Lebensverhältnisse sind Verhältnisse im Leben, die durch das Leben selbst in Beziehung sind, so dass diese sich in ihrer Form auch objektiv unmittelbar darstellt. Innerhalb der Natur bildet sie sich in ihrer natürlichen Intelligenz durch diese selbst, kennt also zwar die Notwendigkeiten des Lebens, aber noch keine Negation und ist somit auch nicht dialektisch aufzuklären (siehe hierzu die Kritik am dialektischen Materialismus). Erst mit der menschlichen Gesellschaft hat sich die Natur zu einer Naturmacht fortgebildet und ist von daher selbst subjektiv geworden, hat sich zu einer Kultur entwickelt, die menschliche Geschichte als Machtverhältnis erst möglich gemacht hat, eine Kultur, die auch Verhältnisse durch das Verhalten der Menschen entwickelt, sich also im subjektiven Gegensatz ihrer Mächte objektiv bestimmt und von daher sich auch negieren kann. Es ist die Geschichte der Klassenkämpfe, die sich in ihren Verselbständigungen auch ganz allgemein gegen die Menschen selbst wenden kann (siehe auch Entfremdung). Dies zu erkennen verlangt Einsicht in die gesellschaftliche Natur ihrer Kultur und deren gesellschaftliche Produktionsform (siehe auch Produktivkraft). Gesellschaftliche Verhältnisse werden oft jenseits hiervon wie Zweckverhältnisse begriffen, als dem äußerliche Vermittlungsverhältnisse allgemeiner Zwecke des Selbsterhalts und des Gemeinwesens, dessen Güte sich aus der Vermittlung und Handhabung ihrer Formen und Rechte ergibt (siehe z.B. Verteilungsgerechtigkeit). Diese begründen sich aus den Mitteln, die zur Erfüllung eines Zwecks nötig sind und bestehen durch die Eigenschaften und Fähigkeiten ihrer Vermittlung. Ein Lebensverhältnis ist aber immer ein Verhältnis des Lebens selbst, das Verhalten seiner Notwendigkeiten und Freiheiten, welche die Entwicklung und Fortbildung von Leben ausmacht. Da menschliches Leben wesentlich gesellschaftlich ist, verhält sich darin Arbeit und Bedürfnis, Reichtum und Fortschritt als die treibende Beziehung, die wie sie sozial, kulturell und ökonomisch existieren. Von daher ist ein menschliches Lebensverhältnis immer ein gesellschaftliches Verhältnis, worin sich bestehende Gemeinschaften fortbestimmen und aufheben, sich aber auch auflösen, wenn sie hiergegen anachronistisch werden, auch wenn sie sich gegen diese zu behaupten suchen (siehe reaktionäres Bewusstsein). Die Gemeinschaft von Menschen ist lediglich eine Zweckverbindung, ein Verein. Ihre Gesellschaft aber ist ein allem zugrunde liegendes Lebensverhältnis, ein Verhältnis, das seinem Inhalt nach ihrer Natur entsprechen muss und ihre wesentliche Geschichte ausmacht, gleich, in welcher Form sie auch sein kann (siehe Formbestimmung). Dieses ist damit auch die Lebensbedingung des Menschen, seine Beziehung auf seine Natur, die in seinem Stoffwechsel mit der Natur sein natürliches Wesen als sein gesellschaftliches Wesen verwirklicht. Als natürliches Wesen hat er Teil am Wesen der Natur und als gesellschaftliches Wesen verwirklicht er seine Natur, die durch seine Arbeit zu seiner Geschichte wird. In dieser sind die Inhalte jeder gesellschaftlichen Form wesentlich begründet, auch wenn sie in einer abstrakten Vermittlung bestimmt ist, die dem menschlichen Leben fremd ist, dieses in seiner Form also äußerlich wie durch eine fremde Kraft bestimmt, z.B. durch Ware, Geld, Kapital. Als eine solche Formation der Fremdbestimmung gerät jede Gesellschaftsform in den Widerspruch zu ihren Lebensinhalten, also der Substanz, die das Leben der Menschen hinter ihrer entäußerten Form ausmacht (siehe Begriffssubstanz). Aber weil und solange diese Formbestimmungen herrschen, beherrschen sie die Entwicklung von Mensch und Natur, ihrem Leben überhaupt nur dadurch, dass dieses sich in ihnen vermittelt, und also Notwendiglkeiten entwickelt, welche die Entfremdung des Menschen von sich, seinem Wesen und seiner Gesellschaft fortbestimmen. Geld und Kapital beherrschen die menschlichen Beziehungen nur, weil und solange sie in der Formbestimmung der Lebensbedingung eines geschichtlich entstandenen, wirklichen Lebensverhältnisses über die Menschen hinweg mächtig sind. | ![]() |