Wolfram Pfreundschuh (1985) aus T�RSPALT Nr. 11
Bericht vom Bundesarbeitskreis �Gesundheit und Soziales�
der GRUNEN (1.12.84) in Berlin
Der vorstehende Artikel war mit anderen Texten eine der Unterlagen, auf welcher die Diskussion von Bundesgr�nen, DGSP, Vertretern der Sozialpsychialrie und Initiativen und Offersiven (Gale-Leute aus D�nemark, Graue Panther, AK �Ohne Psychiatrie� der AL Berlin, Irrenoffensive, einzelnen Betroffenen und dem T�RSPALT) gr�ndete. Obwohl die DGSP und andere Vertreter der Sozialpsychiatrie bis zuletzt mit allen Tricks der Stimmungsmache und Diskussionsverfremdung dagegen arbeiteten, kam es zum ersten Mal zu einer Zusammenstellung weitgehender Forderungen gegen die Psychiatrie, die im wesentlichen von der Irrenoffensive und dem T�RSPALT vorgelegt worden Waren und vom Plenum schlie�lich verabschiedet wurden.
In der Nachbearbeitung dieses antipsychiatrischen Konsens ergab sich der Entwurf des nachfolgend abgedruckten �Sprechervertrags�, der vom T�RSPALT ausgearbeitet wurde und mit Erg�nzungen der Irrenoffensive, der Indianerkommune und der Zustimmung der Grauen Panther schlie�lich zur Plattform f�r die Weiterarbeit gegen die Psychiatrie wurde.
Sowohl von den genannten Initiativen als auch von uns wurde er inzwischen auf vielen Veranstaltungen vorgestellt und hat so schon eine umfassende Diskussion �ber die Psychiatrie auch in den Gremien erzeugt, die sich sonst gerne hinter ihrer �Verantwortung� und ihrem �Versorgungsauftrag� verstecken.
Unser erstes konkret zur Durchsetzung anstehendes Vorhaben ist die Errichtung der ersten Weglaufh�user. Allein in M�nchen gibt es 20 leerstehende H�user im Besitz der Landeshauptstadt.
ENTWURF ZUR VORLAGE BEI DEN GR�NEN
zwischen den GR�NEN und dem Verband folgender Initiativen:
Irrenoffensive, T�RSPALT, Graue Panther (Altenpsychiatrie), Indianerkommune (Jugendpsychiatrie)
Die GR�NEN werden in allen relevanten politischen Gremien die nachfolgend genannten Forderungen der oben genannten Gruppen vertreten, f�r deren Verbreitung in ihren Publikationen sorgen und den Gruppen alle geplanten und durchgef�hrten Verhandlungen zu diesen Forderungen berichten und f�r weitgehende Mitsprache sorgen. In allen Fragen der Verwirklichung dieser Forderungen bleiben sie im Kontakt mit den Gruppen und werden deren Einw�nde und Erl�uterungen weitertragen. Sollten ihnen so schwerwiegende Zweifel an deren Richtigkeit komrnen, da� sie hiervon abtreten wollen, so werden sie dies den genannten Gruppen unverz�glich mitteilen. Wenn sich Betroffene an Abgeordnete der GR�NEN wenden, so erhalten sie von dort alle M�glichkeiten zur Kontaktnahme und Diskussion (Kontaktadressen, Informationen).
Forderungen zur Abschaffung der Irrenh�user
1. Abschaffung aller psychiatrischen Einrichtungen ohne Wenn und Aber und ab sofort
a) j�hrliche Reduzierung der Finanzierung der Anstaltspsychiatrie um 20 % und ihre zweckgebundene Umleitung auf alternative Hilfeformen (wie 3.) oder Ubergabe dieser Einrichtungen zur vollst�ndigen Selbstverwaltung (wie 4.).
Um den gegenw�rtigen oder durch die Einweisung in die Psychiatrie erzeugten Existenzproblernen der Insassen gerecht zu werden, mu� beim Abbau der Anstaltspsychiatrie die Zeit ber�cksichtigt werden, wo diese unterkommen k�nnen. Au�erdem sind viele Einrichtungen und H�user von ihrer Bauweise oder Lage her nicht unmittelbar in Selbstverwalturrg zu �bernehmen. Zugleich soll auf keinen Fall durch die Abschaffung der Irrenh�user auf private Strukturen wie Familie, Gemeinde oder nationale Wohlfahiisverb�nde zur�ckgegriffen werden. Es rn�ssen also viele neue Existenzm�glichkeiten (Wohnungen und H�user) geschaffen oder anderern Gebrauch entzogen werden. Eine Etatk�rzung um 20% pro Jahr mit gleichzeitiger Umwidmung der.Finanzmittel (siehe 3.) erscheint unter diesen Bedingungen dern �bergang gewachsen und auch gegen�ber den M�glichkeiten der Insassen realistisch. Erfahrungen der italienischen Psychiatrie k�nnen das belegen. Sp�testens 1995 darf es keine �ffentlich oder privat finanzierte station�re Bettenpsychiatrie mehr geben!
b) Keine Scheinalternativen! Keine Verl�ngerung des �psychiatrischen Modellprogramms�!
