"Es ist die alte Illusion, dass es nur vom guten Willen der Leute abhängt, die bestehenden Verhältnisse zu ändern ... Die Veränderung des Bewusstseins, abgetrennt von den Verhältnissen, wie sie von den Philosophen als Beruf, d. h. als Geschäft, betrieben wird, ist selbst ein Produkt der bestehenden Verhältnisse und gehört mit zu ihnen. Diese ideelle Erhebung über die Welt ist der ideologische Ausdruck der Ohnmacht der Philosophen gegenüber der Welt." (Marx MEW 3, S. 363) Jeder Wille formuliert ein Sollen (siehe auch objektives Sollen), das subjektiv begründet ist, auch wenn es objektive Gründe hat, die durch ein Subjekt entschieden wurden. Wille (althochdeutsch: willio) drückt also die Entschiedenheit (siehe Entscheidung) für ein bestimmtes oder allgemeines oder abstraktes oder abstrakt allgemeines Vorhaben nach einer Verwirklichung dar (siehe hierzu auch politischer Wille), das einem notwendigen Verlangen einer Idee Ideologie folgt. Er steht für den Antrieb eines mehr oder weniger bewussten Verhaltens für oder gegen etwas, durch welches Vorstellungen zur Erfüllung kommen oder Ideen oder haptische Bedürfnisse (siehe auch ästhetischer Wille) verwirklicht werden. Ein Wille entsteht aus einem Sollen, dass also etwas sein soll, durch das Bedürfnisse der Menschen befriedigen werden können. Es geht hierbei also um die objektiven Umstände für das Verlangen der Subjekte. Im Unterschied zu einem Bedürfnis oder einem Wunsch besteht ein Wille also als eine Aufgabe aus einem Sollen. Im Unterschied hierzu besteht ein Wille als Aufgabe aus einem Sollen, dass etwas werde, was nicht ist, z.B. durch Planung und Durchführung einer Arbeit, eines Ereignisses usw. Das verlangt eine Macht, um ihn durchzusetzen, z.B. als die Fähigkeit, dieses Sollen zu erfüllen. Ein Wille mag dann einen Entschluss oder ein Vorhaben formulieren. Um aber etwas zu ändern oder wirklich herzustellen, um ihn zu verwirklichen reicht der Wille nicht aus, solange er noch beliebig, "frei und unabhängig" ist. Wo eine Neubildung oder Veränderung nötig ist, muss das Material aus dem bezogen werden, was hierfür da ist. Im Dasein besteht jede Veränderung aus dem, wie es ist, dessen Inhalt in andere Beziehungen zu bringen und sich darin in seinen Möglichkeiten zu bereichern. Zu seiner Produktion muss daher aus seinen alten Zusammmenhängen und Verbindungen heraus analysiert werden, was sie vernindet, und durch das Geschick, die Kraft und die Fähigkeiten der Menschen mit neuen oder anderen Eigenschaften versehen werden kann. Unabhängig hiervon kann es keinen Willen geben; seine Freiheit ist immer an das Notwendige gebunden - eben so lange, wie der Wille nicht durch die Tat umgesetzt ist, die er impliziert. Im Willen wird das formuliert, was erarbeitet werden, was sein soll, wodurch also das Dasein werden kann (siehe auch politischer Wille). Im Willen beschließt sich, was sein soll. Und das erscheint ausschließlich, weil in diesem Sollen seine Voraussetzungen und Bedingungen ausgeschlossen wurden, weil die Verhältnisse bedingungslos erscheinen und letztendlich aufgehoben sein sollen in dem, was als Haben gewollt ist. Daher verhält sich der Wille immer unabhängig zwischen Soll und Haben - gegen seine Bedingungen im Grunde willkürlich. So subjektiv der Wille erscheinen mag, so objektiv haust er in dieser Selbständigkeit in der Welt seiner Produkte, in dem, was er besetzen kann, was er hat und besitzt. Und mit der entsprechenden Macht lässt sich alles aneignen und durchsetzen, um von ihrem Zweck besessen zu sein, wenn nur dem objektiven Sollen gefolgt sird (A. Hitler: "Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg"). Ein Wille dient daher immer letztlich einem objektiven Zweck einer einen Vergegenständlichung, was hierfür erzeugt oder verändert werden soll und das Verlangen einer Macht, welche bestimmte Fähigkeiten erfordert, dies auch zu erfüllen. Unmöglich ist ein Wille, wo er subjektive Verhältnisse betrifft, zum Beispiel die Herstellung subjektiver Beziehung (z.B. Liebe). Ein subjektives Sollen verwirklicht sich notwendig in einer erzieherische Beziehung, die voraussetzt, dass deren Umstände ihre Macht betreiben (siehe auch prothetische Beziehung). In der politischen Kultur tritt der Wille bei Populisten deshalb meist auch als ästhetischer Wille auf, der in Krisenzeiten das Vakuum der gesellschaftlichen Beziehung in den zwischenmenschliche Beziehungen einer Eventkultur füllen soll (siehe hierzu auch Tiittytainment) und von daher objektiv notwendig für ihre Selbstwahrnehmung ist, die darin ihre verlorene Subjektivität aufgehoben wissen will. Darin verkehrt sich allerdings der Grund bürgerlicher Meinungsbildung. Diesen objektiv notwendigen Willen begründet Arthur Schopenhauer daher auch als das Erste der Erkenntnis, als eine Vorstellung, die unabhängig von Raum und Zeit ist (siehe hierzu auch Konstruktivismus). Wie sein Lehrer Platon sieht er in allen Erscheinungen nur die Verkörperung des einen noch erkenntnislosen Willens. Alles Dasein gilt demnach nur als die Verwirklichung des Willens einer ästhetischen Ganzheit, womit schließlich auch sein Konservatismus einer determinstischen Massenbewegung des Nationalsozialismus für ein totalitäres System unterlegt wurde, die alle kulturellen Inhalte und Geschöpfe mit einer eigentlichen Wahrheit versah, die ewig und unumstößlich sein