Siehe

Zum Thema siehe auch  => Ware  => Geld  => Warenwert als Begriff der Entfremdung des Menschen von seiner Gesellschaft



Der Reichtum in der Form eines Gegenstands zur Befriedigung von irgendwelchen Bed�rfnissen, im Dasein als Befriedigungsgegenstand, ist nicht als menschlicher Gegenstand, sondern als �u�erer Gegenstand f�r den Menschen da. Ihm ist seine Entstehung und seine Beziehung zu den Menschen nur in der Form gew�rtig, in welcher er f�r menschliche Bed�rfnisse �berhaupt existiert. Er erscheint also getrennt von aller Produziertheit als ein der Produktion gegen�ber gleichg�ltiges Dasein von Befriedigungsgegenst�nden. Der Reichtum existiert nicht wirklich als Produkt, sondern als Gegenstand des Konsums. So erscheint die Konsumtion von der Produktion in der Ware von vornherein getrennt; – eben als Lebensmittel.

Die Herabsetzung von Produkten zu Lebensmitteln setzt die Konsumtion zum Zweck der Produktion. Dies Widerspricht dem, dass sie unmittelbar Reichtum produziert.

“Die Konsumtion als Notdurft, als Bedürfnis ist selbst ein inneres Moment der produktiven Tätigkeit.“ (MEW 13, S. 625). In der Trennung der Konsumtion als Lebensmittel von der Produktion als Lebensäußerung vollzieht sich daher auch die Trennung von der Konsumtion als Bedürfnis der Produktion und der Produktion als Gegenstand der Konsumtion.

Die Ware ist also ein �u�erer, d.h. zun�chst gleichg�ltiger Gegenstand, der f�r Menschen auch gleichg�ltig da ist, der eben als Form von Menschen gegenst�ndlich existiert und f�r menschliche Bed�rfnisse irgendeiner Art da ist. Die Ware ist von und f�r Menschen, aber zugleich ein Gegenstand f�r sich. Dies widerspricht zun�chst der Aussage, da� sie wesentlich Reichtum der b�rgerlichen Gesellschaft ist, denn dieser �u�ere Gegenstand ist nicht gegenst�ndlicher Reichtum, aber ein Gegenstand, worin der Reichtum der b�rgerlichen Gesellschaft erscheint. Dies ist der Grund, warum wir sie zu untersuchen haben, denn diese Unaufgel�stheit von Reichtum und Ware weckt dem die Frage nach dem Grund, der sich nicht partiell und getrennt von ihm im Wesen fremder Dingen dulden kann.