Eine jede Familie, die sich als Form eines besonderen zwischenmenschlichen Verhältnisse begründet, ist der Lebensraum lebenspflichtiger Beziehungen der beteiligten Persönlichkeiten. Sowohl das Leben wie auch das, was ihm verpflichtet ist, erscheint hier ausschließlich persönlich, weil darin die Personen als Eltern und Kinder sich zu einer wechselseitigen Bedingung ihres Lebens, zu einer persönlichen Lebensbedingung geworden sind. Darin können sie nicht durch sich das sein, worüber sie sich aufeinander beziehen. Ihre Beziehung zieht sie zu einer Gemeinschaft, die einen hierfür notwendigen Gemeinsinn durch jene entwickelt, die ihn als Mittel für ihre familiären Machtverhältnissen nötig haben, um das zu sein, für was sie unter deren Bedingtheiten füreinander pflichtschuldig sind. Ein allgemeines Schuldgefühl gegen die Macht einer hierfür aufbereitetn Lebensverantwortung prägt ihre Beziehung und macht sie hierdurch mehr oder weniger hörig. Im Gemeinsinn der alltäglichen Beziehungen innerhalb der Familien bilden sich ihre Gewohnheiten aus dem Wohnen selbst, aus dem sinnlichen Beisammensein der Geschlechter und Generationen zu ihrem Familiensinn. Dieser produziert selbst aus den Selbstverständlichkeiten der familiären Fürsorge und Lebensunterhaltung eine symbiotische Selbstbehauptung aus, in der sich die Familienmitglieder an einander und durch einander an ihrem Familien-Ego aufrichten, sich also als Menschen allgemein in einer Selbstbezogenheit behaupten, die sie durch sich selbst nicht darstellen können Da in der Familie natürliche Beziehungen von Menschen in einer bestimmten Lebensform zwischenmenschlich strukturiert sind, erscheint der Familiensinn zunächst naturnotwendig als eine Lebenspflicht, soweit es das organische Verhältnis besonders von Eltern und Kindern, besonders das Aufwachsen der nachfolgenden Generation betrifft. Ein Familiensinn ist notwendig, um eine Familie als zwischenmenschliches Verhältnis gerade dann funktionsfähig zu halten, wo die Menschen keinen wirklichen Sinn mehr füreinander haben. Von daher beruht er auf einem hierfür objektiv notwendigen Sinn für diese Gemeinschaft, die subjektiv in sich auch vollkommen gegensätzlich oder sogar widersinnig sein kann. Für die aus ihren natürlichen Verbindlichkeiten symbiotisch bestimmten Beziehungen ist eine Selbstbehauptung der unterschiedlichen objektiven Rollen (Eltern Kinder, Mann und Frau) nötig, die durch einen gemeinen Sinn zusammengehalten werden (siehe symbiotische Selbstbehauptung), und durch den natürlich erscheinen kann, was strukturell als bloße Schuldpflichtigkeit vorgegeben ist (siehe auch Schuldgefühl). Weit mehr als die einzelnen Wahrnehmungen und Äußerungen bilden die Stimmungen in dieser strukturellen Einheit der Familie die Lebensgrundlage ihres Familiensinns und damit auch mehr oder weniger direkt des Selbstgefühls ganzer Generationen in der Ausgestaltungen ihres Lebensraums. Sie sind somit schon Keime einer Hörigkeit, in der das Zugehörige sein Geltungsstreben entwickeln (siehe hierzu auch Fremdenfeindlichkeit) und deshalb auch rassistisch werden kann (siehe hierzu auch Massengefühl). Dies allerdings notwendig erst, wo es für sich selbst kulturell verloren hat (siehe Selbstverlust) und widersinnig wird. Unmittelbar entwickelt sich in solchen Verhältnissen eine Identifikation aller Beziehung mit diesem Verhältnis, also auch der Gefühle mit den Empfindungen darin. Widersprüche werden damit der Wahrnehmung entzogen. Und weil in