Die sozialpsychiatrischen oder gemeindepsychiatrischen Modelle und Einrichtungen sind ohne das Selbstbestimrnungs- und Hausrecht der Betroffenen (siehe 4.) und ohne Abschaffung der therapeutischen Gewalt (siehe 2.) nur Verdopplung der Psychiatrie von der �intrarnuralen Psychiatrie� zur �extramuralen Psychiatrie�. Das Modellprogramm der DGSP, das diese Interessen eindeutig verfolgt, soll mit dem Jahr 1985 auslaufen; die Finanzmittel sollen an das Altemativprogramrn (siehe 3.) �berschrieben werden. Sollten einzelne sogenannte Modelleinrichtungen eine Entsprechung zu den hier dargestellten Forderungen behaupten, so k�nnen sie follbestehen, wenn sie je einzeln den Beweis hierf�r erbringen.
c) Keine Neufinanzierung, sondern tendenzieller Abbau der sogenannten Rehabilitationseinrichtungen in dem Ma�e ihres �Unn�tigwerdens� durch Alternativprojekte. Selbstbestimmung der Betroffenen darin und �bernahme dieser Einrichtungen in Selbstverwaltung der Betroffenen (wie 3.).
�Rehabillitation� oder �Wiedereingliederung� soll den Betroffenen an die untersten Ebenen der abstrakten �Arbeitswelt�, das hei�t: an Hilfs- und Handlangerarbeiten der Industrie, an leere Funktionst�chtigkeit bei endlos stupiden T�tigkeiten gew�hnen. Obwohl diese Reha-Einrichtungen absolute Chancengleichheit behaupten, ist es nur ein sehr kleiner und mit unw�rdigen Methoden ausgew�hlter Teil der Betroffenen, die hierdurch eine �Chance� haben, mit den b�rgerlichen Berufen gleichzuziehen. Aber auch dann wird der Betroffene allein schon �ber die Form der �F�rderung� (Kontrolle und unterbezahlte T�tigkeit) nur in seiner Abh�ngigkeit und dem Gef�hl seiner Unweiligkeit best�rkt und zugleich durch weitgehende Bedingungen (Psychiatrisches Gutachten, Psychiatrische Therapie, kontrollierte Psychopharmaka-Einnahme, arbeitsabh�ngiges Wohnrecht) zur Ohnmacht und Unterwerfung an ein ungewolltes Leben gezwungen. Diesen Verh�ltnissen war er ja auch schon vor seiner Intemierung unterlegen! An die Stelle solcher diskrirn'nierenden und totalisierenden Einrichtungen m�ssen m�glichst schnell selbstverwaltete Arbeitskooperativen von Betroffenen durch Umwidmung der hier verwendeten Gelder treten (siehe 3.).
2. Sofortige Unterbindung unmittelbarer oder mittelbarer therapeutischer Gewalt!
a) Verbot und Unterbindung jedweder Zwangsbehandlung innerhalb und au�erhalb der psychiatrischen Anstalten.
Gesundheit kann man nicht verschreiben, Normalit�t aber wird erzwungen. Die Behauptung der �berwindung einer Not ohne Willen oder gegen den Willen des Betroffenen (�zum Zwecke seiner Gesundheit� - so die Unterbringungsgesetze), soll kaschieren, da� man mit seiner Ohnmacht operiert: Zwangsbehandlung ist immer Staatsgewalt, auch wenn sie mit der vielzitierten Lebensgefahr begr�ndet wird (die man z.B. bei den �Zeugen Jehovas� ohne Zwangsbehandlung bestehen l��t). In allen Unterbringungsgesetzen rn�ssen die Paragraphen zur Zwangsbehandlung ersatzlos gestrichen we rden. jede Anwendung von Gewalt bei der �Therapeutischen Behandlung� wird damit als K�rperverletzung verfolgt. Pers�nlichkeitsver�ndernde bzw. -zerst�rende �Ma�nahmen� wie Zwangssterilisation, Lobotomie, Elektroschock, Insulinschock, Cardiazol-Schock und Spritzung von Neuroleptika gegen den Willen des Betroffenen sind als Verbrechen irn Sinne der Menschenrechte und der Grundrechte der BRD einzustufen und weltweit zu �chten. jede Ermunterung hierzu (z.B. in der Psychiatrie-Enqu�te) unterliegt daher dem Verbot der Aufforderung zur Gewalt (� 128, � 128a).
b) Generelles Verbot von pers�nlichkeitsver�ndernden bzw. - zerst�renden �Therapeutische Ma�nahmen� wie z.B. Sterilisation, Lobotomie, Elektroschock, Insulinschock, Cardiazolschock, Neuroleptika, chemische Kastration durch Androcur und Verbot der produktiven Forschung f�r solche �Therapien�.
