"Der Mensch, wie er Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft ist, der unpolitische Mensch, erscheint aber notwendig als der natürliche Mensch. Die droits de l'homme [Menschenrechte] erscheinen als droits naturels [natürliche Rechte], denn die selbstbewußte Tätigkeit konzentriert sich auf den politischen Akt. Der egoistische Mensch ist das passive, nur vorgefundne Resultat der aufgelösten Gesellschaft, Gegenstand der unmittelbaren Gewißheit, also natürlicher Gegenstand." (MEW 3, S.407 f.)) Das Prinzip des Kapitalismus ist die Zerteilung, die Trennung menschlicher Beziehungen durch die Vereinzelung ihrer Zusammenhänge, der Zusammenhänge der gesellschaftlichen Substanz ihrer privater Existenz (siehe zwischenmenschliche Verhältnisse). Reaktionär ist verallgemeinerte Vereinzelung ihres gesellschaftlichen Seins durch das Dasein ihrer Wirklichkeit zwischen der Anwesenheit und Abwesenheit ihrer wirklichen Beziehungen. Hieraus entwickelt sich die Täuschung ihrer Form oder Formation mit der Vertauschung von Inhalten und Zuordnungen in der Absicht eines ihnen äußerlichen und also fremden Zwecks bewirkt (siehe hierzu auch Verkehrung). Von daher ist ein bürgerliches Subjekt das zwischenmenschliche Wesen, das einen Bürger oder eine Bürgerin der bürgerlichen Gesellschaft subjektiv ausmacht und zugleich durch den bloßen Besitz von Geld objektiv sein läst. Es ist eine Persönlichkeit zwischen ihren politischen Rechten und ihren wirtschaftlichen Bedingungen. Nur dadurch kann es gesellschaftlich auftreten und nur dadurch kann es sich einbilden, dass sein persönlicher Wille in der Lage ist, seine ganze Welt zu gestalten (siehe hierzu auch kategorischer Imperativ). "In der Tat, man muss jeder historischen Kenntnis ermangeln, um nicht zu wissen, dass es die Regierungen sind, die zu allen Zeiten sich den wirtschaftlichen Verhältnissen fügen mussten, aber niemals die Regierungen es gewesen sind, welche den wirtschaftlichen Verhältnissen das Gesetz diktiert haben. Sowohl die politische wie die zivile Gesetzgebung proklamieren, protokollieren nur das Wollen der ökonomischen Verhältnisse." (K. Marx, Elend der Philosophie, MEW 4, 109) (MEW 4, S.109 f.) Getrennt von der Wirklichkeit seines gesellschaftlichen Lebenszusammenhangs erscheint sich das bürgerliche Subjekt selbst als objektives Subjekt, als Subjekt wie Objekt in einem (siehe objektive Subjektivität) und von da her zugleich als subjektives Objekt, als Monade des eigenen Lebens, als ob dieses in der Lage sei, sich selbst aus sich heraus – also voraussetzungslos – zu entwickeln, sich selbst zu bilden (siehe Sinnbildung) und von daher seine kultivierte Robinsonade als sein Lebensziel zu erleben, zu feiern und mit Freunden und Verwanden zu teilen (siehe Teilung der Wahrnehmung). Darin vervollständigt sich seine psychische Natur durch seine zwischenmenschliche Selbstwahrnehmung, wie eine Gesellschaft für sich (siehe auch heile Welt), die sich in seinen zwischenmenschlichen Beziehungen als ein natürliches Wesen seiner privaten Persönlichkeit seiner "inneren Natur", als Monade seiner Selbstwahrnehmung erscheinen kann. "Die Triebe und Kräfte der einzelnen Naturwesen werden verwandelt in die Triebe und Kräfte "der Natur", die dann natürlich in diesen einzelnen Wesen vereinzelt "zur Erscheinung kommen". Diese Mystifikation war nötig, um nachher die Vereinigung dieser Triebe und Kräfte "der Natur" im menschlichen Selbstbewußtsein hervorzubringen. Hiermit wird dann auch ganz selbstredend das Selbstbewußtsein des Menschen verwandelt in das Selbstbewußtsein der Natur in ihm." ((Karl Marx 1845, MEW 3, S.398 f)) Die Monade ist das Wesen des vereinzeltan Einzelnen, der Verselbständigung der Vereinzelung