"Es gibt keine Gesetzgebung, die politische Streiks in Deutschland verbietet. Die Verfassungsgarantie des Streikrechts gilt unbegrenzt, losgelöst vom Streikgegenstand und vom Streikziel. Das Grundgesetz schützt in Artikel 9, Absatz 3 neben der Koalitionsfreiheit und der Tarifautonomie auch ausdrücklich Arbeitskämpfe, die „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ geführt werden. Das Streikrecht enthält im Verfassungstext keineswegs die Einschränkung, die heute als „Verbot politischer Streiks“ im öffentlichen Bewusstsein sind." Streik ist zunächst die Verweigerung gegen eine Zumutung. Er basiert allerdings zugleich auf der Teilnahme an der Existenz oder Erzeugung dessen, was zur Zumutung geworden ist. Von daher kann der Streik nur quantitativ bestimmt sein, also gegen die Menge der Erfordernisse, die die Beteiligung mit sich bringt. Von daher ist es unsinnig, gegen ein Ganzes zu streiken, z.B. gegen die Staatsbürgerschaft oder gegen den Kapitalismus als solchen. Doch Streik beruht zugleich auf einem qualitativen Unterschied von Existenz und Zumutung als Kampf der Gegensätze, also vor allem auf dem Klassengegensatz, wie er sich aus dem Besitzverhältnis ergibt. Er ist eine dem System immante Art und Weise des Streits darüber, wie groß die Beiträge von Lohnarbeit und Kapital sein müssen, in welchem Maß der Klassenkampf sich in der Preisbildung der Arbeit oder der Gestaltung der Arbeitszeit oder der Arbeitsbedingungen schlichtet. Auf diese Weise kann Streik die Bedingungen vorbereiten, durch die auch der Klassenkampf selbst aufgehoben werden kann, wenn er zur Erneuerung des ganzen Lebensverhältnisses einer Gesellschaft umschlägt (siehe Revolution). Ohne diese Vorbereitung wird diese nicht stattfinden können. Ein Generalstreik zielt auf die Verweigerung aller Leistungen, fordert also eine Verbesserung wesentlicher Grundlagen für das Ganze (System). Diese Forderungen können auch die politischen Voraussetzungen dafür schaffen, das ganze System zu ändern, z.B. die politischen Rechte so zu erweitern, dass Klassenkampf in eine gesellschaftliche Erneuerung übergehen kann, die zum Ende der Klassengegensätze führt. | ![]() |