Psychische Störungen sind Störungen der Wahrnehmungsidentität, die sich in unterschiedlichen Wahrnehmungszuständen äußern, die unter Anderem z.B. als Phobien, Depressionen, Aufmerksamkeitstörungen, Zwangshandlungen, narzisstische Neurosen, Soziopathie, Schizophrenie und Psychosen in der psychologischen und psychiatrischen Literatur beschrieben werden. Es sind letztlich Wahrnehmungsszustände, die sich im Lauf einer persönlichen Geschichte in zwischenmenschlichen Verhältnissen entwickelt haben. In solchen Zuständen sind Empfindungen durch mächtige Gefühle versperrt, durch die sie sich mit ihnen vertauschen, Gefühle als Anstimmungen entäußerter Empfindungen erleben, weil sich ihr Sinn selbst mit der Form ihrer verallgemeinerten Gefühle vertauscht und sich selbst damit täuschen muss, um sich in der Verselbständigung der isolierten Beziehungen ihrer abgetrennten Selbstwahrnehmung auf sich zu beziehen (siehe Selbstbeziehung). Der Zustand ist ein Produkt aus der Verkehrung einer zwischenmenschlichen Beziehung, worin das Resultat der Empfindung, das BeziehungenGefühl in seiner Stimmung gegen deren Sinn wendet, weil es darin seine Form verloren hat (siehe Selbstverlust). Deren Abstraktionskraft ist die Wirkung einer antäußerten Beziehung. Sie entsteht im Trieb ihres Unfriedens in einer unbefriedigten Beziehung, die sich sinnlich verselbständigt hat, die also gewalttätig wird, wo und weil sie unsinnig geworden, wo sie substanziell außer sich geraten ist und im Trieb ihrer wesentliche Lebensäußerung entstellt und in ihrer Entstellung entstellt sit, die sie verrückt macht. In einer Welt, in der die Beziehungen der Menschen gleichgültig gegen ihre Lebensäußerungen bleiben, in der sie keine gesellschaftliche Form, keine Gegenständlichkeit für sich erlangen können, müssen sie sich unentwegt Geltung verschaffen, durch die sie eine Form für sich gewinnen können. Durch ihr Geltungsstreben können sie ihre persönlichen Verhältnisse gemäß ihrer Selbstwahrnehmung gestalten und sichern und sich in ihrem eigenen ästhetischen Maßstab gegen die Irritationen einströmender Täuschungen fremder Zusammenhänge und Geschichten zu vergegenwärtigen. Deshalb sucht eine sich selbst ungewisse, eine ohnmächtige Wahrnehmung sich rein zu halten und zu bereiniigen und sich als eigene Wahrheit zu behaupten, indem sie sich Geltung gegen alle fremden Eindrücke verschafft und aus ihrer Selbstwahrnehmung eine bleibende Gewissheit durch das zu beziehen, was die Menschen an einander in ihren zwischenmenschlichen Beziehungen wertschätzen können. Doch diese Schätzung ist wie jede durch einen Wert bestimmte Vermittlung davon abhängig, welches konkrete Lebensverhältnis ihr zugrunde liegt. In der bürgerlichen Gesellschaft wurde mit den Lebensburgen der Familien ein Schutzwall gegen die wilde Vielfalt der sich über ihre Selbstbehauptung veredelnden narzisstischen Persönlichkeiten eine Lebensform errichtet, in der sie sich im geschlossenem Lebensraum in ihrer Eigenliebe verbünden können. Die Mauern dieser Burg bestehen jedoch nicht wesentlich aus wirklichem Bauwerk, sondern aus dem Einschluss von Selbswahrnehmungen in einer vergemeinschafteten Selbstbezogenheit bestimmt wurden, die sich gegen alle ihr fremden und also hiervon ausgeschlossenen Selbstwahrnehmungen richten. So hausen in diesen Mauern nicht nur deren Bewohner mit ihren häuslichen Gewohnheiten, sondern ganz wesentlich allgemein veräußerte Subjektivität, die in diesem Raum praktisch willkürlich und nur durch den Gemeinsinn der je einzelnen Familien in deren allgemeinen Verhältnissen ihrer Kultur objektivierter Selbstgefühle beschränkt sind. Sobald aber die Beziehung vom Schutz der Familienstruktur und ihrer objektiven Lebensbedingungen aufbricht ist die familiäre Selbstwahrnehmung gefordert, sich in den allgemeinen kulturbestimmten Wahrnehmungen als gesellschaftlich existenter Mensch zu erkennen. Der Prozess dieser Beziehungen verläuft über eine Abgrenzung zu den kulturell existenten objektierten Selbstgefühle, wie sie in den Veranstaltungen und Kulten gesellschaftlich gewahr werden. Die Grundlage dieser Verhältnisse ist der Durchbruch der familiären Beziehungen im Aufbruch ihrer Mauern. Doch diese Mauern verkörpern