"Die Naturnotwendigkeit also, die menschlichen Wesenseigenschaften, so entfremdet sie auch erscheinen mögen, das Interesse halten die Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft zusammen, das bürgerliche und nicht das politische Leben ist ihr reales Band. (MEW Bd. 2, S. 128) Die politische Form des bürgerlichen Parlamentarismus ist die repräsentative Demokratie, die sich im Meinungsstreit der politischen Parteinahmen als Parteiendemokratie durchsetzen soll. Hierüber betreibt sie eine politische Repräsention der gesetzgebenden, exekutiven und judikativen Gewalt durch die Organe des bürgerlichen Parlamentarismus nach Maßgabe des bürgerlichen Rechts, also nach der politischen Macht, die Privateigentum seinem Besitzer verleiht (siehe auch Geldbesitz). Besitz stellt sich ideell als Ausschließlichkeit des Meinen, also als bloße Meinung dar, die sich auch auf der Ausschließlichkeit eines für sich seienden Willens, auf den von seiner gesellschaftlichen Wirklichkeit abgetrennten, dem isolierten Willen von Selbstwahrnehmungen beruht. Ein solchermaß ästhetisierter Wille, der sich nur als Stimme darstellen lässt, kann sich auch nur als Menge, als Anzahl von Kreuzen auf den Stimmzetteln ausdrücken. Er bestimmt sich politisch nach einem Meinungsproporz, nach einer quantifizierten Wählermeinung, die sich als Proporz der hiernach gewählte Parlamentarier darstellt. Diese produzieren daher vor ihrer Wahl Populismus zur Beeinflussung des Wählers und sind nach der Wahl nur noch 'ihrem Gewissen' verpflichtet. Mit ihrem bürgerlichen Bewusstsein verstehen sich die Menschen als einzelne unmittelbare und unvermittelte Subjekte einer Welt, die durch ihre persönlicheSelbstverwirklichung entsteht, zusammengehalten und begründet ist. Objektiv gibt es für sie daher auch kein Allgemeinwesen vor ihnen selbst, als gesellschaftliche Sache von und für Menschen (siehe hierzu auch Produktion) , die ihre Verhältnisse begründen und entwickeln würde, sondern nur die objektiven Dinge der Natur als voraussetzungslose und also unbedingte Gegenstände ihres Lebens, wie sie ihnen als Dinge an sich begegnen und vorkommen. Das allgemeine Wesen ihrer Gesellschaft (siehe auch Gemeinwesen) gilt ihnen daher als Ausdruck ihrer persönlich verallgemeinerten Subjektivität (siehe auch Personifikation), als Alllgemeinwesen ihrer Persönlichkeiten, als Versammlung und Aufsummierung der Einzelinteressen. Immanuel Kant hat dies zur Grundlage seiner Philosophie gemacht und mit einem ketegorialen Imperativ als gesellschaftsbildende Katerorie interpretiert (siehe auch Elementarform). In der Bürgerlichen Gesellschaft erscheint sich der Mensch selbst - sowohl als Individuum wie auch als Gesellschaft - durch seinen Geldbesitz unmittelbar naturmächtig und von daher auch politisch unabhängig, als Bürger seiner Gesellschaft frei, als bürgerliches Subjekt mit jedem Menschen gleich und solidarisch im Kampf um das Auskommen mit seinem Einkommen. Nicht gesellschaftlich, sondern in einer ihm äußerlichen Gesellschaft, die ihm zum Mittel seiner Selbstbezogenheit gereicht (siehe auch Narzissmus) versteht er seinen Besitzstand wie eine natürliche Eigenschaft seines gesellschaftlichen Wesens - und den Besitzlosen als Residuum einer unnatürlichen Selbstbildung. Insofern versteht er sich ganz selbstverständlich jenseits seines politisch bestimmten Lebensverhältnisses, seiner politischen Rechte, welche das Recht des Privateigentums formulieren und vollstrecken. "Der Mensch, wie er Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft ist, der unpolitische Mensch, erscheint ... notwendig als der natürliche Mensch." (MEW Bd. 1, S. 369) Bürgerliche Demokratie gründet nicht auf dem gesellschaftlichen Verhältnis des geschichtlich gebildeten Reichtums der Menschen, sondern stellt nur dessen eigentümliche Form der Aufteilung der Besitzstände (siehe