„Hinter dem vor allem in der Meinungsforschung gebrauchten Begriff verbirgt sich grob gesagt das Treffen von Aussagen über das Verhalten oder Einstellungen großer Gruppen auf Basis der Befragung einer deutlich kleineren Gruppe, die der Zusammensetzung der großen möglichst ähnlich ist". (ÖsterreichischeS Fachmagazin Science: Zum Instrument „repräsentative Stichprobe“) Wo eine Idee noch nicht verwirklicht ist und also noch nicht wirklich existiert aber als ein Vorhaben besteht und dieses beschreibt, muss man sie erst mal in irgendeiner Form repräsentieren, um Menschen daran zu interessieren und zum Engagement zu ihrer Verwirklichung zu ermutigen, zu bewegen oder anzutreiben. Repräsentation vermittelt daher keine Wirklichkeit sondern lediglich einen Plan, die Formulierung einer Vision, ganz gleich, ob die illusionär oder utopisch ist oder nur irgendwie wahr gemacht werden kann. Sie stellt aber immerhin eine hierfür notwendige Leistung dar, die sie aber nur vorstellt und somit der Vorstellung zur Möglichkeit ihres Erfolgs dienlich ist. Ihre Repräsentation soll Menschen ergreifen, ohne dass sie schon sinnlich einbegriffen sind oder ihnen die Sache noch nicht vollständig begreifbar ist, also auch noch nicht wirklich wahr ist, muss man sie wenigstens visualisieren können. Von da her macht sie die Wahrnehmung eines abwesenden Vermögens reizvoll, um hierdurch den Entschluss zu seiner Verwirklichung anzutreiben, durch den wahrgemacht werden soll, was ihre Wirklichkeit verändert. Repräsentation ist also die Darbietungsform eines reizvollen Vorhabens - so, wie dieses aus der Interpretation eines Vermögens sich hierfür darstellen lässt. Es soll den erwarteten Nutzen einer Investition formulieren und seinen Zweck für das Engagement hierfür ästhetisch darstellen. Von daher ist die Repräsentation die Ausdrucksform eines ästhetischen Willens, der den Zweck eines Einsatzes ästhetisiert und Wohlmeinung erzeugen soll. In der Politik wird hierfür ein Gemeinwohl unterstellt, wodurch vor allem die Wählermeinung in einer Repräsentativen Demokratie vorgehalten wird, sodass sich in deren politischen Verhältnissen ein ästhetischer Wille als politischer Wille einer demokratisch initialisierten Meinungsbildung als eine politische Masse von Massengefühlen die von den Repräsentanten wohlmeinender oder sachlich interessierter Interpreten mehr oder weniger adäquat - ganz nach ihrem persönlichen oder parteilichen Wissen und Gewissen ihres Vorstellungsvermögens - durchgesetzt. Dies unterscheidet sich daher auch wesentlich von der politischen Willensbildung der qualifizierten Delegation eines Rätesystems. Sie bestimmt sich aus dem Meinen und Dafürhalten der Bürgerinnen und Bürger, die ihre Meinung hierdurch popularisieren. Meinung ist allerdings im Wesentlichen eine einseitige und also abstrakte Interpretation einer Urteilsbildung im Dazwischensein von Vielem, das Dafürhalten des Meinen (siehe hierzu auch Besitz), eine Position zu bestimmten Gegebenheiten im eigenen Lebensraum, den Lebensbedingungen, Ereignissen oder Sachen. Sie wird aus einer Dafürhaltung oder Dagegenhaltung aus dem bloßen Verstand oder einer Stimmung der Selbstgefühle begründet, in der das Gemeinte substanziell als unüberwindbar einbegriffen zu sein scheint. Von daher geht die Meinung in eine Entscheidung über, ohne dass ihre Sache begriffen sein muss. Als Position ist sie daher wesentlich begrifflos. Es ist die Position des Meinen, die ich vom Standpunkt des Besitzes aus habe. Repräsentative Demokratie ist die Formation einer Staatskultur, die sich durch eine politische Kultur begründet. Wo Politik Ausdruck der Repräsentation eines politischen Willens ist oder sein soll, stelt sie vor allem den Willen einer bestimmten Klasse von Politikerinnen und Politikern dar, deren Lebensbedingungen es erlauben, dass sie ihren persönliche Willen politisch ausbilden und auseinandersetzen können, die also schon vor ihrer Wahl in einer repräsentativen Demokratie über dem entsprechende Freizeit und Einkommen verfügen, womit sie die Verhältnisse ihres Willens politisch ausstatten können. Zsweidrittel der deutschen Parlamentarier waren daher vor ihrer Wahl schon Beamten, die sich naturgemäß dem Willen des Staates unterordnen und seiner Bürokratie im Wesentlichen zustimmen (siehe hiergegen auch die Bestimmungen einer qualifitierte Delegation). Der bürgerliche Staat ist durch die Herkunft seine Repräsentanten ein Beamtenstaat, der darauf angelegt ist, politische Auseinandersetzungen zur Befriedung des Gemeinwesens der bürgerlichen Gesellschaft zu nutzen und dem Bewusstsein einer allgemeinen Absicht, einem abstrakt allgemeinen Bewusstsein zu dienen. |