"Wie das Privateigentum nur der sinnliche Ausdruck davon ist, daß der Mensch zugleich gegenständlich für sich wird und zugleich vielmehr sich als ein fremder und unmenschlicher Gegenstand wird, daß seine Lebensäußerung seine Lebensentäußerung ist, seine Verwirklichung seine Entwirklichung, eine fremde Wirklichkeit ist, so ist die positive Aufhebung des Privateigentums, d.h. die sinnliche Aneignung des menschlichen Wesens und Lebens, des gegenständlichen Menschen, der menschlichen Werke für und durch den Menschen, nicht nur im Sinne des unmittelbaren, einseitigen Genusses zu fassen, nicht nur im Sinne des Besitzens, im Sinne des Habens. ... Das Privateigentum hat uns so dumm und einseitig gemacht, daß ein Gegenstand erst der unsrige ist, wenn wir ihn haben, also als Kapital für uns existiert oder von uns unmittelbar besessen, gegessen, getrunken, an unsrem Leib getragen, von uns bewohnt etc., kurz, gebraucht wird. Obgleich das Privateigentum alle diese unmittelbaren Verwirklichungen des Besitzes selbst wieder nur als Lebensmittel faßt und das Leben, zu dessen Mittel sie dienen, ist das Leben des Privateigentums Arbeit und Kapitalisierung. An die Stelle aller physischen und geistigen Sinne ist daher die einfache Entfremdung aller dieser Sinne, der Sinn des Habens getreten. Auf diese absolute Armut mußte das menschliche Wesen reduziert werden, damit es seinen innern Reichtum aus sich herausgebäre." Karl Marx in Ökonomisch-philosophische Manuskripte (1844) «Wehe denen… die reißen Äcker an sich und nehmen Häuser, wie sie's gelüstet. Es soll eine böse Zeit sein für sie» (Jesaja 5 und Micha 2). Privat ist die Form, worin sich Gesellschaft hinter dem Rücken ihrer Öffentlichkeit verwirklicht, sich in Ihrer Vereinzelung gesellschaftlich vermittelt. Sie kann nichts Eigenes sein, weil sie in ihrer einzelnen Wirklichkeit nicht sein kann, was sie im Allgemeinen ist. Es ist die unwirkliche Gesellschaftlichkeit, entwirklichte Gesellschaft, die Form einer Gesellschaft, die nicht wirklich wahr sein kann, weil sie durch ihren Tauschwert gleichgültig gegen ihren Inhalt ist – weil ihr einzelnes Dasein im Allgemeinen formbestimmt ist (siehe Täuschung) und sich selbst durch die Absonderung von ihrem gesellschaftlichen Inhalt von ihnen abstößt (siehe Ausschließlichkeit), indem sie diesen lediglich vernutzen (siehe Gebrauchswert). "Wir selbst sind von dem wahren Eigentum ausgeschlossen, weil unser Eigentum den andern Menschen ausschließt. Die einzig verständliche Sprache, die wir zueinander reden, sind unsere Gegenstände in ihrer Beziehung aufeinander. Eine menschliche Sprache verständen wir nicht, und sie bliebe effektlos; sie würde von der einen Seite als Bitte, als Flehen und darum als eine Demütigung gewußt, empfunden und daher mit Scham, mit dem Gefühl der Wegwerfung vorgebracht, von der andern Seite als Unverschämtheit oder Wahnwitz aufgenommen und zurückgewiesen werden. Sosehr sind wir wechselseitig dem menschlichen Wesen entfremdet, daß die unmittelbare Sprache dieses Wesen uns als eine Verletzung der menschlichen Würde, dagegen die entfremdete Sprache der sachlichen Werte als die gerechtfertigte, selbstvertrauende und sich selbst anerkennende menschliche Würde erscheint." (MEW 40, Seite 461) Privateigentum ist die politische Form der Selbstbehauptung einer Privatform der Arbeit gegen die Produktion des gesellschaftlichen Reichtums, Es ist die Selbstbehauptung einer privaten Aneignung als ausschließliches Verfügungsrecht einer Person oder Formation. Eigentum ist immer nur durch die Herstellung eines Produkts den Menschen zu eigen, da es als ihre Lebensäußerung ihren Eigenschaften und Fähigkeiten entspricht, ihre Vergegenständlichung in dem Reichtum ihrer Lebenswelt ausmacht, die Vielfalt ihrer Beziehungen in ihrer Gegenständlichkeit verwirklicht. Von daher ist es immer ein gesellschaftliches Produkt, auch wenn es in privater Existenzform geschaffen wird. Diese entzweit allerdings