Das wichtigste Werkzeug der Psychiatrie zur Menschenbeherrschung und zur Kontrolle und Sanktionierung der Norrnalit�t, das wichtigste Mittel, Menschen unter f�r sie unsinnig gewordene Lebensverh�ltnisse zu unterwerfen sind die genannten �Therapeutischen Ma�nahmen�. Diese k�nnen von den Betroffenen durchaus �gewollt� sein - etwa wie ein Suchtmittel in unertr�glichen Lebenssituationen �gewollt� sein kann. Hieraus ihre Anwendung aber zu begr�nden ist h�chster Zynismus gegen jedes Leben und eindeutig politisches Machtinteresse. Wenn zur �L�sung�von Problemen die Ausrottung der F�higkeit zur ProblerrLerkennung oder die Vernichtung lebendiger Organe oder die Erzeugung von �Zweitkrankheiten�(z.B. durch die systematische �Symptomprovokation� nach Haase oder die Funktionsst�rung der Nerven durch Neuroleptika, die einem verdeckten Parkinsonismus entspricht) betrieben wird, so kann dies nur einem unbeschr�nkten Machtinteresse �ber alles Leben und �ber jedwede menschliche Identit�t hinweg entspringen.
Zu alledem - will man darauf noch eingehen - zeigt die in gro�en Z�gen unwahre und schon wissenschaftlich unhaltbare Begr�ndung zur Anwendung von Schocktherapie und Sterilisation die Gewaltt�tigkeit des Anwendungsinteresses: weder die �Schocktherapien� noch die �freiwillige Sterilisation von Triebt�tern� haben erwiesen, da� sich eindeutig fa�bare �Besserungen� ergeben, was immer dies hei�en mag. Die Forschung ist auch inhaltlich auf keinerlei �Problemerkennung� - weder im genauesten noch im weitesten Sinn des Wortes - ausgerichtet, sondern praktisch nur auf die Niedermachung von �St�rverhalten� und ideologischer Absicherung brutaler chemischen, elektrischer und chirurgischer Kastration und zum Teil auch Folter. In den Versuchslabors, den Tierqu�lanstalten der Pharmaindustrie wird anschaulich vorexerzleil, was hierbei herauskommen soll: Beherrschung von Menschen durch Sch�digung ihrer Organe; - Fixierung und L�hmung des >>Problempotentials�.
c) Gleichstellung der Neuroleptika mit allen �harten Drogen�
Auch wo die "pers�nlichkeitsver�ndernde Wirkung" von Neuroleptika nicht gegeben ist, haben diese keinerlei "heilende Wirkung". Sie enthalten fast nur St�r- und Hemmsubstanzen, welche die urspr�ngliche �Krankheit� �berlagern, irritieren und unkenntlich machen sollen, die Nerven�beilragung blockieren bzw. iritieren (�bertragungsst�rungen der Synapsen) oder die Dr�sent�tigkeiten und den Zellstoffwechsel (Em�hrung der Nervenzellen) bis hin zur vollst�ndigen L�hrnung und zur totalen Organst�rung disfunktionalisieren. Sie bewirken Sinnesst�rungen, die als Heilung ausgegeben werden, f�r den Betroffenen aber oft fatale Folgen haben: schwere �Funktionsst�rungen� der Muskulatur, der Wahrnehmungsorgane, der Dr�senaussonderungen, der Geschlechtsorgane, der Verdauung, Erkrankung von Leber, Milz und Blutk�rperchen und h�ufig Selbstt�tungen wegen nachfolgenden Depressionen oder weil die Organl�hmung im Gegensatz zur inneren-Erregtheit nicht auszuhalten ist. Um ihre Anwendung zu verhindern und um den therapeutischen Mythos der Psychiatrie zu entschleiern sind sie als harte, gesundheitssch�dliche und zurn Teil besonders lebensbedrohende Drogen einzustuten und dem Bet�ubungsmittelgesetz in diesem Sinne zu unterstellen. Damit wird ihre Verteilung bzw. Verschreibung, ihre Empfehlung oder die Verf�hrung zur Einnahme untersagt und ihre Vergabe h�chstlens zum Zwecke der Entw�hnung erm�glicht. Den Neuroleptika-Abh�ngigen sind die bekannten M�glichkeiten zum Entzug zu gew�hren und altemative Entziehungskuren zu finanzieren. Das Bet�ubungsmittelgesetz ist dahingehend zu entsch�rfen, da� nur die Herstellung und Verbreitung von Drogen, nicht aber ihre Einnahme bestraft werden kann.