Verhältnissen, die nur als Beziehung wahrgenommen werden, alles nur als das wahrgenommen wird, als was es wahrgehabt wird, entsteht darin eine Art ästhetische Weltfremdheit, also eine Entfremdung der Lebensgefühle von der Welt, weil darin die zwischenmenschlichen Gefühle ihren Empfindungen vorausgesetzt sind und zugleich als Lebensbedingung empfunden werden. Es entsteht hieraus eine Art Verhältnisschwachsinn zu wirklichen sozialen Beziehungen und den wirklichen Dingen und vor allem den Bedingungen einer Lebensgewissheit. Es verbleibt eine in den Gefühlen gedoppelte Empfindungswelt, die ihre symbiotische Selbstbehauptung bestärkt. Dieser Verhältnisschwachsinn, der in einer chronischen Verständigkeit jeden Verstand in sich auflöst und also auch kein Bewusstsein nötig hat, verschafft sich sein Verständnis aus den Gewohnheiten seiner Lebenswelt. Dies zerstört vor allem die Fähigkeit zu deren Kritik. Denn die setzt eine Erkenntnis widersinniger Wahrnehmungen voraus, aus der ihrer Widersprüche überhaupt erst begreifbar werden. Familiensinn ist daher ein vergemeinschafteter Sinn eines Selbstgefühls, welches aus dem objektiven Selbstgefühl einer Familie die Gemeinschaft der psychischen Ausprägungen des familiären Systems ausmacht und - so wie sie - sich aus ihrer gesellschaftlichen Not heraus zu einem hiervon abgetrennten Familiensystem isoliert, wie es sich als Sinn ihres Lebensraums ausgebildet hat. Es vereinen sich darin die Empfindungen und Gefühle zu einer familiären Symbiose in der Selbstwahrnehmung, durch die in der Familie sich das Lebensverhältnis im Verhalten objektiver Selbstgefühle allen gemein zu einer symbiotischen Selbstbehauptung entwickelt. Die Psyche entwickelt sich darin notwendig gegen eine veräußerlicht wirkende gesellschaftliche Lebensform wie ein Schutzraum und begründet darin ihre private Gefühlswelt als Familiensinn gegen die Wirklichkeit der gesellschaftlichen Lebensverhältnisse (siehe Lebensburg). Der Familiensinn macht den Zusammenhalt einer bürgerlichen Familie als ihr Übersinn aus, auch wenn diese nur aus zwei Menschen bestehen sollte, weil sie eine existentielle Liebesbeziehung ist. Er bestimmt sich durch die Bedeutungen, die Menschen ihrer Familie in der Abgrenzung von anderen Lebensverhältnissen geben, ergibt sich also zunächst negativ aus dem Nichtsein des Menschlichen in anderen Verhältnissen, aus der Suche nach einer menschlichen Identität in einem wirklichen Lebensverhältnis. Positiv nährt er sich aus dem Gelingen eines seelischen Lebenszusammenhanges, welcher außerhalb der Familie nicht ist und von daher die Wahrnehmung der Wirklichkeit bedrängt. Der Familiensinn ist daher ein Sinn, der das bestimmt, was nicht wirklich sein soll, was also auch in Wirklichkeit nicht sein darf, unbewusst bleiben muss, was dort wahrgehabt wird. Weil er auf ihrer Unwirklichkeit beruht, erzeugt er eine Schuld an ihrer Wirklichkeit, eine Pflicht zun ihrer Verwirklichung (siehe Schuldgefühl). Aus diesem Grund macht der Familiensinn die Absicht der Eltern zur Lebensaufgabe der Kinder. Menschen, die diese Absicht weder umsetzen, noch ihr etwas entgegenstellen können, weil sie für sie unerkennbar ist, also er ihrer Erkenntnis äußerlich bleibt, können verrückt werden, so sie keinen Lebenszusammenhang finden, der ihrer Selbsterkenntnis entspricht. In jedem Fall ist der Familiensinn der Grund für eine Angst vor dem Leben jenseits der Familie, eine allgemeine Lebensangst.
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