auch Teilung der Arbeit) aus der gesellschaftlichen Lebensproduktion, der angeeigneten Natur des Menschen dar. Sie ist repräsentative Demokratie, eine so genannte Volksherrschaft der Repräsentation eines politischen Willens. Und die Wahl der sogenannten Volksvertreter findet durch die Meinungsbildung über bestimmte Repräsentanten und Parteiausrichtungen statt, über das Meinen und Dafürhalten zu einer Persönlichkeit oder Ideologie für das Handeln des Staates und seiner Rechtsform. Bürgerlich ist daher eine Demokratie, die aus den Existenzbedingungen des Privatrechts einen allgemeinen politischen Willen bildet, aus der Allgemeinheit des allgemeinen Besitzstandes, des Privateigentums, also dem Geldbesitz gesellschaftliche Entwicklung bestimmen soll. Im Gegensatz zu einer qualifizierten Delegation, die aus einer politischen Auseinandersetzung in existenziell bestimmten Beziehungen politisches Handeln entwirft, will diese Form der Demokratie den politischen Willen einer Bevölkerung repräsentieren und ist daher interessiert, Repräsentation so zu formalisieren, dass sich Meinungen darin versammeln können. Sie nimmt auch durch ihr Instrumentarium (siehe auch Medien) daran teil, diese zu bilden und zu artikulieren und zu einer gesetzgebenden Institution zu formalisieren, die ihre Gewalten in der Rechtsprechung und Exekution aufteilt (siehe bürgerlicher Staat). Sie soll ein Verhältnis des Einzelnen zur Allgemeinheit ihrer gesellschaftlichen Form als gemeinen politischen Willen zur parlamentarischen Repräsentation formulieren und auseinandersetzen, als Gemeinwille eines politischen Lebenszusammenhangs zu politisch notwendigen Entscheidungen begründen und als Politik einer Gesellschaftsform vollstrecken, in der die administrativen Formationen dieses Willens durchzusetzen ist - so, als ob der politischen Willen in der bürgerlichen Gesellschaft das Recht der Bürger frei bestimmen und umsetzen könne. "In der Tat, man muss jeder historischen Kenntnis ermangeln, um nicht zu wissen, dass es die Regierungen sind, die zu allen Zeiten sich den wirtschaftlichen Verhältnissen fügen mussten, aber niemals die Regierungen es gewesen sind, welche den wirtschaftlichen Verhältnissen das Gesetz diktiert haben. Sowohl die politische wie die zivile Gesetzgebung proklamieren, protokollieren nur das Wollen der ökonomischen Verhältnisse." (Marx-Engels-Werke Bd.4, S. 109) Die Urform der Demokratie war der platonische Staat. Er entstand ursprünglich nicht in Flächenstaaten sondern in kleineren Gemeinwesen, der antiken griechischen polis (Stadtstaaten wie Athen). Hier wurden Entscheidungen in Versammlungen aller Stimmberechtigten getroffen, in der Regel die männlichen "Vollbürger", die im Unterschied zu anderen Bürgerinnen und Bürger eine Minderheit in der Gesamtbevölkerung darstellten. Der platonische Staat begründete seine Politik daher aus dem Meinen und Wollen einer Aristokratie der Oberschicht der Bevölkerung, auch hier schon als eine Hegemonie der Allgemeinheit gegebener Macht gegen die einzelnen besonderen Notwendigkeiten.der Menschen. In der bürgerlichen Gesellschaft erscheint ihr Gesamtwille in der Aushandlung von Meinungen, die per Wählermeinung sich auf das konzentrieren, was sich in den Parlamenten zu dem verdichtet, was den Durchschnitt notwendiger Entscheidungen ausmacht. Darin verlieren sich die Meinungen in einem politisch notwendigen Willen, der sich aus den Notwendigkeiten der staatlichen Vorsorge und Fürsorge ergibt, deren Realisierbatkeit von der verfügbaren Geldmenge des Staates abhängt. Deren Verfügbarkeit ergibt sich wiederum aus den Abgaben der Bürger als Steuer aus der Preisbildung der im Warentausch gehandelten Güter und Arbeitskräfte, wie sie sich gegenseitig in ihrem Wert von bezahlter Arbeit und Kapital verdurchschnittlichen. Von daher verwirklichen die staatlichen Aufwendungen