d) Ersatzlose Abschaffung von Fixierungen und Isolierungen (K�figbetten, Gurten, Aussonderungen, Isolierzellen)
Fixierungen und Isolierungen existieren aus dem einzigen Grund, den station�ren Tagesablauf zu sichern und die Pflegeschl�ssel bei �unruhigen Patienten� oder jugendlichen in Heimen billig zu halten. Oft werden Menschen auf Station tage- oder wochenlang in Isolierzellen eingeschlossen oder ans Bett gefesselt oder Alte und Kinder in K�fige eingesperrt, angeschnallt und an der Leine zusammengebunden, um durch �Freiheitsentzug� sie zum willenlosen Ergehenlassen des Anstalts�lebens� zu bringen. Fixierung und Isolation sind reine Zuchtmittel und wenn dabei - was eben fast immer so ist - die Insassen mit Neuroleptika niedergespritzt werden, sind sie nichts anderes als Folterkammern der Technokratie von Recht und Ordnung. Schon die Fensterlosigkeit und Kunstlichtbeleuchtung der Isolierzellen (sensorische Deprivation) zeigt, wes Geistes Kind die �Ruhigstellungsma�nahmen� sind: Keirnzellenbeherrschung.
Sie sollen ab sofort, nicht mehr benutzt werden durten. Unruhe soll dorthin k�nnen, wo sie herkommt - und wo Auseinandersetzungen absurd verlaufen, da sind die Bedingungen hiervon zu,hinterfragen und zu �ndern!
Ein oft angewendetes Druckmittel zur Entkr�ftung der Insassen von Anstalten und Heimen ist die Drohung und Durchf�hrung einer Trennung von Insassen, die sich angefreundet oder zur gemeinsamen Besch�ftigung gefunden haben. Durch Zwangsverlegung auf andere Stationen, Zimmerabschlie�en zu bestimmten Tageszeiten oder Besuchsperren soll erreicht werden, da� in brutalen Anstalten keinerlei F�higkeit zur Kritik und Artikulation von Widerstand m�glich ist. Solche Ma�nahmen m�ssen gesetzlich untersagt werden!
e) Aufhebung der rechtlichen und ideellen Entm�ndigung (Vormundschaft und Aufenthaltsbestimmung)
Politisch fa�t sich die therapeutische Gewalt als Entm�ndigung der Betroffenen zusammen: Dadurch, da� Menschen, die der Norm nicht gehorchen k�nnen oder wollen und deshalb f�r die herrschenden StrLikturen und Verh�ltnisse disfunktional werden, als �krank�, �wahnsinnig� �psychotisch� oder �senilx( bezeichnet werden, macht man diese Strukturen zum Ma�stab gegen Menschen: zur Norrnalit�t schlechthin. Es gibt keine Normalit�t und es ist auch nicht normal, da� wer nicht normal ist, krank sein soll: Wo Menschen ver-r�ckt werden oder nicht mehr leben und arbeiten wollen oder k�nnen, da k�nnen sie eben nicht leben und arbeiten wollen, d.h. da sind die Bedingungen ihres Lebens die Gewalten gegen ihr Leben.
Wenn rnan jemanden, der diese Normalit�t nicht mehr teilt, zum Wahnsinnigen im �blen Sinn dieses Begiiffs erkl�il, will man ihn behandeln, beherrschen und sich somit eines politischen Gegners entledigen; - er soll Sache der therapeutschen Gewalt, Insasse von hierf�r errichtete Anstalten und Gef�ngnisse sein. Die Aussonderung bringt dann eben auch die Vorteile f�r die Nutznie�er dieser Verh�ltnisse: f�r den Staat, den Arbeitgeber, den Lehrherrn, die Farnilie, die Anverwandten, die Eltem oder die Erben.
Alte Menschen werden in Heime gezwungen, weil in einem pnvatwirtschaftlichen Wohlfahrts- und Rentenstaat keine Arbeit f�r sie mehr da ist, jugendliche und Kinder werden in Heimen abgeschoben, wenn die Kleinfamilie als einzig anerkannter, als normaler Ort ihrer Geburt ihnen keine Lebensm�glichkeit bietet und Ver-r�ckte kommeri in die Psychiatrie, weil ihre Gef�hle keinen Platz in den gewohnten Institutionen der Ehe und der Arbeit haben d�rfen. Kinder und jugendliche werden im Alltag immer durch Minderj�hrigkeit entm�ndigt. Sie werden bereits bei der geringsten Auflehnung (Schuleschw�nzen, Ausrei�en oder Klauen) als verhaltensgest�rt oder mit angeblichen Pubert�tsst�rungen in spezielle jugendpsychiatrische Abteilungen von Bezirks- und Landeskrankenh�usern eingesperrt. Oftmals werden sie zwangsweise mit Medikamenten behandelt und im Interesse der Normalit�t (norrnales Verhalten, normales F�hlen, normale Sexualit�t) therapiert. Alte Menschen werden bei den geringsten �Sonderbarkeiten� (Stimmen h�ren, Bettn�ssen, Widerspenstigkeit gegen Nachbarn) gef�rchtet und deshalb entweder in die Psychiatrie oder in �therapeutisch ausgerichtete Altenheime� abgeschoben. �berall ist es Gang und Gebe, sie mit starken Neur�leptika �ruhig zu stellen� und sie so zu Tode zu pflegen.