sollte (siehe hierzu auch Martin Heideggers Fundamentalontologie).. "Welche Erkenntnisart nun aber betrachtet jenes außer und unabhängig von aller Relation bestehende, allein eigentlich Wesentliche der Welt, den wahren Gehalt ihrer Erscheinungen, das keinem Wechsel Unterworfene und daher für alle Zeit mit gleicher Wahrheit Erkannte, mit einem Wort, die Ideen, welche die unmittelbare und adäquate Objektität des Dinges an sich, des Willens sind? Es ist die Kunst, das Werk des Genius. Sie wiederholt die durch reine Kontemplation aufgefassten ewigen Ideen, das Wesentliche und Bleibende aller Erscheinungen der Welt, und je nachdem der Stoff ist, in welchem sie wiederholt, ist sie bildende Kunst, Poesie oder Musik. Ihr einziger Ursprung ist die Erkenntnis der Ideen; ihr einziges Ziel Mitteilung dieser Erkenntnis." (Arthur Schopenhauer: "Welt als Wille und Vorstellung") Der ästhetische Wille ist von daher immerhin als Trieb einer reaktionären Selbstwahrnehmung geoffenbart, die für sich keine Wahrheit findet und nur außer sich in der Ästhetik ihrer Gefühle den Sinn wahrhaben kann, der ihrer Empfindung entgangen ist. Durch das Erleben von Ereignissen wird von der Wahrnehmung ein Leben einverleibt, worin sie die Wahrheit für ihre Absichten findet, wodurch sie empfindet, was sie für sich wahrhaben will, was die notwendige Beziehung ihres ästhetischen Willens verwirklicht und somit den Menschen ihre Gefühle in dem Sinn bereichert, nach dem sie außer sich verlangen und den sie für ihr Selbstgefühl begehren. Damit trifft der ästhetische Wille unbeschadet auf die heile Welt des Kulturbürgertiums und füllt dessen Sehnsucht mit dem Prinzip einer Heilserwartung. Es mag sich jemand in seinen Vorstellungen frei vorkommen, solange sie beliebig und damit unbezogen neben seinem Tun und Lassen und jenseits menschlicher Beziehungen und Verhältnisse, also willkürlich sind. Ein beliebiger, ein "freier Wille" (siehe Freiheit) ist aber eine Illusion, selbst schon eine Abstraktion des Vorstellens, ein Unding: Er müsste allmächtig sein (siehe Macht), über die Wirklichkeit aller Lebensbedingungen verfügen, jede Notwendigkeit beherrschen, um für sich frei zu sein, und wäre gerade dadurch vollständig an die Wirklichkeit gebunden, weil er mit ihr immer identisch bleiben müsste. Das ist zwar dem Geldbesitzer vorübergehend geboten - aber eben nur soiange er sein Geld auch ausgibt und ausgeben kann und es seiner Wert behält. Ansonsten sieht ein solcher Wille von seiner Bedingung ab, dass das auch gemacht werden muss, was gewollt wird und bezieht sich daher immer schon auf Gemachtes, verkehrt Freiheit und Notwendigeit in ein gegensinniges Verhältnis. Und gerade das verrät, was der sogenannte "freie Wille" - für sich genommen - ist: Ein Verfügungsinteresse, ein Anspruch auf "sein Recht", auf sein Privatrecht, welches die Rechtsform der bürgerlichen Gesellschaft jenseits der Bedürfnisse der Menschen begründet, also jenseits des Aufwands zur Erzeugung der Gegenstände besteht, welche menschliche Bedürfnisse befriedigen. Erst durch ein hieraus entwickeltes Produktionsinteresse ergibt sich ein Wille, der sich auf die notwendige Arbeit bezieht und in der Befriedigung der Bedürfnisse zu sich kommt, bestätigt ist und sich darin aufhebt. Als Begründung für Ziele weist der Wille immer darauf hin, dass diese nicht konkret wirklich existent, nicht wirklich gegenständlich, sondern nur vorgestellt sind, dass es Willenskraft erfordert, um etwas zu erreichen, das keinen direkten Bezug im Sein selbst hat. Das unterscheidet zunächst den Willen vom Bedürfnis, einem wirklich notwendigen Verlangen, nicht aber von Willkür, von einem willkürlichen Einfall, dass etwas zu sein habe, was nicht ist. Solche Willkür hat für politische Fantasten und Populisten gereicht, um ihre Proganda für einen "höheren Willen" zu begründen: "Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg" - aber dies nur deshalb, weil der Weg unbestimmt ist und eine Kraft nötig hat, die der Sache nach nicht gegeben ist. Die "Welt als Wille und Vorstellung" (Schopenhauer) sollte dieser Kraft metaphysische Natur verleihen, eine quasi ontologische Seinsnotwendigekeit, eine Seinsbestimmung des Subjekts schlechthin, abstrakte Subjektivität sein, welche das "Schicksal" der Welt aus dem Geschick von Persönlichkeiten bestimmt, die von ihren wirklichen Lebensverhältnissen absehen können. Dies war auch die Vorlage für Hitlers Weltverständnis, zum Beispiel für seinen Propagandafilm "Triumph des Willens", der Heldenmut einforderte und Erlösung versprach. Seine Revolution bestand aus der Behauptung, dass es der Wille sei, durch den politische Macht erlangt werde. Solches Ansinnen gab es auch in der Arbeiterbewegung, wo sie nicht zu ihrem menschliches Sein zurückfand. Der Konflikt ist alt: "Statt der wirklichen Verhältnisse wird ... der bloße Wille zum Triebrad der Revolution. Während wir den Arbeitern sagen: Ihr habt 15, 20, 50 Jahre Bürgerkriege und Völkerkämpfe durchzuzumachen, nicht nur um die Verhältnisse zu ändern, sondern Euch selbst zu ändern und zur politischen Herrschaft zu befähigen, sagt Ihr im Gegenteil: "Wir müssen gleich zur Herrschaft kommen, oder wir können uns schlafen legen." (Marx MEW 8, S. 412) Und das macht die Funktion des Willens schon in der repräsentativen Demokratie aus, die ihre Entscheidungen aus dem freien