"Das Verhältnis (der Arbeit) ist das Verhältnis des Arbeiters zu seiner eignen Tätigkeit als einer fremden, ihm nicht angehörigen, die Tätigkeit als Leiden, die Kraft als Ohnmacht, die Zeugung als Entmannung, die eigne physische und geistige Energie des Arbeiters, sein persönliches Leben – denn was ist Leben anderes als Tätigkeit – als eine wider ihn selbst, gewendete, von ihm unabhängige, ihm nicht gehörige Tätigkeit.“ (MEW 40, S. 515). Ohnmacht entsteht in der Ausweglosigkeit einer Notwendigkeit, die durch politische Macht bestimmt, aber existenziell durch die Verfügung eines mächtigen über ein ohnmächtiges Leben wirksam ist. Es ist das Machtverhältnis eines Klassengegensatzes, der im Kapitalismus sich zwischen Lohnarbeit und Kapital gebildet und schließlich als Klassengegensatz von Glübiger und Schuldner zu einem Feudalkapitalismus entwickelt hat. Ohnmacht ist wesentlich die existenzielle Abwesenheit einer Macht, die das Gemachte als etwas Ungemachtes darstellt, also ein nicht zur Wirkung gekommener Sinn ist, unwirkliche Wirklichkeit, die sich selbst inadäquat ist, sich selbst vom Standpunkt ihrer Wirkung negiert, also Macht einer Selbstentfremdung ist. Sie ensteht also nicht durch Schwäche, sondern durch eine sich selbst fremde Wirkung, die Wirkung einer fremden Macht, einer fremden Kraft, die Entfremdung bewirkt, weil sie Eigenes nur in der Form der Entfremdung aneignen kann, weill deren Formbestimmung über sie herrscht. Sie unterstellt das Subjekt einer Form, das seinen Gegenstand als ein politisches Subjekt bestimmt und hierdurch von seinem wirklichen Sein, seiner eigenen Gegenständlichkeit getrennt ist. Ohnmacht wird damit zum Schmerz eines Subjekts, das an der Unwirklichkeit seiner Gegenständlichkeit leidet, solange es sich selbst in dieser Form bestätigt sieht, sich nicht hiergegen emanzipieren kann, solange es nicht seiner selbst gewiss wird. Die erste Überwindung solcher Negation ist das Bewusstsein des Unglücks, das ihm widerfahren ist. |
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