"Erst in dem 18. Jahrhundert, in der "bürgerlichen Gesellschaft", treten die verschiednen Formen des gesellschaftlichen Zusammenhangs dem einzelnen als bloßes Mittel für seine Privatzwecke entgegen, als äußerliche Notwendigkeit. Aber die Epoche, die diesen Standpunkt erzeugt, den des vereinzelten einzelnen, ist grade die der bisher entwickeltsten gesellschaftlichen (allgemeinen von diesem Standpunkt aus) Verhältnisse. Der Mensch ist ... nicht nur ein geselliges Tier, sondern ein Tier, das nur in der Gesellschaft sich vereinzeln kann. Die Produktion des vereinzelten Einzelnen außerhalb der Gesellschaft ... ist ein ebensolches Unding als Sprachentwicklung ohne zusammen lebende und zusammen sprechende Individuen." (Grundrisse, MEW 42, S. 20). "Die Freiheit des egoistischen Menschen und die Anerkennung dieser Freiheit ist ... die Anerkennung der zügellosen Bewegung der geistigen und materiellen Elemente, welche seinen Lebensinhalt bilden. Der Mensch wurde daher nicht von der Religion befreit, er erhielt die Religionsfreiheit. Er wurde nicht vom Eigentum befreit. Er erhielt die Freiheit des Eigentums. Er wurde nicht von dem Egoismus des Gewerbes befreit, er erhielt die Gewerbefreiheit. Die Konstitution des politischen Staats und die Auflösung der bürgerlichen Gesellschaft in die unabhängigen Individuen - deren Verhältnis das Recht ist, wie das Verhältnis der Standes- und Innungsmenschen das Privilegium war - vollzieht sich in einem und demselben Akte. Der Mensch, wie er Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft ist, der unpolitische Mensch, erscheint aber notwendig als der natürliche Mensch. Die droits de l*homme erscheinen als droits naturels »natürliche Rechte«, denn die selbstbewußte Tätigkeit konzentriert sich auf den politischen Akt. Der egoistische Mensch ist das passive, nur vorgefundne Resultat der aufgelösten Gesellschaft, Gegenstand der unmittelbaren Gewißheit, also natürlicher Gegenstand. Die politische Revolution löst das bürgerliche Leben in seine Bestandteile auf, ohne diese Bestandteile selbst zu revolutionieren und der Kritik zu unterwerfen. Sie verhält sich zur bürgerlichen Gesellschaft, zur Welt der Bedürfnisse, der Arbeit, der Privatinteressen, des Privatrechts, als zur Grundlage ihres Bestehens, als zu einer nicht weiter begründeten Voraussetzung, daher als zu ihrer Naturbasis." (MEW 1, Seite 369f) Eine Person ist die als Einzelwesen begriffene Erscheinungsform des Individuums einer privet bestimmen Gesellschaft, das wie eine Monade innerhalb ihrer Gesellschaft ihr Leben zu erfüllen hat. Als dieses monadische Einzelwesen kann es sich als "seines Glückes Schmied" erscheinen, als ein autarker Produzent des eigenen Lebens, der sich selbst vorsussezungslos durch sein persönliches Recht auf "freie Entfaltung der Persönlichkeit" als Privatperson vergesellschsftet und durch deren Mündigkeit gesellschaftliches Subjekt (siehe hierzu Immanuel Kant) ist und sich praktisch durch seine monadische Existenz als Keimzelle der gesellschaftlichen Bildung (siehe hierzu Aufklärung) versteht, die lediglich als eine Ansammlung von privaten Persönlichkeiten erscheint. In der Auseinandersetzung mit Feuerbach hält Marx ihm die Ideologie des abstrakten Menschen als religiöses Wesen gegen sein in seiner Wirklichkeit wirkendes Wesen als gesellschaftlicher Mensch vor: "Feuerbach löst das religiöse Wesen in das menschliche Wesen auf. Aber das menschliche Wesen ist kein dem einzelnen Individuum innewohnendes Abstraktum. In seiner Wirklichkeit ist es das Ensemble der gesellschaftlichen Verhältnisse. Feuerbach, der auf die Kritik dieses wirklichen Wesens nicht eingeht, ist daher gezwungen: 1. von dem geschichtlichen Verlauf zu abstrahieren und das religiöse Gemüt für sich zu fixieren und ein abstrakt - isoliert - menschliches Individuum vorauszusetzen; 2. kann bei ihm daher das menschliche Wesen nur als "Gattung", als innere, stumme, die vielen Individuen bloß natürlich verbindende Allgemeinheit gefaßt werden.... Feuerbach sieht daher nicht, daß das "religiöse Gemüt" selbst ein gesellschaftliches Produkt ist und daß das abstrakte Individuum, das er analysiert, in Wirklichkeit einer bestimmten Gesellschaftsform angehört." (MEW 3, Seite 533ff) Als ein gesellschaftliches Wesen verstanden hat jede Person einen Doppelcharakter, den sie durch ihre Charaktermaske verbirgt (lat. persona=Maske): Zum einen ist sie ein Mensch, der sich selbst im "Ensemble der gesellschaftlichen Verhältnisse." (MEW 3, Seite 5) erzeugt und reproduziert. Zum Anderen ist dieser Mensch in