.

A

60

10

6

60

0

0

B

60 + 60 = 120

12 + 9 = 21

6

126

6

6

C

60 + 60 = 120

14 + 101/2 = 241/2

6

147

27

6 + 21

D

60 + 60 = 120

16 + 12 = 28

6

168

48

6 + 2 * 21

E

60 + 60 = 120

18 + 131/2 = 311/2

6

189

69

6 + 3 * 21

150

4 * 6 + 6 * 21

<730> Variante 3: Bei steigender Produktivität der 2. Kapitalanlage; auf Boden A auch hier keine zweite Anlage.

Tabelle XV

Boden-
art

Produktions-
kosten

Produkt

Verkaufs-
preis

Ertrag

Rente

Rent-
steigerung

sh.

Buschels

sh.

sh.

sh.

A

60

10

6

60

0

0

B

60 + 60 = 120

12 + 15 = 27

6

162

42

42

C

60 + 60 = 120

14 + 171/2 = 311/2

6

189

69

42 + 27

D

60 + 60 = 120

16 + 29 = 36

6

216

96

42 + 2 * 27

E

60 + 60 = 120

18 + 221/2 = 401/2

6

243

123

42 + 3 * 27

330

4 * 42 + 6 * 27

Zweiter Fall: Bei fallendem Produktionspreis.

Variante 1: Bei gleichbleibender Produktivität der zweiten Kapitalanlage. Boden A tritt außer Konkurrenz, Boden B wird rentelos.

Tabelle XVI

Boden-
art

Produktions-
kosten

Produkt

Verkaufs-
preis

Ertrag

Rente

Rent-
steigerung

sh.

Buschels

sh.

sh.

sh.

B

60 + 60 = 120

12 + 12 = 24

5

120

0

0

C

60 + 60 = 120

14 + 14 = 28

5

140

20

20

D

60 + 60 = 120

16 + 16 = 32

5

160

40

2 * 20

E

60 + 60 = 120

18 + 18 = 36

5

180

60

3 * 20

120

6 * 20

Variante 2: Bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalanlage; Boden A tritt außer Konkurrenz, Boden B wird rentelos.

Tabelle XVII

Boden-
art

Produktions-
kosten

Produkt

Verkaufs-
preis

Ertrag

Rente

Rent-
steigerung

sh.

Buschels

sh.

sh.

sh.

B

60 + 60 = 120

12 + 9 = 21

55/7

120

0

6

C

60 + 60 = 120

14 + 101/2 = 241/2

55/7

140

20

20

D

60 + 60 = 120

16 + 12 = 28

55/7

160

40

2 * 20

E

60 + 60 = 120

18 + 131/2 = 311/2

55/7

180

60

3 * 20

120

6 * 20

<731> Variante 3: Bei steigender Produktivität der zweiten Kapitalanlage; Boden A bleibt in Konkurrenz. Boden B trägt Rente.

Tabelle XVIII

Boden-
art

Produktions-
kosten

Produkt

Verkaufs-
preis

Ertrag

Rente

Rent-
steigerung

sh.

Buschels

sh.

sh.

sh.

A

60 + 60 = 120

10 + 15 = 25

44/5

120

0

0

B

60 + 60 = 120

12 + 18 = 28

44/5

144

24

24

C

60 + 60 = 120

14 + 21 = 35

44/5

168

48

2 * 24

D

60 + 60 = 120

16 + 24 = 40

44/5

192

72

3 * 24

E

60 + 60 = 120

18 + 27 = 45

44/5

216

96

4 * 24

240

10 * 24

Dritter Fall: Bei steigendem Produktionspreis.

A. Wenn Boden A rentelos und preisregulierend bleibt.

Variante 1: Bei gleichbleibender Produktivität der zweiten Kapitalanlage; was abnehmende Produktivität der ersten Anlage bedingt.

Tabelle XIX

Boden-
art

Produktions-
kosten

Produkt*

Verkaufs-
preis

Ertrag

Rente

Rent-
steigerung

sh.

Buschels

sh.

sh.

sh.

A

60 + 60 = 120

71/2 + 10 = 171/2

66/7

120

0

0

B

60 + 60 = 120

9 + 12 = 21

66/7

144

24

24

C

60 + 60 = 120

101/2 + 14 = 241/2

66/7

168

48

2 * 24

D

60 + 60 = 120

12 + 16 = 28

66/7

192

72

3 * 24

E

60 + 60 = 120

131/2 + 18 = 311/2

66/7

216

96

4 * 24

240

10 * 24

* In der 1. Auflage werden hier versehentlich die Ziffern der Tabelle XXI gegeben.

Variante 2: Bei fallender Produktivität der zweiten Kapitalanlage; was gleichbleibende Produktivität der ersten nicht ausschließt.

Tabelle XX

Boden-
art

Produktions-
kosten

Produkt

Verkaufs-
preis

Ertrag

Rente

Rent-
steigerung

sh.

Buschels

sh.

sh.

sh.

A

60 + 60 = 120

10 + 5 = 15

8

120

0

0

B

60 + 60 = 120

12 + 6 = 18

8

144

24

24

C

60 + 60 = 120

14 + 7 = 21

8

168

48

2 * 24

D

60 + 60 = 120

16 + 8 = 24

8

192

72

3 * 24

E

60 + 60 = 120

18 + 9 = 27

8

216

96

4 * 24

240

10 * 24

<732> Variante 3: Bei steigender Produktivität der zweiten Kapitalanlage, was, unter den Voraussetzungen, fallende der ersten Anlage bedingt.

Tabelle XXI

Boden-
art

Produktions-
kosten

Produkt

Verkaufs-
preis

Ertrag

Rente

Rent-
steigerung

sh.

Buschels

sh.

sh.

sh.

A

60 + 60 = 120

5 + 121/2 = 171/2

66/7

120

0

0

B

60 + 60 = 120

6 + 15 = 21

66/7

144

24

24

C

60 + 60 = 120

7 + 171/2 = 241/2

66/7

168

48

2 * 24

D

60 + 60 = 120

8 + 20 = 28

66/7

192

72

3 * 24

E

60 + 60 = 120

9 + 221/2 = 311/2

66/7

216

96

4 * 24

240

10 * 24

B. Wenn ein geringerer (mit a bezeichneter) Boden preisregulierend wird und Boden A demnach Rente abwirft. Dies läßt für alle Varianten gleichbleibende Produktivität der zweiten Anlage zu.

