Autorität ist die Prominenz einer selbstbezügliche, aus sich selbst geschöpfte Macht, wie sie in Autokratien politisch vollzogen wird. Aber nicht nur dort, auch persönlich wird eine Autorität durch ihre Macht bestimmt, die sie aus persönlichen Beziehungen, Eigenschaften oder Institutionen durch sich selbst zu haben scheint und die sie aus ihren Einfluß auf andere bezieht (siehe hierzu auch den autoritären Chrarkter). Man mag eine Person oder Institution für eine Autorität halten, weil sie durch eine Besonderheit aus dem Gewöhnlichen herausragt, z.B. durch die besondere Bildung, das besondere Wissen, die besondere Fähigkeit. Doch solche Besonderheiten heben sich in gewöhnlichen Verhältnissen schnell in ihrem Verhalten auf und verlieren sich schon augenblicklich, wo sie sich vermitteln und damit gemein machen. Eine Autorität besteht aus der Absicht, sich dieser Vermittlung zu entziehen. Und das kann sie nur in Verhältnissen, die selbst von den Menschen absehen, sich ihnen abstrakt überordnen. In Verhältnissen, deren Zusammenhang nicht ganz wirklich und nicht wirklich ganz existiert, sind eben auch Funktionen nötig, die in der Lage sind, diesen durch persönliche Macht und Fähigkeiten herzustellen, um daraus einen Nutzen im Großen und Ganzen zu beziehen. Sie überbrücken durch ihre Eigenschaften einen an und für sich unmöglichen Zusammenhang und stellen von daher eine soziale Prothese dar, die auch tote Beziehungen am Leben halten können, vorausgesetzt, dass diese Verhältnisse sich durch ihren Edelmut zusammenführen lassen. Doch einen Edelmut kann es nicht wirklich geben; er ist wie ein Schuldtitel immer nur ein Vorgriff auf eine Gemeinschaft, die nicht wirklich ist, keinen wirklichen Sinn für sich hat: eine Gemeinschaftlichkeit im Edelmut einer allgemeinen Selbstveredelung. Diese besteht aus der wechselseitigen Dienstbarkeit (siehe auch Dienstleistung) für eine nicht wirkiche, also abwesende Gemeinschaft, die nur aus dem Willen ihrer Lebenswerte (siehe auch Ideologie) besteht, durch diese Sinn für sich zu schaffen, abstrakt menschlichen Sinn zu verehren und zu achten, sich hierdurch also Selbstachtung ohne wirklichen Sinn für sich, also Selbstwert im Allgemeinen hieraus anzueignen. Doch jede einzelne Beziehung ist hierin überfordert. In autoritären Verhältnissen setzt sich daher die Notwendigkeit der Konrolle gegen alles durch, was für ihre hohen Zwecke nicht unmittelbar nützlich ist. Der Nutzen ist selbst ihre Grundlage, ihr wesentliches Prinzip, das nur durch seine Verallgemeinerung funktionieren kann, weil es den Nutzer abstrakt allgemein über das Nützliche stellt, unmittelbare Herrschaft über das Benutzte bewirkt. Im Nutzen bliebe die Vernutzung ihre Grenze, deren Erneuerung ihre wahre Schranke und Notwendigkeit, die allerdings in autoritären Verhältnissen ausgeschlossen ist. Von daher bestehen diese Verhältnisse selbst überhaupt nur aus der Abtrennung der Nützlichkeit von ihrem Sinn, der in seiner Negation als sinnliche Macht selbständig wird, die nur aus deren Ausschließlichkeit besteht und nur durch Abschottung und Kontrolle erhalten werden kann. Wer solche Fähigkeiten hat, könnte sie dadurch sozialisieren, dass er sie an andere vermittelt und durch die Kritik ihrer abstrakten Bezogenheit auch seine eigene Rolle kritisiert. Er kann auf diese Weise konkret werden und auch seine Eigenschaften überprüfen, was deren Notwendigkeit ausmacht und wieweit diese überhaupt wirklich notwendig sind, d.h. wieweit seine Rolle auch schon personifiziert, also zu seinem persönlichen Eigendünkel geworden ist, das er sich psychisch zu eigen gemacht hat, einen autoritären Charakter in ihm entfaltet hat. Die Fähigkeiten der Abschottung machenzwar schon die Egozentrik aus, die sich in jeder bürgerlichen Persönlichkeit schon aus objektiven Gründen bildet. In autoritären Verhältnissen wird dies aber zum Überlebensprinzip. Und das macht auch das Verhängnis in diesen Verhältnissen aus, weil die zu Objekten gemachten Menschen nur dadurch subjektiv werden können, wenn sie ihre Selbstachtung