eben nicht nur die Schranken des Privaten gegen das Öffentliche, sondern auch die Ängste, die in ihren familiären Verhältnissen gebunden waren. Der Durchbruch, den jeder Mensch in seiner psychischen Entwicklung durchleben muss, eröffnet auch die familiär strukturierte Lebensangst, die sich nun gegen die öffentliche Wahrnehmung im Dasein ihrer Kultur der Zwischenmenschlichkeit beziehen können muss. Doch gerade dies verdoppelt die familiär bestimmte Angst und fixiert die gegenwärtige Wahrnehmung an ihre ursprüngliche Selbstwahrnehmung und verhält sich in verschiedenen Zuständen der Lähmung, in Wahrnehhmungszuständen, die sich zunächst erst mal in ihrem Selbstverlust totalisieren. Ein Wahrnehmungszustand ist ein Zustand der Wahrnehmung, in welchem sie sich selbst fortbestimmt, sich durch die Verselbständigung ihrer Sinne bestimmen lässt, ihnen verschlossen ist, also insgesamt wirklich "zu" ist. Es ist ein Zustand der Wahrnehmung, an dem Menschen leiden, die in ihren Selbstwahrnehmungen isoliert und gegen ihre Selbstgewissheit auf sich verworfen wurden und mit der Auflösung der symbiotischen Selbstbehauptung Ihrer Selbstbeziehung einen wesentlichen Selbstverlust erlitten haben. Sie fühlen, was sie nicht wirklich empfinden können (siehe auch Unbewusstes). Es ist ein Zustand durch ein Gemenge von vielfältigen, oft auch sich selbst widersprechenden Wahrnehmungen und Eindrücken, die auf einen Menschen einwirken, der diese Verhältnisse nicht mehr gegenständlich erkennen und also auch nicht mehr leiden kann. Weil die psychologische Diagnostik meist individualpsychologisch denkt, wird ihm dann auch noch ein "abweichendes Verhalten", eine Falschheit in seinem Verhalten zugewiesen, das in seinem "Krankheitssymptom" auftritt und als solches zu beheben wäre. Es treibt sich darin ein Gefühl aus sich heraus und verselbständigt darin enthaltene Empfindungen in einer "schlechte Unendlichkeit", einen subjektiven Zirkel. Die Wahrnehmung erscheint durch sich selbst beherrscht, bedrängt (siehe Angst) und bestimmt in ihrer Selbstentfremdung. Das wird dann meist als "psychische Krankheit" bezeichnet. In einem Wahrnehmungszustand ist für die Wahrnehmung keine Wahrheit möglich, keine Gewissheit über das, was sie wahrnimmt. Ihre Empfindung wird durch die Kraft eines Gefühls formbestimmt und hierdurch wird das entsprechende Gefühl zu einer unendlich gewordene Empfindung, zu einem Zustand, worin das Gefühl durch sich selbst bestimmt erscheint, in welchem sich also Gefühle einfinden, die erst dann erkennbar werden, wenn man ihre Umkehrung zu denken versteht. Daran erweist sich schließlich, dass in einem Wahrnehmungszustand die Wahrnehmung selbst eine Verkehrung darstellt, eine abstrakte Allgemeinheit in ihrer besonderen Form veräußert und hierdurch unendlich bestimmt wird. So erweist sich z.B. der Angstzustand einer Platzangst erst dann erkennbar, wenn man ihn von seiner gegenständlichen Beziehung her umkehrt, nicht auf Platz sondern auf unendlichen Platzbedarf bezieht, der dadurch entsteht, dass man Angst hat, zu platzen, dass man also aus seiner Lebenssituation heraus so aufgestaut ist, dass jede gefühlte Einengung zum ausschließlichen Lebensproblem in der Wahrnehmung wird. Ähnlich verhält es sich bei allen Ängsten: Z.B. Angst vor öffenlichen Plätzen aus einem durch Vereinsamung unendlich gewordenen Bedürfnis der Selbveröffentlichung; Höhenangst aus einem durch absolute Bindung unendlich gewordenen Bedürfnis nach Bodenflucht usw. Auch in den Gefühlen selbst kann ihre Beziehung zu einander zu einer ausschließlichen Negation, zu einer Paralyse des Gefühlslebens führen, wenn sich ihre einfachen Entgegensetzungen nicht wirklich leben lassen (siehe z.B. Depression). Selbst in dem gegen Nichtigkeit und Vernichtung gerichteten reflexhaften Zwangsverhalten ist die Umkehrung der Wahrnehmungsidentität noch erkennbar. Erst in der Sucht erscheint die Selbstaufhebung vollkommen und diese nicht mehr als Wahrnehmungszustand, sondern als wirklich anderer Zustand des Wahrnehmens, als Zustand des Andersseins. In jedem Wahrnehmungszustand ist die Wahrnehmung umgekippt in ein bestimmungsloses, also unendlich aufgehobenes Gefühl (Bestimmung) ohnmächtiger Wahrheit. Er setzt