der Person gegen ihre gesellschaftlicheWirklichkeit, worin die Privatpersonen sich als bürgerliche Subjekte verstehen wollen (siehe auch Aufklärung). In der wirklichen Getrenntheit der einzelnen Selbstwahrnehmunng von der allen gemeinen Wahrheit (siehe Teilung der Wahrnehmung) gerät jede Erkenntnis ins Belieben einer privaten Persönlichkkeit, die ihr vereinzeltes Meinen und Wollen jedweder politischen Repräsentation übereignet (siehe auch Populismus), um sich überhaupt politisch vergegenwärtigt zu fühlen (siehe hierzu repräsentative Demokratie). Von daher betreibt die Monade des BÜrgertums (siehe auch Mittelstand) auch den Impuls einer entäußerten Gegenwärtigkeit, wie sie sich im isolierten Subjekt ihrer verallgemeinerten Einzelheit, im bürgerlichen Subjekt dess Elends ihres Scheiterns (siehe Krise) zu einer faschistischen Ideologie entwickelt, die ihr dann gerne den "Sinn des Seins" erklärt (siehe Martin Heidegger). Darin lässt sich das Urteilsvermögen leicht auf die Lebenspflichten des Spießbürgertums reduzieren. Jede Monade wird dann durch deren Prominenz selbst zum Gott ihrer Selbstdarstellung (siehe auch autoritärer Charakter) "Die Urmonade ist Gott; alle anderen Monaden sind ihre Erzeugnisse; sie können nur von Gott vernichtet oder erschaffen werden und nicht von selbst entstehen oder vergehen. Die Welt besteht aus Aggregaten von vielen Monaden, die alle voneinander verschieden und jedoch insofern gleichsam als Entelechien autonom tätig sind, als sie Appetit (von frz. appétitions, oft auch mit Begehrungen übersetzt) auf und die Fähigkeit zur Perzeption aufweisen (Prinzip der Vielheit in der Einheit). Als „Perzeption“ versteht Leibniz den bloßen Vorgang der fortwährenden Wahrnehmung selbst." (Wikipedia Monadologie https://de.wikipedia.org/wiki/Monadologie) Aber die ausschließlich private Freiheit der persönlichen Entfaltung macht es unpolitisch, reduziert seinen Willen auf seine Selbstwahrnehmung (siehe auch ästhetischer Wille) in seinen unmittelbar scheinenden Lebensverhältnissen (siehe zwischenmenschliches Verhältnis). Und das "vorgefundene Material" seiner Gesellschaft erweist sich als haltlos, entzieht ihn seinem gesellschaftichen Potenzial, dem Potenzial seiner persönlichen Freiheit. Was solche Subjektivität tatsächlich ausmacht ist sein objektiver Geldbesitz, worin sich seine subjektiven und objektiven Bestimmungen in einem zwiespätigen Dasein seines wesens (siehe auch Substanz) treffen (siehe auch Kleinbürger). Von da her entwickelt es seine Kultur in dem Doppelcharakter seiner gesellschaftlichen Beziehungen durch die Geldverhältnisse seiner Lebensbedingungen (siehe zwischenmenschliche Beziehung), worin sich die Menschen als bloße Warenbesitzer selbst im Doppelcharakter des Geldes zwischen ihrer vereinzelten Subjektivität ihres Zahlungsmittels und der allgemeinen Objektivivität ihres Kaufmittels verhalten. Doch was das Geld zwischen ihrem einzelnen und allgemeinen Dasein ihres persönlichen Lebens ihnen vermittelt ist das Gegenteil von ihren wirklichen gesellschaftlichen Beziehungen (siehe hierzu auch Warenfetischismus). In ihren zwischenmenschlichen Verhältnissen erscheinen sie sich in ihren einzelnen zwischenmenschlichen Beziehungen als Objekte ihrer Wahrnehmung, im Allgemeinen ihrer Zwischenmenschlichkeit ihrer persönlichen Lebensverhältnisse, in ihren zwischenmenschlichen Verhältnisse als Subjekte ihrer Beziehungen, als persönliche Subjekte ihres Lebens. Denn objektiv ist das Zahlungsmittel Geld das Existenzmittel eines jeden Bürgers der kapitalistischen Gesellschaft, das Mittel und die Mitte ihrer Reproduktion. Das Subjekt des Warentauschs ist aber das allgemeine Kaufmittel Geld. Durch seinen Besitz, durch