Eine qualifizierte Delegation ist ein demokratisches Rätesystem (siehe auch Rätedemokratie), bei dem nicht das bloße Dafürhalten von Meinungen und Ideen oder eine politische Partei ausschlaggebend für die politische Beschlussfassungs eines Gemeinwesens ist, sondern die Herkunft und inhaltliche Befassung einer Problemstellung, also die Betroffenheit und das Wissen um die eigene Lage in der gesellschaftlichen Wirklichkeit ihrer Beziehungen, das Bewusstsein ihrer Verältnisse und Verhältnismäßigkeiten. Im Gegensatz zu einer bürgerlichen Demokratie soll eine qualifizierte Delegation die politischen Auseinandersetzungen aus den existenziell bestimmten Beziehungen zu einem politischen Handeln entwerfen, also Problemlösungen entwickeln, die bestimmte Existenzbereiche betreffen und sich zu ihrer Verallgemeinerung in einer beständigen raumgreifenden, also horizontalen und vertikalen Auseinandersetzung befinden. Horizontal sind die Beziehungen auf derselben politischen Ebene, z.B. in Entscheidungs-Netzwerken unter den ihren Eigenschaften entsprechend umgrenzten Bevölkerungen (Stadt, Land, Wirtschaft, Landschaft, Kultur). Vertikal sind die Verhältnisse nach dem Allgemeinheitsgrad der politisch bestimmten Lebensräume (Kommune, Region, Land, Kontinent) zu vertreten. Sinn und Nutzen der geschichtlichen Entwicklung soll darin wesentlich zusammenkommen und zusammenführen. Die Träger der Auseinandersetzungen und Anweisungen sind hierfür begabte Deligierte, die sich sowohl zum einzelnen, wie zum allgemeinen Anliegen verhalten sollen und zugleich mit einer wissenschaftlichen Mediation unterstützt werden. Gewählt werden die Deligierten in geheimer Wahl je nach den politischen Lebensbereichen und können abgewählt werden, sobald eine einfache Mehrheit aus diesen sich hierfür entscheidet. Sie werden informell von denen versorgt, die sie zu vertreten haben und legen ihnen auch ihre Entscheidungen vor, die sie erst durchführen dürfen, wenn in angemessener Zeit kein sachlich begründeter oder plausibler Einwand aus der Bevölkerung erfolgt. Dieser Einwand muss dann in öffentlicher Auseinandersetzung je nach dem Umfang des politisch betroffenen Lebensraums aufgeklärt und hiernach neu beauftragt werden. Der Gedanke zu einer qualifizierten Delegation gründet auf den Erfahrungen mit der Notwendigkeit einer politischen Form für geschichtliche Auseinandersetzungen zu Entscheidungen, bei der sowohl populistische Meinungsbildung und Lobbyismus ausgeschlossen sind, als auch ein Patt zwischen "Volksbegehren" und Wissenschaft möglich sein muss, das den Fortgang der Entscheidung schlicht und einfach solange stoppen kann, bis die Erkenntnisse hierfür ausgereift sind. Hierfür sind für die zwei Seiten einer sich zu bewährenden Entscheidungsfindung parlamentarische Institutionen zu schaffen, wodurch diese einerseits die praktischen Probleme zum Ausgang hat und andererseits sich auch der wissenschaftlich und erkenntnistheoretisch fundierten Prognose stellen kann, die sie mit ihren Alltagsnotwendigkeiten konfrontiert. Auf diese Weise wird eine Beziehung zwischen Notwendigkeit und Wissen hergestellt, wodurch Entscheidungen sowohl wissenschaftlich angeleitet werden, wie sie umgekehrt auch aus den zunächst unauflösbar scheinenden Probleme der Bevölkerung die wissenschaftliche Prognostik fortbildet, sich Geschichte also aus einem gegenseitigen Prozess von "Kopf und Hand", von Bewusstsein und Tätigkeit realisieren könnte. Qualifizierte Delegation ist im Ganzen genommen ein politischer Begriff für die Abordnung einer Rätedemokratie in der Auswahl nach qualitativen Beziehungen sowohl in der Herkunft der Stimmen als auch des Anteils und der Delegierten für ihren diesbezüglichen Auftrag. Es sollten hiernach aus den bestimmten Bereichen der gesellschaftlichen Wirtschaft und Bildung (z.B. Arbeit, Wohnen, Lebensmittel, Wissenschaft, Kultur, Technologie, Presse, Verkehr, Kommunikation und Unterhaltung) bestimmte Wählergruppen in der Bedeutung ihrer Stimme pro thematisiertes Sachgebiet gewichtet und auf deren entsprechende Vertreter und ihrem Stimmanteil in den parlamentarischen Auseinandersetzungen angewendet werden. Die Resultate der politischen Auseinanersetzungen können demnach dann auch dem Stand der gesellschaftlichen Entwicklung der Bevölkerung entsprechen, die dann aber auch ihre Zustimmung oder Ablehnung rückvermitteln kann. Es geht hierbei also um eine "gegenseitige Qualifizierung" einerseits innerhalb der jeweiligen Bereiche, wie auch der Bereiche zu ihrem Gesamtzusammenhang in der Lebenspraxis, der letztlich über die Bevölkerung anerkannt oder abgewiesen wird. Die so entstandenen