"Die Würde des Menschen ist unantastbar" Begrifflich entstammt die Menschenwürde der christlichen und jüdischen Religion als überhistorische Vorstellung der Gottebenbildlichkeit des Menschen (Gen 1,27 EU) und der daraus abzuleitenden "Gleichheit aller Menschen vor Gott." (1.Mose 1,27: "Gott schuf also den Menschen als sein Abbild; als Abbild Gottes schuf er ihn. Als Mann und Frau schuf er sie.") Als Rechtsanspruch erfordert dieser Begriff eine Beurteilung des menschlichen Verhaltens unabhängig von allen Unterscheidungsmerkmalen wie Herkunft, Geschlecht, Alter oder Zustand indem er besagt, dass alle Menschen für das allgemeine Recht denselben Wert haben sollen, was immer für besondere Rechtsverhältnisse hierzu formuliert sind. Von daher hängt die praktische Auslegung diese Begriffs sehr von der Bewertung der Vermittlung von Besonderem und Allgemeinen ab, wieweit diese also konkret sein kann oder nur abstrakt allgemein bleibt. Im Deutschen geht der Begriff Würde zurück auf mittelhochdeutsche Wortbildungen wie 'wirde, werde' bzw. althochdeutsch 'wirda' mit der ursprünglichen Bedeutung 'Wert, Wertsein' (d.h. also 'einer Sache würdig/wert sein' - siehe auch Bewertung). Seine Bedeutung geht hier also iauf die esoterische Glaubenswelt der alten Germanen zurück. Die Würde ist demnach so etwas wie der 'erste Eindruck' einer Bedeutung, den man von seinem Gegenüber gewinnt. Im Unterschied zur Achtung und Selbstachtung ist Würde deren Reflexion. Im Gebrauch von allgemeinen Reflexionen (siehe z.B. Menschenwürde) entspricht dies auch dem Begriff des bewerteten Menschseins, also einem Menschsein, das nicht selbstverständlich sein kann und von da her als Reflexion hiergegen zur Bewahrung der Verhältnisse notwendig wird, z.B. in der Formulierung einer Ethik. An Würde kann man appelieren, ihr gegenüber ehrerbietig oder ehrfürchtig sein und man kann sie verkörpern, damit Selbstwert darstellen und erheischen und Demut abverlangen. Für sich genommen reflektiert der Begriff aber auch nur die Vorstellung einer Allgemeinform der Selbstachtung, wie sie in Wirklichkeit nicht sein kann. Würde ist die übermenschliche Auffassung von dem, was in den Gegebenheiten menschlich selbstverständlich sein müsste: Der Mensch als lebendes Wesen, als ein Wesen, das sich vom Unwesen seiner Verhältnisse, das sind seine Gegebenheiten als Lebensbedingung, unterscheidet. Doch der Begriff vermengt die Überhöhung mit ihrem Sein durch einem Wert, der Achtung gebieten soll. Insofern ist der erste Paragraph des deutschen Grundgesetzes als bloße Formulierung ein Appell gegen Gewalt und Missbrauch, besonders gegen Staats- und Kulturgewalt und Zerstörung menschlicher Natur, - durchaus eine selbstverständliche Abrenzung gegenüber Faschismus und Biopolitik: Für sich, also als positive Formulierung des Menschseins, hat sie jedoch keinerlei Konsequenz und lässt sich daher auch relativ beliebig bestimmen, also auch für gegensinnige Verwendung gebrauchen, z.B. durchaus als Argument zur Kriegsführung gegen menschenunwürdige Zustände. Wäre Würde wirklich menschliche Selbstverständlichkeit, so wäre darin auch menschliche Gegenständlichkeit, gesellschaftliche Lebensbedingung und Wirklichkeit der Menschen einbezogen. Ein Gesetz auf dieser Grundlage müsste "alle Verhältnisse umkehren, in welchen der Mensch ein geknechtetes Wesen" (Marx) ist. Als Substantiv zur Hervorkehrung der besonderen gesellschaftlichen Wirkung einer Persönlichkeit wird Würde zu einer Ehrung der Eigenschaften, durch die sie eine besondere Selbstveredelung ihrer Fähigkeiten und Tätigkeiten veröffentlichten und gesellschaftlich hervorkehren und für sich bestärken und nutzen können (siehe hierzu auch autoritärer Charakter).
| ![]() |