seinen Geldbesitz ist ein bürgerliches Subjekt im Sinn der bürgerlichen Gesellschaft nicht objektiv wie jeder Bürger wie jeder Bürger bestimmt, wie er durch den besitz seines Zahlungsmittels existieren kann. Durch den besitz von Geld als Kaufmittel kann er über die Notwendigkeiten der durchschnittlichen Reproduktion des gesellschaftlichen Lebensstandards hinaus über eine Macht verfügen, die er durch seinen Geldbesitz inne hat. Weil ein solches Subjekt seine eigene Reproduktion über den Erwerb eines bloßen Existenzmittels, eines Zahlungsmittels hinausreicht, es also von der Macht des Geldbesitzes eines gesellschaftlich produzierten Mehrwerts politisch bestimmt ist, unterliegt es nicht unmittelbar der Existenznot, welche durch die kapitalistische Existenzverwertung vermittelt wird. Die Objekte der Geldverwertung, die wirklichen Subjekte der bürgerlichen Gesellschaft sind dagegen die Menschen, die im Widerspruch der Geldverhältnisse durch die Klassenlage ihres Einkommens dazu gezwungen sind, diesen Mehrwert für Andere durch eine unbezahlte Mehrarbeit zu erzeugen. Der politisch mächtige Geldbesitzer, der sich im Klassengegensatz zu dem in ihrer Wirklichkeit ohnmächtig gehaltenen Produzenten der notwendigen Arbeit seine Existenz erfährt und durch die Macht der politischen Funktion des Geldes als Maß der Werte, bestimmt ist, das es ihm nicht erlaubt, seine Existenz durch die Vermehrung seines Geldbesitzes sich durch dessen Anwendung in der Einverleibung (siehe Aneignung) von unbezahlter Arbeit zu erhalten, welche die bezahlte Arbeit sich durch politische Gewalt über das Geld als Zahlungsmittel für seine Existenz ausbeutet (siehe Existenzwert). So stellt sich der Klassengegensatz der bürgerlichen Gesellschaft auch in ihrer politischen Kultur ihrer zwischenmenschlichen Verhältnisse und den Wahrnehmungsverhältnisse ihrer zwischenmenschlichlichkeit zwischen ihren Empfindungen und ihren Gefühlen dar: Zwischen dem, was sie existenznotwendig finden und empfinden und dem was sie für sich und durch sich wahrnehmen, was ihre Selbstgefühle in ihrer Psyche entwickeln und entfalten. Ein bürgerliches Subjekt existiert also auch kulturell durch den Doppelcharakter des Geldes im Klassengegensatz der Bürger, worin es sich durch die Widersprüchlichkeit der bürgerlichen Gesellschaft einerseits durch die Lebenstätigkeit in dieser Gesellschaft erzeugt und erhält und andererseits zugleich durch die wertförmige Vermittlung des abstrakt allgemeinen gesellschaftliches Produkts durch Geldbesitz sich bereichern und das Leben der hiervon abhängigen Bürger bestimmen kann. Zum großen Teil erstrebt es als Subjekt der Vermittlung seiner politischen Macht innerhalb der bürgerlichen Gesellschaft und den Kapitalfunktionen der organischen Aneignung von fremdem Leben durch das fiktive Kapital einer Gläubigermacht eines Schuldgeldsystems (siehe Feudalkapitalimus) und seiner Austeritätspolitik (siehe auch Mittelstand) die Verwirklichung der Logik des Privateigentums, der versachlichten politischen Macht ihrer Sachgewalten über ihre Existenzmittel (z.B. Produktionsmittel, Eigentumstitel). Es gilt als das politische Wesen der bürgerlichen Gesellschaft, weil es die Politik der Bürger (altdeutsch Burgherren) gegen die zur bloßen Selbsterhaltung (siehe auch Reproduktion) der arbeitenden Menschen verwesentlicht. Damit befolgt es letztlich blind die Notwendigkeiten der Verwertungsinteressen eines automatische Subjekt des Kapitals (siehe auch Kapitalfetisch), wodurch es als allgemeine Persönlichkeit seiner politischen Verhältnisse, als politische Avantgarde des Privateigentums verstanden wird. Der bürgerliche Staat als Formation einer repräsentativen Demokratie vetreibt die