Siehe

Zum Thema siehe auch  => Ware  => Geld  => Warenwert als Begriff der Entfremdung des Menschen von seiner Gesellschaft



Der Reichtum in der Form eines Gegenstands zur Befriedigung von irgendwelchen Bedürfnissen, im Dasein als Befriedigungsgegenstand, ist nicht als menschlicher Gegenstand, sondern als äußerer Gegenstand für den Menschen da. Ihm ist seine Entstehung und seine Beziehung zu den Menschen nur in der Form gewärtig, in welcher er für menschliche Bedürfnisse überhaupt existiert. Er erscheint also getrennt von aller Produziertheit als ein der Produktion gegenüber gleichgültiges Dasein von Befriedigungsgegenständen. Der Reichtum existiert nicht wirklich als Produkt, sondern als Gegenstand des Konsums. So erscheint die Konsumtion von der Produktion in der Ware von vornherein getrennt; – eben als Lebensmittel.

Die Herabsetzung von Produkten zu Lebensmitteln setzt die Konsumtion zum Zweck der Produktion. Dies Widerspricht dem, dass sie unmittelbar Reichtum produziert.

“Die Konsumtion als Notdurft, als Bedürfnis ist selbst ein inneres Moment der produktiven Tätigkeit.“ (MEW 13, S. 625). In der Trennung der Konsumtion als Lebensmittel von der Produktion als Lebensäußerung vollzieht sich daher auch die Trennung von der Konsumtion als Bedürfnis der Produktion und der Produktion als Gegenstand der Konsumtion.

Die Ware ist also ein äußerer, d.h. zunächst gleichgültiger Gegenstand, der für Menschen auch gleichgültig da ist, der eben als Form von Menschen gegenständlich existiert und für menschliche Bedürfnisse irgendeiner Art da ist. Die Ware ist von und für Menschen, aber zugleich ein Gegenstand für sich. Dies widerspricht zunächst der Aussage, daß sie wesentlich Reichtum der bürgerlichen Gesellschaft ist, denn dieser äußere Gegenstand ist nicht gegenständlicher Reichtum, aber ein Gegenstand, worin der Reichtum der bürgerlichen Gesellschaft erscheint. Dies ist der Grund, warum wir sie zu untersuchen haben, denn diese Unaufgelöstheit von Reichtum und Ware weckt dem die Frage nach dem Grund, der sich nicht partiell und getrennt von ihm im Wesen fremder Dingen dulden kann.