politischen Willen begründet sieht. Und der ist lediglich dem Gewissen des Politikers oder der Politikerin geschuldet. Er wird damit zur ewige "Gewissensform" ungewisser Verhältnisse, die Gewissheit, dass solche Politik sich ihrem Gewissen gegenüber immer auch schuldig fühlen muss. Und solcher Wille verklärt die Verhältnisse zur Freiheit selbst, deren Notwendigkeiten einer völlig anderen Sphäre, nämlich der hiervon getrennten Sphäre der Sachgewalten zuzuornen sei. Und diese werden von den Staaatsagenten der Freiheit des Willens gleichsam verweigt. "In der Tat, man muss jeder historischen Kenntnis ermangeln, um nicht zu wissen, dass es die Regierungen sind, die zu allen Zeiten sich den wirtschaftlichen Verhältnissen fügen mussten, aber niemals die Regierungen es gewesen sind, welche den wirtschaftlichen Verhältnissen das Gesetz diktiert haben. Sowohl die politische wie die zivile Gesetzgebung proklamieren, protokollieren nur das Wollen der ökonomischen Verhältnisse." Ein Wille ist daher nicht einfach frei, sondern immer auch Reflexion einer abstrakten Not, also Ausdruck einer abstrakten Notwendigkeit, welche Einsichtigkeit erheischt, sei es als Einsicht in die Notwendigkeit eines zu erbringenden Aufwands oder Ansporn für einen erwarteten Erfolg. Bedürfnisse unterscheiden sich hiervon, dass sie nur konkret sein können. Ein abstraktes Bedürfnis, ein Bedarf, der sich nicht gewiss sein kann, wäre ein Widersinn, der lediglich als Erregung existieren könnte. Als Reflexion abstrakter Not ist der Wille eine Spekulation darüber, was zukünftig sein muss, um solche Not zu wenden. Er ist also in diesem Sinne eine Zukunftsvorstellung dessen, was Not tut. Hieraus wird er praktisch, indem er ein Wissen um eine nötige Vorleistung dafür ist, was zu tun nötig ist, um in den Besitz gelangen kann von etwas, das zu haben unter gegebenen Umständen notwendig erscheint. Obwohl der Wille sich im einzelnen nicht rational begründet, verfolgt er meist doch im allgemeinen ein notwendiges Prinzip, das sich aus Ideen, Vorstellungen und Ideologien ergibt. Dies alles vermengt sich meist hinter dem Begriff der Willensfreiheit, der Notwendigkeiten kaschieren soll. Es ist die Verfügung einer Vorstellung, die aller Freiheit vorangestellt ist und mit der Willensfreiheit geleugnet wird. Von daher gibt es die Willensfreiheit auch dort nicht, wo sie behauptet wird und zum Durchsatz von willkürlichen Einfällen hergenommen wird. Dem vorausgesetzt ist immer ein bestimmtes Sein, was die gesellschaftlichen Grundlagen, ihre Naturmacht zum Inhalt hat - sowohl im allgemeinen Sein der Geasellschaft, als auch in dem jedes Einzelnen. Von daher kann Wille nur Reflektion einer konkreten Notwendigkeit sein und ein notwendiges Verhältnis zur Grundlage haben, eine Einsicht in die Notwendung von Gegebenheiten, die eine Auflösung ihrer Mängel und Widersprüchlichkeiten birgt. Als Begründung für Emanzipation reicht Wille ohne die Formulierung dieser Einsicht nicht hin. Aber durch diese Einsicht kann er zur Grundlage für alle Aufwendungen und Arbeiten werden, die sich daraus ergeben. Aber auch in der bloßen Abstraktion der Vorstellungen bezieht sich der Wille unmittelbar auf die gesellschaftlichen Verhältnisse, wiewohl er sich hiervon fei gestellt hat. So ist die Willensfreiheit als Grundlage bürgerlicher Rechtsformen doch unmittelbare Reflexion des "freien Willens", welche die Warenbesitzer haben müssen, um im Tausch sich unabhängig zu verstehen. Dort herrscht ja auch die willkürliche Bestimmung des Einzelnen, der erst im Nachhinein, am Scheitern oder Gelingen seiner Tauschhandlungen, seine Beschränkungen erkennen kann. Für solche Verhältnisse gleichhaltiger ud gleichgültiger Beziehungen ist der "freie Wille" die entsprechene Form eines Rechts, eine Rechtsform, welche den Standpunkt der freien "Objektbesetzung", also die Spekulation auf den Besitz von Sachen einnimmt. Die Vorstellung, wie es sein soll, wie also die Verhältnisse für einen Warenbesitzer sein können, treibt zu allen möglichen Einfällen der Produktion, die allerdings um so finaler in ihrem Gelingen oder Scheitern auf die Menschen zurückfällt, wie der Wille sich per Spekulation von dem wirklichen menschlichen Verhältnis entfernt (siehe hierzu auch Krise). Dass ihr ökonomisches Besitzverhältnis ein politisches Verhältnis ist, tritt nur auf diese Weise zutage. Nach Hegel entsteht der Wille aus der Moral, welche sittliche Verhältnisse nötig macht. Nach seiner Rechtsphilosophie besteht er durch eine Einsicht in die notwendigen Gesetze einer Gemeinschaft, die durch die Beachtung ihrer Gesetze zu einer "vernünftigen Gemeinschaft" wird, die sich schließlich als Staat konstituiert. Der Wille selbst ergeht aus der Güte des Handelns, deren Wert ihm vorausgesetzt ist und in der Absicht zum Wohle der Gemeinschaft sich zu verwirklichen haben (siehe auch Gemeinwohl). Da Hegel die Vernunft selbst als Verwirklichungstrieb einer göttlichen Logik ansieht, kehren sich bei ihm eben auch alle Verhältnisse um, wie sie immer noch in den Bürgerherzen begehrt sind. Der Wille ist hier die Metapher einer sittlichen Vernunft, aus der sich der Staat als deren hoheitliche Form ergibt. "Nach der Weise der spekulativen Theologie rät uns der Pastor, die Sinnlichkeit als unsre eigne Natur anzuerkennen, um imstande zu sein, sie hinterher zu bewältigen, d.h. um