Selbstbeschränkung ist im Unterschied zur Selbstkontrolle eine Tätigkeit der Vernunft, welche der Selbstverwirklichung dient, indem sie auf deren optimale Umstände spekuliert. Durch die Beschränkung soll das Selbst verharren, um eine höhere Effizienz bei der Nutzung der Mittel hierfür zu erzielen. Sie setzt die unmittelbar sinnliche Beziehung zugunsten einer potenziell verbesserten Nutzung ihrer Mittel herab, stellt also immer schon ein Verhältnis des Utilitarismus in einer Vermittlung voraus, die dem Selbst zur Entfaltung dient (siehe auch Realitätsprinzip, Psychoanalyse). Dahinter verbirgt sich jedoch auch das Prinzip eines Allgemeinnutzens für die Menschen, wenn sie sich unter dem einregeln, was ihnen allen dienlich ist. Das Prinzip der Selbstbeschränkung entspricht den Alltagsgewohnheiten des Kleinbürgers, der vor allem die Warenverhältnisse und deren Bewegungen reflektiert, um für sie eine optimale Position im Verhältnis von Angebot und Nachfrage zu ergattern. Sie ist eine Reaktion auf die Zufälligkeit der existenziellen Tatsachen und beschränkt in seiner hiergegen zwingenden Logik vor allem die Freiheit des Bewusstseins, sich in der Beziehung hierauf zu begreifen. Es enthält den Zwang, nicht damit beschieden zu sein, was ist, nur um zu werden, was schon immer möglich erscheint, was also über die Beschränkungen der Wirklichkeit durch Selbstbeschränkung "hinweg hilft" - ein ewiges "Warten auf Godot" inbegrifffen. Von daher steht Selbstbeschränkung einer Kritik der Wirklichkeit diametral entgegen. Die Selbstbeschränkung ist ein Resultat aufgeklärter Vernunft, die sich im kategorischen Imperativ von Kant am klarsten formuliert: Handle so, dass die Maxime deines Handeln für alle gelten könne. Umgekehrt heißt diese Moral: Beschränke dein Handeln auf das, was allen möglich sein muss. Entwicklung und Geschichte in solcher Beschränktheit hätte nie stattgefunden. Das Resultat der Aufklärung war denn auch die Gewaltanwendung gegen die, welche ihre Beschränktheit nicht einsehen wollten: Die Unvernünftigen, die Andersartigen. Ihre Züchtigung bis hin zur Vernichtung war also nur vernünftig und wurde und wird als Rationalität der Staatsräson abgewickelt, wo es ihr nötig ist. In der Hand des Staates wird die Selbstbeschränkung offen und allgemein zur Gewalt gegen jede Kritik an der Allgemeinheit der politischen Vernunft; so aber auch in jedem Menschen, der sich durch ihren Nutzen zufrieden geben kann, weil er das besitzt, was ihn alllgemein sein lässt: Geld. Die Selbstbeschr�nkung ist die Genugtuung des allgemeinen Zustands des Lebens und steht im Widerspruch zu seiner Wirklichkeit, auf den sie sich gerade beziehen will: Leben verwirklicht sich nur durch Tätigkeit, Einfälle, Ereignisse usw., die keine Schranke in sich dulden, sondern höchstens in der Vernunft der Gegebenheit (siehe Fakt) haben, in der Einsicht, dass dieses und jenes notwendig ist. Dies allerdings enth�lt auch die Freiheit der Kritik an Schranken, die fremde Interessen umsetzen. Aber nur f�r die kann ein Prinzip der Selbstbeschr�nkung tauglich sein. | ![]() |