In der Vermittlung bezieht sich das äußerliche Sein, das Dasein, auf sich als wesentliches Sein, das in der sich vermittelten Synthese beides in einem ist (siehe z.B Wertform). Für sich genommen vollzieht sich Vermittlung daher als Mit-Teil, als Mittel für einen ganzen> Zusammenhang, zwischen dessen Teilen es sich auf ihren gemeinen Zweck verlässt, sich darin auf geteilte Inhalte durch die Form ihres Daseins bezieht. Eine Vermittlung – für sich genommen – kann nur bloß die Verhältnisform eines Mittels sein, das für sich völlig unbestimmt und also inhaltsleer nur dazu da ist eine Beziehung zu erhalten, die sich selbst ohne Vermittlung nicht halten lässt und ohne das Mittel zerfallen würde. Das setzt voraus, dass es an sich und für sich nichts anderes ist und nur zusammenführt, was zusammen gehört und im Grunde auch ungeteilt sein kann, wo sich die Teile von selbst zusammmenfinden. Praktisch geschieht eine Vermittlung durch das Transportieren und Transformieren von selbständigen und in ihrer Form durch sie bestimmten Inhalte (siehe Formbestimmung). Übermittelt werden diese Inhalte als Botschaften oder Informationen über die Form eines Mittels. Vermittlung beruht von daher bzw. seinem Ursprung und Zweck nach auf einem Mittel für Mitteilungen, wodurch Teile sinngemäß zusammengeführt werden. Bleiben die Teile getrennt, so ist ihre Beziehung nur über eine bloße Form, abstrakt von ihrem Inhalt möglich. Das Mittel verhält sich selbst äußerlich und relativ zur Abstraktion der Beziehungen und verschafft sich hierüber ein eigenes Verhältnis. So es dadurch einen eigenen Zweck erfährt und sich für diesen auf Anderes bezieht, also durch ein Anderes Sein (siehe Anderssein) vermittelt, da verhält sich dieser zu einem Ganzen, das in sich getrennt und dadurch selbst schon außer sich ist und nach einer Ergänzung außer sich durch Anderes verlangt, zu dem es sich auch äußerlich verhalten muss. Darin ist es dann für sich auch schon als Form für ein Anderssein bestimmt (siehe Formbestimmung), z.B. als Geld das als Kaufmittel im Einkauf sich zum Geld als Zahlungsmittel beim Verkauf verhält. Weil die Sache, die damit bewertet wird, letztlich als Wertmaß (siehe Maß der Werte) immer der Geldform entsprechend so auftritt, wie sie verschwindet, verbleibt Geld als leere Form der gehandelten Preise des Warentauschs (siehe hierzu Maßstab der Preise) nach der Vermittlung von Sachen oder Gebrauchsgüter (siehe Gebrauchswert) als Waren, worin es seinen Wert durch die realisierbaren Verkaufspreise als Tauschwerte dargestellt hatte (siehe hierzu die Wertform). Darin ist nach dem Abschluss aller Tauschhandlungen ihr Inhalt verschwunden. Als seine leere Form verbleibt Geld, das jenseits der sachlichen Interessen eine mehr oder weniger Wert tragenden Substanz geäußert und veräußert hat. Wo sich dieses Verhältnis durch seine Form nicht "gerecht wird" entsteht eine "Schieflage", in der das eine mächtiger wird als das Andere –– z.B. eine Inflation oder Deflation oder Kapital. An sich – oder idealerweise – teilt eine Beziehung ihre Inhalte auch in ihrer Form mit, in der sie sich als Teile eines ganzen Verhältnisses entwickeln. Wo eine Vermittlung ihrem Inhalt nach im Einzelnen nicht möglich, aber gesellschaftlich nötig, unterstellt dies eine Beziehung abwesender Inhalte durch ein Mittel, welches eine leere, also inhaltslose, eine abstrakte Form hat, das durch die Abstraktion von ihrem Inhalt geeignet ist, ihr äußerliche Inhalte zu verallgemeinern. Wo deren Beziehung abwesend und also unwirklich ist, können die in ihrer Gleichgültigkeit gleichgestellten Inhalte austauschbar werden. Eine Vermittlung ist daher im Unterschied zu einer Übermittlung ein Verhältnis, worin die Beziehung abstrakt und allgemeine im und durch das Mittel formal erhalten bleibt. Es verallgemeinert sich darin vor allem ihre Formbestimmung - auch wenn dieses Verhältnis ganz unmittelbar nicht inaheltlich, wohl aber substanziell notwendig ist, als eine selbstverständliche, einfach nur gesellschaftliche Notwendigkeit eines Verhältnisse erscheint, als bloß abstrakte Notwendigkeit existiert, deren Beziehungen ausgeschlossen von ihrem wirklichen Lebenszusammenhang, und daher auch nur getrennt hiervon sein können (siehe hierzu die Beziehung von Gebrauchswerten auf ihren Tauschwert). Wenn sie auf diese Weise vermittelt werden, bewegt sich ihr Sinn im von ihnen getrennt bestimmten Mittel eines ihnen äußérlichen Zwecks ihrer Veräußerung (siehe hierzu Dazwischensein), der nicht selbst das Mittel bestimmt (siehe Tausch), ihm also auch äußerlich bleibt. In der Vermttlung durch ein notwendiges Mittel kann jeder Inhalt selbst gänzlich unbestimmt erscheinen und tatsächlich auch austauschbar sein und seine Tauschbarkeit im Quantum seines Verhaltens fortbestimmen (siehe hierzu Wert). Der Sinn des Vermittelten mag auf irgendeine Weise hierbei übertragen werden, ist aber in der Form des Mittels falsch, wenn er darin nicht erkennbar ist. Dies kann nur dort sein, wo er unmittelbar verkehrt wird, wo er allgemein durch etwas begründet ist, das sich nicht wirklich vermitteln lässt. Der Sinn des Vermittelten mag auf irgendeine Weise hierbei übertragen werden, ist aber in der Form des Mittels nicht erkennbar, weil diese ihrem Inhalt nach verkehrt ist. Solche Vermittlung bestimmt sich darum gleichgültig gegen den Inhalt des Vermittelten, also lediglich daraus, dass sie als Form für gleichgültige Inhalte existiert. Von daher kann diese Form nur ihre eigene Substanz vermitteln und also vor allem diese verwirklichen, beziehungsweise ihre eigene, aber abstrakte Substanz zur Bestimmung ihrer Inhalte machen, also eine Formbestimmung erhalten - z.B. durch eine Substanz, welche die Abstraktion auch wirklich erfüllen kann (z.B. abstrakt menschliche Arbeit) und diese durch die Vermittlung zu einer Realabstraktion macht (siehe Begriffssubstanz). |
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