Alten- oder jugendheime, Institutionen, Amter und Familien sollen zu keinerlei therapeutischen Disziplinierungen mehr f�hig sein. Ihren �berwachungsfunktionen soll der rechtlichen Boden entzogen werden (Aufhebung des Aufenthaltsbestimmungsrechts der Eltern, des Vormunds oder des Pflegepersonals). Vormundschaft soll vollst�ndig abgeschafft werden. F�r den Fall, da� ein Mensch selbst einen Beistand zur Erledigung seiner Amtsgesch�fte und Existenzsicherung verlangt, ist ihm dieser ohne Verf�gungsrecht zu gew�hren.
f) Rechtliche Absicherting des Psychiatrischen Testaments
Um den Willen eines Betroffenen f�r den Fall festzuhalten, wo er zu einer Willens�u�erung nicht in der Lage ist, soll die zuvor schriftlich niedergelegte Willens�u�erung f�r jede Handlung Dritter, speziell in Hinsicht auf die Ablehnung psychiatrischer Behandlung, bindend sein und rechtlich wie das Testament im Falle des Todes gesch�tzt werden.
3. Beschaffung und Finanzierung von Lebens- und Arbeitsm�glichkeiten f�r Betroffene
a) Verf�gbarmachen oder Errichten und Legalisierung von Weglaufh�usern in jeder Stadt, in deren Umkreis psychiatrische Anstalten sind mit einer Kapazit�t von mindestens 10% der gegenw�rtigen Bettenzahl in den Anstalten.
Damit Versorgungs- oder Hilfeeinrichtungen keine existentielle Gewalt �ber Betroffene behalten, sind H�user zur Verf�gung zu stellen oder zu erbauen, welche ihnen f�r �bergangszeiten bis zu einem Jahr Lebensm�glichkeiten und M�glichkeiten zur Auseinandersetung �ber die eigene Lage und das eigene Fortkommen - �hnlich den breits teilweise vorhandenen Frauenh�usern - bieten.
Schon bestehende H�user �hnlicher Art, wohin Betroffene fl�chten k�nnen,werden zur Zeit irnmer noch vom Staat oder anderen Interessensaruppen (Familien und deren Organisationen und Interessensvertretungen) verfolgt und kriminalisiert (vergl. die "Recht"-Sprechuiig gegen die Indianerkommune), sobald sie sich den Wohlfahilsverb�nden oder dem, Samariterdienst entziehen und politische Befreiung suchen. Solche Kriminalisierung die durch einschl�gige Paragraphen des Arbeits- und Familienrechts rn�glich ist, soll d�rch �nderung dieser Gesetzestexte verunrnbglich werden.
b) Wohnr�ume und Wohngemeinschaften f�r ehemalige Psychiatrieinsassen
Entsprechend der Bettenzahl der gegenw�rtigen Psychiatrie sollen Wohripl�tze und Wohngemeinschaften mittels eines hierf�r aus den Anstaltspsychiatrie-Einsparungen gebildeten Fonds errichtet werden. Diese sollen frei von jeglichen therapeutischen oder administrativen Bedingungen bleiben (siehe 4.) und Wohnrecht auf bestimmte Zeit garantieren. Sie sollen au�erdern Selbstverwaltungsorgane (Sprecher oder �hnliche politische Strukturen) bilder, und hierf�r alle n�tigen Rechte und Mittel erhalten.
Die Betroffenen sollen ferner das im Grundgesetz zugesicherie Recht ("Eigentum verpflichtet") zugesprochen bekommen, alle H�user, die l�nger als ein halbes Jahr leerstehen, zurn Wohnen und Arbeiten frei benutzen zu k�nnen.
c) Aufbau und F�rderung von Arbeiter- und Handwerkerkooperativen
Um das eigene Arbeitsverm�gen nach l�ngerer Arbeitslosigkeit (wieder) zu erproben sind die bekannteii sogenannten Rehabillitationseinrichtungen nicht nur ungeeignet sondern vor allem zur Erziehung zur Arbeitsdisziplin ausgestattet (vergl. 1.). Nur unter der Bedingung, da� Arbeit in der Auseinandersetzung mit anderen arbeitenden Menschen und mit eigener Sinnstiftung entwickelt wird, kann ein Mensch den bodenlosen Verfremdungen des Arbeitsmarkts entgegentreten. F�r eine Startzeit sind Bedingungen zu schaffen, durch welche gegr�ndete Arbeiter- und Handwerkerkooperativen ohne fr�hzeitigen Konkurrenzdruck ihre Arbeitsweise und -zusamrnenh�nge entwickeln k�nnen. Notwendig sind kostenlose R�ume, Startfinanzierung und Betriebsgr�ndungsdarlehen sowie eine dreij�hrige Begleitfinanzierung.
