"Nicht die materiellen oder natürlichen (im Sinne von 'materieller Natur', wie etwa die naturräumliche Umgebung einer Gesellschaft, sowie im Sinne 'immaterieller Natur', z.B. Naturgesetze) Bedingungen bestimmen Gesellschaft und den Verlauf ihrer Entwicklung, sondern die geistigen Bedingungen des Subjekts bzw. der Kultur. Es liegt somit eine eindeutige Grenzziehung vor, und zwar zwischen der sozialen oder geistigen und der materiellen Ebene einer Gesellschaft sowie zwischen einer Gesellschaft und der Natur. Wenn der 'Geist' die Gesellschaft formt, dann folgt daraus die Ausklammerung der materiellen Ebene von Gesellschaft sowie ihrer materiellen Bedingungen, die die Natur liefert." (Lutz, Juliana: Der Naturbegriff und das Gesellschaft-Natur-Verhältnis in der frühen Soziologie. Hrsg.: Interuniversitäres Institut für Interdisziplinäre Forschung und Fortbildung (IFF), Abteilung Soziale Ökologie, 1998, S. 35) Gefühle verwandeln sich durch ihre Äußerung selbst schon zu einer Form der Zwischenmenschlichkeit kultureller Beziehungen (siehe zwischenmenschliche Beziehung), die sich durch die Formbestimmung der Moden ihrer gesellschaftlichen Wirkung zu einem Verhältnis von Stimmungen verselbständigt und hierdurch eine ästhetische Gestalt für die Wahrnehmung in ihren Verhältnissen geworden ist und in der zwischenmenschlichen Beziehung für isolierte Gefühle auch zu einer allgemeinen Wahrnehmung geworden ist. Hierdurch reflektieren und verallgemeinern sich die getrennten einzelnen und besonderen GefÜhle in ihrem isolierten Dasein durch die Empfindungen ihrer einzelnen oder vereinzelten prominent gewordenen Selbstwahrnehmungen so, wie es ihrem ästhetischen Willen zufolge möglich ist. Gefühle entstehen im Körpergedächnis von Empfindungen. In den Gefühlen der Menschen treffen sich ihre Empfindungen in einer Stimmung, die sich als etwas Ganzes anfühlt und die daher auch wissen kann, was außer ihr und für sie bestimmt wahr ist, also eine wahre Bestimmung hat. Empfindungen stellen objektiv Wahrnehmung subjektiv dar, Gefühle entstehen im Sinn ihrer Beziehungen subjektiv. Wenn ihnen die Beziehung auf ihre Lebensbedingungen durch eine emotionale Abstraktionskraft entzogen ist können sie sich zu einer objektiven Subjektivität verselbständigen und sich als Selbstgefühl radikalisieren. Es war vor allem der radikal-phänomenologische Existenzialist Martin Heidegger, der dies durch seine Fundamentalontologie vereinen wollte, indem er das objektive Sein durch ein von ihrer materiellen Geschichte abgelöstes Entscheidungsvermögen (Urteilskraft) ihre Lebensverhältnisse philosophiesch entwickelte. Von daher galt ihm alles Sein überhaupt als ein In-der-Welt-sein der Individuen, weil die kraft ihrer geistigen Potenz die Welt gestalten mürde, in der ihr persönliche Lebenszusammenhang die Bedingung aller Wirklichkeit wäre (siehe auch zwischenmenschliche Verhältnisse), Politik also die Welt in ihrer Zeit durch den menschlichen Verstand entscheiden und gestalten würde, alle Objektivität das Dasein menschlicher Einfühlung und Gesinnung wäre (siehe hierzu Fundamentalontologie)
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