Variante 1: Gleichbleibende Produktivität der zweiten Kapitalanlage.

Tabelle XXII

Boden-
art

Produktions-
kosten

Produkt

Verkaufs-
preis

Ertrag

Rente

Rent-
steigerung

sh.

Buschels

sh.

sh.

sh.

a

120

16

71/2

120

0

0

A

60 + 60 =120

10 + 10 = 20

71/2

150

30

30

B

60 + 60 = 120

12 + 12 = 24

71/2

180

60

2 * 30

C

60 + 60 = 120

14 + 14 = 28

71/2

210

90

3 * 30

D

60 + 60 = 120

16 + 16 = 32

71/2

240

120

4 * 30

E

60 + 60 = 120

18 + 18 = 36

71/2

270

150

5 * 30

450

15 * 30

Variante 2: Fallende Produktivität der zweiten Kapitalanlage.

Tabelle XXIII

Boden-
art

Produktions-
kosten

Produkt

Verkaufs-
preis

Ertrag

Rente

Rent-
steigerung

sh.

Buschels

sh.

sh.

sh.

a

120

15

8

120

0

0

A

60 + 60 =120

10 + 71/2 = 171/2

8

140

20

20

B

60 + 60 = 120

12 + 9 = 21

8

168

48

20 + 28

C

60 + 60 = 120

14 + 101/2 = 241/2

8

196

76

20 + 2 * 28

D

60 + 60 = 120

16 + 12 = 28

8

224

104

20 + 3 * 28

E

60 + 60 = 120

18 + 131/2 = 311/2

8

252

132

20 + 4 * 28

380

5 * 20 + 10 * 28

<733> Variante 3: Steigende Produktivität der zweiten Kapitalanlage.

Tabelle XXIV

Boden-
art

Produktions-
kosten

Produkt*

Verkaufs-
preis

Ertrag

Rente

Rent-
steigerung

sh.

Buschels

sh.

sh.

sh.

a

120

16

71/2

120

0

0

A

60 + 60 =120

10 + 121/2 = 221/2

71/2

1683/4

483/4

15 + 333/4

B

60 + 60 = 120

12 + 15 = 27

71/2

2021/2

821/2

15 + 2 * 333/4

C

60 + 60 = 120

14 + 171/2 = 311/2

71/2

2361/4

1161/4

15 + 3 * 333/4

D

60 + 60 = 120

16 + 20 = 36

71/2

270

150

15 + 4 * 333/4

E

60 + 60 = 120

18 + 221/2 = 401/2

71/2

3033/4

1833/4

15 + 5 * 333/4

380

5 * 15 + 15 * 333/4

Diese Tabellen ergeben nun folgendes.

Zunächst, daß die Reihe der Renten sich genau Verhält wie die Reihe der Fruchtbarkeitsunterschiede, den rentelosen, regulierenden Boden als Nullpunkt genommen. Nicht die absoluten Erträge, sondern nur die Ertragsdifferenzen sind für die Rente bestimmend. Ob die verschiednen Bodenarten 1, 2, 3, 4, 5 Bushel, ob sie 11, 12, 13, 14, 15 Bushel per Acre Ertrag liefern, die Renten sind in beiden Fällen, der Reihe nach, 0, 1, 2, 3, 4 Bushel, resp. deren Geldertrag.

Weit wichtiger aber ist das Resultat in Beziehung auf die Gesamtrentenerträge bei wiederholter Kapitalanlage auf demselben Boden.

In fünf Fällen aus den untersuchten dreizehn verdoppelt sich mit der Kapitalanlage auch die Gesamtsumme der Renten; statt 10 * 12 sh. wird sie 10 * 24 sh. = 240 sh. Diese Fälle sind:

Fall I, konstanter Preis, Variante 1: gleichbleibende Produktionssteigerung (Tabelle XII).

Fall II, fallender Preis, Variante 3: wachsende Produktionssteigerung (Tabelle XVIII).

Fall III, steigender Preis, erste Modalität, wo Boden A regulierend bleibt, in allen drei Varianten (Tabelle XIX, XX, XXI).

In vier Fällen steigt die Rente um mehr als das Doppelte, nämlich:

Fall I, Variante 3, konstanter Preis, aber wachsende Produktionssteigerung (Tabelle XV). Die Rentensumme steigt auf 330 sh.

Fall III, zweite Modalität, wo Boden A Rente abwirft, in allen drei Varianten (Tabelle XXII, Rente = 15 * 30 = 450 sh.; Tab. XXIII, Rente = 5 * 20 + 10 * 28 = 380 sh.; Tabelle XXIV, Rente = 5 * 15 + 15 * 333/4 = 5811/4 sh.).

<734> In einem Fall steigt sie, aber nicht auf den doppelten Betrag der bei der ersten Kapitalanlage abfallenden Rente:

Fall I, konstanter Preis, Variante 2: fallende Produktivität der zweiten Anlage unter Bedingungen, wo B nicht ganz rentelos wird (Tabelle XIV, Rente = 4 * 6 + 6 * 21 = 150 sh.).

Endlich, nur in drei Fällen bleibt die Gesamtrente bei zweiter Kapitalanlage für alle Bodenarten zusammen, auf demselben Stand wie bei der ersten Anlage (Tabelle XI); es sind dies die Fälle, wo Boden A außer Konkurrenz gesetzt und Boden B regulierend und damit rentelos wird. Die Rente für B fällt also nicht nur weg, sie wird auch von jedem folgenden Glied der Rentenreihe abgezogen; dadurch ist das Ergebnis bedingt. Diese Fälle sind:

Fall I, Variante 2, wenn die Bedingungen derart sind, daß Boden A ausfällt (Tabelle XIII). Die Rentensumme ist 6 * 20, also = 10 * 12 = 120 wie in Tabelle XI.

Fall II, Variante 1 und 2. Hier fällt Boden A nach den Voraussetzungen notwendig aus (Tabelle XVI und XVII), und die Rentensumme ist wieder 6 * 20 = 10 * 12 = 120 sh.