4. Volles Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen
a) Selbstbestimmtes Wohnen
In den Wohn- oder Unterhaltseinrichtungen, die zur Hilfe oder St�tze von Betroffenen gemeint sind, m�ssen diese selbst �ber die Gestaltung ihres Wohnens und Lebens bestimmen k�nnen. �ber alle Verh�ltnisse und Beziehungen sollen sie selbst verf�gen; - alle selbstgew�hlten Formen von Sexualit�t m�ssen m�glich sein (viele Betroffene werden wegen verbotener Liebesbeziehungen psychiatrisiert).
Die Bewohner m�ssen deshalb volles Hausrecht haben, ihre Hausordnung selbst entwerfen und ihre Verwaltung selbst bestimmen k�nnen. Es darf keinerlei Therapie oder Supervision zur Bedingung des Wohnens gemacht werden. Bewohnerversamrnlungen sollen die notwendigen Entscheidungen herbeif�hren.
b) Autonomie in allen Fragen der Hilfeleistungen
Wer urd was hilft, das k�nnen nur die erkennen und bestimmen, die Hilfe ben�tigen, Sie sind bei allen professionellen "Dienstleistungen ", die eigentlichen "Auftraggeber" und sollen daher unmittelbar und mittelbar (durch eigene Selbstbestimmungsorgane) Notwendigkeit, Durchf�hr-ung und Erfolg solcher Hilfestellungen beurteilen und kontrollieren. Alle sogenannten "therapeutischen Ma�nahmen� m�ssen von den Betroffenen und ihren Selbstbestimmungsorganen verlangt worden sein. jede �therapeutische Ma�nahme" ist somit eine auf ein bestirnmtes Problem beschr�nkte Hilfeleistungen und keine Einrichtung.
c) Schutz und Garantie f�r alle politischen Strukturen der Selbstbestimmung von Betroffenen
Die L�hmung der Insassen der Psychiatrie ist systematisch und durch viele ineinandergreifende Einwirkungen erzeugt worden: durch die forinale und inhaltliche Entrn�ndigung, durch die Entwertung der �u�erungen und T�tigkeiten des Betroffenen, durch die Entstellung seiner Organe rnittels chirurgischer, chernischer oder elektrischer Manipulationen, durch die Ausbeutung seiner Arbeit mit f�r ihn sinnlosen und so gut wie unbezahlten�Besch�ftigungen� f�r die Industrie und durch die existentielle und rechtliche Beherrschung seines Wohnens. Dieses System psychiatrischer Unterdr�ckung hinterl��t schwere Verletzungen im Selbstbewu�tsein und Selbstgef�hl des einzelnen. Deshalb mu� in jedem Bereich dieser psychiatrischen Unterdr�ckung und Menschenf�hrung Selbstbestimmung schon erm�glicht werden, bevor andere �nderungen vollzogen sind. Der Betroffene kann sich von seinem Unterdr�cker nur befreien, wenn er sich befreien kann. Es m�ssen au�er den materiellen �nderungen vor allern politische Strukturen geschaffen und gesch�tzt werden, welche diesen Proze� erlauben. Die Betroffenen m�ssen in ihrer Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte, bei ihrer Arbeit und beirn Wohnen Strukturen entwickeln k�nnen, die es jedem einzelnen garantieren, da� seine Einw�nde und �u�erungen geh�rt und ber�cksichtigt werden, da� seine T�tigkeit und Meinung die.anteilige Wirkung hat und da� seine Welt �ber seine momentane Lage und R�umlichkeit hinausgeht.
Deshalb sind �berall, wo Betroffene auf St�tze und Hilfe angewiesen sind, nicht nur Selbstveriretungen �gestattet�, - es m�ssen vielmehr zusamrnenh�ngende Rechtsformen (�hnlich den politische K�rperschaften) gebildet werden, welche die Selbstbestimmung von der station�ren, der lokalen, der regionalen und der nationalen Auseinandersetzung bis zur Bestimmung der Betroffenen �ber die Psychiatrie �berhaupt treiben kann. Insbesondeie bei den politischen und medizinischen Gremien, wo es um Rechte der Psychiatrieinsassen geht, rn�ssen sie durch Sprecher und in der Kornrnune mindestens durch einen Ombudsmann vertreten sein.
