Wird jemand oder etwas ausgeschlossen, so doch nur, weil es in einer Beziehung zum Ausschließenden steht, weil es darin also dem Inhalt nach bezogen ist, aber der Form nach nicht mehr sein soll. Es soll abwesend sein, um das Anwesende hierdurch für sich zu bestimmen (siehe hierzu auch Privat). Es entsteht ein Verhältnis, worin die Inhalte so oder anders sein können, also austauschbar sind, nicht aber anders sein dürfen, weil sie sich dann gegenseitig aufheben. Es ist ein Widerspruch zwischen Form und Inhalt, der durch den Ausschluss aufgehoben werden soll. Die hiermit gegründete Ausschlußlogik bestimmt eine Entwicklung, in der eine Unterscheidung ihres Inhalts wesentlich wird, weil diese sich wesentlich in seiner Anwesenheit verändert, in der Veränderung aber zugleich durch das Ausgeschlossene, durch seine Negation verdoppelt und gegeneinander gestellt ist und von daher den Unterschied, also Ausschließlichkeit verlangt, ohne für sich sein zu können. Der Ausschluss ist damit eine Trennung, die sich nicht aus einer einfachen Beziehung, also nicht aus einer Geschichte ergibt, sondern aus einem Inhalt, der ihr in ihren wirklichen Verhältnissen entgegensteht, weil in ihr das Gemeine ihres Wesens geteilt, damit ihre Ganzheit zunichte gegangen war. Doch das hiervon Ausgeschlossen hat in seiner bloßen Negation, wenn auch nur ideell, seine Beziehung, seine inhaltliche Verbundenheit bewahrt und in dieser Abstraktion noch Wirkung auf den ausschließlich gewordenen Inhalt. Solange sich keine neue Entwicklung, keine neue Qualität ergibt, wirkt der idealisierte Inhalt in seiner Form als fortbestehender Reflex bestimmend auf die Inhalte, die darin sich bewahren, ohne sich bewahrheiten zu können, weil sie nur mehr ideell bestimmt sind, nur in der Formbestimmung abstrakt fortbestehen. Weil unter dieser Bestimmung sich keine neue Qualität bilden kann, welche sich in der Geschichte inhaltlich fortbestimmen kann, bestimmt sich die Form durch einen abstrakten Inhalt des bloßen Andersseins, durch die Abtrennung selbst, durch das ideelle Dasein des Abgetrennten im Bewahrten, das sich nicht mehr bewähren kann. So wirkt das Ausgeschlossene fort als ein rein Anderes, durch ein reines Anderssein durch eine ausgeschlossene Qualität, welche die eingeschlossene nichtig setzt und sie von sich entfremdet. Die Inhalte dieser Entfremdung verhalten sich unmittelbar als Teil eines Ganzen, das in einer allen gemeinen abstrakten Einheit besteht, welches ihr Verhältnis zu allen anderen Teilen widersprüchlich macht: Sie sind sich in der Entgegensetzung eine untrennbare Einheit, Momente eines leibhaftigen Widerspruchs, der seine Inhalte in eigener Notwendigkeit (siehe Verselbständigung) zunehmend aufhebt, wenn er nicht in seiner Form aufgehoben wird. Die Geschichte wiederholt in ihrem Widerspruch ihre Inhalte, ohne sie fortzubilden und entwickelt ihre Form immer schärfer gegen ihren Inhalt, weil dieser ihre Auflösung betreibt. In einer derart fortschreitenden Geschichte ist der Ausschluss daher abstrakt, reine Trennung der Inhalte in einer bestehenden Form, für die sie selbst widersprüchlich geworden sind, also durch sie bestimmt, aber zugleich gleichgültig ist. Darin wird dem Inhalt qualitativer Zusammenhänge eine Formbestimmung aus ihrer Gleichgültigkeit zugemutet, die eine ausschließliche Kraft, also auch eine Substanz haben muss, die darin abstrakte Wirkung hat. Diese Substanz kann nun nur in ihrer Ausschließlichkeit die Negativität der Form selbst sein, welche sich als Bestimmung gegen den Inhalt setzt, also sich aus seiner Negativität begründet und erhält, ohne in einer wirklichen Beziehung zu sein, sich durch seine Negation formell verselbständigt. Ein Beispiel solcher Entwicklung ist die bürgerliche Gesellschaft, welche die Leibeigenschaften des Feudalismus, seine persönlichen Abhängigkeitsverhältnisse, durch die wirklich gesellschaftlich gewordene Arbeit überwunden hat. Durch die darin entstandene Herausstellung einer alten Besonderheit zu einer neuen Allgemeinheit, der Gesellschaftlichkeit der Warenverhältnisse, wurde das Geld zu einer gesellschaftlichen Form, die ihre doppelte Beziehung zwischen Zahlungsmittel und Kaufmiitel fortbestehen lässt. Hierdurch aber kann sie kein wirklich gesellschaftliches Verkehrsmittel schaffen und verkehrt alle Verhältnisse durch den Widersinn der Geldform, der sich als Warenfetischismus entfaltet und die Beziehung der Menschen selbst auf den Kopf stellt, aus dem gesellschaftlichen Verhältnis der Personen ein gesellschaftliches Verhältnis der Sachen macht., durch das sie bestimmt sind, anstatt es zu bestimmen. Die bürgerliche Gesellschaft entfaltet diesen Widerspruch in widersprüchliche Beziehungen zwischen Wert und Preis, zwischen Mehrwertrate und Profitrate bis aufs äußerste in die Verhältnisse der Kapitalformen (siehe trinitarische Formel) und ohne wirkliche Aufhebung ihrer Form zu einem wirklichen gesellschaftlichen Inhalt wird sie sich in einem Feudalkapitalismus auflösen, sich in ihre Ursprünge in ausschließlicher Form zurückentwickeln. | ![]() |