Ein Verhältnis hat meist einen Grund und ist die Folge von dessen Bestimmungen. So ist z.B. ein Vertragsverhältnis die Folge davon, dass eine verträgliche Beziehung in bestimmtem Zweck nötig ist. Der Vertrag kann nicht die Wirkung solcher Beziehung sein, wohl aber die Folge ihres Zwecks unter bestimmten Bedingungen, die seine Notwendigkeit verursachen. Eine Folge ist eine existenzielle Fortbestimmung, die sich auch aus ihren Resultaten schlussfolgern lässt (siehe Analyse). Sie folgt also einem Grund, der "hinter einer Existenzform" als Wesen eines Verhältnisses steht, hat aber keine eigene Wirkung. Wirklich ist nur das, was das begründete Verhältnis von sich aus schon so hat, wie es verursacht ist. Wirkung hat also nur eine Ursache in einer unmittelbar sachlichen Beziehung. | ![]() |