Hegemonie (hēgemṓn: Führer, Anführer, hēgemonía: Heerführung, Hegemonie, Oberbefehl) bedeutet Vorherrschaft oder Überlegenheit einer Institution, eines Staates, einer Organisation oder eines ähnlichen Akteurs in politischer, militärischer, wirtschaftlicher, religiöser und/oder kultureller Hinsicht. Widerstand hiergegen scheitert oft an den Einflussmöglichkeiten und der Übermacht des Hegemons. Nach Antonio Gramsci (1891–1937) ist Hegemonie eine Form der Herrschaft, die durch politisch-kulturellen Konsens und gepanzert mit Zwang, mit militärischer und institutioneller Gewalt hergestellt wird. Mit Hegemonie wird im im Sinn von Gramsci "ein Typus von Herrschaft benannt, der im Wesentlichen auf der Fähigkeit basiert, eigene Interessen als gesellschaftliche Allgemeininteressen zu definieren und durchzusetzen". "Die Orte der Auseinandersetzungen um Hegemonie bezeichnete Gramsci als Zivilgesellschaft. Seine Überlegungen zur Übersetzung weltanschaulicher Auffassungen in den "gesunden Menschenverstand", zum Verhältnis von traditionell agierenden Intellektuellen und Parteien als "kollektiven Intellektuellen" und ähnlichem ergeben ein Konzept eines widerständischen und demokratischen Kampfes um "kulturelle Hegemonie". Ihr Gewinn schafft nach Gramsci erst die Möglichkeit von politischer Herrschaft, ihr Verlust untergräbt die herrschende Macht. Dabei reicht die kulturelle Hegemonie nach Gramsci bis in Formen der Alltagskultur und der Folklore, in den Aberglauben und ähnliches hinein. Die faschistischen Diktatoren haben sich hierbei einer Zustimmungskultur bedient, bei der sie sich vor allem auch des Sports (Brot und Spiele) bedient haben. Für Gramsci ist Hegemonie damit eine spezifische Art und Weise der gesellschaftlichen Ausübung von Macht." (Wikipedia) Hinsichtlich der Konsenselemente wird Hegemonie verstanden als Fähigkeit der Kultureliten, der herrschenden Gruppen und Klassen, ihre Interessen dahin gehend durchzusetzen, dass sie von den zu beherrschenden Gruppen und Klassen als ihre eigenen beziehungsweise als gesellschaftliches Allgemeininteresse angesehen werden. Dabei erfolgt eine allgemeine Zustimmung nicht nur zu politischen Verhältnissen (Staat, Parteien, Öffentlichkeit), sondern wird zu einer umfassenden und alltäglichen materiellen Praxis in Betrieb, Schule oder Familie. Die bestehenden Verhältnisse werden weitgehend akzeptiert und damit gefestigt. Kultureliten entstehen als kulturelle Prominenz innerhalb der Schicht der Bildungsbürger, die vermittelst ihrer Kulturbeflissenheit in der Hochkultur Geltung erlangen und ihren sozialen Status vor allem durch ihre kulturellen Befähigungen bei ihrer Selbstverwertung (z.B. in den Medien) oder durch ihren persönlichen Kulturbesitz finden und erwerben. Aber auch in Subkulturen finden sich solche Eliten, die sich besonders durch ihre Selbstdarstellung und Idolisierung und der damit erheischten ästhetischen Wirkung als besonders befähigte Kulturpersönlichkeit, als Prominenz einer bestimmten Kulturszene begründen. Ihr Ziel ist es, sich in der jeweiligen Kultur eine allgemeine Geltung zu verschaffen, die meist durch die entsprechenden Bildungseinrichtungen oder Institutionen oder auch durch die Medien populär wird und durch die Masse der Akklamationen (z.B. Einschaltquoten) zur Personifikation von Kulturmacht gelangen. Diese Macht beziehen die Kultureliten allerdings nicht aus der Kultur als solche, sondern aus dem Gefühl einer Bedrohung der Kultur als letztliche Subjekivität einer Gesellschaft, als Angst vor dem Untergang eigener Ursprünglichkeit (siehe auch Ursprungssehnsucht). Wo eine Gesellschaft zerstört ist oder sich zu zerstören droht, geraten die Reste ihrer Identität, ihrer kulturellen Eigenschaften stellvertetend für ihre Wirklichkeit zu einem Bündnis, das für die Staatsgewalt zur finalen Substanz ihrer Macht wird. Ein Kulturstaat ist ein Staat, dessen Gewalt als Kulturmacht einer bestimmten Sittlichkeit in der Notwendigkeit ihres bloßen Überlebens formiert ist (z.B. einer Religion, einer Gesinnung, einem ästhetischen Willen oder dergleichen). Von daher gründet diese Gewalt auf einem kulturalisierten Recht als Maß, deren Substanz nurmehr in einer höheren Gewalt, der Gewalt eines abstrakt allgemeinen Heils zu finden bliebe, als Erwartung einer Zukunft, die in dieser Welt versprochen wird, von der sie nicht sein kann, aber an die man zu Glauben hat, um überhaupt sich in seinem Leben noch einzufinden. Diese Gewalt der Glaubensmacht, muss sich zwar sachlich, wirtschaftlich und politisch durchsetzten, kann sich aber nicht wirklich aus ihrer Not begründen. In einer wirklichen Notgemeinschaft wäre das Notwendige notwendig staatenlos. |
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