Dies heißt also: in der großen Mehrzahl aller möglichen Fälle steigt die Rente, sowohl per Acre des Rente tragenden Bodens, wie namentlich in ihrer Gesamtsumme, infolge vermehrter Kapitalanlage auf den Boden. Nur in 3 Fällen aus dreizehn untersuchten bleibt ihre Gesamtsumme unverändert. Es sind dies die Fälle, wo die niedrigste, bisher rentelose und regulierende Bodenqualität außer Konkurrenz und die nächsthöhere an ihre Stelle tritt, also rentelos wird. Aber auch in diesen Fällen steigen die Renten auf den besten Bodenarten gegen die der ersten Kapitalanlage geschuldeten; wenn die Rente für C von 24 auf 20 fällt, so steigt die für D und E von 36 und 48 auf 40 und 60 sh.

Ein Fall der Gesamtrenten unter den Stand bei erster Kapitalanlage (Tab. XI) wäre nur möglich, wenn außer Boden A auch Boden B aus der Konkurrenz schiede und Boden C regulierend und rentelos würde.

Je mehr Kapital also auf den Boden verwandt wird, je höher die Entwicklung des Ackerbaus und der Zivilisation überhaupt in einem Lande steht, desto höher steigen die Renten per Acre sowohl wie die Gesamtsumme der Renten, desto riesiger wird der Tribut, den die Gesellschaft den Großgrundbesitzern in der Gestalt von Surplusprofiten zahlt - solange die einmal in Bebauung genommenen Bodenarten alle konkurrenzfähig bleiben.

Dies Gesetz erklärt die wunderbare Lebenszähigkeit der Klasse der großen Grundbesitzer. Keine Gesellschaftsklasse lebt so verschwenderisch, <735> keine nimmt so, wie diese, ein Recht auf einen hergebrachten "standesgemäßen" Luxus in Anspruch, einerlei woher das Geld dazu kommt, keine häuft so leichten Herzens Schulden über Schulden auf. Und doch fällt sie immer wieder auf die Füße - dank dem in den Boden gesteckten Kapital andrer Leute, das ihr Renten einträgt, ganz außer allem Verhältnis zu den Profiten, die der Kapitalist daraus zieht.

Dasselbe Gesetz erklärt aber auch, warum diese Lebenszähigkeit des großen Grundbesitzers allmählich sich erschöpft.

Als die englischen Kornzölle 1846 abgeschafft wurden, glaubten die englischen Fabrikanten, sie hätten dadurch die grundbesitzende Aristokratie in Paupers verwandelt. Statt dessen wurde sie reicher als je vorher. Wie ging das zu? Sehr einfach. Erstens wurde von nun an von den Pächtern kontraktlich verlangt, daß sie 12 Pfd.St. statt 8 Pfd.St. jährlich auf den Acre auslegen sollten, und zweitens bewilligten sich die auch im Unterhaus sehr zahlreich vertretnen Grundherrn eine starke Staatssubvention zur Dränierung und sonstigen permanenten Verbesserung ihrer Ländereien. Da keine totale Verdrängung des schlechtesten Bodens stattfand, sondern höchstens eine, auch meist nur zeitweilige, Verwendung zu andern Zwecken, stiegen die Renten im Verhältnis der gesteigerten Kapitalanlage, und die Grundaristokratie war besser daran als je vorher.

Aber alles ist vergänglich. Die transozeanischen Dampfschiffe und die nord- und südamerikanischen und indischen Eisenbahnen brachten ganz eigentümliche Landstrecken in die Lage, auf den europäischen Kornmärkten zu konkurrieren. Da waren einerseits die nordamerikanischen Prärien, die argentinischen Pampas, Steppen, von der Natur selbst urbar gemacht für den Pflug, jungfräulicher Boden, der auf Jahre hinaus selbst bei primitiver Kultur und ohne Dünger reichliche Erträge bot. Und da waren die Ländereien der russischen und indischen kommunistischen Gemeinwesen, die einen Teil ihres Produkts, und zwar einen stets wachsenden, verkaufen mußten, um Geld zu erhalten für die Steuern, die der erbarmungslose Despotismus des Staats ihnen abzwang - oft genug durch Tortur. Diese Produkte wurden verkauft ohne Rücksicht auf die Produktionskosten, verkauft für den Preis, den der Händler bot, weil der Bauer absolut Geld haben mußte zum Zahlungstermin. Und gegen diese Konkurrenz - des jungfräulichen Steppenbodens wie des unter der Steuerschraube erliegenden russischen und indischen Bauern - konnte der europäische Pächter und Bauer bei den alten Renten nicht aufkommen. Ein Teil des Bodens in Europa kam definitiv für den Kornbau außer Konkurrenz, die Renten fielen überall, unser zweiter Fall, Variante 2 fallender Preis und fallende Produktivität <736> der zusätzlichen Kapitalanlagen wurde die Regel für Europa, und daher der Agrarierjammer von Schottland bis Italien und von Südfrankreich bis nach Ostpreußen. Glücklicherweise ist noch lange nicht alles Steppenland in Bebauung genommen; es ist noch übrig genug vorhanden, um den ganzen europäischen großen Grundbesitz zu ruinieren und den kleinen obendrein. - F. E.}

__________

Die Rubriken, worunter die Rente zu behandeln, sind diese:

A. Differentialrente.
1. Begriff der Differentialrente. Illustration an Wasserkraft. Übergang zur eigentlichen Ackerbaurente.
2. Differentialrente I, entspringend aus verschiedner Fruchtbarkeit verschiedner Bodenstücke.
3. Differentialrente II, entspringend aus sukzessiver Kapitalanlage auf demselben Boden. Zu untersuchen ist Differentialrente II
a) bei stationärem,
b) bei fallendem,
c) bei steigendem Produktionspreis. Und ferner
d) Verwandlung von Surplusprofit in Rente.
4. Einfluß dieser Rente auf die Profitrate.
B. Absolute Rente.
G. Der Bodenpreis.
D. Schlußbetrachtungen über die Grundrente.

