"Eben weil die Nationalökonomie den Zusammenhang der Bewegung nicht begreift, darum konnte sich z.B. die Lehre von der Konkurrenz der Lehre vom Monopol, die Lehre von der Gewerbfreiheit der Lehre von den Korporation, die Lehre von der Teilung des Grundbesitzes der Lehre vom großen Grundeigentum wieder entgegenstellen, denn Konkurrenz, Gewerbfreiheit, Teilung des Grundbesitzes waren nur als zufällige, absichtliche, gewaltsame, nicht als notwendige, unvermeidliche, natürliche Konsequenzen des Monopols, der Korporation und des Feudaleigentums entwickelt und begriffen. Macht entsteht durch die vereinigte Substanz gesellschaftlicher Beziehungen (siehe hierzu Geldbesitz) gegen die Ohnmacht vereinzelter Existenzen. Sie ist die gesellschaftliche Verwirklichung einer Subjektivität. Das bürgerliche Bewusstsein, wie es der zwischenmenschlichen Welt der Kleinbürger entstammt, geht davon aus, dass Gesellschaft die Verwirklichung persönlich begründeter zwischenmenschlicher Verhältnisse darstellt, die dadurch eine "freie Gesellschaft" wäre, dass darin die Freiheiten der einzelnen und vereinzelten Persönlichkeiten, die Freiheit ihrer Selbstverwirklichung entfaltet wäre. Dies führt zu dem selbstbezüglichen Rückschluss, dass gesellschaftliche Macht sich als Verallgemeinerung von dem Dafürhalten, der Meinung von Personen, als Verallgemeinerung von Einzelnen Meinungen sich als allgemeine Selbstverständlichkeit aus jedem Einzelnen versammeln könnten, die sich wie die Verbrüderung (siehe auch Solidarität) repräsentieren lassen und als selbständige Versammlung einer durch ihre bloße Masse ermächtigter Meinungen und Dafürhaltungen (siehe Wählermeinung) ein nationales Kollektiv gesellschaftlich ermächtigen können sollen. Diese durch die Gleichsetzung gesellschaftlicher mit nationaler Macht (siehe Nationalismus) erzielte Verallgemeinerung ihrer Selbstemächtigung begründet das Gewaltmonopol eines Nationalstaates. Er erscheint durch die darin und dadurch herrschende Verselbständigung aus dem im Allgemeinen verselbständigten Selbstverständnis einzelnener Existenzen mehr oder weniger begründeten Anschauungen und kann sich hierdurch auch gegen das konkret Einzelne als eine hiergegen fremde Kraft verhalten. Darin mächtig ist allerdings nur das verdurchschnittlichte Dafürhalten des Dafürhaltens der Vorstellungen von Bürgerinnen und Bürgern, eine im Schnitt allgemein verdoppelte Meinung, die sich aus den Notwendigkeiten ihrer Existenzen, ihrer Herkunft heraussetzen müssen, weil sich der bürgerliche Staat ganz allgemein als klassenlose (siehe hierzu Klassengegensatz) Vergemeinschaftung unterschiedlichster Repräsentationen des Bedarfs an Selbstermächtigung durch die Delegation ihrer Verselbständigung in einer repräsentativen Demokratie begründet (siehe hiergegen auch qualifizierte Delegation). Doch wo das Allgemeine gegen die einzelnen und vereinzelten Menschen herrscht, weil es ihnen, ihren Intressen und Bedürfnissen fremd ist, eine fremde Macht darstelt, da entsteht innerhal eines solchen Systems (siehe z.B. auch Schuldgeldsystem) immer wieder das Verlangen nach einer politischen Kraft und Macht, die dem einzelnen menschlichen Leben dadurch zu entnehmen sein soll, dass es politisch zu verallgemeinern wäre. Daraus zehrt die Behauptung, dass ein System dadurch überwindbar sei, dass die einzelnen Subjekte ihrer persönlich vergesellschafteten Macht inne werden (siehe auch Verein freier Menschen) und ohne Rücksicht auf die objektiv historischen Bedingungen (siehe auch Geschichte) ihrer Gesellschaft (siehe Produktionsverhältnisse) sich selbst unmittelbar zu einer geselschaftlichen Macht vereinen, verallgemeinern können sollten, die dann eine Alternative zur herrschenden gesellschaftlichen Macht von Geld und Kapital wäre. Doch solche Kollektivierung einer Selbstermächtigung von Individuen kann substanziell nur zur Macht einer verallgemeinerten Selbstbeziehung werden, weil Gesellschaft keine Verallgemeinerung, kein Verein von individuellen Bedürfnissen und Interessen von Menschen und ihren sozialen Konserven sein kann, weil Gesellschaft eben ein politisches Verhältnis von Menschen durch ihre Vergegenständlichung, durch die Kämpfe um ihre gesellschaftliche Gegenständlichkeit ist (siehe historischer Materialismus). Hierdurch verhalten sie sich zu ihrer gesellschaflichen Substanz aus verschiedenen, oft gegensätzlichen Gründen (siehe hierzu auch Klassengegensatz). Sie vergesellschaften somit die menschliche Natur ihrer Lebensproduktion als gesellschaftiche Natur ihrer Bedürfnisse und Arbeiten gegen ihre Entzweiungen, um schließlich die vielfältigen Gegensätze und Widersprüche ihrer Klassifizierungen und Klassen aufzuheben (siehe Klassenkampf). Hiergegen ist Selbstermächtigung die Aneignung einer persönlichen