ihre Anerkennung zurückzunehmen. Er will sie zwar nur bewältigen, sobald sie sich auf Kosten der Vernunft - die Willenskraft und die Liebe im Gegensatz zur Sinnlichkeit sind nur die Willenskraft und die Liebe der Vernunft - geltend machen will. Auch der unspekulative Christ erkennt die Sinnlichkeit an, soweit sie sich nicht auf Kosten der wahren Vernunft, nämlich des Glaubens, der wahren Liebe, nämlich der Liebe zu Gott, der wahren Willenskraft, nämlich des Willens in Christo, geltend macht." (Marx MEW 2, S. 66) In Wahrheit ist ein Wille aber immer selbst schon ein Reflex eines politischen Verhältnisses der Ökonomie. Nach Marx haust er in den bürgerlichen Verhältnissen selbst schon ausschließlich in den Sachen, in denen alle Lebensverhältnisse schon vermittelt und aufgehoben sind, bevor sie ihre gesellschaftliche Wirklichkeit im Tauschakt erfahren (siehe Warentausch). Er ist unmittelbar dadurch politisch, dass er die Sache in der Rechtsform des Privateigentums - eben als Ware - begreift. Von daher stellt er sich auch wirklich nur objektiv dar, ganz im Gegensatz zu seiner Selbsterklärung, und lässt sich nur wirklich durch politische Macht einlösen, stellt sich als subjektive Form einer politischen Ökonomie dar wie ein Vertragsverhältnis, das aber schon objektiv vorbestimmt ist, weil alle Verhältnisse der Personen in der bürgerlichen Gesellschaft nur als Verhältnis ihrer Sachen existieren (siehe hierzu auch Warenfetischismus). "Die Waren sind Dinge und daher widerstandslos gegen den Menschen. Wenn sie nicht willig, kann er Gewalt brauchen, in andren Worten, sie nehmen. Um diese Dinge als Waren aufeinander zu beziehn, müssen die Warenhüter sich zueinander als Personen verhalten, deren Willen in jenen Dingen haust, so daß der eine nur mit dem Willen des andren, also jeder nur vermittelst eines, beiden gemeinsamen Willensakts sich die fremde Ware aneignet, indem er die eigne veräußert. Sie müssen sich daher wechselseitig als Privateigentümer anerkennen. Dies Rechtsverhältnis, dessen Form der Vertrag ist, ob nun legal entwickelt oder nicht, ist ein Willensverhältnis, worin sich das ökonomische Verhältnis widerspiegelt. Der Inhalt dieses Rechts- oder Willensverhältnisses ist durch das ökonomische Verhältnis selbst gegeben. Die Personen existieren hier nur füreinander als Repräsentanten von Ware und daher als Warenbesitzer. Wir werden überhaupt im Fortgang der Entwicklung finden, daß die ökonomischen Charaktermasken der Personen nur die Personifikationen der ökonomischen Verhältnisse sind, als deren Träger sie sich gegenübertreten." (MEW Bd. 23, S. 99) Das Willensverhältnis ist daher wesentlich ein Rechtsverhältnis, worin die Form eines ökonomischen Verhältnisses politisch beschlossen ist, bevor sie überhaupt gewollt sein kann. Ob dieses in der Art und Weise den Bedürfnissen der Menschen entspringt (z.B. als Tauschverhältnis) oder dem Interesse an politischer Macht selbst, ist im Willen einerlei, da er selbst nur das Recht eines Verhalts will, wie er vorgestellt ist. Willensverhältnisse sind Rechtverhältnisse, in welchen die Herkunft dessen, was Recht sein soll, gleichgültig ist, weil es aus einem ökonomischen Verhältnis des freien Willens entspringt, das als solches politisch formuliert ist. Die Vermittlung von Bedürfnissen zum Willen ist somit eine Abstraktion, worin eine Beziehung von Aufwand und Verwirklichung, z.B. im Besitz an Waren angelegt ist. In Ermangelung wirklicher Bezogenheit erscheint diese unwirklich, z.B. als Kult eines Vertrags (Ehevertrag) oder auch als Fetischismus (siehe z.B. Warenfetischismus), wenn ihr Gewordensein aus Verlangen und Aufwand hierfür, aus menschichen Bedürfnissen und menschlicher Arbeit untergegangen ist. Der Warenfetichismus begründet sich letztlich darin, dass im Warenbesitz der individuelllle Wille in gesellschaftlicher Form, also vor allem im Geldbesitz erfüllt ist. Der Wille ist hierzu der letztliche Antrieb, kann aber auch Antrieb für Leistungen aller Art sein, worin gesellschaftliche Abstraktionen wirksam sind, z.B. Kulturleistungen, Sport und anderes. Er ist auch Grund, sich anzuspornen und Macht über sich selbst nötig zu haben (siehe Selbstbeherrschung). Der Wille versteht sich selbst also gerne frei von allem Sollen, unabhängig von jeder Bedingung oder fremden Bestimmung. In der Tat aber verlangt er implizit oder ausdrücklich danach, wie etwas sein soll. Von daher ist er immer doppelbödig: Für sich erscheint er frei als reine Bestimmung, die vernünftig erscheinen mag, für andere ist er die Bestimmung ihrer Macht oder Ohnmacht, die sich darin festigt. Das ganze bügerliche Recht verhält sich wie der Bürger selbst: Für sich sei er frei, wenn da ist, was hierfür da sein muss, was für andere eben ein Seinsollen bedeutet. Gleich, wodurch er entstanden, definiert der Wille sich durch sich selbst - erscheint im Grunde als Willkür. Zwar reflektiert er Bedingungen, stellt sich aber zugleich frei hiervon, setzt sich aus deren Bezug heraus, indemn er abstrakte Beziehungen als seinen Grund hernimmt (z.B. Vernunft). Ihn gibt es also, ohne dass dies einem wirklichen Lebenszusammenhang oder einem notwendigen Antrieb oder anderen unwillentlichen Begründungen zur Folge ist. Natürlich reflektiert er sich an einem Verhältnis und muss seine Ganzheit bewahren. Aber in ihm bewährt sich auch die Einzelheit