__________

Als allgemeines Resultat bei der Betrachtung der Differentialrente überhaupt ergibt sich:

Erstens: Die Bildung von Surplusprofiten kann auf verschiednen Wegen erfolgen. Einerseits auf Basis der Differentialrente I, d.h. auf Basis der Anlage des gesamten Agrikulturkapitals auf einer Bodenfläche, welche aus Bodenarten verschiedner Fruchtbarkeit besteht. Ferner als Differentialrente II, auf Basis der verschiednen Differentialproduktivität sukzessiver Kapitalanlagen auf demselben Boden, d.h. hier größrer Produktivität, z.B. in qrs. Weizen, als mit derselben Kapitalanlage auf dem geringsten, rentelosen, aber den Produktionspreis regulierenden Boden bewirkt wird. Wie diese Surplusprofite aber auch entstehn mögen, ihre Verwandlung in Rente, also ihre Übertragung vom Pächter auf den Grundeigentümer, setzt als vorausgehende Bedingung stets voraus, daß die verschiednen wirklichen <737> individuellen Produktionspreise (d.h. unabhängig von dem allgemeinen, den Markt regulierenden Produktionspreis), welche die Teilprodukte der einzelnen sukzessiven Kapitalanlagen besitzen, vorher zu einem individuellen Durchschnittsproduktionspreis ausgeglichen werden. Der Überschuß des allgemeinen, regulierenden Produktionspreises des Produkts eines Acre über diesen seinen individuellen Durchschnittsproduktionspreis bildet und mißt die Rente per Acre. Bei Differentialrente I sind die Differentialresultate an und für sich unterscheidbar, weil sie auf unterschiednen, außer- und nebeneinander liegenden Bodenteilen, bei einer als normal angenommenen Kapitalauslage per Acre und ihr entsprechender Normalbebauung stattfinden. Bei der Differentialrente II müssen sie erst unterscheidbar gemacht werden: sie müssen in der Tat in die Differentialrente I rückverwandelt werden, und dies kann nur in der angegebnen Weise geschehn. Nehmen wir z.B. die Tabelle III, S. 226 <Siehe vorl. Band, S. 700>.

Boden B gibt für die erste Kapitalanlage von 21/2 Pfd.St. 2 qrs. per Acre und für die zweite, gleich große 11/2 qr.; zusammen 31/2 qrs. auf demselben Acre. Es ist diesen 31/2 qrs., die auf demselben Boden gewachsen, nicht anzusehn, was davon Produkt der Kapitalanlage I und was der Kapitalanlage II ist. Sie sind in der Tat das Produkt des Gesamtkapitals von 5 Pfd.St.; und die wirkliche Tatsache ist nur die, daß ein Kapital von 21/2 Pfd.St. 2 qrs. ergab und eins von 5 Pfd.St. nicht 4, sondern 31/2. Der Fall wäre ganz derselbe, wenn die 5 Pfd.St. 4 qrs. ergäben, so daß die Erträge beider Kapitalanlagen gleich wären, oder auch 5 qrs., so daß die zweite Kapitalanlage einen Überschuß von 1 qr. ergeben würde. Der Produktionspreis der ersten 2 qrs. ist 11/2 Pfd.St. per qr. und der der zweiten 11/2 qr. ist 2 Pfd.St. per qr. Die 31/2 qrs. zusammen kosten daher 6 Pfd.St. Dies ist der individuelle Produktionspreis des Gesamtprodukts und macht im Durchschnitt 1 Pfd.St. 142/7 sh. per qr., sage rund 13/4 Pfd.St. Bei dem durch den Boden A bestimmten allgemeinen Produktionspreis von 3 Pfd.St. gibt dies einen Surplusprofit von 11/4 Pfd.St. per qr. und also für 31/2 qrs. zusammen 43/8 Pfd.St. Bei dem Durchschnittsproduktionspreis von B stellt sich dies dar in rund 11/2 qr. Der Surplusprofit von B stellt sich also dar in einem aliquoten Teil des Produkts von B, den 11/2 qr., die die Rente in Korn ausgedruckt bilden und die sich nach dem allgemeinen Produktionspreis zu 41/2 Pfd.St. verkaufen. Aber umgekehrt ist das überschüssige Produkt eines Acre von B über das eines Acre von A nicht ohne weitres Darstellung von Surplusprofit und daher Surplusprodukt. Nach der Voraus- <738> setzung produziert der Acre B 31/2 qrs., der Acre A nur 1 qr. Das überschüssige Produkt auf B ist also 21/2 qrs., aber das Surplusprodukt ist nur 11/2 qr.; denn auf Bist das doppelte Kapital angelegt wie auf A, und daher sind die Produktionskosten hier doppelt. Fände auf A ebenfalls Anlage von 5 Pfd.St. statt und die Rate der Produktivität bliebe gleich, so wäre das Produkt 2 qrs. statt 1, und es würde sich so zeigen, daß das wirkliche Surplusprodukt gefunden wird durch Vergleichung, nicht von 31/2 und 1, sondern von 31/2 und 2; daß es also nicht 21/2, sondern nur 11/2 qr. ist. Ferner aber, wenn B eine dritte Portion Kapital von 21/2 Pfd.St. anlegte, die nur 1 qr. ergäbe, also dieses qr. 3 Pfd.St. kostete, wie auf A, so würde dessen Verkaufspreis von 3 Pfd.St. nur die Produktionskosten decken, nur den Durchschnittsprofit abwerfen, aber keinen Surplusprofit, also auch nichts, was sich in Rente verwandeln könnte. Das Produkt per Acre einer beliebigen Bodenart, mit dem Produkt per Acre des Bodens A verglichen, zeigt weder an, ob es das Produkt gleicher Kapitalanlage oder größrer ist noch ob das zuschüssige Produkt nur den Produktionspreis deckt oder ob es höherer Produktivität des zuschüssigen Kapitals geschuldet ist.

Zweitens: Bei abnehmender Rate der Produktivität der zuschüssigen Kapitalanlagen - deren Grenze, soweit die Neubildung von Surplusprofit in Betracht kommt, diejenige Kapitalanlage ist, die nur die Produktionskosten deckt, d.h. die das qr. so teuer produziert wie dieselbe Kapitalanlage auf einem Acre des Bodens A, also nach der Voraussetzung zu 3 Pfd.St. - folgt aus dem eben Entwickelten: daß die Grenze, wo die Gesamtkapitalanlage auf den Acre von B keine Rente mehr bilden würde, die ist, wo der individuelle Durchschnittsproduktionspreis des Produkts per Acre von B auf den Produktionspreis per Acre von A steigen würde.