der bürgerlichen Gesellschaft dazu bestimmt, sein Leben verdienen zu müssen (siehe hierzu auch Lohnarbeit), um sich überhaupt an ihrem gesellschaftlichen Stoffwechsel zu beteiligen und hierdurch zu existieren (siehe auch Existenzwert). Eine Person stellt von da her die körperliche Gestalt eines Individuums dar, wie es auch als Rechtsform in einer privatrechtlichen Gesellschaft als privat bestimmtes Wesen - als Privatperson - gilt, in der ein Mensch persönlich wahrgenommen wird (lat. persona = Maske). Als Person wirkt ein Mensch in zwischenmenschlichen Verhältnissen wie ein Mensch zwischen den Menschen, als Zwischenmensch (siehe auch Dazwischensein), wie er sich selbst im Ganzen seiner Wirklichkeit selbst behaupten können, sich in seiner ganzen Selbstgerechtigkeit als politisches Subjekt seiner Zwischenmenschlichkeit geben muss. In bürgerlichen Beziehungen wird er daher auch als Verkörperung des menschlichen Wesens an sich – als gesellschaftliche Maske angesehen. Die sich selbst verwirklichende, gesellschaftlich unabhängige, also "freie Persönlichkeit" versteht sich selbst als Gründerin ihrer selbst, als Subjekt und Objekt ihrer Selbstbezogenheiten. Obwohl sie unentwegt gesellschaftliche Beziehungen in zwischenmenschlichen Verhältnissen sucht, reduziert sich ihr Verstand für ihre gesellschaftlichen Eigenschaften auf die Fiktion eines unabhängigen Daseins, als Körper für sich als ein "Ich", das sich zwischen ihren Antrieben und ihrem Gewissen entscheiden und entschließen muss, Gutes tut, um sich selbst in Gesellschaft zu fühlen und die gesellschaftlichen Angebote und Gebotenheiten nutzt, um sich darin auch wirklich zu empfinden. Sie ist daher zwischen ihren Gefühlen und ihren Empfindungen gespalten und geht in dieser Spaltung ihre zwischenmenschlichen Beziehungen und Strukturen gesellschaftlich auf als eine Mensch, der vor allem für sich und seine Generationen zu sorgen hat (z.B. Familie). In ihrer vereinzelten Existenz erscheint sich eine Privatperson als das politische, als das bürgerliche Subjekt schlechthin, als eine einzigartige Persönlichkeit ihres Privateigentums (s.a. Besitz) für sich als Ganzes ihrer zwischenmenschlichen Bezogenheiten, der durch ihren Geldbesitz vereinseitigte Mensch als eine Person, die sich zwischenmenschlich so vielseitig zu beziehen vermag, soweit wie ihr Geld eben reicht, ihr Geldvermögen (Geldbesitz) sich in ihr verwirklichen kann (siehe auch Selbstverwirklichung). Dies macht die Reichweite und Rechtsform ihrer Selbstbehauptung aus, welche alle Absichten ihrer Psyche zur Erscheinung ihres Willens bringen (siehe auch ästhetischer Wille), durch den sich ihre persönliche Wahrnehmung verabsolutiert (siehe Personifikation) und ihre gesellschaftliche Wahrnehmung abstirbt (siehe tote Wahrnehmung). Prototypisch für eine Privatperson ist die Person in der Staffage einer Persönlichkeit des Kleinbürgers (siehe hierzu auch Spießbürger). Eine Person ist als menschliche Maske das Subjekt der bürgerlichen Gesellschaft, der objektive Mensch als bürgerliches Subjekt, der als Persönlichkeit so privat wie öffentlich auftritt und der als seines Glückes Schmied sein Leben in der bürgerlichen Gesellschaft und inmitten ihrer Lebensburgen durch sich und für sich selbst besorgt. Es ist der juristische, ökonomische und psychologische Begriff für die Notwendigkeit privater Existenzbesorgung, der Privatheit der bürgerlichen Existenz, wie sie in deren Individuen reflektiert ist. Aber ihre Individualität ist darin aufgehoben, dass sie objektiv die Existenzform formuliert und das darstellt, was dem Individuum der bürgerlichen Gesellschaft hierzu nötig ist. Dieses kann sich als Persönlichkeit des Marktes frei wissen, weil und sofern es Geld besitzt, weil darin alles gleich gilt und gesellschaftliche Macht verkörpert ist, durch die alles relativ zu seiner Austauschbarkeit, also gleichgültig wird. Was Menschen darin wirklich sein können, ist der Anschein ihrer Zwischenmenschlichkeit im Belieben ihrer Persönlichkeit, ihrer Geltung als personifizierter Mensch, weil darin der Mensch dem Vergleich seiner Lebensäußerung im Schein einer ihm zur fremden Macht gewordenen Sachgewalt als Privatperson unterworfen ist. Als diese ist er zum versachlichten Menschen (siehe Verdinglichung) im Besitz einer übermächtigen Sache geworden (siehe Warenfetisch), die für das Leben der Menschen zwar von Nutzen (siehe Gebrauchswert) ist, in Wahrheit aber nur als Sachzwang des Privateigentums gesellschaftlich wirklich da sein kann. |
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