einer Macht, die sich nicht aus dem begründet, was gemacht ist, sondern lediglich das Ganze als Macht im Einzelnen durchsetzt. Von daher ist das bürgerliche Recht das Recht des freien Willens, was immer seine Bedingtheit ausmacht. Wille scheint demnach dem Zufall eines Einfalls zu entspringen und bestimmt diesen zu einer vollständigen Freiheit, das meint Unabhängigkeit, Unbezogenheit des Urteils und Entschlusses, auch wenn ihm Lebensbedingungen varausgehen. Er ist von daher für sich mächtig und bedarf daher auch einer Macht, um sich zu verwirklichen. Diese Macht bezieht er aus politischen Verhältnissen, worin er durch Recht oder Regelwerk und deren Mittel frei gestellt ist von jedem Grund. In Wahrheit ist Wille eine Reflexion von und für Bedürfnisse. Er setzt diese als notwendiges Verlangen voraus, trennt sie aber von ihrer Bedingtheit im gesellschaftlichen Zusammenhang. Während Bedürfnisse sich aus dem gesellschaftlichen Zusammenwirken der Menschen ergeben, z.B. aus der Entwicklung ihrer Produktivkräfte und ihres Lebensstandards, sieht der Wille sich in der politischen Selbstbestimmung des Individuums an einem bestimmten Handeln und Verhalten interessiert – letztlich im Interesse seiner Bedürfnisse, aber nicht unmittelbar hierfür tätig, sondern lediglich in der Vermittlung hierzu. "Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg", so wird der Wille zum Ursprung von Selbstbehauptung gemacht. Er wird hierin allen realen, sozialen und seelischen Beziehungen zum trotz als letztliche Kraft zum Durchsatz eines Projekts bestimmt, das Projekt damit also als rücksichtslos positioniert. Das können nur Projekte sein, die gegen Einspruch ihrer Umgebung entstehen sollen, die also fremdbestimmt sind. Wille ist also nur unter der vollständigen Unabhängigkeit einer Beziehung und Entwicklung und Geschichte möglich und wird als Entschluss des "freien Individuums" betrachtet, das den Grund seines Handelns alleine aus sich heraus schöpfen können soll. Mit dem Begriff des Willens erweist sich demnach die Willensfreiheit als ein Prinzip der Beziehungslosigkeit, wird somit also also zu einer Willkür des Verlangens, welche als Grundlage der bürgerlichen Persönlichkeit in den Gesetzen und Regelwerken bürgerlicher Rechtsprechung unterstellt ist, als politische Bedingung der bürgerliche Gesellschaft, als Selbstbestimmungsrecht des Individuums zur Selbstverwirklichung einer privaten Persönlichkeit. Diese gründet allerdings nicht wirklich auf Unabhängigkeit, sondern auf Besitz. Gedanken und Erkenntnisse sind immer frei, gleich, unter welchen Bedingungen sie entstehen. Das hat mit Willen nichts zu tun. Aber mit der Begrifflichkeit des Willens wird der Schein erweckt, als ob die Unabhängigkeit einer Beurteilung, die Selbstbestimmung des Denkens, Erkennens und der menschlichen Entfaltung durch das "Recht auf Willensfreiheit" geschützt würde und sich ohne wirkliche Voraussetzung und Gründe zutragen könnte und hierzu gesellschaftslos, beziehungslos und gleichgültig wäre. Dies ist allerdings nur unter der Vorausssetzung von Geldbesitz möglich und drückt das Dasein gleich geltender Beziehungen darin aus. Die Verblendung, welche der Willensbegriffs bezweckt, treibt inzwischen von Seiten der "Hirnforschung" weiter zu einer Naturalisierung der Entscheidungswillkür, die sich nun naturwissenschaftlich eingrenzen lassen soll. Solche Wissenschaftlichkeit wird immer dann politisch mobil, wenn die sozialen Lebensgründe für eine politische Diskussion schon entschwunden sind. So schreibt der Hirnforscher Roth, das "unbewusst arbeitende emotionale Erfahrungsgedächtnis" gehe dem "Entstehen unserer Wünsche und Absichten" voraus und habe auch das letzte Wort "bei der Entscheidung, ob das, was gewünscht wurde, ... getan werden soll. Diese Letztentscheidung fällt ein bis zwei Sekunden, bevor wir diese Entscheidung bewusst wahrnehmen und den Willen haben, die Handlung auszuführen." Es ist die Logik einer Unmittelbarkeit, welche Unvermitteltheit absolut, Beziehungslosigkeit zur menschlichen Natur machen will. Das Gedächtnis als reines Hirn wird in Sekunden der Entscheidung tätig, ähnlich, wie der Adrenalinspiegel kurz vor einem Wutausbruch ansteigt. Wenn Zeit und Stoff nun Argumente sein sollen, dann besteht jede Agression nur aus bloßer Adrenalinausschüttung, wie jeder Willle aus bloßen Hirnregungen entspringt. Arme Wissenschaft! Wo habt ihr Euer Hirn? Hier handelt es sich wohl tatsächlich alleine um die Selbsterregung des Naturwissenschaftlerhirns! (vergl. hierzu auch Freerk Huisken "Kritik der Bremer Hirnforschung") Im Unterschied zum Bedürfnis, das sich als Verlangen subjektiv äußert, ist der Wille die Forderung, dass etwas so sein soll, wie es von einem Subjekt bestimmt wird als objektives Sollen. Da der Wille also immer auf objektive Bestimmung abzielt, beinhaltet er selbst die Notwendigkeit, sich gegen Subjekte, die dies nicht wollen, durchzusetzen. Da sich also die Subjekte über ihren Willen unendlich zu streiten hätten, in ihrem bloßen Willen sich also nur die Köpfe um ihre Bestimmungsmacht einschlagen müssten, um das zu erreichen, was jeweils für sie sein soll, bedarf es immer einer allgemeinen Form des Willens. Damit Wille überhaupt sich verwirklichen kann, muss entweder einer bestimmten Theorie als dessen allgemeiner Ausdruck zum Durchsatz gegen andere Theorien