Wenn B nur Kapitalanlagen zusetzt, die den Produktionspreis zahlen, also keinen Surplusprofit, also keine neue Rente bilden, so erhöht dies zwar den individuellen Durchschnittsproduktionspreis per qr., affiziert aber nicht den von den frühern Kapitalanlagen gebildeten Surplusprofit, eventuell die Rente. Denn der Durchschnittsproduktionspreis bleibt immer unter dem von A, und wenn der Preisüberschuß per qr. abnimmt, so nimmt die Zahl der qrs. im selben Verhältnis zu, so daß der Gesamtüberschuß des Preises konstant bleibt.

Im angenommenen Fall produzieren die zwei ersten Kapitalanlagen von 5 Pfd.St. auf B 31/2 qrs., also nach der Voraussetzung 11/2 qr. Rente = 41/2 Pfd.St. Kommt eine dritte Kapitalanlage von 21/2 Pfd.St. hinzu, die aber nur ein zuschüssiges qr. produziert, so ist der Gesamtproduktions- <739> preis (inkl. 20% Profit) der 41/2 qrs. = 9 Pfd.St., also der Durchschnittspreis per qr. = 2 Pfd.St. Der Durchschnittsproduktionspreis per qr. auf B ist also gestiegen von 15/7 Pfd.St. auf 2 Pfd.St., der Surplusprofit per qr., verglichen mit dem regulierenden Preis von A, also gefallen von 12/7 Pfd.St. auf 1 Pfd.St. Aber 1 * 41/2 = 41/2 Pfd.St. ganz wie früher 12/7 * 31/2 = 41/2 Pfd.St.

Nehmen wir an, daß noch eine vierte und fünfte zuschüssige Kapitalanlage von je 21/2 Pfd.St. auf B gemacht würde, die das qr. nur zu seinem allgemeinen Produktionspreis produzierte, so wäre das Gesamtprodukt per Acre jetzt 61/2 qrs. und deren Produktionskosten 15 Pfd.St. Der durchschnittliche Produktionspreis per qr. für B wäre wieder gestiegen von 2 <1. Auflage: 1> Pfd.St. auf 24/13 Pfd.St., und der Surplusprofit per qr., verglichen mit dem regulierenden Produktionspreis von A, wäre wieder gefallen von 1 Pfd.St. auf 9/13 Pfd.St. Aber diese 9/13 Pfd.St. wären nun zu berechnen auf 61/2 qrs. statt auf 41/2. Und 9/13 * 61/2 = 1 * 41/2 = 41/2 Pfd.St.

Es folgt daraus zunächst, daß unter diesen Umständen keine Erhöhung des regulierenden Produktionspreises nötig ist, um zuschüssige Kapitalanlagen auf den Rente tragenden Bodenarten zu ermöglichen selbst bis zu dem Grad, wo das Zusatzkapital ganz aufhört, Surplusprofit zu liefern, und nur noch den Durchschnittsprofit abwirft. Es folgt ferner, daß hier die Summe des Surplusprofits per Acre dieselbe bleibt, wie sehr immer der Surplusprofit per qr. abnehme; diese Abnahme wird stets ausgeglichen durch entsprechende Zunahme der per Acre produzierten qrs. Damit der durchschnittliche Produktionspreis auf den allgemeinen Produktionspreis sich erhebe (also hier auf 3 Pfd.St. steige für Boden B), müßten Kapitalzusätze gemacht werden, deren Produkt einen höhern Produktionspreis hat als den regulierenden von 3 Pfd.St. Aber man wird sehn, daß selbst dies nicht ohne weiteres hinreicht, um den Durchschnittsproduktionspreis per qr. für B auf den allgemeinen Produktionspreis von 3 Pfd.St. hinaufzutreiben.

Nehmen wir an, es wären auf Boden B produziert worden:

1. 31/2 qrs. wie vorhin zu 6 Pfd.St. Produktionspreis; also zwei Kapitalanlagen von je 21/2 Pfd.St., die beide Surplusprofite bilden, aber von abnehmender Höhe.

2. 1 qr. zu 3 Pfd.St.; eine Kapitalanlage, wo der individuelle Produktionspreis gleich wäre dem regulierenden Produktionspreis.

<740> 3.1 qr. zu 4 Pfd.St.: eine Kapitalanlage, wo der individuelle Produktionspreis 331/3% <1. Auflage: 25%> höher ist als der regulierende Preis.

Wir hätten dann 51/2 qrs. per Acre zu 13 Pfd.St., bei einer Kapitalanlage von 107/10 Pfd.St. <1. Auflage: 10 Pfd.St.>, viermal die ursprüngliche Kapitalanlage, aber noch nicht dreimal das Produkt der ersten Kapitalanlage.

51/2 qrs. zu 13 Pfd.St. gibt 24/11 Pfd.St. Durchschnittsproduktionspreis per qr., also beim regulierenden Produktionspreis von 3 Pfd.St. einen Überschuß von 7/11 Pfd.St. per qr., der sich in Rente verwandeln kann. 51/2 qrs. zum Verkauf zum regulierenden Preis von 3 Pfd.St. geben 161/2 Pfd.St. Nach Abzug der Produktionskosten von 13 Pfd.St. bleiben 31/2 Pfd.St. Surplusprofit oder Rente, die zum jetzigen Durchschnittsproduktionspreis des qr. für B, also zu 24/11 Pfd.St. per qr. berechnet, 125/52 qr. <1. Auflage: 15/72> repräsentieren. Die Geldrente wäre um 1 Pfd.St. gefallen, die Kornrente um ungefähr 1/2 qr., aber trotzdem, daß die vierte zuschüssige Kapitalanlage auf B nicht nur keinen Surplusprofit, sondern weniger als den Durchschnittsprofit produziert, existiert nach wie vor Surplusprofit und Rente. Nehmen wir an, daß außer der Kapitalanlage 3 auch die unter 2 über dem regulierenden Produktionspreis produziert, so ist die Gesamtproduktion: 31/2 qrs. zu 6 Pfd.St. + 2 qrs. zu 8 Pfd.St., zusammen 51/2 qrs. zu 14 Pfd.St. Produktionskosten. Der Durchschnittsproduktionspreis per qr. wäre 26/11 Pfd.St. und ließe einen Überschuß von 5/11 Pfd.St. Die 51/2 qrs., verkauft zu 3 Pfd.St., ergeben 161/2 Pfd.St.; davon ab die 14 Pfd.St. Produktionskosten, läßt 21/2 Pfd.St. für Rente. Dies gäbe beim jetzigen durchschnittlichen Produktionspreis auf B 55/56 qr. Es fällt also noch immer Rente ab, obwohl weniger als vorher.

