"Was den Kommunismus auszeichnet, ist nicht die Abschaffung des Eigentums überhaupt, sondern die Abschaffung des bürgerlichen Eigentums. Aber das moderne bürgerliche Privateigentum ist der letzte und vollendetste Ausdruck der Erzeugung und Aneignung der Produkte, die auf Klassengegensätzen, auf der Ausbeutung der einen durch die andern beruht. In diesem Sinn können die Kommunisten ihre Theorie in dem einen Ausdruck: Aufhebung des Privateigentums, zusammenfassen." (MEW 4, Seite 475) Aneignung ist im urspr�nglichen Sinn das Eigen werden von etwas, das seine Eigent�mlichkeit im Prozess der Aneignung entfaltet, sofern es Eigenschaften des aneignenden Subjekts erregt. So ist z.B. Arbeit ein Aneignungsprozess der Menschen für ihre Natur durch die Verarbeitung von Natur. Sie machen sich ihre Natur im doppelten Sinn zu eigen: Objektiv durch die Eigenschaften der gegenständlichen Natur, die ihren Bedürfnissen entsprechen, subjektiv durch die Vergegenständlichung ihrer Natur, ihrer natürlichen Fähigkeiten, zur Erzeugung und Befriedigung ihrer Bedürfnisse. Aus dieser Dopplung besteht ihre Naturmacht. Naturaneignung ist daher immer auch die Verwirklichung von Natur. Unnatur entsteht aus einem der Aneignung entgegengesetzten Zweck, aus einer Verwertung von Natur, aus einer Lebensproduktion, für welche die natürlichen Eigenschaften der Dinge und Stoffe durch eine Arbeit angeeignet werden, die den Gesetzen des Warentauschs, der Verwertung der Beziehung der Menschen zur Ausnutzung ihrer Natur (siehe Nutzen) unterworfen sind, die Gebrauchswerte für den Warentausch (siehe Tauschwert) herstellen müssen, um Leben zu können. Solche Arbeit produziert für Bedürfnisse des gesellschaftlichen Gebrauchs und privaten Verbrauchs einer Reproduktion des Marktes, für eine Wirtschaft, die nur durch ihre allgemeine Wertdarstellung (siehe Geld) gesellschaftlich existiert, um den Konsum der Dinge zu verwerten. Das hat zur Folge, dass solche Wirtschaft ihr Wachstum (siehe Wirtschaftswachstum) zugleich zur Bildung von Mehrwert, also zu einem Wertwachstum bestimmt. Dies verwirklicht etwas, was nicht wirklich angeeignet wird, was also nur Wert vermehrt, der eigenschaftslos bleibt, weil alle natürlichen Eigenschaften durch die Gleichgültigkeit ihrer privaten Beziehungen gegen ihren gesellschaftlichen Nutzen vor allem als Wertträger fungieren (siehe hierzu Warenfetischismus) . In der Eigenschaftslosigkeit besteht eine Fremdheit, die sich in der Form des Besitzes aneignen l�sst (siehe Formbestimmung). Diese Aneignung vollzieht sich nur in der Einverleibung von Fremdem, in welcher die Entfremdung in dem Maß zunimmt, wie die Eigenschaftslosigkeit selbst die Verhältnisse bestimmt, sie gleichgültig werden lässt. Aneignung kann daher auch einen Entfremdungsprozess bestimmen, besonders wo seine Formbestimmung nicht erkannt und ihr nicht mit einer Ergänzungswirtschaft entgegnet wird. In der bürgerlichen Gesellschaft ist die allgemeine Form des Eigentums das Privateigentum, das sich nur in der Geldform als Geldwert vergesellschaften kann. Die Kritik an dieser Form betrifft daher nicht deren Inhalt, das Eigentum, sondern dessen privaten Charakter (siehe Doppelcharakter). "Du als Mensch stehst [unter der Bedingung des Privateigentums] in keinem Verhältnis zu meinem Gegenstande, weil ich selbst kein menschliches Verhältnis zu ihm habe. Aber das Mittel ist die wahre Macht über einen Gegenstand, und daher schauen wir wechselseitig unser Produkt als die Macht eines jeden über den andern und über sich selbst an, das heißt unser eigenes Produkt hat sich auf die Hinterfüße gegen uns gestellt, es schien unser Eigentum, in Wahrheit aber sind wir sein Eigentum. Wir selbst sind von dem wahren Eigentum ausgeschlossen, weil unser Eigentum den andern Menschen ausschließt. Die einzig verständliche Sprache, die wir zueinander reden, sind unsere Gegenstände in ihrer Beziehung aufeinander. Eine menschliche Sprache verständen wir nicht, und sie bliebe effektlos; sie würde von der einen Seite als Bitte, als Flehen und darum als eine Demütigung gewußt, empfunden und daher mit Scham, mit dem Gefühl der Wegwerfung vorgebracht, von der andern Seite als Unverschämtheit oder Wahnwitz aufgenommen und zurückgewiesen werden. Sosehr sind wir wechselseitig dem menschlichen Wesen entfremdet, daß die unmittelbare Sprache dieses Wesen uns als eine Verletzung der menschlichen Würde, dagegen die entfremdete Sprache der sachlichen Werte als die gerechtfertigte, selbstvertrauende und sich selbst anerkennende menschliche Würde erscheint." (MEW 40, Seite 461) Von daher kann Eigentum an und für sich auch nicht gestohlen werden (siehe Proudhonismus), wohl aber enteignet sein durch ein politisches Verhältnis, das die Aneignung der Arbeit als Verwendung von arbeitenden Menschen unter dem Diktat einer gesellschaftlichen Verfügungsmacht und zu ihrem Nutzen als Privateigentum bestimmt. |