verholfen oder ein Abstimmungsprozesses über Meinungen vollzogen werden, in welchem die Subjekte einer anderen Meinung überstimmt werden, also zu Objekten der Mehrheitsmeinung, zu Objekten einer Anzahl von Andersmeinenden gemacht werden (vergleiche Bürgerliche Demokratie). Der Wille ist somit immer Ausdruck eines politischen Prozesses oder einer politischen Theorie, überhaupt das Wesen von politischem Verhalten, soweit es keine Bedürfnisse zu artikulieren vermag. Der Idealismus ist die hervorragende Theorie, den Willen als Notwendigkeit eines Weltgeistes, als objektives Sollen zu begründen. Aber auch in der Kritik des Idealismus, besonders im Nihilismus war der Wille als Anstachelung, als Stachel gegen die Lebensmüdigkeit begriffen worden (siehe Schopenhauer und Nietzsche). Und schließlich hat ihn auch der Existenzialismus als Notwendigkeit des Lebens im Angesicht des Todes, als vermeintliche Lebensnotwendigkeit entdeckt (siehe Heidegger). Man sieht: Der Wille ist das liebste Kind des "freien Intellekts". Hierin kann er sich unmittelbar politisch begreifen und identifizieren. Kein Wunder, dass solche Intellektuelle der "Macht des Willens" in der Form eines Reichsführers zugejubelt haben und die Bücherverbrennung der Nazis selbständig und freiwillig in Gang gesetzt hatten. Der Wille unterstellt immer schon etwas Ganzes - und sei es auch nur die Vorstellung eines ganz Andersseins als das, was ist. Der Wille äußert sich daher als Anspruch auf ein Sosein, das ihm unterworfen sein soll, als ein Sollen, dem sich die Bedürfnisse zu unterwerfen haben. So absolut er in seiner Formulierung erscheint, so relativ aber ist er im Vermögen seiner Realisation. Ein Kind z.B. kann beliebig viel wollen; - im Erwachsenwerden lernt es, dass dies nur Sinn hat, wenn es das Vermögen hat, es zu gestalten, und die Mittel, es zu verwirklichen - und das heißt, das kindliche Wollen als gesellschaftliches Begehren, als ein gesellschaftliches Bedürfnis zu entwickeln, das über dessen Vermittlung durch gesellschaftliche Arbeit auch die Chance zu seiner Befriedigung erfährt. Der Wille setzt sich objektiv in die Bestimmung eines Zwecks und setzt daher auch das Vermögen und die Mittel voraus, die ihm so äußerlich sind, wie ihm jedes Verlangen äußerlich ist. Er selbst ist unmittelbar und bestimmt schon vorhandene Mittel wie ein objektives Subjekt in dem Zweck, den er für sich verfolgt. Wenn sich der nicht erfüllt, so ist er sprichwörtlich außer sich. Der Wille verlangt nichts; er fordert alles. Er ist die Subjektform des Habens und also des Besitzstandes, auch wenn diese nur als eine Vorstellung besteht. Er setzt die Welt als Gegebenheit voraus, wie sie gewollt sein kann, und reduziert sie zugleich in ihrer Vielfalt von Gewolltem und Ungewolltem auf diese Form, worin Menschen sie wollen können. Er verhält sich rein affirmativ fordernd, aber meist mächtig hierzu, begreift die Welt von vorneherein als sich untertan, und sieht daher das Bedürfen und Werden als Sache von Untertanen. Es gab nicht den Willen, das Rad zu erfinden. Es wurde erfunden, weil es in der praktischen Notwendigkeit, im Bedürfnis der menschlichen Tätigkeit selbst sich als Vorstellung und Möglichkeit bildete und durch geschichtliche Tat wirklich gemacht, Wirklichkeit wurde. Bis heute wirkt diese Geschichte in unseren Lebensalltag hinein, auch wenn unsere Gewohnheiten dies zur bloßen Selbstverständlichkeit gemacht haben. Daran mögen sich viele neue Bedürfnisse entwickelt haben und entwickeln; sie sind nur möglich, weil es ist. Subjektives gründet auf vergangener Objektivität als praktische und sinnfällig gewordene Gegenständlichkeit. Das Verlangen macht Geschichte; der Wille kann nur fordern, dass Mittel ihm verfügbar sein sollen. Er verwirklicht sich im Besitz und gründet zugleich auf diesem als dessen politische Allgemeinheit, als Wille des Besitzstands, welcher als politischer Wille auftritt und sich in einem Rechtsverhältnis verwirklicht. Er ist somit die Zusammenkunft der Lebensverhältnisse und Lebensverfügungen des bürgerlichen Subjekts (siehe Bürgertum). Das bürgerliche Recht ist die Allgemeinform des Willens, welche das Recht auf Besitz so allgemein macht, wie es das Eigentum zur Privatheit einer Eigensinnigkeit herabsetzt. Der Wille ist darin formuliert als der sogenannte "freie Wille" zur "Entfaltung der Persönlichkeit". Für die Person klingt das gut, sofern und wo es sie wirklich gibt. Woher sie kommt und wordurch sie lebt bleibt darin allerdings verborgen; der bürgerliche Staat wird ihr ihre wirkliche Beschränktheit zeigen müssen. Darauf gründet das Ganze. Es ist das Prinzip von Willkür des Besitzstandes, der sich natürlich als Selbstentfaltung begreift, die sich am Recht auf Selbstentfaltung der anderen beschränkt. Es ist das Recht widerstreitender Persönlichkeiten, die sich in der Beschränkung ihrer Entfaltung, also als Schranken ihrer Willkür erfahren. Wiewohl in diesem Recht das Willensverhältnis wie ein Verhältnis von Bedürftigkeiten verstanden sein soll, ist es doch nur ein Machtverhältnis privater Abgrenzungen und das Recht auf abgegrenztes Leben. Allgemein herrscht der Wille derer, die über allgemeine Mittel verfügen. Es herrscht der Wille des Geldbesitzes. Durch diesen Besitz ist jeder Wille in seiner Verwirklichung beschränkt und wesentlich unterschieden vom Bedürfnis, das als