Insassen einer noch nicht aufgel�sten Irrenanstalt oder �hnlicher Einrichtungen m�ssen w�chentlich eine Stationsversammlung und monatlich eine Gesamtversammlung abhalten k�nnen, auch wenn sie zu deren Organisation nicht in der Lage sind. Sie m�ssen ihre Sprecher w�hlen k�nnen, die ihnen Kontakt zu anderen politischen Initiativen verschaffen. Vom Sprecher einer Wohngemeinschaft, �ber den Sprecher eines Arbeitskollektivs bis hin zum Ombudsmann in den politischen Gremien mu� eine durchsichtige und durchl�ssige Auseinandersetzung m�glich sein und deren Darstellung und Wirkung garantiert werden. Wir schlagen hierf�r die Unterst�tzung einer �rtlich autonomen, aber �berregional verbundenen �Vereinigung der Psychiatrieinsassen� vor, wie sie z.Z. vom Netzwerk Psychiatrie vorbereitet wird.
d) Unterst�tzung von Aufkl�rung und �ffentlichkeitsarbeit gegen die Psychiatrie
Damit die �ffentlichkeit und Betroffene von seiten der Betroffenen iiber Einrichtungen und Mittel, �ber Vorgehensweise und Funktion der Psychiatrie und gegen deren �medizinisch-wissenschaftlichen� Verbr�rnungen informiert und �ber Alternativen zur Psychiatrie aufgekl�rt werden k�nnen, ist auch ein spezieller Etat hierf�r zur Verf�gung zu stellen. Aus ihm sind alle Arbeitskreise und Publikationen zu finanzieren, die in diesem Sinne arbeiten.
Die Verwaltung und Veileilung dieses Fonds soll ebenfalls von dem Verband der Initiativen �berregional �bernommen werden.
Die vorstehenden Forderungen wurden von uns verbreitet und vertreten, wo es nur ging: beim Landesarbeitskreis der GR�NEN �Soziales und Gesundheit�, beim M�hchner Kongre� vom internationalen Netzwerk Psychiatrie (R�seau), bei verschiedenen Veranstaltungen (z.B. Mannheimer-Kreis-Tagung, Vorbereitungstreffen der blauen Karawane) und durch eine eigene Einladung zu einer Veranstaltung hier�ber. Die AG SPAK, DGSP, BayGSP und die Sozialpsychiatrischen Dienste wurden informiert. In N�rnberg hat das dortige Beschwerdezentrum, in Berlin die Irrenoffensive das ihre getan.
Reaktion: NULL. Bei den bayerischen GR�NEN vorwiegend Abwiegelei, beim R�seau - nach mehreren Versuchen, eine Antwort zu bekommen - Ablehnung der zentralen Inhalte mit Teilzustimmung in Einzelheiten, DGSP sowieso nichts, BayGSP: niemand wei� Bescheid und als man Bescheid wu�te, war auch nichts anders. Zu unserer Einladung kam kein einziger der geladenen M�nchner Psychiatrieleute oder -gruppen. Frust auf jeder Ebene!
Eines ist dadurch auf jeden Fall klar geworden: von der Seite professioneller Psychiatrie-�Mitarbeiter� und der Lobby der Betreuer ist wenig zu erwarten. Da wei� man sehr schnell (ohne da� man dar�ber �berhaupt noch diskutieren will), da� das alles �idealistische Utopien� sind. Dort werden in aller Regel die schmerzensreichen Litaneien der Berufserfahrung abgespult und fertig. Offenbar handelt es sich um zwei gegens�tzliche �Erfahrungswelten�, von denen eine nicht mehr wahr sein darf: die der Betroffenen. Die sehen doch in ihrer Umwelt und am eigenen Leib, da� sie durch die Psychiatrie (inclusive Sozialpsychiatrie) in einen Apparat der ��ffentlichen Ordnung� geraten, der sie nicht nur formell entm�ndigt, sondern ihnen auch den eigenen Boden, die einfachsten Formen und Inhalte der Selbstbestimmung, die M�glichkeit zu einer eigenen Geschichte mit oder ohne Gewalt nimmt und ihnen letztlich - ohne es selber zu wollen - die Geschichte des ewig Psychiatrieabh�ngigen zuwei�t. Dagegen soll die gro�e Chance des Sozialapparats gestellt werden - auch wenn es sie garnicht gibt. Schaut man sich eben nur die Resultate an (weil man wohl nichts anderes kennt), dann argumentiert man auch geme als Sachwalter f�r Leib und Leben mit der Not, der Willlenlosigkeit, der Lethargie usw. �der Klienten�, denen man alles wunscht, solange sie das bleiben, was man sich von ihnen auch in Fachkreisen vorstellt. Einziger Ausweg hier: der Profipatient - der neue Patiententyp der Profipsychiatrie.
Ihr Hauptproblem mit unseren Forderungen ist, da� darin das Veisorgungsgebot, dieses Hilfsmittel- und Ki�ckenbereitstellen, nicht ma�geblich ist, sondem da� dort das Leben der Betroffenen, Selbstbestimmung in eigener Wirklichkeit ausdr�cklich als Bedingung jeder Hilfeleistung gefordert wird. Da hat man sie doch vor Augen: nicht diese Emanzenpatienten, sondern die �wirklich Not leidenden�, die erwachsenen Unterschichtenkinder, die einen starken Arm (mit oder ohne Spritze in der Hand) brauchen, die von Selbstbestimmung gar keine Ahnung haben, weil �sie die garnicht kennen� usw. �Man darf die Betroffenen nicht einfach �ber einen Kamm scheren!� - Nein, das darf man nicht! Der Kamm, �ber den geschert werden mu�, soll der alte, bew�hrte medizinische und sozialpsychiatrische bleiben - mit einigen Abstrichen vielleicht: alles etwas kleiner, keine Gro�krankenh�user, etwas mehr �berblick, etwas genauere Dosierungen, etwas weniger von den harlen Sachen (Elektroschocks, Haldol, Zwangsunterbringung, gew�ltsame MedikamiBntierung, Einsperrungen, Isolierungen etc.) und ein paar neuere Wohltaten (vielleich die �basisdemokratisch� abgestimmte Dosis Haldol?).