ein Durchschnittsrecht (siehe auch Durchschnittsbildung), wie es sich aus den Verhältnissen des Geldwerts als Lebensstandart einer Bevölkerung und der nationalen Währung im Verhältnis zu ihrem Wirtschaftswachstum ergibt. Damit ist die Macht des Geldes selbst die wirkliche Basis des bürgerlichen Rechts, wie es von ihrem Staat erlassen und sanktioniert wird: "Wird die Macht als die Basis des Rechts angenommen, wie es Hobbes etc. tun, so sind Recht, Gesetz pp. nur Symptom, Ausdruck anderer Verhältnisse, auf denen die Staatsmacht beruht. Das materielle Leben der Individuen, welches keineswegs von ihrem bloßen "Willen" abhängt, ihre Produktionsweise und die Verkehrsform, die sich wechselseitig bedingen, ist die reelle Basis des Staats und bleibt es auf allen Stufen, auf denen die Teilung der Arbeit und das Privateigentum noch nötig sind, ganz unabhängig vom Willen der Individuen. Diese wirklichen Verhältnisse sind keineswegs von der Staatsmacht geschaffen, sie sind vielmehr die sie schaffende Macht. Die unter diesen Verhältnissen herrschenden Individuen müssen, abgesehen davon, daß ihre Macht sich als Staat konstituieren muß, ihrem durch diese bestimmten Verhältnisse bedingten Willen einen allgemeinen Ausdruck als Staatswillen geben, als Gesetz - einen Ausdruck, dessen Inhalt immer durch die Verhältnisse dieser Klasse gegeben ist, wie das Privat- und Kriminalrecht aufs Klarste beweisen. So wenig es von ihrem idealistischen Willen oder Willkür abhängt, ob ihre Körper schwer sind, so wenig hängt es von ihm ab, ob sie ihren eignen Willen in der Form des Gesetzes durchsetzen und zugleich von der persönlichen Willkür jedes Einzelnen unter ihnen unabhängig setzen. Ihre persönliche Herrschaft muß sich zugleich als eine Durchschnittsherrschaft konstituieren. Ihre persönliche Macht beruht auf Lebensbedingungen, die sich als Vielen gemeinschaftliche entwickeln, deren Fortbestand sie als Herrschende gegen andere und zugleich als für Alle geltende zu behaupten haben. Der Ausdruck dieses durch ihre gemeinschaftlichen Interessen bedingten Willens ist das Gesetz. Gerade das Durchsetzen der voneinander unabhängigen Individuen und ihrer eignen Willen, das auf dieser Basis in ihrem Verhalten gegeneinander notwendig egoistisch ist, macht die Selbstverleugnung im Gesetz und Recht nötig, Selbstverleugnung im Ausnahmsfall, Selbstbehauptung ihrer Interessen im Durchschnittsfall (die daher nicht ihnen, sondern nur dem "mit sich einigen Egoisten" für Selbstverleugnung gilt). Dasselbe gilt von den beherrschten Klassen, von deren Willen es ebensowenig abhängt, ob Gesetz und Staat bestehen. Z.B. solange die Produktivkräfte noch nicht so weit entwickelt sind, um die Konkurrenz überflüssig zu machen, und deshalb die Konkurrenz immer wieder hervorrufen würden, solange würden die beherrschten Klassen das Unmögliche wollen, wenn sie den "Willen" hätten, die Konkurrenz und mit ihr Staat und Gesetz abzuschaffen. Übrigens entsteht dieser "Wille", ehe die Verhältnisse so weit entwickelt sind, daß sie ihn produzieren können, auch nur in der Einbildung des Ideologen. Nachdem die Verhältnisse weit genug entwickelt waren, ihn zu produzieren, kann der Ideologe diesen Willen als einen bloß willkürlichen und daher zu allen Zeiten und unter allen Umständen faßbaren sich vorstellen." (MEW Bd. 3, S. 311f) Die bürgerliche Demokratie ist die Rechts- und Regierungsform des bürgerlichen Staates, welcher die Lebensbedingungen in der Marktwirtschaft politisch repräsentiert und also auf dem Privateigentum der Bürger gründet. Sie repräsentiert ihre politischen Verhältnisse in einem Parlament, das sich aus dem Meinungsproporz der Wählermeinungen bildet, und der dann als politischer Wille eines Volkes angesehen wird. Ihre Macht besteht daher vorwiegend aus dem repräsentativen Verhältnis, das diesen Meinungen als ein Verhältnis der