private Not sich in der bloßen Notwendigkeit sehen muss, dieses allgemeine Mittel zu erwerben. Vollkommen getrennt hiervon erscheint es selbst als Besessenheit nach Geld, wenn es seinen Sinn nicht bewahrt und der allgemeinen Abstraktion nicht widersteht. So konkret das Bedürfbnis, so abstrakt findet es sich in den Gegenständen seiner Befriedigung bestätigt, weil es darin sich in seiner Besessenheit vermittelt: Es will nur, was es haben kann. Als dieses beschränkt es sich selbst auf den einzelnen im Allgemeinen unterworfenen Willen; es abstrahiert von sich selbst. Der Wille bezieht sich daher auch nicht gesellschaftlich konkret. Er drückt die Aussschließlichkeit von Individualität, die ausschließliche Persönlichkeit als Rechtsperson (siehe auch Gerechtigkeit) aus, welche den Warenhüter im Besitz von Gebrauchswerten auszeichnet, die er auf den Markt trägt: Was ihm Wille, ist dem anderen Sollen, was der eine hat, muss der andere begleichen. Allgemein ist Wille nur als Geldbesitz wirksam und also wirklich: Durch Geld kann alles gewollt werden und für Geld wird alles gemacht. Damit ist die Macht des Geldes selbst die wirkliche Basis des bürgerlichen Rechts, wie es vom Staat erlassen und sanktioniert wird: "Wird die Macht als die Basis des Rechts angenommen, wie es Hobbes etc. tun, so sind Recht, Gesetz pp. nur Symptom, Ausdruck anderer Verhältnisse, auf denen die Staatsmacht beruht. Das materielle Leben der Individuen, welches keineswegs von ihrem bloßen "Willen" abhängt, ihre Produktionsweise und die Verkehrsform, die sich wechselseitig bedingen, ist die reelle Basis des Staats und bleibt es auf allen Stufen, auf denen die Teilung der Arbeit und das Privateigentum noch nötig sind, ganz unabhängig vom Willen der Individuen. Diese wirklichen Verhältnisse sind keineswegs von der Staatsmacht geschaffen, sie sind vielmehr die sie schaffende Macht. Die unter diesen Verhältnissen herrschenden Individuen müssen, abgesehen davon, daß ihre Macht sich als Staat konstituieren muß, ihrem durch diese bestimmten Verhältnisse bedingten Willen einen allgemeinen Ausdruck als Staatswillen geben, als Gesetz - einen Ausdruck, dessen Inhalt immer durch die Verhältnisse dieser Klasse gegeben ist, wie das Privat- und Kriminalrecht aufs Klarste beweisen. So wenig es von ihrem idealistischen Willen oder Willkür abhängt, ob ihre Körper schwer sind, so wenig hängt es von ihm ab, ob sie ihren eignen Willen in der Form des Gesetzes durchsetzen und zugleich von der persönlichen Willkür jedes Einzelnen unter ihnen unabhängig setzen. Ihre persönliche Herrschaft muß sich zugleich als eine Durchschnittsherrschaft konstituieren. Ihre persönliche Macht beruht auf Lebensbedingungen, die sich als Vielen gemeinschaftliche entwickeln, deren Fortbestand sie als Herrschende gegen andere und zugleich als für Alle geltende zu behaupten haben. Der Ausdruck dieses durch ihre gemeinschaftlichen Interessen bedingten Willens ist das Gesetz. Gerade das Durchsetzen der voneinander unabhängigen Individuen und ihrer eignen Willen, das auf dieser Basis in ihrem Verhalten gegeneinander notwendig egoistisch ist, macht die Selbstverleugnung im Gesetz und Recht nötig, Selbstverleugnung im Ausnahmsfall, Selbstbehauptung ihrer Interessen im Durchschnittsfall (die daher nicht ihnen, sondern nur dem "mit sich einigen Egoisten" für Selbstverleugnung gilt). Dasselbe gilt von den beherrschten Klassen, von deren Willen es ebensowenig abhängt, ob Gesetz und Staat bestehen. Z.B. solange die Produktivkräfte noch nicht so weit entwickelt sind, um die Konkurrenz überflüssig zu machen, und deshalb die Konkurrenz immer wieder hervorrufen würden, solange würden die beherrschten Klassen das Unmögliche wollen, wenn sie den "Willen" hätten, die Konkurrenz und mit ihr Staat und Gesetz abzuschaffen. Übrigens entsteht dieser "Wille", ehe die Verhältnisse so weit entwickelt sind, daß sie ihn produzieren können, auch nur in der Einbildung des Ideologen. Nachdem die Verhältnisse weit genug entwickelt waren, ihn zu produzieren, kann der Ideologe diesen Willen als einen bloß willkürlichen und daher zu allen Zeiten und unter allen Umständen faßbaren sich vorstellen." (MEW Bd. 3, S. 311f) Der Wille kann agieren, aber er ist nicht, wie Nietzsche behauptet, als Wille aktiv und konstitutiv für das Leben. Dieses verläuft in der Erzeugung und Verwirklichung (Arbeit) von Bedürfnissen. Der Wille verlangt, dass etwas sein soll und ist die Reaktion auf einen Sinn, der nicht ist, ein Moment aufgehobener Sinnlichkeit. Das Verlangen besteht im Willen nicht tätig und konstituierend, nicht begehrend und arbeitend, sondern als Anspruch, dass etwas so oder so zu sein hat. Daher bezieht sich der Wille auch nicht leidend, als leidenschaftliche Beziehung zu dem, was ist, sondern als leidenschaftliche Selbstgewissheit, vermöge eigener Befähigung etwas außer sich einzufordern. Im Unterschied zum Bedürfnis bezieht sich der Wille nicht auf einen Gegenstand, sondern auf das Nichtsein seiner selbst in der Welt und ist das Verlangen des Soseins dieser Welt, Verlangen, dass die Welt sei, wie sie für ihn sein soll. Er ist der Grund für die Selbstbehauptung in der Welt, zielt also notwendig auf die Befähigung durch eine Macht, die über Objekte verfügt, welche das Erforderliche erfüllen oder herstellen müssen. Was dem einen Wille, ist dem andern