"Alle Produktion ist Aneignung der Natur von Seiten des Individuums innerhalb und vermittelst einer bestimmten Gesellschaftsform. In diesem Sinn ist es eine Binsenweisheit zu sagen, dass Eigentum (Aneignen) eine Bedingung der Produktion sei. Lächerlich aber ist es, hiervon einen Sprung auf eine bestimmte Form des Eigentums, z. B. das Privateigentum zu machen. ... Die Sinne der Menschen existieren durch sie und in ihren Gegenständen, in ihnen und außer ihnen als ihre äußere wie innere Natur. So sind die Elemente der Bildung und auch ihrer Gedanken (siehe auch Sinnbildung), deren Material in den Gegenständen ihrer Natur vorausgesetzt, sowohl subjektiv wie objektiv als Material vorhanden sein müssen. Bildung ist daher vor aller Formgebung, vor aller Gestalt rein subjektiv und ergibt sich aus der Fähigkeit, neue Eigenschaften zu erzeugen. sMan nennt daher neuerdings Menschejn, die dazu in der Lage sind, die "Kreativen", die ganz im Gegensatz zu den Konsumenten der Bildung, den Bildungsbürgern, den "Gebildeten", leben. Denn Bildung ist nichts anderes als das wahre Eigentum der Menschen, das, was ihnen niemand nehmen kann, ohne sie von ihrer Gesellschaft auszuschließen, sie zu isolieren, indem es auf das bloße Privateigentum reduziert wird. "Wir selbst sind von dem wahren Eigentum ausgeschlossen, weil unser Eigentum den andern Menschen ausschließt. Die einzig verständliche Sprache, die wir zueinander reden, sind unsere Gegenstände in ihrer Beziehung aufeinander. Eine menschliche Sprache verständen wir nicht, und sie bliebe effektlos; sie würde von der einen Seite als Bitte, als Flehen und darum als eine Demütigung gewußt, empfunden und daher mit Scham, mit dem Gefühl der Wegwerfung vorgebracht, von der andern Seite als Unverschämtheit oder Wahnwitz aufgenommen und zurückgewiesen werden. Sosehr sind wir wechselseitig dem menschlichen Wesen entfremdet, daß die unmittelbare Sprache dieses Wesen uns als eine Verletzung der menschlichen Würde, dagegen die entfremdete Sprache der sachlichen Werte als die gerechtfertigte, selbstvertrauende und sich selbst anerkennende menschliche Würde erscheint." (MEW 40, Seite 461) Eigentum ist die Form von Eigenem, die Gestalt menschlicher Eigenschaften, die durch Aneignung des Lebens als Formation menschlicher Naturmacht entstanden ist, die durch eigene Lebensäußerung. Es bezieht sich also auf die Eigenschaften des Erzeugers, sei dieser eine Person, eine Vereinigung oder eine Gesellschaft. Besitz ist ein besetztes Eigentum, Form eines Privateigentums, wie es in der bürgerlichen Gesellschaft getrennt von den Menschen angeeignet erscheint. Eigentum setzt dagegen eine Arbeit voraus, in welcher Eigenschaften - zu Fähigkeiten geworden - Produkte herstellen, die in einer Beziehung zum Produzenten stehen. Nur durch dies Eigene kann es von Fremdem unterschieden und Entfremdung erkannt werden. Wer Eigentum abschaffen will, der will Entfremdung verewigen (siehe Proudhonismus). Die Gesellschaften haben sich bisher darin unterschieden, in welcher Form sie diese Beziehung bestimmt und durch die Formbestimmungen Klassenunterschieden begründet hatten. In der bürgerlichen Gesellschaft ist die allgemeine Form des Eigentums das Privateigentum, das sich nur in der Geldform als Geldwert vergesellschaften kann. Die Kritik an dieser Form betrifft daher nicht deren Inhalt, das Eigentum, sondern dessen privaten Charakter (siehe Doppelcharakter). "Du als Mensch stehst [unter der Bedingung des Privateigentums] in keinem Verhältnis zu meinem Gegenstande, weil ich selbst kein menschliches Verhältnis