Selbstentfaltung ist die Entfaltung eines durch sich selbst bestimmten Wesens, das im Bestreben einer Autarkie zu verstehen ist. Im Verhältnis zu anderem muss daher dieses als ausschließliche und also auch ausschließende Substanz tätig sein. Eine Autarkie, also die Beziehung auf sich selbst und durch sich selbst ist eine absolute Beziehung, selbstbestimmte Allgemeinheit, die sich in den Verhältnissen zu anderem lediglich den Stoff ihrer Entfaltung sucht. Selbstentfaltung gilt daher als die Tätigkeit einer Intelligenz, die durch Beziehung auf anderes sich selbst gestaltet und darin ihren ausschließlichen Grund vollzieht, seine Selbstbeziehung zu totalisieren. Seine Notwendigkeit besteht in der Überwindung des Leidens an stofflicher Selbstbeschränkung (siehe auch Selbst). Im Unterschied zur Selbstverwirklichung besteht darin kein unmttelbar selbstisches Interesse als solches, sondern lediglich praktische Beziehung auf anderes durch sich, sowohl in der einfachsten Form des Stoffwechsels, als auch in der Entfaltung eines in sich selbst individualisierten Lebens überhaupt, das nur durch die Anwesenheit und Einverleibung von anderem sein kann. Von daher unterstellt dies ein gesellschaftliches Verhältnis, worin alle Beziehungen von ihrem Sinn getrennt und also isoliert sind (siehe abstrakt menschlicher Sinn). Weil hierin ausgeschlossene Qualität, also Nichtung bestimmt wird, wird Selbstentfaltung früher oder später durch Kräfte der Abstraktion (siehe Formbestimmung) gegen sich selbst gerichtet werden und von daher Selbstentfremdung erzeugen (siehe auch Egozentrik). | ![]() |