Geltung ist die allgemeine Gültigkeit einer Bewertung, stellt also die Gültigkeit einer Eigenschaft als allgemeinen Wert dar. Hierbei ist einerseits die Allgemeinheit ihres Vorhandenseins unterstellt. Zugleich aber wird auch erst mit dieser Bewertung die allgemeine Gültigkeit eines Werts hergestellt, an der es dem Einzelnen ermangelt, weil ihm diese äußerlich begegnet. Von daher ist mit der Geltung eine Eigenschaft einerseits subjektiv hervorgehoben, wird aber allgemein als Wert durch allgemeine Anerkennung dieser Geltung erzeugt. Sie existiert daher erst durch dessen praktische gesellschaftliche Bestätigung in seiner allgemeinen Gültigkeit objektiv. und bietet von daher die Grundlage für das Bedürfnis nach Geltung, welche das Selbstgefühl verlangt und ein Geltungsstrebens begründet, um sich im Allgemeinen behaupten zu können (siehe Selbstbehauptung). In der Allgemeinheit seiner Verhältnisse hat das Geltungsstreben, das aus der Konkurrenz der Selbstgefühle hervorging, sich durch seinen ästhetischen Willen zu einem Geltungsbedürfnis entwickelt, das erst wirklichen Selbstwert erbringen und verwerten will (siehe auch Verwertungslogik). In den Widersprüchen einer Verwertungslogik nivellieren sich die Unterschiede in einer allgemeinen Gleichhgültigkeit, in der sie mit ihrem substanzloßen Vergleichen sich in unsinnigem Quantifizieren "wertgerecht" auflösen. Es ist der Widersinn solcher Logik, die dadurch Konkurrenz erzeugt, dass alles untergeht, was sich nicht von selbst gegen die eigene Nichtung wendet, was sich gegen jedwede Minderwertigkeit wehren muss. Und darin vollzieht sich ein Wert, der sich dadurch entfaltet, dass er nur in seiner Besonderheit wesentlich erscheinen kann, Erscheinung seines abstrakten Wesens ist. Wer nichts Besonderes darstellen kann, geht durch seine Bewertung in den Konkurrenzverhältnissen seiner Verwertung und Verwertbarkeit unter. In zwischenmenschlichen Verhältnissen entsteht von daher ein ähnliches Geltungsstreben wie in den Preisverhältnissen des ökonomischen Wertwachstums und entwickelt Geltenungsbedürfnisse, wenn er oder sie sich nicht kritisch auf diese Verhältnisse bezieht. Aus dem Geltungsstrebens entstehen Konflikte, welche die Psyche bildet, betreibt und antreibt. Was ihre Absichten und Gefühle erreichen können, ist eine Verwirklichung ihrer Selbstbezogenheiten, die sich im Resultat ihrer Selbstverwertungen wie der personifizierte Edelmut ihrer Absichten herausstellen. Alle zwischenmenschlichen Beziehungen, die ihr vorausgegangen sind, stellen sich darin nicht mehr als bestimmte Absicht, sondern als Orientierung persönlicher Vorlieben und Handlungen dar. Der Anschein eines inneren Individualwesens, das jenseits der gesellschaftlichen Verhältnisse nun in der selbstbestimmten Persönlichkeit des Bürgertums als höchste Sinnesform des Lebens zur Geltung gelangt zu sein scheint, bestimmt nun die zwischenmenschlichen Beziehungen so, als ob es nichts anderes mehr gebe, als ob die Selbstgefühle und Absichten der Psyche keine Herkunft aus ihren Lebensverhältnissen mehr hätten, weil sie als Status einer Befindlichkeit und eines Befindens, als zwischenmenschliche Eigenschaft einer Person auftreten. Waren die Menschen bisher in der Bildung solcher Eigenschaften noch gegen sich selbst bedürftig, also in der Notwendigkeit, einen eigenen Sinn darin zu haben, durchzusetzen und zu verwirklichen, so stehen sie jetzt auch gegeneinander in dem, was ihre Sinne für andere gelten, was also ihre persönliche Geltung im Reich dieser Sinne