"Der vollendete politische Staat ist seinem Wesen nach das Gattungsleben des Menschen im Gegensatz zu seinem materiellen Leben. Alle Voraussetzungen dieses egoistischen Lebens bleiben außerhalb der Staatssphäre in der bürgerlichen Gesellschaft bestehen, aber als Eigenschaften der bürgerlichen Gesellschaft. Wo der politische Staat seine wahre Ausbildung erreicht hat, führt der Mensch nicht nur im Gedanken, im Bewußtsein, sondern in der Wirklichkeit, im Leben ein doppeltes, ein himmlisches und ein irdisches Leben, das Leben im politischen Gemeinwesen, worin er sich als Gemeinwesen gilt, und das Leben in der bürgerlichen Gesellschaft, worin er als Privatmensch tätig ist, die andern Menschen als Mittel betrachtet, sich selbst zum Mittel herabwürdigt und zum Spielball fremder Mächte wird. Der politische Staat verhält sich ebenso spiritualistisch zur bürgerlichen Gesellschaft wie der Himmel zur Erde. Er steht in demselben Gegensatz zu ihr, er überwindet sie in derselben Weise wie die Religion die Beschränktheit der profanen Welt, d.h., indem er sie ebenfalls wieder anerkennen, herstellen, sich selbst von ihr beherrschen lassen muß. Der Mensch in seiner nächsten Wirklichkeit, in der bürgerlichen Gesellschaft, ist ein profanes Wesen. Hier, wo er als wirkliches Individuum sich selbst und andern gilt, ist er eine unwahre Erscheinung. In dem Staat dagegen, wo der Mensch als Gattungswesen gilt, ist er das imaginäre Glied einer eingebildeten Souveränität, ist er seines wirklichen individuellen Lebens beraubt und mit einer unwirklichen Allgemeinheit erfüllt." (MEW 1, S. 354 f). Ein Mittel ist der Körper einer Vermittlung, also die Beziehung eines Zwecks auf seine Verkörperlichung. Wo es als Mittel selbständig wird, sich also von seinem körperlichen Grund enthebt, ihm äußerlich wird und seine Vermittlung verselbständigt, entäußert es zugleich auch seinen Zweck, der in dem Mittel selbständig erscheint und somit zu seiner Geundlage, zum Boden seiner Verhältnisse, zu seinem allgemeinen Grund wird. In dieser Verselbständigung bleibt aber der Zweck nurmehr Selbstzweck, denn seine einseitige Beziehung auf seinen Grund wird vielseitig, in seinen Beziehungen beliebig, gleichgültig. So erfährt das Mittel in seiner Vermittlung viele Seiten seines Mittelseins, wohingegen der Zweck einseitig bleibt. Das Mittel wird hierdurch selbst allgemein gegen den Zweck, indem es zu einer allseitigen Vermittlung gerät und damit die einzelnen Verhältnisse bestimmt. Das Mittel wird aber somit zugleich auch gleichgültig gegen sein eigenes Sein, weil es seine Eigenschaften einzig in ihrer Zweckbestimmung versammelt. Durch deren Vermittlung erscheint ihre Objektivität für sich bestimmt, also als Ganzes von Eigenschaften, die dem Mittel nicht zu eigen sind. Durch die Bestimmung des Mittels für sich selbst, wird es also nicht nur gleichgültig gegen seinen Zweck, sondern auch gleichgültig gegen seine Vermittlung. Es besteht ja nur dadurch, dass es seinen Zweck erfüllt, für ihn nützlich bleibt und für sich bieliebig wird. Die ursprüngliche Bestimmung des Zwecks erscheint hierdurch verkehrt, das Mittel als objektive Allgemeinheit, das sich als Vermittlung von vielem subjektiv, also als Subjekt zu jedem einzelnen Zweck verhält und zugleich für sich genommen nichts ist und nichts sein kann (siehe hierzu auch Geldbesitz). Ein solches Mittel fürsich genommen ist daher
nichts Ganzes, sondern weiterhin lediglich ein Mit-Teil und also
auch eine Mitteilung von etwas, das es nicht selbst ist. Es ist
von sich in doppelter Weise getrennt: Als Teil eines Ganzen
ist es ausschließlich bestimmt
durch einen Zweck,
der nicht Grund
für sich, nichts Ganzes sein kann. Es ist nicht wirklich Teil
und nicht wirklich Zweck, bloße Vermittlung hiervon, Mitteilung.