Regeln und Entscheidungen können sich deshalb mit und in ihrer Geschcihte so verändern, wie sich der Lebensstandard und Bildungsgrad der Gesellschaft ändert. Bei einer qualifizierten Delegation geht es also nicht darum, besonders qualifizierte Delegierte zu wählen, sondern die Delegation selbst zu qualifizieren, von unterschiedlich bestimmten Qualitäten abhängig zu machen, die unterschiedlichen Lebensbereiche mit unterschiedlicher Stimme ins Gespräch, ins Parlament zu bringen. Es geht dabei auch um eine politische Gewichtung der Stimme je nach Belang im Bezug auf den ganzen Zusammenhang, auf die Grundlage ihres Rechts, auf die Verfassung eines demokratischen Gemeinwesens, das hierdurch nur als Rätedemokratie politisch funktionieren kann. Dieses Stimmverhalten ergibt sich aus dem Lebensalltag von politischer Gewissheit, die sich nicht mit der persönlichen "Freiheit des Gewissens" (siehe Repräsentative Demokratie) im Allgemeinen der Meinungsbildung und Vertretung willkürlich machen lässt (siehe auch Wählermeinung), sondern schon in der "Gewissensvertretung" in ihrem Maß und Umfang vor dem Palaver hierüber so bestimmt ist, wie es ihre Verfassung unabhängig von jeglicher Aktualität schon vorher begründet und ausgeführt hat (siehe auch Recht). Schon immer wenn die Besprechung oder Abstimmung eines Sachverhalts zu einer Beschlussfassung gebracht werden muss, die eine Person oder Personengruppe aufgrund äußerer Umstände oder Prinzipien nicht zustande bringen kann, ist eine Delegation als Abordnung nötig, die diese in ihrem Auftrag zu vertreten hat. Wie frei deren Errmessensraum hierbei ist, das macht die Art der Delegierung aus, die z.B. relativ unbestimmt nur repräsentativ (als Repräsentative Demokratie) oder beratend (als Gremien- oder Rätepolitik) oder quantitativ verfügend (Volksabstimmung) sein kann. Auch die Beziehungen in der Vermittung selbst unterscheiden sich in der Einbezihung von Fachebenen, besonders von Wissenschaftler und Fachleute zur Mediation aus der Lebenswelt der zu entscheidenden Verhältnisse (z.B. Betriebsräte, Arbeitersräte, Verwaltungsräte). Eine qualifizierte Delegation ist durch einen Auftrag bestimmt, dessen Inhalte sowohl zur Beschlussfassung auf die entsprechende Ebene hochvermitelt, wie auch zur Diskussion zum Auftraggeber zurückvermittelt werden. Sie soll die Beschlussfassung in der Vermittlung von beiden Ebenen finden. Sie ist nötig, weil und sofern Menschen nicht einfach ohne den Bezug zu anderen ihnen unmittelbar äußerlichen Ebenen tun können, was nötig ist. weil und sofern Beschlüsse zu einer besonderen oder allgemeinen Notwendigkeit ihr übertragen werden, die Mittel erfordern, die noch nicht verfügbar sind, oder weil eine politische Bestimmung in einer Form gehalten oder fortbestimmt oder geändert werden muss, wenn sie ihren Verhältnissen nicht (mehr) genügt oder weil der Ort oder die Form der Verhältnisse es nicht zulassen, eine Not unmittelbar zu wenden. Weil solche Delegation inhaltlich bestimmt sein muss und nicht durch einen bloß formellen Auftrag vergeben sein kann, handelt es sich um eine Auftraggebung, die auch einer Qualifikation der Delegierten im Verhältnis zur Qualität ihres Auftrags bedarf und umgekehrt nur von den Inhalten der Lebensbereiche selbst bestimmt sein kann, also nicht durch bloße Meinungen über alle bestimmten Verhältnisse hinweg gebildet und mit deren Repräsentation veräußert wird (siehe Repräsentative Demokratie). Dies verlangt die möglichst vollständige Einbindung der Delegierten in die Lebenswelt der Delegierenden, also auch die Kenntnis der Lebens- und Arbeitsbereiche aus eigener Erfahrung, die sie im Treffen mit anderen Delegierten aus anderen Lebensbereich austauschen, auseinandersetzen und zum Entschluss bringen - auch unter Mediation von allgemeiner qualifizierter Berater, z.B. Wissenschafler. Das politische Verhältnis der qualifizierten Delegation wird als Rätedemokratie diskutiert, in der Delegierte von ihren Wählern zur Darlegung ihrer Position beauftragt werden und verpflichtet sind, den Beschluss an sie auch zurück zu vermitteln, so dass sie im Vertrauen bleiben können oder auch nicht. Hieraus kann sich auch unmittelbar die Abwahl oder Neuwahl eines oder einer Delegierten ergeben, nicht aber die Aufhebung der Entschließung, zu der er oder sie beigetragen hat. Diese Beschlussversicherung ist alleine schon aus der Allgemeinheit des Verhältnisses nötig, in das hinein sich die qulaifizierte Delegation bestimmt. Eine Beschlussänderung würde eine erneute Aufarbeitung der Auseinandersetzung mit neuen Inhalten nötig haben.
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