Dafürhaltungen und Dagegenhaltungen zu den politischen Entscheidungen am nächsten kommt, seltener auch aus direkten Willensbekundungen der Bürgerinnen und Bürger, wie z.B. dem Volksentscheid. Entscheidend ist ihre Begründung aus verallgemeinerten Positionen des bürgerlichen Bewusstseins als Macht der politischen Stimmen und Stimmungen ihres Meinungsproporzes (siehe auch Populismus). Die repräsentative Demokratie ist die wesentliche politische Entscheidungsform der bürgerlichen Gesellschaft, die sich aus dem Willen der BürgerInnen per Stimmabgabe ergibt. Ihre Politik ist von den Lebensbedingungen zwar bestimmt, bezieht aber ihre Entscheidungsfähigkeit nicht aus dem wirklichen Leben der Menschen in ihren wirklichen Lebenszusammenhängen, sondern aus Meinungen, die Positionen bezüglich der Gegebenheiten ihrer Besitzstände sind und den politischen Willen im Verhältnis der politischen Parteien hierzu bilden. Hierdurch sind die Entscheidungen über die Geschichte einer solchen Gesellschaft nicht an Bedürfnisse und ihre Realisationsmöglichkeiten, sondern an einen Änderungswillen gebunden, wie er sich aus den hiervon getrennten Entwickungsvorstellungen der Parteien zeigt. Der politische Wille zeichnet sich aus durch seine Abhängigkeit von den existentiellen Machtgrundlagen der Besitzverhältnisse. Die Meinungsbildung fällt somit in die politische Bildung eines Willens, der den Allgemeinwillen aus der Zusammenrechnung (siehe Zahl) der einzelnen Willensbekundungen als Durchschnittsbildung des gesellschaftlichen Wollens der staatliche Institutionen erbringen soll. Solcher auf verdurchschnittlichter Meinung gegründete Allgemeinwille macht jeden Bürger zu einem kleinen Staatsmenschen, der sich so verstehen soll, wie er für sich auch als großer Staatsmensch vorstellbar ist. Seine Meinung erscheint ihm daher als Teil einer großen Meinung, als Anteil der Meinungsvielfalt an der Weltgeschichte. Die mythologisiert die Vorgegebenheit der gesellschaftlichen Form zum Gegenstand eines politischen Willens, der sich voraussetzungslos gibt und worin sich jeder bürgerliche Mensch als Welterzeuger ansieht. Er ist nicht in der Kritik ihrer Formbestimmtheit tätig und verhält sich daher auch nicht als Bedürfnis nach einer bestimmten Entwicklung, die einen unmittelbar gesellschaftlichen Sinn hat. Politischer Wille muss seine Macht aus anderem Willen gewinnen und sich im Widerpart von Willensäußerungen als Opposition und Regierung subjektiv bewähren, während er objektiv die Machtgrundlagen des bürgerlichen Staats betreibt. Die Grundlage fremder Willensbestimmung, also die Akzeptanz fremden Willens als Selbstbegründung, sind die Meinungen, die es zur Beurteilung der geschichtlichen Lage gibt. Von da her besteht die bürgerliche Demokratie aus Urteilen, die sich zwangsläufig im Gegensatz von herrschender und alternativer Meinung (Opposition) bewegen. Meinungen richten sich nach den geschichtlichen Aktualitäten und Ereignissen, welche die Lebensgrundlagen hervorbringen. Diese werden durch diese Entgegensetzung unendlich bestärkt, da sie in ihrer Position immer schon auch ihre Opposition reflektieren. Die Gesamtheit ihrer Entscheidungen stellt daher immer auch den Willen der Gesamtheit der Lebensbedingungen eines Volkes, also des Kapitals dar, auch wenn dies seinem Bedürfnis und Lebensinteresse widerspricht. Mit der Globalisierung hat sich die bürgerliche Demokratie entscheidend geändert, da sie die Konkurrenzverhältnisse der Waren produzierenden Gesellschaft weltweit ausgedehnt und die Macht des internationalen Kapitals zu einer Macht des fiktiven Kapitals übereignet hat. Das Willensverhältnis wurde umgekehrt zu einem Verhältnis des Sachzwangs, also zur Entscheidung darüber, was das kleinste Übel für die eigene Nation im Verhältnis zum Weltkapital darstellt. |
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