zu ihm habe. Aber das Mittel ist die wahre Macht über einen Gegenstand, und daher schauen wir wechselseitig unser Produkt als die Macht eines jeden über den andern und über sich selbst an, das heißt unser eigenes Produkt hat sich auf die Hinterfüße gegen uns gestellt, es schien unser Eigentum, in Wahrheit aber sind wir sein Eigentum. Wir selbst sind von dem wahren Eigentum ausgeschlossen, weil unser Eigentum den andern Menschen ausschließt. Die einzig verständliche Sprache, die wir zueinander reden, sind unsere Gegenstände in ihrer Beziehung aufeinander. Eine menschliche Sprache verständen wir nicht, und sie bliebe effektlos; sie würde von der einen Seite als Bitte, als Flehen und darum als eine Demütigung gewußt, empfunden und daher mit Scham, mit dem Gefühl der Wegwerfung vorgebracht, von der andern Seite als Unverschämtheit oder Wahnwitz aufgenommen und zurückgewiesen werden. Sosehr sind wir wechselseitig dem menschlichen Wesen entfremdet, daß die unmittelbare Sprache dieses Wesen uns als eine Verletzung der menschlichen Würde, dagegen die entfremdete Sprache der sachlichen Werte als die gerechtfertigte, selbstvertrauende und sich selbst anerkennende menschliche Würde erscheint." (MEW 40, Seite 461) Von daher kann Eigentum an und für sich auch nicht gestohlen werden (siehe Proudhonismus), wohl aber enteignet sein durch ein politisches Verhältnis, das die Aneignung der Arbeit als Verwendung von arbeitenden Menschen unter dem Diktat einer gesellschaftlichen Verfügungsmacht und zu ihrem Nutzen als Privateigentum bestimmt. "Ursprünglich erschien uns das Eigentumsrecht gegründet auf eigene Arbeit. ... Nach dem bürgerlichem Recht ist Eigentum ein politisches Verfügungsrecht isolierter Beziehung, ein Machtverhältnis, wie es eigentlich dem Besitz zukommt. Doch der Bürger sieht das Verhältnis eben von sich her immateriell und verkehrt den Wortsinn ins Politische, obwohl es sachlich genau umgekehrt ist. Dies zeigt sowohl die Geschichte wie auch die Sprache selbst. Von daher wäre für Besitz das korrekte Synonym, der Begriff für Privateigentum. Dieses ist die grundlegende Rechtsform der bürgerlichen Gesellschaft. "In jeder historischen Epoche hat sich das Eigentum anders und unter ganz verschiedenen gesellschaftlichen Verhältnissen entwickelt. Das bürgerliche Eigentum definieren heißt somit nichts anderes, als alle gesellschaftlichen Verhältnisse der bürgerlichen Produktion darstellen." (K. Marx, Elend der Philosophie, MEW 4, 165.) Die begriffliche Unschärfe der Begriffe "Eigentum" und "Besitz" hat zu Missverständnissen geführt, die auch im Kommunistischen Manifest ausgiebig behandelt sind: "Die Abschaffung bisheriger Eigentumsverhältnisse ist nichts den Kommunismus eigentümlich Bezeichnendes. Alle Eigentumsverhältnisse waren einem beständigen geschichtlichen Wandel, einer beständigen geschichtlichen Veränderung unterworfen. Die Französische Revolution z.B. schaffte das Feudaleigentum zugunsten des bürgerlichen ab. Was den Kommunismus auszeichnet, ist nicht die Abschaffung des Eigentums überhaupt, sondern die Abschaffung des bürgerlichen Eigentums. Aber das moderne bürgerliche Privateigentum ist der letzte und vollendetste Ausdruck der Erzeugung und Aneignung der Produkte, die auf Klassengegensätzen, auf der Ausbeutung der einen durch die andern beruht. In diesem Sinn können die Kommunisten ihre Theorie in dem einen Ausdruck: Aufhebung des Privateigentums, zusammenfassen. Man hat uns Kommunisten vorgeworfen, wir wollten das persönlich erworbene, selbsterarbeitete Eigentum abschaffen; das