Der Besitzstand ist die gesellschaftliche Klasse der Menschen, welche sachliche G�ter besitzen und von daher ihre Existenz sichern, wahrhaben und wahrnehmen. Der Besitz von solchen G�tern ist das Resultat einer Aneignung von Waren, die �ber den zur Reproduktion der Menschen n�tigen Bedarf hinaus aus ihrem Verh�ltnis auf dem Markt genommen und in privater Hand, also als Privatform menschlichen Reichtums festgehalten sind: Privateigentum. Der Besitzstand begr�ndet die Willensverh�ltnisse der b�rgerlichen Gesellschaft, also vor allem ihr allgemeines politisches Interesse und ihre politische Form. Allerdings tritt diese nicht als Formation des Besitzstandes auf, sondern Marktbedingung, die jedem Menschen die Chancen zum Erwerb eines Besitzes einr�umen w�rde. Dahinter verbirgt sich die Ironie eines Kapitals, das seinen Klassencharakter ableugnet. Nat�rlich sind auch diese Bedingungen wertbestimmt, und wer nur seine Arbeitskraft zum Besitz hat, kann niemals sachlich reich werden, wenn ihm nicht gesellschaftliches Kapital zur Grundlage dient (siehe Dienstleitungsgesellschaft). Der Behauptung einer Chancengleichheit entspricht die Meinungsfreiheit, wonach jeder Mensch frei ist, dar�ber zu befinden, was das Seine sein soll, was er also will. Wille gilt damit als Resultat der Meinungen, des unmittelbaren Haben-M�ssens, um das Seine zu haben, und sei es auch blo�e Meinung. Hierdurch erscheint die Willensformation in die Subjektivit�t des allgemein Menschlichen, in die Repräsentanz des Menschseins verlegt und ist damit die Grundlage zur Bildung einer repr�sentativen Demokratie. | ![]() |