die Erzeugung (siehe Arbeit) und Aneignung der Produkte (siehe Konsum), verwirklicht sich durch die Trennung, die Teilung der Arbeit in einem Widerspruch zwischen gesellschaftlicher Arbeit und privater Aneignung. "Du als Mensch stehst [unter der Bedingung des Privateigentums] in keinem Verhältnis zu meinem Gegenstande, weil ich selbst kein menschliches Verhältnis zu ihm habe. Aber das Mittel ist die wahre Macht über einen Gegenstand, und daher schauen wir wechselseitig unser Produkt als die Macht eines jeden über den andern und über sich selbst an, das heißt unser eigenes Produkt hat sich auf die Hinterfüße gegen uns gestellt, es schien unser Eigentum, in Wahrheit aber sind wir sein Eigentum. Wir selbst sind von dem wahren Eigentum ausgeschlossen, weil unser Eigentum den andern Menschen ausschließt." (MEW 40, Seite 461) Jedes Moment der Arbeit, der Produktivkraft der Menschen, und jedes Teil der Ressourcen, das hierbei bewegt und verändert wird, setzt immer einen gesellschaftlichen Zusammenhang und eine gesellschaftliche Geschichte der menschlichen Sinnbildung voraus, durch die es nur werden, als Neues aus Altem hervorgehen kann, das gesellschaftlich ist. Von daher ist auch das Subjekt des Privateigentums, seine wesentliche Substanz, die Arbeit. "Das subjektive Wesen des Privateigentums, das Privateigentum als für sich seiende Tätigkeit, als Subjekt, als Person ist die Arbeit." (MEW 40, S. 530). Privateigentum ist aber bestimmt durch die Vereinseitigung des gesellschaftlich erzeugten Reichtums zu einem persönlichen Besitzstand, durch den Geldbesitz. Dieser resultiert aus der Vereinigung getrennt existierender Arbeitsprodukte (siehe Isolation), der Aufhebung von Arbeitsteilung im Verhältnis von Waren. Die Ware ist die Form des Privateigentums, einerseits als politische Form einer in sich gespaltenen Arbeitswelt, als Notwendigkeit einer abstrakten Beziehung gesellschaftlich ins Tauschverhältnis versetzter Produkte, andererseits als ökonomische Form der Produkte, worin menschliche Arbeit wirtschaftlich dargestellt ist, also im Durchschnitt vereinheitlicht existiert. Diese doppelte Bestimmung des Privateigentums ist der unvollständigen Verwirklichung des menschlichen Reichtums geschuldet. Karl Marx hat darin die Notwendigkeit einer Kritik der politischen Ökonomie begründet gesehen, welche unter solcher Eigentumsbedingung lediglich die Ökonomie einer Entfremdungsmacht sein kann. "Je größer, je ausgebildeter also die gesellschaftliche Macht erscheint innerhalb des Privateigentumsverhältnisses, um so egoistischer, gesellschaftsloser, seinem eignen Wesen entfremdeter wird der Mensch." Karl Marx in Ökonomisch-philosophische Manuskripte (1844) (Marx-Engels-Werke Bd.40, S. 454) Alle wirkliche menschliche Bildung verdankt sich den Lebenszusammenhängen, in denen sie entsteht. Jede Arbeit, jede Erfindung und jede Kultur setzt diese voraus und entwickelt auch diese als Bildungsprozess des Individuums wie auch der Gesellschaft. In persönlicher Hand wird Reichtum in der Form des Privateigentums, also als Ware, zu einer ausschließlichen und alle Zusammenhänge ausschließenden Einzelheit, in welcher sich diese Ausschließlichkeit allgemein entwickelt. In der Ware ist die stoffliche Beziehung gesellschaftlicher Wirklichkeit nur als einzelne Beziehung zum Warenbesitzer über den Gebrauchswert der Sache privat, als allgemeine Sache besteht sie als ausschließliche Gesellschaftlichkeit durch Geld. Im Geld ist jede Naturalform aufgehoben und zum abstrakte Medium, zur Wertform des gesellschaftlichen Reichtums vertauscht. Von daher verarmen die menschlichen Beziehungen und Zusammenhänge im Maßstab ihrer Verwertung im gesellschaftlichen Faustpfand, worin ihr lebendiger Inhalt aufgehoben ist. "Der Mensch wird um so ärmer als Mensch, er bedarf um so mehr des Geldes, um sich des feindlichen Wesens zu bemächtigen, und die Macht seines Geldes fällt grade im umgekehrten Verhältnis als die Masse der