Aus http://www.alfredmente.de/Demokratie_aktiv/demokratie_aktiv.html
"Es gibt keine Gesetzgebung, die politische Streiks in Deutschland verbietet. Die Verfassungsgarantie des Streikrechts gilt unbegrenzt, losgelöst vom Streikgegenstand und vom Streikziel. Das Grundgesetz schützt in Artikel 9, Absatz 3 neben der Koalitionsfreiheit und der Tarifautonomie auch ausdrücklich Arbeitskämpfe, die „zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen“ geführt werden. Das Streikrecht enthält im Verfassungstext keineswegs die Einschränkung, die heute als „Verbot politischer Streiks“ im öffentlichen Bewusstsein sind.
Die Einschränkungen des Streikrechts wurden erst durch Arbeitsgerichtsentscheidungen, durch so genanntes „Richter-Recht“, vorgenommen. Danach ist ein Streik verboten, wenn Kampfziel- adressat und Kampfmitteladressat nicht dieselben sind. Das wäre der Fall, wenn ein Streik sich gegen die Regierung richtet, aber die Betriebe treffen und schädigen würde. Der erste Präsident des Bundesarbeitsgerichtes, Hans Carl Nipperdey, der bereits unter den Nazis „Recht“ gesprochen hatte, formulierte den bis heute dominierenden Standpunkt, nach dem politische Streiks „Eingriffe in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ und deshalb rechtswidrig seien zum Beispiel Streiks gegen die Rente mit 67. Diese Logik stellt ausdrücklich das Recht, ungehindert Geschäfte und Profite machen zu dürfen, über das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und damit der großen Mehrheit des Volkes, für ihre sozialen Bedürfnisse zu kämpfen.
Damit hat Deutschland das restriktivste Streikrecht in Europa. Die deutsche Rechtsprechung schränkt das Streikrecht auf Ziele ein, die nur tariflich geregelt werden können. Im europäischen Vergleich sind politische Streiks, die sich gewöhnlich gegen die Regierungspolitik richten, neben Deutschland nur in Dänemark und Großbritannien verboten. In Italien, Frankreich, Spanien, Portugal und Österreich haben in den vergangenen Jahren Generalstreiks oder ähnliche Aktionen stattgefunden, die sich gegen Rentenreformen, Sparpakete oder gegen die Aufweichung des Kündigungsschutzes richteten. In weiteren europäischen Ländern hat es eine Fülle von politischen Streiks bis hin zu Generalstreiks gegeben. Was in vielen anderen Staaten selbstverständlich ist, wird in Deutschland durch Politik und Rechtsprechung unterdrückt." (Der Politische Streik von Franz Kerjes aus: "Demokratie aktiv")