Verhältnisse, welche in sich fixiert sind, beziehen sich nicht auf anderes und entwickeln sich daher auch nicht weiter und bleiben in sich geschlossen, verschlossen für alles andere. Es sind Zustände, Geschlossenheit eines Soseins. Subjektiv sind Zustände Momente des Außer-Sich-Seins, in welchen die Sinne sich gegenseitig aufheben. Der Grund hierfür ist die Anwesenheit eines Umstands oder einer Beziehung, in der etwas wahrgehabt wird, was die Wahrnehmung selbst aufhebt (siehe Wahrnehmungszustand). Dies ist etwas, was für die Empfindung ausgeschlossen ist, was ihr fremd ist und zugleich Macht über sie hat, wie eine fremde Kraft auf sie wirkt. Ein solcher Zustand ist das außer sich Sein dessen, was ist (siehe z.B. Angstzustand). Die Bedingung hierfür sind Lebensverhältnisse, in denen eine Beziehung wahrgehabt wird, die ohne Empfindung hierfür außer sich geraten ist. Das sind Verhältnisse, die durch Leben getragen werden, das sich darin entleibt, sich nur außer sich findet. Es ist eine Formbestimmung, die ihre Macht aus einer körperlichen Anwesenheit bezieht, an die man gewöhnt ist und die daher der Erkenntnis und dem Gedächtnis fremd bleiben musste. Zustände gibt es sowohl in der Geschichte und Kultur, wie auch in der Wahrnehmung. Es sind immer herrschende Verhältnisse in denen Unterwerfung verlangt ist - jedoch nicht im persönlichen Sinn, sondern wirklich und allgemein und abstrakt. Ein Zustand ist die Kreisbewegung einer mächtigen Bestimmung, um die sich Ohnmacht ausbreitet, Geschichtslosigkeit. | ![]() |