Mittel sind die Träger eines Zwecks,
die Substanz,
worin er sich zu einer gegen alles abstrakte
Wirkung
materialisiert und von daher reines Objekt, d.h. Objekt ohne Beziehung
ist. Marx hat dieses Verhältnis in der Erklärung des Warentauschs
ausgeführt: “Das reelle, sich in Wirklichkeit setzende, das wahre, sich ausführende Verhältnis ist nur der wechselseitige exklusive Besitz der wechselseitigen Produktion. Was deinem Bedürfnis zu meiner Sache einen Wert, eine Würde, einen Effekt für mich gibt, ist allein dein Gegenstand, das Äquivalent meines Gegenstandes. Unser wechselseitiges Produkt ist also das Mittel, die Vermittlung, das Instrument, die anerkannte Macht unserer wechselseitigen Bedürfnisse aufeinander. Deine Nachfrage und das Äquivalent deines Besitzes sind also gleichbedeutende, gleichgültige Termini für mich, und deine Nachfrage hat erst einen Sinn, weil eine Wirkung, wenn sie Sinn und Wirkung in bezug auf mich hat. Als bloßer Mensch, ohne dies Instrument, ist deine Nachfrage ein unbefriedigtes Streben deinerseits, ein nicht vorhandener Einfall für mich. Du als Mensch stehst also in keinem Verhältnis zu meinem Gegenstande, weil ich selbst kein menschliches Verhältnis zu ihm habe. Aber das Mittel ist die wahre Macht über einen Gegenstand, und daher schauen wir wechselseitig unser Produkt als die Macht eines jeden über den andern und über sich selbst an, das heißt unser eigenes Produkt hat sich auf die Hinterfüße gegen uns gestellt, es schien unser Eigentum, in Wahrheit aber sind wir sein Eigentum. Wir selbst sind von dem wahren Eigentum ausgeschlossen, weil unser Eigentum den andern Menschen ausschließt. Die einzig verständliche Sprache, die wir zueinander reden, sind unsere Gegenstände in ihrer Beziehung aufeinander. Eine menschliche Sprache verständen wir nicht, und sie bliebe effektlos; sie würde von der einen Seite als Bitte, als Flehen und darum als eine Demütigung gewußt, empfunden und daher mit Scham, mit dem Gefühl der Wegwerfung vorgebracht, von der andern Seite als Unverschämtheit oder Wahnwitz aufgenommen und zurückgewiesen werden. Sosehr sind wir wechselseitig dem menschlichen Wesen entfremdet, daß die unmittelbare Sprache dieses Wesen uns als eine Verletzung der menschlichen Würde, dagegen die entfremdete Sprache der sachlichen Werte als die gerechtfertigte, selbstvertrauende und sich selbst anerkennende menschliche Würde erscheint.“ (MEW 40, S. 461). Es ist die erste Bestimmung einer Beziehung der Nützlichkeit (s.a. Utilitarismus), dass sie Objekte zu einer für sich bestimmten Objektivität macht. Als diese sieht sie auch die rein positive Wissenschaft (siehe Positivismus), die sich keine Rechenschaft mehr darüber gibt, was sie warum erforschen will. Sofern sich gegensinnige Zwecke in ein und demselben Mittel beziehen, bestimmt sich das Mittel selbst widersinnig und vermittelt nur der Form nach das, was sich darin bezieht. Es ist rein formelle Materie, die einer Vermittlung folgt, die sich nicht wirklich beziehen kann. Sie benötigt daher eine Formbestimmung zur eigenen Bestimmung, die sich in einem Verhältnis vermittelt.
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