An und für sich ist Leben durch sich selbst bestimmt und auch in den Notwendigkeiten seiner Natur immer noch freie Beziehung auf seine natürlichen wie gesellschaftlichen Gegenstände, weil sie die Aufhebung menschlicher Not verkörpern. Erst wo Leben durch einen Lebensraum bestimmt wir, gerät dieser zu seiner Lebensbedingung. Diese wird dann seine Beziehung auf die Natur, die in seinem Stoffwechsel mit der Natur sein natürliches Wesen als sein gesellschaftliches Wesen nur bedingt verwirklicht. Als natürliches Wesen hat er Teil am Wesen der Natur und als gesellschaftliches Wesen verwirklicht er seine Natur, die durch seine Arbeit zu seiner Geschichte wird. Diese ist in der bürgerlichen Gesellschaft durch die dort zur Lebenbedingung bestimmten menschlichen Verhältnisse in einem Zustand, worin dem Menschen als gesellschaftliches Wesen seine Lebensbedingung zur äußeren Bedingung des individuellen Menschen geraten ist, zur Grundlage eines privaten Daseins: Existenz. Aus dem Widerspruch, den solche Lebensbedingung als Widerspruch von Individuum und Gesellschaft hat, leiten sich alle Entwicklungen und Krisen der bürgerlichen Gesellschaft ab. Wo sich Existenzen gesellschaftlich absondern, weil sie auf reinen Geldverhältnissen beruhen, werden sie zu einer eigenen Kultur der Zwischenmenschlichkeit, in welcher der gesellschaftliche Widerspruch zunächst aufgehoben erscheint. | ![]() |