Wer seinen Willen k�rt, der gibt ihm den Charakter einer Veranstaltung, der Darstellung seiner Gestaltungsmacht, der Befriedigung seiner Egozentrik. Das setzt voraus, dass ihm hierbei zugesprochen und Recht gegeben wird und sich sein Geltungsbed�rfnis als willk�rliches Verhalten, als Verh�ltnis gegen die ihm an und f�r sich gleichg�ltigen Beziehungen durchsetzt, dass also der auf diese Weise veranstaltete Wille �ber die Mittel verf�gt, die es ihm erm�glichen, dass andere seinem Willen folgen, lauschen, zusehen, applaudieren usw.. Willk�rlich ist eine gegen jede Bestimmheit gleichg�ltige Beziehung, mithin die Beliebigkeit einer Macht, welche allgemeine Ohnmacht zur Bedingung hat. Das allgemeine Mittel einer solchen ist vor allem der Geldbesitz. Von daher k�mmert sich der Liberalismus auch mit Vorliebe um diesen. Nach dem b�rgerlichen Recht wird Willk�r n�mlich begriffen als beliebige Entscheidungsfreiheit, als "Freiheit zur Entfaltung der Pers�nlichkeit". Was da gerne als Freiheit zur Entfaltung eigener Menschlichkeit formuliert und ideologisch transportiert wird, ist in Wahrheit die Bef�rderung der Privatpers�nlichkeit �ber die Notwendigkeiten ihrer Selbsterhaltung hinaus, Bef�rderung also der Besitzanteile am gesellschaftlichen Mehrwert, die im Gro�en und Ganzen den Menschen zugute kommen, die von unbezahlter Arbeit anderer Menschen leben k�nnen. Von daher ist der Liberalismus das Gegenteil von einer Freiheitsbewegung. Denn unbegrenzte Freiheit, also die Freiheit jenseits von dem Streben zur Aufhebung von Notwendigkeiten, ist Willk�r. Willk�rlich ist demnach die Aus�bung einer Macht, die sich gegen die in Vertragsverh�ltnisse der gesellschaftlich vermittelten Notwendigkeiten (z.B. Generationenvertrag, Arbeitsvertrag, Handelsvertrag) verhalten kann. |
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