Eigentum, welches die Grundlage aller persönlichen Freiheit, Tätigkeit und Selbständigkeit bilde. Erarbeitetes, erworbenes, selbstverdientes Eigentum! Sprecht ihr von dem kleinbürgerlichen, kleinbäuerlichen Eigentum, welches dem bürgerlichen Eigentum vorherging? Wir brauchen es nicht abzuschaffen, die Entwicklung der Industrie hat es abgeschafft und schafft es täglich ab. Oder sprecht ihr vom modernen bürgerlichen Privateigentum? Schafft aber die Lohnarbeit, die Arbeit des Proletariers ihm Eigentum? Keineswegs. Sie schafft das Kapital, d.h. das Eigentum, welches die Lohnarbeit ausbeutet, welches sich nur unter der Bedingung vermehren kann, daß es neue Lohnarbeit erzeugt, um sie von neuem auszubeuten. Das Eigentum in seiner heutigen Gestalt bewegt sich in dem Gegensatz von Kapital und Lohnarbeit. Betrachten wir die beiden Seiten dieses Gegensatzes: Kapitalist sein, heißt nicht nur eine rein persönliche, sondern eine gesellschaftliche Stellung in der Produktion einzunehmen. Das Kapital ist ein gemeinschaftliches Produkt und kann nur durch eine gemeinsame Tätigkeit vieler Mitglieder, ja in letzter Instanz nur durch die gemeinsame Tätigkeit aller Mitglieder der Gesellschaft in Bewegung gesetzt werden. Das Kapital ist also keine persönliche, es ist eine gesellschaftliche Macht. Wenn also das Kapital in ein gemeinschaftliches, allen Mitgliedern der Gesellschaft angehöriges Eigentum verwandelt wird, so verwandelt sich nicht persönliches Eigentum in gesellschaftliches. Nur der gesellschaftliche Charakter des Eigentums verwandelt sich. Er verliert seinen Klassencharakter." (Manifest der kommunistischen Partei, MEW 4, Kapital I, S. 475) Eigentum ist eine Beziehung zu den Eigenschaften, welche Menschen in sich haben oder an Dingen entdecken oder erzeugen, also durch ihre Arbeit hervorbringen und gestalten. Eigentum ist so natürlich wie gesellschaftlich, Voraussetzung wie Resultat menschlicher Beziehungen. Eigentum und Enteignung machen die bisherige Geschichte der gesellschaftlichen Beziehungen aus. Der Streit und Kampf um menschliches Eigentum als Reichtum einer menschlichen Gesellschaft macht überhaupt den Inhalt aller Klassenkämpfe aus. Doch dieser Kampf ist nicht naturwüchsig. Er gründet auf der gesellschaftlichen Form der Produktion, auf der Abgetrenntheit der Produktion von der Verteilung des Reichtums (siehe Arbeitsteilung): "Der Eroberer, der vom Tribut, oder der Beamte, der von der Steuer, oder der Grundeigentümer, der von der Rente, oder der Mönch, der vom Almosen, oder der Levit, der vom Zehnten lebt, erhalten alle ein Quotum der gesellschaftlichen Produktion, das nach andren Gesetzen bestimmt ist als das des Sklaven etc. Die beiden Hauptpunkte, die alle Ökonomen unter diese Rubrik stellen, sind: 1. Eigentum; 2. Sicherung desselben durch Justiz, Polizei etc. Es ist darauf sehr kurz zu antworten: ad 1. Alle Produktion ist Aneignung der Natur von Seiten des Individuums innerhalb und vermittelst einer bestimmten Gesellschaftsform. In diesem Sinn ist es Tautologie zu sagen, daß Eigentum (Aneignen) eine Bedingung der Produktion sei. Lächerlich aber ist es, hiervon einen Sprung auf eine bestimmte Form des Eigentums, z.B. des Privateigentums, zu machen. (Was dazu noch eine gegensätzliche Form, die Nichteigentum ebensowohl als Bedingung unterstelle.) Die Geschichte zeigt vielmehr Gemeineigentum (z.B. bei den Indern, Slawen, alten Kelten etc.) als die ursprünglichere Form, eine Form, die unter der Gestalt des Gemeindeeigentums noch lange eine bedeutende Rolle spielt. Von der Frage, ob der Reichtum sich besser