Macht über die privaten Verhältnisse zwischenmenschlicher Selbstwahrnehmungen, die sich durch die Personifikation prominent gewordener Moden und Menschen vereinen. Im Kult ihrer hierdurch ermächtigten Selbstgefühle vverwirklichen sie eine gemeinschaftliche Selbstbehauptung, die sich als objektiv notwendige Macht aus der Selbstwahrnehmung bestimmt gibt, sich aus Lebenspflichten zu begründen sucht und sich als Autorität solcher Pflichten darstellt (siehe auch Kulturalisierung) und als diese auch in der Form einer persönlichen Selbstgerechtigkeit auftritt. Diese verlangt nach einer Ordnung der Lebensäußerungen und deren Beherrschung (siehe auch Selbstbeherrschung). Durch das hierdurch verselbständigte Kontrollbedürfnis wird eine Kontrolle ihrer Umsetzung betrieben (siehe auch autoritärer Charakter), deren Maßstab durch das Ausmaß krisenhafter Ereignisse bestimmt wird. Vermittelst erzieherischer Beziehungen werden Selbstwahrnehmungen produziert (siehe auch Ereignisproduktion), in denen Abhängigkeiten durch Gewohnheiten in der Form erzeugt werden, in der sie geboten sind (siehe auch Formbestimmung) und zum Material symbiotischer Selbstbehauptungen werden, in der sie sich zu einer verselbständigten Sittlichkeit entwickeln und sich darin vertiefen. Aber jede Macht setzt auch immer schon etwas Gemachtes voraus, das nicht durch sich selbst bestimmt sein kann, wenn es fremden Zwecken nutzbar sein soll. Von daher stellt der Begriff Selbstermächtigung eine fremde Kraft, das Produkt der Aneignung fremder Macht (Entfremdung) dar, die persönlich genutzt wird, um den eigenen Selbstwert zu vermehren, sich durch ein eigenes Geltungsstreben gegen Fremdes zu veredeln (siehe Selbstveredelung). Indem dieses zum Objekt der Selbstwahrnehmung herabgesetzt ist, wird Selbstentfremdung zirkulär (siehe auch hermeneutischer Zirkel), zu einem entäußerten Subjekt eines politischen Willens, zu einem politischen Subjekt, zur Subjektivität des bürgerlichen Subjekt, einem persönlichen Subjekt, zur Personifikation des bürgerlichen Staats (siehe auch Nationalismus). Selbstermächtigung ist von da her die Machtzuweisung einer Selbsbezogenheit, der Selbstverwirklichung ihrer Selbstwahrnehmung jenseits ihrer gesellschaftlichen Wirklichkeit, wie sie dem Kleinbürger als Illusion eines gesellschaftlichen Daseins in einer heilen Welt immer schon möglich erscheint. Indes ist sie eine von seiner abgehobenen Kultur bestimmte Selbstwahrnehmung, die einer Scheinwelt seiner zwischenmenschlichen Verhältnisse entstammt, soweit ihn sein Geldvermögen zur Freiheit seiner persönlichen Entfaltung zu befähigen scheint und in seinem Narzissmus selbstlos wirken lässt. Das Verlangen nach einer Selbstermächtigung entsteht ja auch schon mittels einer Selbstlosigkeit in selbstveredelten zwischenmenschlichen Beziehungen, die sich aus der Macht einer Gemeinsinnigkeit ihres Edelmuts speist und diese auch befördert. Diese bildet sich zu einer persönlichen Macht jenseis der wirklichen Lebensverhältnisse der Menschen aus den Formbestimmungen einer empfindungslosen Selbstbezogenheit in zwischenmenschlichen Verhältnissen (siehe auch tote Wahrnehmung) durch die Nutzung einer verallgemeinerten Selbstwahrnehmung in der Absicht einer allgemeinen Vergegenwärtigung und Gegenwärtigkeit (siehe auch Egozentrik) seiner selbst (siehe Selbstvergegenwärtigung). Selbstermächtigung beruht auf einer sozialen Macht, die durch ein erzieherisches Taktieren zur Bestärkung der Selbstbeziehung eines autoritären Charakters über die Absichten seiner Egomanie genutzt wird. Das setzt voraus, dass diese Selbstbeziehung durch die Einverleibung an und für sich fremder zwischenmenschlicher Bezogenheiten möglich geworden ist, die gegen sich selbst machtlos sind und die jede Einsicht in den Grund ihrer Selbstwahrnehmung negieren müssen, um in Beziehung auf andere zu sein. Diese wirkt von daher in der Aneignung fremder Kultur fort, die zur Basis einer veräußerten Selbstwahrnehmung wird. Macht erfährt solche Wahrnehmung durch die Nutzung der ihr fremden Selbstbeziehung, also durch die Verwendung ihrer Sinnhaftigkeiten in eigener Absicht (siehe auch autoritärer Charakter). Der hierdurch erwirkte Einfluss auf diese Beziehungen erzeugt für diese eine Objektivierung ihrer Gefühle, objektive Selbstgefühle, welche ihren Sinn bestimmt und die substanziellen Gefühle darin verrückt und entrückt. Die Wahrnehmung wird hierdurch entgegenwärtigt und durch eine fremde Selbstwahrnehmung auch ohne Anwesenheit ihrer Beziehung bestimmt. In den Verrücktheiten erweisen sich diese als eigenständige Wahrnehmungskreisläufe, als zirkuläre Selbstwahrnehmungen, als Wahrnehmungszustände, die wie aus sich selbst heraus begründet erscheinen.
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