also eine Machtfrage voraus, welche die Gewohnheiten eines Verhältnisses der Erkenntnis entzogen haben, z.B. durch einfache Überlastung oder durch systematische Beherrschung mit einer mächtigen Identifizierung in einem eingebürgerten Lebensraum (siehe auch Lebensburg). Ein Wahrnehmungszustand entsteht also meist nicht durch einen bestimmten Anlass; oft ist es die reine Anwesenheit eines unbegründeten Gefühls, eines grundlosen, also unendlichen Gefühls, das Lebensangst macht und das die Selbstwahrnehmung nicht erträgt, weil es ihre Identität streitig macht. Die Empfindungen werden durch solche abstrakten Gefühle, die sich aus ihren Umständen ergeben, schlagartig zu einer Fremdidentität, die sie vollständig beherrschen. Dies gründet auf einer die Wahrnehmung beherrschende Konfliktlage der Empfindungen und Gefühle, die sich in einer Selbstwahrnemung aufgehoben hatte, weil sich ihre seelischen Grundlagen und Absichten ausgeschlossen haben. Dies setzt Konflikte von Menschen voraus, die sich in ihrem Lebensraum ihre Wahrheit betritten haben oder noch bestreiten, indem sie sich in der Form ihrer Gefühle Wahrheit nehmen (Formbestimmung) und sich darin entleiben. Die entwirklichte Wahrheit tritt als fremde Kraft in einem Menschen in Erscheinung, die seine Wahrnehmung in der selben Weise beherrscht, wie sie den Lebensraum bestimmt hat (z.B. als Eltern-Kind-Beziehung in der Familie). Der eigentliche Grund für den Wahrnehmungszustand ist die durch diese seelische Kraft permanent ausgeschlossene Bildung eines bestimmten Erkenntnisvermögens. Durch die Formbestimmung des Verhältnisses bleiben die Inhalte der Erkenntnis dem betroffenen Menschen und seinem Gedächtnis unzugänglich, weil sie in den Gewohnheiten dieses Lebensraums ausgeschlossen bleiben müssen, um ihn zu bewahren - solange, bis er sich hierdurch zerstört oder verlassen wird. Ein Wahrnehmungszustand gründet also auf einen Selbstverlust, der in einer Entwicklung stattgefunden hat, die zugleich ein Gewinn für die Lebensform und Selbstgewinn der darin Bestimmenden war. Zwei Momente der Selbstwahrnehmung wirken darin zugleich: Eine seelische Absicht, welche die Selbstwahrnehmung bedrängt (z.B. Gewohnheiten ursprünglicher Lebensräume und des dort entwickelten Sinns für sich - Familiensinn, elterliche Implikationen für die Selbstwahrnehmung wie z.B. abstrakte Selbstbedrohung, welche die Verarbeitung von Wahrnehmungen bestimmt) und eine Fremdbestimmung (Form), welche die Selbstwahrnehmung abweist (z.B. Urteile, Vorurteile, abgewiesene Selbstbestätigung). Hierdurch wird seelische Absicht Form für sich in der gesellschaftlichen Negation. Ein Mensch erfährt dann also seine Wahrnehmung als seine eigene Form. Er empfindet sich, wo er sein Leben nach seinen Gefühlen gestaltet - und kann genau dies nicht ertragen. Die Seele ist in der Klemme und hat Angst. In Angstverhältnissen erdrückt sie sich (Depression), wo sie sich dem entgegenstellt und als Überlebensmacht begründet. In depressiven Verhältnissen flieht sie ihren Sinn (Sucht), um sich gegen ihre Wirkungen zu setzen. Und in süchtigen Verhältnissen bezwingt sie ihren Selbstverlust (Zwang). Unter zwanghaften Bedingungen kann sie nur als selbständige Seele, als rein fühlendes Selbstgefühl im Wahnsinn hervortreten. So wie die Seele als Absicht der Wahrnehmung zwischen menschliche Beziehungen tritt, nehmen sich die Menschen in der Wahrnehmung ihre Wahrheit (Identität): Als Selbstauflösung (Angst, Depression, Sucht) oder Selbstbehauptung (Zwang) oder Selbstzbezwingung (Verfolgungsangst, Wahnsinn). Es entstehen hierdurch Verrücktheiten, die solange anhalten, wie die Lebensverhältnisse seelische Kräfte abverlangen und als objektive Macht vermittels subjektiver Bedrängung (als objektive Gefühle) wirksam sind. Objektive Macht ist prinzipiell unpersönlich und unerreichbar und verschafft dem Vorteile, der sie zu nutzen versteht. Solange solche Macht bestritten wird, besteht ein Streit um die Macht, besteht also ein Interesse an Macht, ein Interesse an der Machterhaltung durch Besitzwechsel. Erst durch die Erkenntnis ihrer Objektivität kann Macht wirklich aufgehoben und die verschlossene Erkenntnis frei für ihre Wahrnehmungstätigkeit werden. | ![]() |