"Der Verleiher bleibt immer Eigentümer desselben Werts, auch nachdem dieser aus seiner Hand in die des Borgers übergegangen ist. Beim einfachen Warenaustausch steht das Geld stets auf seiten des Käufers; aber beim Verleihen steht das Geld auf seiten des Verkäufers. Er ist es, der das Geld für eine gewisse Zeit weggibt, und der Käufer des Kapitals ist es, der es als Ware erhält. ... Es ist aber nur erst Kapital an sich, wie jedes Kapital in seinem Ausgangspunkt, im Augenblick seines Vorschusses. Erst durch seinen Gebrauch verwertet es sich, realisiert es sich als Kapital. Aber als realisiertes Kapital hat der Borger es zurückzuzahlen, also als Wert plus Mehrwert (Zins)." (siehe MEW Band 25 Seite 365) Bürgschaft entsteht durch ein Schuldverhältnis, worin sich der Verleiher durch einen Bürgen der Zahlungspflichtigkeit des Borgenden versichert, also sein Recht auf Rückzahlung zumindest verdoppelt. Das Wort kommt also von Borgen und Bergen und ist eng verwandt mit dem Wort Bürger. Und dieses wiederum kommt von Burg und bedeutet im Wortsinn: Burgherr, der sich für die Sicherheit eines Lebensraums wirtschaftlich und politisch verbürgt. Im Unterschied zu feudalistischen oder gesellschaftlichen Verfügungsmächten ist hier die isolierte Verfügungsmacht konstitutiv, also die von allen gesellschaftlichen Beziehungen abgetrennte persönliche Abhängigkeit über ein klar definiertes einzelnes Gut, das als Privateigentum absolutes Rechtsgut ist. In der Bürgschaft wird also das Recht eines Schuldverhältnisses dadurch vermehrt, dass es auf einen oder mehrere Bürgen übertragen wird, die damit privatrechtlich in der Zahlungspflicht verallgemeinert sind. Im Maß dieser Verallgemeinerung wird das Recht totalisiert und die Privatpersönlichkeit der Bürgen in ihrer Pflicht isoliert. Das ist die Grundlage dafür, warum Schuldgeld selbst als Wert zirkulieren kann, indem es die Existenzen von bürgenden Privatpersonen als Zahlungspotenzial aufhäuft, das sie letztlich in die Nutzung einer längeren Arbeitszeit zwingt, indem sie die politische Macht des Privatrechts stärkt und gegen Verwertungskrisen durchsetzt und staatlich sanktioniert (siehe auch Staatsverschuldung). Damit lässt sich das Risiko der Entwertung eines verliehenen Geldes entsprechend sozialisieren und der Ertrag aus dem Zins oder dem Wertwachstum des angewandten Geldes als Kapital weitergehend privatisieren. Das ist die Grundlage der Formverwandlung von der bürgerlichen Gesellschaft zu einem Feudalkapitalismus (siehe auch Schuldgeldsystem), der seinen Mehrwert nicht mehr aus der Produktion sondern aus der Existenz seiner Bürgen (z.B. als Staatsbürger und Selbstverwerter) bezieht. |
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