in der Entwicklung ihrer Selbstgefühle ausmacht. Der Trieb dieser Entwicklung beruht darauf, dass diese Gefühle für sich keinen Grund mehr haben können und nur dadurch entstehen, dass sie gegen andere sinnvoller erscheinen, als diese für sich selbst sein können. Wer sich in solchen Verhältnissen nicht mehr gilt, als ihm andere gelten, wird sich nicht nur minderwertig fühlen, sondern aus dem, was die Sinne verbindet auch ausgeschlossen sein. Und wer sich ob solcher Gefühle nicht selbst achten kann, gibt auch keine Acht auf sich und sein Fortkommen in dieser Welt der zu zwischenmenschlichen Persönlichkeiten werdenden Psychen. In disen Verhältnissen hängt die Selbstachtung unmittelbar vom Gelingen der persönlichen Geltung ab, also davon, worin sich die Menschen durch ihre Selbstgefühle adeln können, weil sie ihnen einen Sinn verleihen, den sie nur dadurch haben, dass sie deren Verbindlichkeit gegen sich und andere durch die Einverleibung ihrer edelmütigen Selbstbeziehung als Beziehung auf andere erzeugen und sich in diesem selbstbezogenen Erzeugnis bestärken. Es kein kein wirklicher Sinn, wohl aber die Wirkung eines sinnlichen Verhältnisses, das schließlich die Macht einer allgemeinen Verbindlichkeit über die Menschen erfährt, weil sich alle ihm unterwerfen, um menschlich verbunden zu sein. Was im schwischenmenschlichen Verhältnis in seiner widersprüchlichen Empfindungswelt nur ideell angelegt war wird hierdurch zu einem wirklichen Verhältnis der Gefühle, die sich zum Beispiel in Familien, Vereinen, Gemeinschaften und Ertüchtigungsverhältnisse finden und daher auch vor allem dort empfinden lassen. Mit dieser Selbständigkeit des Psychischen ist eine zwischenmenschliche Persönlichkeit geworden, die sich so zu verwirklichen versteht, wie sie in diesen Verhältnissen erscheinen und auftreten kann. Sie kann ihre psychischen Beweggründe daher nun auch verlassen und sich in der gesellschaftlichen Verbundenheit zur Geltung bringen, in der Einheit ihrer Gefühle ausschließlich für sich verhalten, Herz und Verstand als Beziehung ihrer Verhältnisse einrichten und dabei sehr vernünftig auftreten, indem sie die gemeinsame Sorge als ihr größtes persönliches Ansinnen und Anliegen vertreten. Doch ihre Vernunft wird nur die der Zwischenmenschlichkeit bleiben können und früher oder später in ihrer Welt sehr unsinnig werden, sobald sie endlich den allgemeinen Sinn zwischenmenschlicher Verhältnisse gegen die darin entstehenden Geltungsbedürfnisse wendet und zu formulieren hat, was darin ausgeschlossen ist. Der Kampf um die persönliche Geltung ist damit eröffnet und der wird im Edelmut der Selbstbezüglichkeiten ausgetragen, in der Konkurrenz der Selbstveredelungen fortbestimmt. Doch zunächst wissen wir nur, dass es sich hierbei um die Konkurrenz von abwesender zwischenmenschlicher Geltung handeln kann, dass es also ein Kampf um die persönliche Geltung in zwischenmenschlich entsinnlichten Beziehungen geht. Ihre höchste Geltung haben solche Beziehungen dort, wo der Mensch nur noch völlig abstrakt vorkommt. In der Religion gilt die allgemeine menschliche Verbundenheit (Re-Ligio) - namentlich in der christlichen Kultur (siehe auch Christentum) - als Schöpfung eines Übermenschen (Gott) und hat durch diese Erhöhung ihre Geltung, höhere Gültigkeit. Als Odem Gottes ist die Seele allen Menschen gleicherbaßen bestimmt und von daher allgemein gültig. Als geistiges Wesen des Individuums, als Kulturform des Menschen gilt sie allgemein auch als wesentlicher sittlicher Wert. | ![]() |