Produktion, d.h., seine Bedürftigkeit wächst, wie die Macht des Geldes zunimmt. ... Die Quantität des Geldes wird immer mehr seine einzige mächtige Eigenschaft; wie es alles Wesen auf seine Abstraktion reduziert, so reduziert es sich in seiner eignen Bewegung als quantitatives Wesen. Die Maßlosigkeit und Unmäßigkeit wird sein wahres Maß. – Subjektiv selbst erscheint dies so, teils daß die Ausdehnung der Produkte und der Bedürfnisse zum erfinderischen und stets kalkulierenden Sklaven unmenschlicher, raffinierter, unnatürlicher und eingebildeter Gelüste wird – das Privateigentum weiß das rohe Bedürfnis nicht zum menschlichen Bedürfnis zu machen; sein Idealismus ist die Einbildung, die Willkür, die Laune, und ein Eunuche schmeichelt nicht niederträchtiger seinem Despoten und sucht durch keine infameren Mittel seine abgestumpfte Genußfähigkeit zu irritieren, um sich selbst die Gunst zu erschleichen, wie der Industrieeunuche, der Produzent, um sich Silberpfennige zu erschleichen" Karl Marx in Ökonomisch-philosophische Manuskripte (1844) Privateigentum ist eine Rechtsform und bedeutet wörtlich übersetzt geraubtes Eigentum (privare = Raub). Es ist eine radikale Formulierung für die Ermächtigung durch Raub, für die gesellschaftliche Funktion des Besitzens. Es ist somit ein Begriff, der besetztes Eigentum bedeutet, Selbstermächtigung durch private Aneignung von gesellschaftlichen Substanzen, private Aneignung der durch Gesellschaft bedingten Naturmächtigkeit des Menschen. Von daher ist der Privateigentümer ein denaturiertes Subjekt, ein Mensch, der durch das Unwesentliche seines Besitzstandes zu einem scheinbaren Wesen gemacht, in ein Subjekt des Anscheins versetzt ist. "Indem (die Nationalökonomen) das Privateigentum in seiner tätigen Gestalt zum Subjekt machen, also zugleich den Menschen zum Wesen und zugleich den Menschen als ein Unwesen zum Wesen machen, so entspricht der Widerspruch der Wirklichkeit vollständig dem widerspruchsvollen Wesen, das sie als Prinzip erkannt haben. Die zerrißne Wirklichkeit der Industrie bestätigt ihr in sich zerrißnes Prinzip, weit entfernt, es zu widerlegen. Ihr Prinzip ist ja das Prinzip dieser Zerrissenheit." (MEW 40, S.462) Privat ist Eigentum, weil es im Widerspruch zu seinem gesellschaftlichen Bildungs- und Entstehungsprozess bessen wird. Der Grundwiderspruch des Kapitalismus ist daher der zwischen der gesellschaftlichen Produktion und der privaten Aneignung der Produkte. Alles wird darin persönlicher Besitz, und wo kein sachlicher Besitz möglich, werden die persönliche Fahigkeiten, soweit sie gesellschaftlich genutzt werden können, in diese Form gezwungen. Indem die Besitztümer als Waren getauscht werden, verwirklichen sie die private Verfügung des Warenbesitzers und verhalten sich dort einerseits als Ohnmacht der Arbeitskraft und andererseits als Verfügungsmacht einer Wertaufhäufung, als Geld und Kapital. Die Wertformen der Besitzstände von Arbeitskraft und Produktionsmitteln bewegen sich zwischen Lohnarbeit und Kapital, in welchen gesellschaftliche Wirklichkeit untergeht und als persönliche Macht der Geldbesitzer allgemein bestimmend wird. Alle Sinne werden durch den Zweck des Geldes, durch den Sinn des Habens gebeugt. Dieser existiert als Recht, das sich aus der Warenform ergibt, an der privaten Form des Eigentums, die gesellschaftlich als Rechtsform der Aneignung existiert: "Eigentum erscheint jetzt auf Seite des Kapitalisten als das Recht, fremde unbezahlte Arbeit oder ihr Produkt, auf Seite des Arbeiters als Unmöglichkeit, sich sein eignes Produkt anzueignen. Die Scheidung zwischen Eigentum und Arbeit wird zur notwendigen Konsequenz eines Gesetzes, das scheinbar von ihrer Identität ausging. Sosehr die kapitalistische Aneignungsweise also den ursprünglichen Gesetzen der Warenproduktion ins Gesicht zu schlagen scheint, so entspringt sie doch keineswegs aus der Verletzung, sondern im Gegenteil aus der Anwendung dieser Gesetze. Ein