Es zeigt uns dies jedenfalls, daß auf den bessern Ländereien mit zusätzlichen Kapitalanlagen, deren Produkt mehr kostet als der regulierende Produktionspreis, die Rente, wenigstens innerhalb der Grenzen der zulässigen Praxis, nicht verschwinden, sondern nur abnehmen muß, und zwar im Verhältnis einerseits des aliquoten Teils, den dieses unfruchtbarere Kapital von der gesamten Kapitalauslage bildet, andrerseits der Abnahme seiner Fruchtbarkeit. Der Durchschnittspreis seines Produkts stände immer noch unter dem regulierenden Preis und ließe daher immer noch einen in Rente verwandelbaren Surplusprofit.

Nehmen wir nun an, daß der Durchschnittspreis des qr. von B zusammenfällt mit dem allgemeinen Produktionspreis, infolge von vier sukzessiven Kapitalanlagen (21/2, 21/2, 5 und 5 Pfd.St.) mit abnehmender Produktivität.

<741>

Kapital

Profit

Ertrag

Produktions-
kosten

Ver-
kaufs-preis

Ertrag

Surplus für Rente

per qr.

zusam-
men

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

1.

21/2

1/2

2

11/2

3

3

6

1

3

2.

21/2

1/2

11/2

2

3

3

41/2

1/2

11/2

3.

5

1

11/2

4

6

3

41/2

-1/2

-11/2

4.

5

1

1

6

6

3

3

-1

-3

15

3

6

18

18

0

0

Der Pächter verkauft hier jedes qr. zu seinem individuellen Produktionspreis und daher die Gesamtzahl der qrs. zu ihrem Durchschnittsproduktionspreis per qr., der mit dem regulierenden Preis von 3 Pfd.St. zusammenfällt. Er macht daher auf sein Kapital von 15 Pfd.St. nach wie vor einen Profit von 20% = 3 Pfd.St. Aber die Rente ist verschwunden. Wo ist der Überschuß hingekommen bei dieser Ausgleichung der individuellen Produktionspreise jedes qr. mit dem allgemeinen Produktionspreis?

Der Surplusprofit auf die ersten 21/2 Pfd.St. war 3 Pfd.St.; auf die zweiten 21/2 Pfd.St. war er 11/2 Pfd.St.; zusammen Surplusprofit auf 1/3 des vorgeschoßnen Kapitals, also auf 5 Pfd.St. = 41/2 Pfd.St. = 90%.

Bei Kapitalanlage 3 geben 5 Pfd.St. nicht nur keinen Surplusprofit, sondern ihr Produkt von 11/2 qr., zum allgemeinen Produktionspreis verkauft, gibt ein Minus von 11/2 Pfd.St. Endlich bei Kapitalanlage 4 von ebenfalls 5 Pfd.St. gibt ihr Produkt von 1 qr., zum allgemeinen Produktionspreis verkauft, ein Minus von 3 Pfd.St. Beide Kapitalanlagen zusammen ergeben also ein Minus von 41/2 Pfd.St., gleich dem Surplusprofit von 41/2 Pfd.St., der sich auf Kapitalanlagen 1 und 2 ergab.

Die Surplus- und Minusprofite gleichen sich aus. Daher verschwindet die Rente. In der Tat ist dies aber nur möglich, weil die Elemente des Mehrwerts, die Surplusprofit oder Rente bildeten, jetzt in die Bildung des Durchschnittsprofits eingehn. Der Pächter macht diesen Durchschnittsprofit von 3 Pfd.St. auf 15 Pfd.St. oder von 20% auf Kosten der Rente.

Die Ausgleichung des individuellen Durchschnittsproduktionspreises von B zum allgemeinen, den Marktpreis regulierenden Produktionspreis von A setzt voraus, daß die Differenz, um welche der individuelle Preis des Produkts der ersten Kapitalanlagen unter dem regulierenden Preis steht, mehr und mehr aufgewogen und zuletzt ausgeglichen wird durch die Differenz, um welche das Produkt der spätem Kapitalanlagen über den regulierenden Preis zu stehn kommt. Was als Surplusprofit erscheint, solange das Produkt <742> der ersten Kapitalanlagen für sich verkauft wird, wird so nach und nach Teil ihres durchschnittlichen Produktionspreises und geht damit in die Bildung des Durchschnittsprofits ein, bis es schließlich ganz von ihm absorbiert wird.

Werden, statt 15 Pfd.St. Kapital auf B anzulegen, nur 5 Pfd.St. auf B angelegt und die zuschüssigen 21/2 qrs. der letzten Tabelle dadurch produziert, daß 21/2 Acres von A mit Kapitalanlage von 21/2 Pfd.St. per Acre neu bebaut würden, so betrüge das ausgelegte Zuschußkapital nur 61/4 Pfd.St., also die Gesamtauslage auf A und B zur Produktion dieser 6 qrs. nur 111/4 Pfd.St. statt 15 Pfd.St. und die Gesamtproduktionskosten derselben inkl. Profit 131/2 Pfd.St. Die 6 qrs. würden nach wie vor zusammen zu 18 Pfd.St. verkauft, aber die Kapitalauslage hätte um 33/4 Pfd.St. abgenommen, und die Rente auf B betrüge wie früher 41/2 Pfd.St. per Acre. Anders verhielte sich die Sache, wenn zur Produktion der zuschüssigen 21/2 qrs. zu schlechterm Boden als A, zu A-1, A-2 Zuflucht genommen werden müßte; so daß der Produktionspreis per qr. für 11/2 qr. auf Boden A-1 = 4 Pfd.St. und für das letzte qr. auf A-2 = 6 Pfd.St. In diesem Fall würde 6 Pfd.St. der regulierende Produktionspreis per qr. Die 31/2 qrs. von B würden verkauft zu 21 Pfd.St. statt zu 101/2 Pfd.St., was eine Rente gäbe von 15 Pfd.St. statt 41/2 Pfd.St., und in Korn von 21/2 qrs. statt 11/2 qr. Ebenso würde auf A das eine qr. jetzt eine Rente von 3 Pfd.St. tragen = 1/2 qr.