Sollen. Von da her nutzt der Wille das Bestehende als Mittel und Objekt, wenn und weil er es durch soziale und politische Befähigung seinem Zweck unterwerfen kann. Es ist die Macht, die ein Mensch unter bestimmten Bedingungen und Erfordernissen gesellschaftlich erhält oder zugesprochen bekommt, die ihn willkürlich sein lässt. In dieser Willkür steckt die Potenz individualisierter Subjektivität, die gerne dann ideologisch erhoben wird, wenn die Objektivität weitgehend menschenlos erscheint. Es steckt der Neid und die Bewunderung des Subjekts darin, dass der Wille zur Natur des Lebens, zum natürwüchsigen Streben des subjektivierten Individuums über alles Bestehende hinaus verklärt wird, dessen Zugestehen lediglich durch äußere Kraft beschränkt werden kann (z.B. durch Kulturanforderung, gesellschaftliche Macht oder Herrenmenschen). Aber die Natur mag viel Sinn haben, ein Wille lässt sich dort nicht erkennen, weil sie keine Subjekt-Objektbeziehungen hat, weil sie eben selbst nur objektiver Sinn ist. Das Willensverhältnis ist das "eiserne" Verfügungsverhältnis, worin ein Mensch verfügen kann, um zu haben, was seinem Willen entspricht, weil und solange alle wollen, dass sie potentiell verfügen können. Der Wille ist allgemein die reine Potenz der Verfügung und schließt daher in sich selbst die Notwendigkeit von Macht ein. Der "Wille zur Macht" ist daher eine Tautologie, die vertuschen soll, dass Wille gesellschaftlich zugestanden wird, dass er also schon das gesellschaftliche Verhältnis jene Macht enthält, die er angeblich erst erstrebt (Nietzsche hatte diese Tautologie zur exzessiven Einheit eines fiktiven Subjekts als Wille zur Macht getrieben). Der Wille ist die Beziehung des Besitzes auf Eigentum. Sie unterstellt Fremdes, das (an)geboten wird. Der Wille als Kategorie ist die Grundlage des bürgerlichen Rechts, das vor allem die Verhältnisse der Austauschbarkeit von Gütern des Lebens regelt: Das Besitzverhältnis. In diesem stehen sich Bedürfnis und Wille diametral gegenüber. In diesem Sinne und als Widerpart zu den herrschenden Verhältnissen und ihrer Macht wird Wille auch in linke Diskussionen eingebracht, um an der Kritik der Macht ihre Wirkung zu entblößen (z.B. Foucault). Jedoch erweist sich die Kritik an dieser Macht, wenn sie nicht auf den Standpunkt des Bedürfnisses übergeht, sich schnell als Streit um die Macht, also selbst als Machtinteresse, das sich lediglich ohnmächtig gibt. Es beweist sich darin von selbst, dass sie kein Bedürfnis hat. Sie ist lediglich ob der Abgetrenntheit ihres Wollens beleidigt (Beleidigung). Andernfalls würde sie ihr Verlangen nicht als Verlangen auf andere Formen der Macht, sondern gegenständlich formulieren. Der Bezug auf die Formen der Macht ist ein politischer Wille (Politik). Dass eine Welt des Willens nur grausam sein kann, hat Schopenhauher in dem doppelten Sinn ausgeführt, dass es eine Welt sein muss, in welcher die Lebensvorstellungen der Menschen sich nur im Kampf eines jeden gegen den anderen durchsetzen kann, der ihm als Lebendigkeit und Bedrohlichkeit, Leben und Vernichtung in einem ist. Wille als Lebensprinzip stellt sich somit über jede andere Wahrheit. Dies hatte auf Nietzsches Denken großen Einfluss und zur Relativierung des Wahrheitsverständnisses selbst geführt. Die daraus resultierende Moral beläst das Grauen, das sie beschreibt, als Notwendigkeit der Entwicklung, die in einem radiklalem Elitebewusstsein gipfelt. Bei Nietzsche war die Notwendigkeit des Willens quasi die ontologische Rechtfertigung, diese Welt durch eine Herrenrasse zu ordnen, welche sich im Willen zur Macht durchsetzen muss. Die Gleichsetzung des Willen mit Bedürfnissen der Menschen leugnet den Kern ihres Widerstreits. Sie ist die theoretische Grundlage für faschistoide Entwicklungen (Faschismus) und macht die Notwendigkeit zu einer Gesinnung aus, worin sich Menschen das allgemeine Wollen zu ihrem Bedürfnis machen. Sie ergibt sich aus einer allgemeinen Not, welche der Kapitalismus in seinen Krisen zwanglaufig und final erzeugt und in denen die Bedürfnisse der Menschen nicht mehr befriedigt werden können. Subjektiv ist der Wille die Reflektion von Sinnlosigkeit in der bürgerlichen Kultur. Der Wille als der entäußerte Sinn ist die Tendenz, in welcher sich die bürgerliche Kultur mächtig macht, wenn sie allgemein wird. Der Wille ist im bürgerlichen Staat das Moment, worin die Kultur aufgehoben ist (neben der Macht, welche ihn trägt). Durch die Vereinigung des Willens mit einem Not wendenden Verlangen als Allgemeinprinzip der Macht wird das Volk zu einem Körper (Volkskörper), dem sich keiner entziehen können soll und von daher jeder zur Bedürfnislosigkeit einer rechten Gesinnung verpflichtet ist. Der Wille wird so zu einer Kulturmacht, der sich als eine völkischen Ästhetik gibt (siehe ästhetischer Wille), die für die Gefühle der Menschen autoerotisch wirksam ist. Um ihr die erforderliche Macht zu verleihen, muss jeder Zweck des Handelns äußerlich durch eine politische Gewalt des richtigen, des guten Willens, durch eine politische Elite eines mächtigen Willens, eines Herrschaftswillens (Faschismus) formuliert werden, welche als Avantgarde der gesellschaftlichen Notwendigkeiten alle Entwickllung bestimmt. Diese hat sowohl in linken wie in rechten Bewegungen zur Volksbeherrschung geführt (s.a. Linksfaschismus). | ![]() |