kurzer Rückblick auf die Reihenfolge der Bewegungsphasen, deren Schlußpunkt die kapitalistische Akkumulation ist, stelle dies nochmals klar. Zuerst haben wir gesehn, daß die ursprüngliche Verwandlung einer Wertsumme in Kapital sich durchaus gemäß den Gesetzen des Austausches vollzog. Der eine Kontrahent verkauft seine Arbeitskraft, der andre kauft sie. Der erstre empfängt den Wert seiner Ware, deren Gebrauchswert - die Arbeit - damit an den zweiten veräußert ist. Dieser verwandelt nunmehr ihm bereits gehörende Produktionsmittel mit Hilfe von ihm ebenfalls gehörender Arbeit in ein neues Produkt, das ihm ebenfalls von Rechts wegen gehört. Der Wert dieses Produkts schließt ein: erstens den Wert der verbrauchten Produktionsmittel. Die nützliche Arbeit kann diese Produktionsmittel nicht verbrauchen, ohne ihren Wert auf das neue Produkt zu übertragen; um aber verkäuflich zu sein, muß die Arbeitskraft imstande sein, in dem Industriezweig, wo sie verwandt werden soll, nützliche Arbeit zu liefern. Der Wert des neuen Produkts schließt ferner ein: das Äquivalent des Werts der Arbeitskraft und einen Mehrwert. Und zwar deshalb, weil die für einen bestimmten Zeitraum, Tag, Woche etc., verkaufte Arbeitskraft weniger Wert besitzt, als ihr Gebrauch während dieser Zeit schafft. Der Arbeiter aber hat den Tauschwert seiner Arbeitskraft bezahlt erhalten und hat damit ihren Gebrauchswert veräußert - wie das bei jedem Kauf und Verkauf der Fall. Daß diese besondre Ware Arbeitskraft den eigentümlichen Gebrauchswert hat, Arbeit zu liefern, also Wert zu schaffen, das kann das allgemeine Gesetz der Warenproduktion nicht berühren. Wenn also die in Arbeitslohn vorgeschoßne Wertsumme sich in Produkt nicht bloß einfach wieder vorfindet, sondern um einen Mehrwert vermehrt vorfindet, so rührt dies nicht her aus einer Übervorteilung des Verkäufers, der ja den Wert seiner Ware erhalten, sondern nur aus dem Verbrauch dieser Ware durch den Käufer. Das Gesetz des Austausches bedingt Gleichheit nur für die Tauschwerte der gegeneinander weggegebenen Waren. Es bedingt sogar von vornherein Verschiedenheit ihrer Gebrauchswerte und hat absolut nichts zu schaffen mit ihrem Verbrauch, der erst nach geschloßnem und vollzognem Handel beginnt. Die ursprüngliche Verwandlung des Geldes in Kapital vollzieht sich also im genauesten Einklang mit den ökonomischen Gesetzen der Warenproduktion und mit dem daraus sich ableitenden Eigentumsrecht. Trotzdem aber hat sie zum Ergebnis: 1. daß das Produkt dem Kapitalisten gehört und nicht dem Arbeiter; 2. daß der Wert dieses Produkts, außer dem Wert des vorgeschoßnen Kapitals, einen Mehrwert einschließt, der dem Arbeiter Arbeit, dem Kapitalisten aber nichts gekostet hat und der dennoch das rechtmäßige Eigentum des Kapitalisten wird; 3. daß der Arbeiter seine Arbeitskraft forterhalten hat und sie aufs neue verkaufen kann, wenn er einen Käufer findet. Die einfache Reproduktion ist nur die periodische Wiederholung dieser ersten Operation; jedesmal wird, stets von neuem, Geld in Kapital verwandelt. Das Gesetz wird also nicht gebrochen, im Gegenteil es erhält nur Gelegenheit, sich dauernd zu betätigen." (MEW23, S. 610f) In der bürgerlichen Gesellschaft sind die Menschen durch Geldbesitz ihrem eigenen Lebensverhältnis entfremdet und unterworfen (siehe Warenfetischismus). Privateigentum wird darin zur ewigen Fixierung der Menschen an die Fessel eines als existenzielle Sachgewalt erscheinenden Zwanges zu Vereinseitigung und Unterwerfung unter den herrschenden Reichtum des Geldes, welches die allgemeine Form eines den Menschen entfremdeten Eigentums ist. Geld ist die allgemeine Form des Privateigentums als Form der Entfremdung des Menschen von sich, von seiner Gattung und von seinem Gegegnstand. Es ist die Form entäußerter Lebensverhältnisse, worin der "Entwicklungsgang der Menschheit" (Karl Marx) noch befangen ist. "Wie, fragen wir nun, kömmt der Mensch dazu, seine Arbeit zu entäußern, zu