Bevor wir auf diesen Punkt weiter eingehn, noch eine Bemerkung.

Der Durchschnittspreis des qr. von B gleicht sich aus, fällt zusammen mit dem durch A regulierten allgemeinen Produktionspreis von 3 Pfd.St. per qr., sobald der Teil des Gesamtkapitals, der die überschüssigen 11/2 qrs. produziert, aufgewogen wird durch den Teil des Gesamtkapitals, der die unterschüssigen 11/2 qrs. produziert. Wie bald diese Ausgleichung erreicht wird oder wieviel Kapital mit unterschüssiger Produktivkraft auf B dazu angelegt werden muß, hängt, die Surplusproduktivität der ersten Kapitalanlagen als gegeben vorausgesetzt, ab von der relativen Unterproduktivität der später angelegten Kapitale, verglichen mit gleich großer Kapitalanlage auf dem schlechtesten regulierenden Boden A, oder von dem individuellen Produktionspreis ihres Produkts, verglichen mit dem regulierenden Preis.

__________

Es ergibt sich zunächst aus dem Bisherigen:

Erstens. Solange die zuschüssigen Kapitale auf demselben Boden mit Surplusproduktivität, wenn auch abnehmender, angelegt werden, wächst <743> die absolute Korn- und Geldrente per Acre, obgleich sie relativ, im Verhältnis zum vorgeschoßnen Kapital (also die Rate des Surplusprofits oder der Rente) abnimmt. Die Grenze wird hier gebildet durch dasjenige zuschüssige Kapital, welches nur den Durchschnittsprofit abwirft oder für dessen Produkt der individuelle Produktionspreis mit dem allgemeinen zusammenfällt. Der Produktionspreis bleibt unter diesen Umständen derselbe, falls nicht durch die vermehrte Zufuhr die Produktion von den schlechtem Bodenarten überflüssig wird. Selbst bei fallendem Preise können diese zuschüssigen Kapitale, innerhalb gewisser Grenzen, noch einen Surplusprofit, wenn auch geringeren, produzieren.

Zweitens. Die Anlage von Zuschußkapital, das nur den Durchschnittsprofit produziert, dessen Surplusproduktivität also = 0, ändert nichts an der Höhe des gebildeten Surplusprofits und daher der Rente. Der individuelle Durchschnittspreis des qr. wächst dadurch auf den bessern Bodenarten; der Überschuß per qr. nimmt ab, aber die Anzahl der qrs., die diesen verminderten Überschuß tragen, nimmt zu, so daß das Produkt dasselbe bleibt.

Drittens. Zuschüssige Kapitalanlagen, bei deren Produkt der individuelle Produktionspreis über dem regulierenden Preis steht, bei denen also die Surplusproduktivität nicht nur = 0 ist, sondern weniger als Null, ein Minus, d.h. geringer als die Produktivität gleicher Kapitalanlage auf den regulierenden Boden A, bringen den individuellen Durchschnittspreis des Gesamtprodukts des bessern Bodens immer näher dem allgemeinen Produktionspreis, vermindern also immer mehr die Differenz zwischen beiden, die den Surplusprofit resp. die Rente bildet. Es geht mehr und mehr von dem, was Surplusprofit oder Rente bildete, in die Bildung des Durchschnittsprofits ein. Aber dennoch fährt das auf den Acre von B angelegte Gesamtkapital fort, Surplusprofit abzuwerfen, obgleich abnehmend mit der zunehmenden Masse des Kapitals von unterschüssiger Produktivität und mit dem Grad dieser Unterproduktivität. Die Rente, bei wachsendem Kapital und zunehmender Produktion, fällt hier absolut per Acre, nicht wie im zweiten Fall nur relativ in bezug auf die wachsende Größe des angelegten Kapitals.

Erlöschen kann die Rente nur, sobald der individuelle Durchschnittsproduktionspreis des Gesamtprodukts auf dem bessern Boden B zusammenfällt mit dem regulierenden Preis, der ganze Surplusprofit der ersten produktiveren Kapitalanlagen also verbraucht worden ist zur Bildung des Durchschnittsprofits.

Die Minimalgrenze des Falls der Rente per Acre ist der Punkt, wo sie verschwindet. Aber dieser Punkt tritt ein, nicht, sobald die zuschüssigen <744> Kapitalanlagen mit Unterproduktivität produzieren, sondern sobald die zuschüssige Anlage der unterproduktiven Kapitalteile so groß wird, daß ihre Wirkung die überschüssige Produktivität der ersten Kapitalanlagen aufhebt und die Produktivität des angelegten Gesamtkapitals gleich wird der des Kapitals auf A und daher der individuelle Durchschnittspreis des qr. auf B gleich dem des qr. auf A.

Auch in diesem Fall bliebe der regulierende Produktionspreis, 3 Pfd.St. per qr., derselbe, obgleich die Rente verschwunden wäre. Erst über diesen Punkt hinaus müßte der Produktionspreis steigen infolge von Zunahme, sei es des Grads der Unterproduktivität des zuschüssigen Kapitals, sei es der Größe des zuschüssigen Kapitals von derselben Unterproduktivität. Würden z.B. oben in der Tabelle S. 265 < Siehe vorl. Band, S. 741> statt 11/2 qr. 21/2 qrs. zu 4 Pfd.St. per qr. auf demselben Boden produziert, so hätten wir im ganzen 7 qrs. zu 22 Pfd.St. Produktionskosten; das qr. würde kosten 31/7 Pfd.St.; also um 1/7 über dem allgemeinen Produktionspreis stehn, der steigen müßte.

Es könnte also noch lange zuschüssiges Kapital mit Unterproduktivität und selbst zunehmender Unterproduktivität angewandt werden, bis der individuelle Durchschnittspreis des qr. auf den besten Ländereien dem allgemeinen Produktionspreis gleich würde, bis der Überschuß des letztem über den erstem und damit der Surplusprofit und die Rente ganz verschwunden wäre.

Und selbst in diesem Fall würde mit Auslöschung der Rente auf den bessern Bodenarten der individuelle Durchschnittspreis ihres Produkts erst zusammenfallen mit dem allgemeinen Produktionspreis, wäre also noch kein Steigen des letztern erheischt.