unter dieser oder jener Form des Eigentums entwickle, ist hier noch gar nicht die Rede. Daß aber von keiner Produktion, also auch von keiner Gesellschaft die Rede sein kann, wo keine Form des Eigentums existiert, ist eine Tautologie. Eine Aneignung, die sich nichts zu eigen macht, ist contradictio in subjecto. ad 2. Sicherstellung des Erworbnen etc. Wenn diese Trivialitäten auf ihren wirklichen Gehalt reduziert werden, so sprechen sie mehr aus, als ihre Prediger wissen. Nämlich daß jede Form der Produktion ihre eignen Rechtsverhältnisse, Regierungsform etc. erzeugt. Die Roheit und Begriffslosigkeit liegt eben darin, das organisch Zusammengehörende zufällig aufeinander zu beziehn, in einen bloßen Reflexionszusammenhang zu bringen." Marx in der Einleitung zu den Grundrissen (MEW 42, S. 23) Eigentum hat sowohl subjektive wie objektive Substanz und ist daher individuell wie gesellschaftlich zugleich, Sinn und substanzieller Zweck der Arbeit, in welcher Menschen sich in ihren Eigentümlichkeiten äußern, sich mit ihren Fähigkeiten und Eigenschaften zu einer gesellschaftlichen Tätigkeit vereinen und auseinandersetzen und hierdurch ihre Tätigkeit und Leiden in einem gemeinschaftlichen Produkt als ihre Vergegenständlichung erkennen und anerkennen. In den Eigenschaften ihres Gegenstands, in ihrem gesellschaftlichen Reichtum finden sie auch sich selbst in ihrer Gemeinschaft bestätigt und vermittelt. Eigentum ist das Mittel ihrer Gesellschaft wie auch der Sinn ihrer Vermittlung. Die Eigentümlichkeit eines Jeden, seine Natur findet in diesem Äußerungsprozess sein wirkliches Wesen als wirklich gesellschaftliches Wesen, als Gegenstand gesellschaftlicher Produktion und gesellschaftlicher Wirklichkeit. Der Entstehungsakt im Zusammenwirken der Menschen ist der Ursprung aller Wirklichkeit. Diese ist nur dadurch, dass sie menschliche Arbeit mit menschlichem Sinn enthält. Eigentum ist das unmittelbare Mittel, worin menschliches Leben seinen Reichtum als Sache hat und entwickelt. Von daher ist Eigentum sowohl natürlich als Quelle menschlicher Schaffenskraft, wie auch immer geschichtlich, gesellschaftlich gewordene Sache, Sache der Sinnbildung der Menschen, Produkt ihrer wechselseitigen Beziehung und Tätigkeit. Eigentum ist individuelle wie gesellschaftliche Lebensvermittlung, individuell und gesellschaftlich in einem und kann daher niemals wirklich privat sein. Menschen beziehen sich auch über ihre Mittel zueinander und verhalten sich durch sie. Als Eigentümer ihrer Mittel sind sie darin auch eigen und verhalten sich sachlich in eigener Bestimmtheit, haben sich außer sich wahr, weil sie ihre Sache selbst durchdrungen haben und von ihrer Sache durchdrungen sind: Leidenschaft von Mensch und Sache. Eigentum ist also immer auch ein gesellschaftliches Verhältnis, weil es aus einer Geschichte und einem Prozess entsteht, der in der Gesellschaftlichkeit des Menschen begründet ist. Die Rückvermittlung dieses Eigentums auf den Einzelnen macht die Form aus, in welcher eine Gesellschaft besteht. In einer Waren produzierenden Gesellschaft geschieht diese Rückbeziehung durch Besitz - und das ist Privateigentum. Das Privateigentum ist somit ein Entzug von gesellschaftlichem Eigentum durch die Form, wodurch es auf die Menschen zurückkommt. Besitz ist die politische Formulierung der Formbestimmung, worin Warenbesitzer zu einander stehen und ihre Produkte in einer ihnen fremden Form aneignen (siehe Warenfetischismus). Sie widersprechen damit ihrer eigenen Natur und der Natur ihrer gesellschaftlichen Produktion und Reproduktion im