Der gesamtgesellschaftliche Warenumschlag vollzieht sich auf den Märkten, wo die Produkte als Waren erscheinen und als Waren verbraucht werden. Darüber hinaus gibt es ein Mehrprodukt, das einen Mehrwert darstelllt, der zum Teil aus Vorsorge nötig ist, zum Teil aber auch einen Luxus in Warenform darstellt, und schließlich auch Geld, worin Mehrwert jenseits der Warenkörper fortbesteht. Als Luxus kann man daher auch Produkte verstehen, die nicht nur Werträger, sondern zugleich Kulturgüter ohne gewöhnlichen Nutzen darstellen. Was über notwendige Investitionen, den Verzehr und die Vernutzung der produzierten Güter hinaus besteht oder auch als Produkt einer Kulturarbeit existiert, ist ein Kulturgut, das im Unterschied zum Gebrauchsgut menschlichen Reichtum als kulturelles Mehrprodukt im Privatbesitz (siehe auch Privateigentum) darstellt. Luxus ist daher unter der Bedingung kapitalistischer Verhältnisse ein Produkt, das nicht aus notwendiger Arbeit hervorgegangen ist, also nicht Teil der notwendigen Reproduktion der Menschen ist, also nicht ihrem gewöhnlichen Lebensstandard entspricht, sondern de facto als Luxusprodukt privaten Reichtum darstellt, dessen Individualität auch einen kulturellen Wert darstellt, z.B. als Unikat, das als reines konkretes Mehrprodukt auch der Wertsicherung des Geldes dienen kann. Solche Werte, wie sie sich in Kunstwerken oder Sammlerobjekten darstellen lassen, werden z.B. auch von Banken als Wertsicherung hergenommen, die gegen inflationäre Geldwerte gehortet werden. So kann auch ein Auto, das meist doch ein gewöhnliches Gebrauchsgut (siehe Gebrauchswert) ist, auch ein Kulturgut sein, wenn es z.B. ein Sammelobjekt ist oder als Luxusartikel nur einen abgehobenen Lebensstandard vermitteln soll. Luxusgüter sind nicht nur ökonomische Mehrprodukte, die über die gesellschaftliche Reproduktion hinaus ihren Wert bewahren, sondern auch unmittelbare Produkte von Kulturarbeit. Sie werden dann als Kulturbesitz zu einem Wert für sich (z.B. Bildung, Kunstwerke, Architekturen, Gedenkstätten, Filme und Aufführungen aller Art), der nicht aus der durchschnittlich aufgewandten Arbeitszeit, sondern aus der besonderen Einzigartigkeit und Privatheit des Luxusguts resultiert. Dessen Maß ist die gesellschafliche Unerreichbarkeit, die gesellschaftliche Abwesenheit des Luxusguts, seine Abgetrenntheit (siehe Isolation) von den gewöhnlichen Lebensverhältnissen. Jenseits der Lebensmittel und also auch abstrahiert von ihren nützlichen Eigenschaften sind Luxusgüter letztlich Gestaltungen von eigener Wahrheit, Gegenstände der Wahrnehmung, wie sie wirklich wahrgehabt werden, ohne wirklich gesellschaftlich zu sein. Ihre Wirkung verbleibt im innern der Menschen. Als solche stellen sie aber auch nur Kultur dar, wie sie erlebt wird. Ein Luxusgut ist eine Gegenstand oder ein Ereignis, worin Menschen ihre Beziehung erleben und sich darin auch selbst als Mensch wahrhaben, weil sie wahrnehmen, was sie selbst in der Beziehung auf andere sind. Durch ihre einzigartige Ausschließlichkeit stellen Luxusgüter meist auch eine Kulturmacht dar. Vom fiktiven Kapital werden sie gerne zur wertmäßigen Fixierung von Kulturmacht verwendet, um ihm eine kulturelle Deckung zu verleihen. Aber auch im ganz alltäglichen Gebrauch werden bestimmte Ereignisse (siehe z.B. Kulturveranstaltungen) und Persönlichkeiten oder Geschlechtseigenschaften zu Trägern von Kulturmacht (siehe z.B. Idole), wenn sie in der Form einer Kulturmächtigkeit erscheinen (z.B. durch Medien und Propaganda) oder auch als Heilsgestalten für gesellschaftliche Sehnsüchte. Allgemein sind Luxusgüter lediglich Inhalt von Kulturbesitz (siehe auch Feudalkapitalismus). | ![]() |