Im obigen Beispiel wurden auf dem bessern Boden B, der aber der unterste in der Reihe der bessern oder Rente tragenden Bodenarten ist, 31/2 qrs. durch ein Kapital von 5 Pfd.St. mit Surplusproduktivität und 21/2 qrs. durch ein Kapital von 10 Pfd.St. mit Unterproduktivität erzeugt, zusammen 6 qrs., also 5/12 durch die letztem, mit Unterproduktivität angelegten Kapitalteile. Und erst auf diesem Punkt steigt der individuelle Durchschnittsproduktionspreis der 6 qrs. auf 3 Pfd.St. per qr., fällt also zusammen mit dem allgemeinen Produktionspreis.

Unter dem Gesetz des Grundeigentums hätten jedoch nicht die letzten 21/2 qrs. in dieser Weise zu 3 Pfd.St. per qr. produziert werden können, mit Ausnahme des Falls, wo sie auf 21/2 neuen Acres der Bodenart A produziert werden könnten. Der Fall, wo das zuschüssige Kapital nur noch zum all- <745> gemeinen Produktionspreis produziert, hätte die Grenze gebildet. Über sie hinaus müßte die zuschüssige Kapitalanlage auf demselben Boden aufhören.

Hat der Pächter nämlich für die zwei ersten Kapitalanlagen einmal 41/2 Pfd.St. Rente zu zahlen, so muß er sie fortzahlen, und jede Kapitalanlage, die das qr. unter 3 Pfd.St. produziert, würde ihm einen Abzug von seinem Profit verursachen. Die Ausgleichung des individuellen Durchschnittspreises, bei Unterproduktivität, ist dadurch verhindert.

Nehmen wir diesen Fall bei dem vorigen Beispiel, wo der Produktionspreis des Bodens A von 3 Pfd.St. per qr. den Preis für B reguliert.

Kapital

Profit

Produk-
tions-
kosten

Ertrag

Produk-
tions-
kosten per qr.

Verkaufspreis

Surplus-
profit

Verlust

per qr.

zus.

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

qrs.

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

Pfd.St.

21/2

1/2

3

2

11/2

3

6

3

-

21/2

1/2

3

11/2

2

3

41/2

11/2

-

5

1

6

11/2

4

3

41/2

-

11/2

5

1

6

1

6

3

3

-

3

15

3

18

18

41/2

41/2

Die Produktionskosten der 31/2 qrs. auf die zwei ersten Kapitalanlagen sind ebenfalls 3 Pfd.St. per qr. für den Pächter, da er eine Rente von 41/2 Pfd.St. zu zahlen hat, bei dem also die Differenz zwischen seinem individuellen Produktionspreis und dem allgemeinen Produktionspreis nicht in seine Tasche fließt. Für ihn also kann der Überschuß des Preises des Produkts der zwei ersten Kapitalanlagen nicht zur Ausgleichung des Defizits bei den Produkten der dritten und vierten Kapitalanlage dienen.

Die 11/2 qrs. auf Kapitalanlage 3 kosten dem Pächter, Profit eingerechnet, 6 Pfd.St.; er kann sie aber, beim regulierenden Preis von 3 Pfd.St. per qr., nur für 41/2 Pfd.St. verkaufen. Er würde also nicht nur den ganzen Profit verlieren, sondern obendrein 1/2 Pfd.St. oder 10% vom angelegten Kapital von 5 Pfd.St. Der Verlust an Profit und Kapital bei Anlage 3 betrüge für ihn 11/2 Pfd.St. und bei Kapitalanlage 4 3 Pfd.St., zusammen 41/2 Pfd.St., gerade soviel, wie die Rente für die bessern Kapitalanlagen beträgt, deren individueller Produktionspreis aber ebendeshalb nicht ausgleichend eingehn kann in den individuellen Durchschnittsproduktionspreis des Gesamtprodukts von B, weil sein Überschuß als Rente an einen Dritten fortgezahlt ist.

<746> Wäre es für den Bedarf nötig, die zuschüssigen 11/2 qrs. durch die dritte Kapitalanlage zu produzieren, so müßte der regulierende Marktpreis auf 4 Pfd.St. per qr. steigen. Infolge dieser Verteurung des regulierenden Marktpreises würde die Rente auf B für die erste und zweite Kapitalanlage steigen und auf A eine Rente gebildet werden.

Obgleich also die Differentialrente nur formelle Verwandlung von Surplusprofit in Rente ist, das Grundeigentum hier den Eigentümer nur befähigt, den Surplusprofit vom Pächter auf sich zu übertragen, zeigt sich doch, daß die sukzessive Anlage von Kapital auf dieselbe Bodenstrecke, oder was dasselbe, die Vermehrung des auf derselben Bodenstrecke angelegten Kapitals, bei abnehmender Rate der Produktivität des Kapitals und gleichbleibendem regulierenden Preis, viel eher seine Grenze findet, in der Tat also mehr oder weniger eine künstliche Schranke findet infolge der bloß formellen Verwandlung von Surplusprofit in Grundrente, welche Folge des Grundeigentums ist. Das Steigen des allgemeinen Produktionspreises, das hier bei engerer Grenze als sonst nötig wird, ist hier also nicht nur Grund des Steigens der Differentialrente, sondern die Existenz der Differentialrente als Rente ist zugleich Grund des frühern und raschern Steigens des allgemeinen Produktionspreises, um dadurch die Zufuhr des nötig gewordnen vermehrten Produkts zu sichern.

Es ist ferner zu bemerken:

Durch Zuschuß von Kapital auf Boden B könnte der regulierende Preis nicht, wie oben, auf 4 Pfd.St. steigen, wenn Boden A durch zweite Kapitalanlage das zuschüssige Produkt unter 4 Pfd.St. lieferte oder wenn neuerer schlechterer Boden als A in Konkurrenz käme, dessen Produktionspreis zwar über 3, aber unter 4 Pfd.St. wäre. Man sieht so, wie Differentialrente I und Differentialrente II, während die erste Basis der zweiten ist, zugleich Grenzen füreinander bilden, wodurch bald sukzessive Anlage von Kapital auf derselben Bodenstrecke, bald Nebeneinanderanlage von Kapital auf neuem zusätzlichem Boden bedingt wird. Ebenso wirken sie als Grenzen füreinander in andern Fällen, wo z.B. besserer Boden an die Reihe kommt.