Verallgemeinerung durch die Vergemeinschaftung der isolierten Individuem dieser Gesellschaft, die sich in ihrem vereinzelten Dasein als Subjekte ihrer Gesellschaft erleben, sich selbst aber nur in der Gemeinschaft selbstsüchtiger Interessen vergesellschaftet verstehen (siehe auch Gemeinsinn), in der sie sich geborgen fühlen und sich für diese auch verbürgen, weil sie darin ihren politischen Willen zur Vollendung ihrer persönliche Freiheit, als Freiheit ihrer Selbstverwirklichung begreifen. "Die Freiheit des egoistischen Menschen und die Anerkennung dieser Freiheit ist aber vielmehr die Anerkennung der zügellosen Bewegung der geistigen und materiellen Elemente, welche seinen Lebensinhalt bilden. Der Mensch wurde daher nicht von der Religion befreit, er erhielt die Religionsfreiheit. Er wurde nicht vom Eigentum befreit. Er erhielt die Freiheit des Eigentums. Er wurde nicht von dem Egoismus des Gewerbes befreit, er erhielt die Gewerbefreiheit. " (MEW 1, Seite 369*f) Das bürgerliches Subjekt betreibt die subjektive Verwirklichung seiner objektiven Bestimmtheit in den zwischenmenschlichen Lebensverhältnissen einer Waren produzierenden Gesellschaft durch die Inhalte ihres Reichtums, dessen Form ihm gleichgültig sein kann, weil ihm deren Allgemeinform (siehe Formbestimmung) als Lebensstandard ihres Geldvermögens (siehe allgemeine Wertform) zu eigen ist, durch die es sich im Warentausch praktisch jeden beliebigen Gebrauchswert aneignen kann. Als dieses Individuum vollzieht es gesellschaftlich für sich und durch sich den Willen des Geldbesitzes - subjektiv als eine Persönlichkeit, die ihre Beziehungen durch Geld als Zahlungsmittel bewirkt, das sie als Kaufmittel besitzt. Ein solches Subjekt ist persönlich durch die objektive Anwesenheit von Menschen als Mensch bestimmt und richtet hiernach seine Subjektivität an den zwischenmenschlichen Verhältnissen aus, die ihm durch die Existenz seines Geldbesitzes möglich ist. Gesellschaftlich verwirklicht Geld für solche Persönlichkeit ein allgemeines Privateigentum im Warentausch durch das egoistische Interesse des Eigennutzes, das zugleich das Allgemeininteresse eines Geltungsstreben der Konkurrenten in der Geldform als Kaufmittel zur Folge hat, soweit dieses nicht nur die Preise der Lebensmitel vermittelt, sondern vor allem als Maß der Werte funktioniert, also seine Kaufkraft bewahren und bewähren, seinen Wert realisieren kann. In den Verhältnisformen des Privateigentums bespiegelt sich das bürgerliche Subjekt in zwischenmenschlichen Verhältnissen als Mensch, lebt also in seiner Selbstbezogenhit im Widerschein des Menschlichen durch andere, durch die es sich in seinen Erlebnissen als Zwischenmensch an und für sich narzisstischer Beziehungen wahrhat, während es ihm frei steht, was es von diesen wirklich wahrnimmt. Denn durch seinen Geldbesitz erscheint seine subjektive Freiheit von den objektiven Notwendigkeiten seiner Gesellschaft getrennt und kennt von daher nur eine ästhetische Wahrheit als Selbstgefühl seines ästhetischen Willens. Das bürgerliche Subjekt ist daher ein objektiv bestimmtes Subjekt, das seine Subjektivität aus seinen Objekten bezieht und in Objekt-Objekt-Beziehungen bildet und bestärkt. Von daher entwickeln sich auch seine zwischenmenschlichen Verhältnisse durch ihre objektiv bestimmte Selbstwahrnehmung zu einer bürgerlichen Kultur aus. Im Unterschied zu einem gegenständlichen menschlichen Verhältnis beruht ein zwischenmenschliches Verhältnis auf einer menschlichen Beziehung, die sich unmittelbar zwischen den Menschen durch ein Verhalten ergibt, das sie für sich wahrnehmen und an sich wahrhaben, das also an und für sich ein Verhältnis ihrer Wahrnehmung ist, in der allein sie sich erkennen