entfremden? Wie ist diese Entfremdung im Wesen der menschlichen Entwicklung begründet? Wir haben schon viel für die Lösung der Aufgabe gewonnen, indem wir die Frage nach dem Ursprung des Privateigentums in die Frage nach dem Verhältnis der entäußerten Arbeit zum Entwicklungsgang der Menschheit verwandelt haben. Denn wenn man von Privateigentum spricht, so glaubt man es mit einer Sache außer dem Menschen zu tun zu haben. Wenn man von der Arbeit spricht, so hat man es unmittelbar mit dem Menschen selbst zu tun". Karl Marx in Ökonomisch-philosophische Manuskripte (1844) (Marx-Engels-Werke Bd.40, S. 521f) Es muss daher die Emanzipation der Menschen in der Überwindung dieser Privatbestimmung des allgemeinen Äquivalents, des Geldes, die Revolution des gesellschatlichen Menschen zum Subjekt seiner Geschichte, als Aneignung der den Menschen eigentümlichen gesellschaftlichen Potenzen der Arbeit und Bedürfnisse verlaufen. "Die Aufhebung des Privateigentums ist daher die vollständige Emanzipation aller menschlichen Sinne und Eigenschaften; aber sie ist diese Emanzipation gerade dadurch, daß diese Sinne und Eigenschaften menschlich, sowohl subjektiv als objektiv, geworden sind. Das Auge ist zum menschlichen Auge geworden, wie sein Gegenstand zu einem gegenständlichen, menschlichen, vom Menschen für den Menschen herrührenden Gegenstand geworden ist. Die Sinne sind daher unmittelbar in ihrer Praxis Theoretiker geworden. Sie verhalten sich zu der Sache um der Sache willen, aber die Sache selbst ist ein gegenständliches menschliches Verhalten zu sich selbst und zum Menschen und umgekehrt. Das Bedürfnis oder der Genuß haben darum ihre egoistische Natur und die Natur ihrer bloßen Nützlichkeit verloren, indem der Nutzen zum menschlichen Nutzen geworden ist. Ebenso sind die Sinne und der Genuß der andern Menschen meine eigene Aneignung geworden. Außer diesen unmittelbaren Organen bilden sich daher gesellschaftliche Organe, in der Form der Gesellschaft, also z.B. die Tätigkeit unmittelbar in Gesellschaft mit andern etc. ist ein Organ meiner Lebensäußerung geworden und eine Weise der Aneignung des menschlichen Lebens." Karl Marx in Ökonomisch-philosophische Manuskripte (1844) Das menschliche Leben vollzieht sich in der bürgerlichen Gesellschaft noch im Zwiespalt seiner Eigentümlichkeit, die erst mit dem Privateigentum aufgehoben ist, weil das Privateigentum Grund seiner Doppelförmigkeit zwischen seinem gesellschaftlichen und einzelnen Dasein ist. "Daß die Teilung der Arbeit und der Austausch auf dem Privateigentum beruhn, ist nichts anders als die Behauptung, daß die Arbeit das Wesen des Privateigentums ist, eine Behauptung, die der Nationalökonom nicht beweisen kann und die wir für ihn beweisen wollen. Eben darin, daß Teilung der Arbeit und Austausch Gestaltungen des Privateigentums sind, eben darin liegt der doppelte Beweis, sowohl daß des menschliche Leben zu seiner Verwirklichung des Privateigentums bedurfte wie andrerseits, daß es jetzt der Aufhebung des Privateigentums bedarf." (MEW 40 S. 560). Die Aufhebung des Privateigentums, die Aufhebung des Privatrechts auf gesellschatlich erzeugetes Eigentum, macht den Kern der Revolutionierung der Kapitalistischen Gesellschaft in ein Gesellschaft kommunal lebender Menschen aus (siehe hierzu internationale Kommunalwirtschaft). "Ihr entsetzt euch darüber, daß wir das Privateigentum aufheben wollen. Aber in eurer bestehenden Gesellschaft ist das Privateigentum für neun Zehntel ihrer Mitglieder aufgehoben; es existiert gerade dadurch, daß es für neun Zehntel nicht existiert. Ihr werft uns also vor, daß wir ein Eigentum aufheben wollen, welches die Eigentumslosigkeit der ungeheuren Mehrzahl der Gesellschaft als notwendige Bedingung voraussetzt. Ihr werft uns mit einem Worte vor, daß wir euer Eigentum aufheben wollen. Allerdings das wollen wir." (Karl Marx und Friedrich Engels "Manifest der Kommunistischen Partei, MEW 4, S. 477)" | ![]() |