Wenn man besonders wohlmeinend ist, empfindet man oft das als Gefahr, was �berhaupt mit dem �Klienten� los sein k�nnte, wenn der wieder einen eigenen Weg sehen kann - und sei's auch nur die M�glichkeit hierzu -, wenn der von den chemischen Nebeln und Kr�mpfen runterkommt, wenn ihm keine Versorgungshierarchie das eintrichtert, was ihm guttun soll, wenn die Menschen das Leben miteinander erarbeiten und erk�mpfen k�nnen, das sie mit sich verbinden k�nnen. Das umfa�t eben vor allem eigenes Handeln, bei dem �s auch so oder so flippig zugeht und das eine �Gefahr� auf jeden Fall enth�lt: Man wei� nicht, was dabei rauskommt. Und das Produkt will man doch allemal beherrschen: es soll ein guter Weg werden, den der Klient zu betreten hat! Vielleicht macht Arbeit nicht doch ein bi�chen frei? Da ist man gerade von der Seite der Psychiatriereformer schnell bei der Hand, jeden �nderungsversuch, der an die existenziellen Wurzeln geht, als �wilde Spekulation� abzuqualifizieren und ihm meist noch - im Selbstgef�hl des erfahrenen Versorgungsathleten - das Pr�dikat der Unverantwortlichkeit anzuh�ngen.
Ein italienischer Reformprofessor vom R�seau hat sich darin ganz gut zu erkennen gegeben, als er zu den Forderungen nach Abschaffung therapeutischer Gewalt und Zwangsmedikation �u�erte: �Ihr m��t Euch endlich dar�ber im klaren sein, da� die Gewalt dort, wo die Patienten herkommen, einfach viel gr��er ist als in den meisten Psychiatrischen Anstalten. Deshalb wende ich lieber diese Gewalt im Mindestma� an, als da� ich meine Patienten in die Gosse schicke!�
Jawohl! Die moderne Gewalt ist die aufgekl�rte Gewalt, die Gewalt zum �Wohle des Patienten�, so wie die Eltern die Z�chtigung ihrer Kinder als lebensnotwendig erachtet haben, weil es in der Welt noch h�iler zugeht. Modeme Psychiatile als Familylife im Gro�format! Dort ist man sich sicher, was Selbstbestimmung der Betroffenen �ber ihre Existenzgrundlagen und �ber ihr Leben bewirkt: Verwahrlosung und Verwilderung. Zynischer kann man *ohl nicht mehr sein!
Wir wissen sehr wohl, welche �Erfahrungen� dahinter stehen, worin sich diese Leute �im Recht� f�hlen. Das fortschrittliche Rumgezerre am Wohl des �Klienten� hat schon viel Geschichte und es ist wohl eher die Geschichte dieser Herren, die sich jetzt damit br�sten, noch besseres zu tun, indem sie die totale Versorgung betreiben. Sich einfach vorzustellen, da� man einem Menschen nur gutes Tun mu�, da� er seine �Mitmenschlichkeit� wiederfindet war nie unsere Sache. Wir haben immer darauf hingewiesen, da� es nicht um einzelne Erleichterung in einzelnen Situationen oder um bessere Versorungskapazit�ten in einzelnen Notf�llen geht. Es geht auch nicht darum, die sichtbaren Gitter zu entfernen und geschlossene Stationen zu �ffnen, damit chemisch verschlossene Menschen im Radius ihrer geschw�chten K�rperkraft freien Auslauf bekommen. Und es geht schon garnicht darum, liebe Versprechungen �ber gut gemeinte Hilfe zu verbreiten. Es geht nicht um die gro�e Freiheit - es geht um die Selbstbefreiung der Menschen in einem schier endlosen Gestriipp von St�tzapparaturen, die alle zusammen systematisch und fast l�ckenlose ineinandergreifen und darin �berhaupt nur Kunststoff, Chemie f�r jede Lebens(not)lage produzieren. Staat und Gemeinde gehen immer von der Versorgung und vom St�tzsystem aus, weil sie im Grunde gamicht helfen k�nnen und weil sie den Kern ihrer Menschenlosigkeit nicht mehr ber�hrt haben wollen. Wir m�ssen den Weg finden und gehen, den die Menschen schon lange suchen. Die Forderungen sollen der erste Schritt gegen das ganze Wohlfahrtsarrangement sein!