aufgeben und sich auch gegen Ihresgleichen mächtig machen, sich gegen sie und damit auch gegen sich selbst vermittelst ihrer Selbstlosigkeit behaupten. Das erzeugt Hierarchien der Kontrolle, die sich einerseits als Autoritätshierarchien in der Machtfolge der Kontrolle darstelllt, auf der Seite der Kontrollierten als wechselseitiges Misstrauen gegen Ihresgleichen, die um diese Macht konkurrieren, um darin ihre Ohnmacht selbst als Machtverhalten von ihrer Selbstwahrnehmung abzutrennen, damit aber letztlich erst deren Unsinn auch wirklich wahr machen. Autorität haben eben nur Menschen oder Institutionen, die durch ihre Rollen oder Eigenschaften eine Folgsamkeit von Menschen erwirken, die darin ihre Not aufgehoben sehen. Das unterstellt eine Ohnmacht von Menschen, die nicht in der Lage sind, aus einem eigenen Entschluss oder Wissen handeln und von daher den Bedarf einer autarken Einrichtung oder Person, die ihnen ihre eigene Notwendigkeit abnimmt. Autorität ist eine auf sich selbst (auto) bezogene soziale Bestimmung, die als Prinzip (Gesetz) oder durch Macht oder Kompetenz oder Gewalt durch sich selbst schon bestimmend für andere sein soll, weil sie zugleich einem abstrakt allgemeinen und allgemein verbindlichen Gemeinwohl, einem Utilitarismus zu Diensten ist. Sie vollzieht die Vorstellung von einer Totalität des Nützlichen und will von daher Anteil an der Effizienz seiner abstrakten Funktionalität haben. Der Begriff kommt vom Lateinischen Auctoritas und stand im Zentrum der Prinzipatsideologie des römischen Staats. Träger der Autorität können Gruppen oder Einzelpersonen sein, die sich selbst vorrangig durch und für andere wahr machen (siehe auch Selbstermächtigung). Autorität hat in diesem Zweck, wer andere durch sich bestimmen kann, um sich deren Anwesenheit in seinem Sinn einzuverleiben. In autoritären Verhältnissen bestehen die Beziehungen der Menschen idealiter als Objekt-Objekt-Beziehungen. Ein Subjekt dagegen kann sich nicht durch sich bestimmen, weil es objektiv bestimmend ist, weil es also sich nicht über eine Bestimmung durch sich auf sich bezieht, sondern durch ein Objekt auf sich zurückkommt, sich wirklich dadurch bestimmt, was sein Objekt durch es und für sich ist. Autorität ist daher also eine außer sich bestimmte Bestimmung, entfremdete Subjektivität. Wesentliche Begründung für Autorität ist eine durch ein behauptetes Gemeinwohl eingesetzte Sinnstiftung, die auf einer abstrakten Gesellschaftlichkeit, auf einem Gemeinsinn beruht. Marx erläuterte den religiösen Charakter der Autorität und seiner Moral in der Kritik des Begriffs des Gemeinwohls in einem Verein, wie ihn Max Stirner dereinst geprägt hatte: "Ich "sehe an", ich "erkenne", ich "habe zu unterwerfen", die Macht" darf nur eins Meiner Mittel sein". Was diese moralischen Forderungen zu bedeuten haben und wie sehr sie der Wirklichkeit entsprechen, hat sich uns beim "Verein" selbst gezeigt. Mit dieser Illusion von seiner Macht hängt denn auch genau die andre zusammen, daß im Verein "die Substanz" ... vernichtet wird und die Verhältnisse der Vereinsglieder nie eine feste Gestalt gegenüber den einzelnen Individuen gewinnen." (MEW 3, S.398 f) Autoritär ist ein Verhalten, das durch Autorität begründet ist oder sich so gibt. Subjektiv dient es der Selbstveredelung, objektiv der Produktion von Selbstgewissheit, die keinen anderen Grund hat als die Selbstbestimmung durch die seelische und / oder leibliche Einverleibung anderer Menschen, Fremdbestimmung der Selbstbezogenheit. In autoritären Verhältnissen haben die Menschen, die sich dem nicht widersetzen, meist auch einen autoritären Charakter. Dieser entsteht allerdings nicht nur dort, sondern vor allem in zwischenmenschlichen Verhältnissen, in denen sich Egozentriker persönliche Macht über andere aneignen können, indem sie Lebensangst produzieren. Autoritäre Beziehungen sind in Einheit mit sozialer Angst die Bedingungen von Rassismus, worin lediglich noch die Merkmale einer absurden Selbstunterscheidung zur Selbstbehauptung bestimmt und genutzt werden. | ![]() |