objektiven wie subjektiven Sinn, also ihrem Gattungswesen und Gattungsverhältnis und Begattungsverhalten insgesamt. "Die ursprünglichen Bedingungen der Produktion (oder, was dasselbe ist, die Reproduktion einer durch den natürlichen Prozeß der beiden Geschlechter fortschreitenden Menschenzahl; denn diese Reproduktion, wenn sie auf der einen Seite als Aneignen der Objekte durch die Subjekte erscheint, erscheint auf der andren ebenso als Formung, Unterwerfung der Objekte unter einen subjektiven Zweck; Verwandlung derselben in Resultate und Behälter der subjektiven Tätigkeit) können ursprünglich nicht selbst produziert sein - Resultate der Produktion sein. Nicht die Einheit der lebenden und tätigen Menschen mit den natürlichen, unorganischen Bedingungen ihres Stoffwechsels mit der Natur, und daher ihre Aneignung der Natur - bedarf der Erklärung oder ist Resultat eines historischen Prozesses, sondern die Trennung zwischen diesen unorganischen Bedingungen des menschlichen Daseins und diesem tätigen Dasein, eine Trennung, wie sie vollständig erst gesetzt ist im Verhältnis von Lohnarbeit und Kapital. In dem Sklaven- und Leibeigenschaftsverhältnis findet diese Trennung nicht statt; sondern ein Teil der Gesellschaft wird von dem andren selbst als bloß unorganische und natürliche Bedingung seiner eignen Reproduktion behandelt. Der Sklave steht in gar keinem Verhältnis zu den objektiven Bedingungen seiner Arbeit; sondern die Arbeit selbst, sowohl in der Form des Sklaven, wie der des Leibeignen, wird als unorganische Bedingung der Produktion in die Reihe der andren Naturwesen gestellt, neben das Vieh oder als Anhängsel der Erde. In andren Worten: die ursprünglichen Bedingungen der Produktion erscheinen als Naturvoraussetzungen, natürliche Existenzbedingungen des Produzenten, ganz so wie sein lebendiger Leib, sosehr er ihn reproduziert und entwickelt, ursprünglich nicht gesetzt ist von ihm selbst, als die Voraussetzung seiner selbst erscheint; sein eignes Dasein (leibliches) ist eine natürliche Voraussetzung, die er nicht gesetzt hat. Diese natürlichen Existenzbedingungen, zu denen er sich als zu ihm selbst gehörigem, unorganischem Leib verhält, sind selbst doppelt: 1) subjektiver und 2) objektiver Natur. Er findet sich vor als Glied einer Familie, Stammes, Tribus etc., - die dann durch Mischung und Gegensatz mit andren historisch verschiedne Gestalt annehmen, und als solches Glied bezieht er sich auf eine bestimmte Natur (sag hier noch Erde, Grund und Boden) als anorganisches Dasein seiner selbst, als Bedingung seiner Produktion und Reproduktion. Als natürliches Glied des Gemeinwesens hat er Teil am gemeinschaftlichen Eigentum und besondren Teil desselben zum Besitz; ebenso wie er als geborner römischer Bürger idealen Anspruch (at least) auf den ager publicus und realen auf soundso viel juggera Land hat etc. Sein Eigentum, d.h. die Beziehung auf die natürlichen Voraussetzungen seiner Produktion als ihm zugehörige, als die seinigen, ist dadurch vermittelt, daß er selbst natürliches Mitglied eines Gemeinwesens. (Die Abstraktion eines Gemeinwesens, worin die Mitglieder nichts gemein haben, als etwa Sprache etc. und kaum diese, ist offenbar das Produkt viel späterer historischer Zustände.) In bezug auf den Einzelnen ist z.B. klar, daß er selbst zur Sprache als seiner eignen sich nur verhält als natürliches Mitglied eines menschlichen Gemeinwesens. Sprache als das Produkt eines Einzelnen ist ein Unding. Aber ebensosehr ist es [das] Eigentum." (Marx in der Einleitung zu den Grundrissen (MEW 42, S. 3f) | ![]() |