können, wenn sie keine gegenständliche Form ihrer Lebensäußerung finden und diese daher auch nicht empfinden können. Ein Subjekt bezieht sich aber immer auf ein Objekt, in dem es sich darin verwirklicht und es als seine Wirklichkeit und Schranke erkennt, weil es ihm wesentlich zugrunde liegt (lat. subiectum: das Daruntergeworfene im Sinne von Zugrundeliegendem, Vorausgesetztem). Das bürgerliche Subjekt ist also keine einzelne Person, sondern die allgemeine Persönlichkeit einer Gesellschaft, die den Gelderwerb durch Marktwirtschaft, und damit den Geldbesitz als wesentliche Existenzgrundlage hat und durch sein Verhalten als Persönlichkeit dieser Wirtschaftsform auch in ihren zwischenmenschlichen Verhältnissen vermittelt und durch diese auf seine Existenz zurückkommt, seine Selbstwahrnehmung mit seiner Lebensäußerung, seiner vereinzelten Tätigkeit identifiziert, in der sie sich allgemein als Mensch bespiegelt, also als eine narzisstische Persönlichkeit verhält. Es vertritt daher auch in seinem Bewusstsein die Logik dieser Existenzform als eigene Lebensbedingung und sieht sich hierdurch allgemein verwirklicht, als einzelnes Subjekt zugleich allgemein, allgemein vereinzeltes Einzelnes. In seiner Allgemeinheit kann es daher nicht wirklich für sich sein. Weil es darin äußerlich bestimmt ist, ist es zugleich fremd gegen sich, bestimmt sich selbst durch seine Lebenswerte, seine Ideologien, durch die es seine Selbstzweifel überwindet und seine Egozentrik charakterlich ausrichtet und entwickelt (siehe hierzu autoritärer Charakter, esoterischer Charakter und flexible Persönlichkeit). Es versteht seine Wirklichkeit als Produkt seiner Selbstverwirklichung und ist von daher auch trotz seiner Selbstentfremdung in diesen Verhältnissen ohne Zweifel und ohne Kritik an seiner Bedingtheit (siehe Warenfetischismus). Es identifiziert sich allgemein mit dem Reichtum seiner Selbstbezogenheiten, durch die es seine Selbstachtung in einem Selbstwert findet, der im Allgemeinen als menschlich notwendiger Eigensinn begriffen wird, als Ausdruck menschlicher Identität, die für sich als Privatperson, als vollständig private Persönlichkeit existiert, um sich außer sich durch Geld zu reproduzieren (siehe hierzu auch Kleinbürger). Nicht nur die Selbstwahrnehmung, auch die Wahrnehmung insgesamt, ist mit der Entwicklung ihres Selbstwerts in den persönlichen Beziehungen ihrer zwischenmenschlichen Verhältnissen zirkulär geworden. Das Resultat des ganzen Selbstverwertungsprozesses, dem Entwicklungsprozess der bürgerlichen Persönlichkeit, dem bürgerlichen Subjekt schlechthin, sind Menschen, die das Leben ganz auf ihrer Seite zu haben meinen, weil sie außer sich nichts anderes kennen, als das, was sie nur von sich und durch sich selbst wahrhaben können und worin sich ihre Vorstellungen von sich mit dem entsprechenden Ideologieen im Verhalten ihrer Selbstwahrnehmung vereinen. Sie ist im Großen (siehe Prominenz) und Ganzen zu ihrem absoluten Selbstgefühl als Mensch schlechthin geworden, zur ganz intimen Allgemeinheit ihrer Gefühle aus sich und durch sich, wie sie ihre Psyche - das Gedächtnis ihrer Selbstwahrnehmung - mit der Systematisierung ihrer Absichten versammelt hat. Was sie erkennen kann ist daher auch nur das, was sie schon kennt. Weil solche Subjekte ihr Menschsein nur in der Vorstellung von sich haben, können sie sich auch nur als Vorstellung veranstalten und können daher als einzig wahre Lebensquelle auch nur durch sich selbst beweisen (siehe hermeneutischer Zirkel), sich als Wahrheit ihrer Selbstwahnehmung empfinden und in sich in solcher Selbstgewissheit befinden und anerkennen, sich als den ausschließlichen Urheber ihres Lebens verstehen. Sie können ihren so genannten "Mitmenschen" gar nicht mehr als wirklich lebenden Menschen in den Widersprüchen und Zweifeln seines Lebens erkennen und sich von daher auf ihn auch nur als Objekt ihrer Selbstgefühle in ausschließlich eigensinnigem Recht beziehen. Weil sie den Menschen nicht mehr in seinen wirklichen Lebensbedingungen kennen und daher auch nicht mehr erreichen können, haben sie sich ausschließlich in ihren Selbstempfindungen und also nicht mehr in ihrem wirkliches Menschsein wahr. Ihre Verhältnisse erscheinen ihnen nurmehr so, wie sie sich darin finden und empfinden können. Von daher sind sie ihrem eigenen Verhältnisschwachsinn unterlegen und vorzügliche Träger der Ideologien, durch die ihre Absichten als Lebensziele zirkulär, zu ihrer ganz persönlichen Teleologie geworden sind. Ihre Selbstwahrnehmung schließt sich damit in die Egozentrik ihrer absoluten Selbstveredelung ein, deren wahrer Zweck ist, über die Abgründe, Löcher und Untiefen ihrer Selbstwahrnehmung, über ihre Minderwertigkeitsgefühle hinwegzutäuschen, die sie in ihrer Egozentrik bewahren und zugleich nicht mehr wahrnehmen können, weil sie ihre Selbstentfremdung nicht mehr wahrhaben können, weil ihre Wahrnehmung selbst nur auf das Fremde im anderen Menschen konzentriert ist, um ihre jeweilige Egozentrik sich nur noch in dieser Absicht verallgemeinert und bestärkt. Ihr Edelmut ist der Grund ihrer Selbstgerechtigkeit, mit der sie jetzt locker auch "über Leichen gehen" können und was sie in sich und anderen abgetötet haben, das bestärkt ihre Selbstgerechtigkeit wie die Ewigkeit einer göttlichen Güte, die ihrem Edelmut immer wieder entspringt und immer wieder durch das Recht ihrer hierdurch veredelten, ihrer "höheren Selbstwahrnehmung" genährt wird. Ein bürgerliches (etymologisch = burgherrliches) Subjekt bezieht sich vor allem auf seine Lebensburg, auf die zu seinem isolierten Lebensraum gemachten zwischenmenschlichen Beziehungen, worin sich ein Leben in der bürgerlichen Gesellschaft in seiner Zwischenmenschlichkeit noch wirklich subjektiv erscheinen kann, wiewohl dieser Lebensraum zugleich objektiv von ihr bestimmt ist, und von daher nicht ohne Schmerz wahr sein kann. Doch mit dem Vermögen eines ästhetischen Willens lassen sich derartige Lebenswelten in heile Welten wandeln, müssen dann aber auch deren Verewigung gegen das Ungemach der gesellschaftlichen Geschichte absichern (siehe schlechte Unendlichkeit). Bürgerliche Subjektivität unterscheidet sich von da her wesentlich von ihrer gesellschaftlichen Subjektivität, indem sie sich ihren Raum durch die Fähigkeit ihrer privaten Persönlichkeit (siehe Privatperson) selbst zu bestimmen meint, die sich zugleich unter gegebenen Lebensbedingungen nur als gesellschaftliches Objekt, als Objekt des Geldes und dessen Verwertungsbedarf verwirklichen kann. Ihre Selbstverwirklichung vollzieht sich daher nicht wirklich subjektiv, sondern in zwischenmenschlichen Verhältnissen, worin sich in Wahrheit nur Objekt-Objekt-Beziehungen entwickeln können. Von daher kann man sagen, dass das bürgerliche Subjekt der Mensch zwischen sich und anderen, der Zwischenmensch schlechthin ist. Als Privatperson erscheint sich das bürgerliche Objekt dennoch als ganzes Subjekt, als Persönlichkeit des Privateigentums (s.a. Besitz), die auf ihren Geldbesitz vereinseitigte Person, die sich zwischenmenschlich vielseitig zu beziehen vermag, soweit wie ihr Geld eben reicht, das Geldvermögen sich in ihr verwirklichen kann. Dies macht die Reichweite und Rechtsform ihrer Selbstbehauptung aus (siehe Kleinbürger), welche alle Absichten ihrer Psyche zur Erscheinung ihres Willens bringen (siehe auch ästhetischer Wille).
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