Gebrauchsgut: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Gebrauchsgut ist ein [[Gut]], eine [[Sache]] oder Leistung, die man brauchen kann, weil sie zu einem [[bestimmten]] [[Zweck]] [[nützlich]] ist, aber nicht unbedingt für diesen angeeignet werden muss, weil er als [[Eigenschaft]] an der Sache selbst ist, egal wem sie gehört und in welcher [[Form]] sie existiert. Es ist ein nützliches Ding, das entweder von Natur aus für Menschen nützlich ist oder durch eine Arbeit entstanden ist, die Naturstoffe nützlich gemacht haben, indem sie an ihnen bestimmte [[Eigenschaft]]en geformt hat.  
Ein Gebrauchsgut ist ein [[Gut]], eine [[Sache]] oder Leistung, die man brauchen kann, weil sie zu einem [[bestimmten]] [[Zweck]] [[nützlich]] ist, aber nicht unbedingt für diesen angeeignet werden muss, weil er als [[Eigenschaft]] an der Sache selbst ist, egal wem sie gehört und in welcher [[Form]] sie existiert. Es ist ein nützliches Ding, das entweder von Natur aus für Menschen nützlich ist oder durch eine Arbeit entstanden ist, die Naturstoffe nützlich gemacht haben, indem sie an ihnen bestimmte [[Eigenschaft]]en geformt hat.


Ein Gebrauchsgut unterscheidet sich von seinem [[Gebrauchswert]] darin, dass es lediglich die gegenständliche [[Körper]]form des Aneignungsrechts darstelllt, die den Gebrauchswert ausmacht. Es ist also zwar immer in seinen Eigenschaften [[gegenständlich]], nicht aber als ein [[äußerer Gegenstand]], sondern durch seine Eigenschaften selbst in einer Beziehung zu den Menschen, die ihn nützlich finden. Von daher muss ein solches Gut nicht unbedingt als [[Ware]] existieren, ist aber für die Warenform Bedingung ihres [[Gebrauchswerts]], sobald es zur Ware wird. Es kann also unter bestimmten Bedingungen zur Ware werden und für ihren Tausch bereitet sein oder auch darüber hinaus nützlich sein, ohne getauscht zu werden (z.B. als Verkehrsmittel oder Wohnung, das sich auch über die Verwirtschaftungszeit hinaus verwenden lässt und als reines [[Privateigentum]] z.B. als Acker, Industrieanlage wertbildend sein kann, insofern es Prduktionsmittel ohne [[Wert]] bleibt). Im Unterschied zum [[Kulturgut]] geht ein Gebrauchsgut im Verbrauch unter, wird füher oder später verbraucht.  
Ein Gebrauchsgut unterscheidet sich von seinem [[Gebrauchswert]] darin, dass es lediglich die gegenständliche [[Körper]]form des Aneignungsrechts darstelllt, die den Gebrauchswert ausmacht. Es ist also zwar immer in seinen Eigenschaften [[gegenständlich]], nicht aber als ein [[äußerer Gegenstand]], sondern durch seine Eigenschaften selbst in einer Beziehung zu den Menschen, die ihn nützlich finden. Von daher muss ein solches Gut nicht unbedingt als [[Ware]] existieren, ist aber für die Warenform Bedingung ihres [[Gebrauchswerts]], sobald es zur Ware wird. Es kann also unter bestimmten Bedingungen zur Ware werden und für ihren Tausch bereitet sein oder auch darüber hinaus nützlich sein, ohne getauscht zu werden (z.B. als Verkehrsmittel oder Wohnung, das sich auch über die Verwirtschaftungszeit hinaus verwenden lässt und als reines [[Privateigentum]] z.B. als Acker, Industrieanlage wertbildend sein kann, insofern es Prduktionsmittel ohne [[Wert]] bleibt). Im Unterschied zum [[Kulturgut]] geht ein Gebrauchsgut im Verbrauch unter, wird füher oder später verbraucht.


Gebrauchsgüter haben in der [[bürgerlichen Gesellschaft]] überhaupt nur die gesellschaftliche [[Form]] des [[Gebrauchswerts]]. Sie existieren als deren [[Inhalt]] solange, bis sie aufgebraucht sind. In dieser Form sind sie nicht durch das [[Eigentum]] an einer Sache, sondern durch deren [[Besitz]] bestimmt. Die Besitzerin oder der Besitzer des Gebrauchsguts hat damit das ([[bürgerliche]]) [[Recht]], diese Sache oder Leistung zu venutzen, bis sie aufgebraucht ist, ohne für deren Erneuerung verpflichtet zu sein. Auch mit der Eigenheit dieses Guts hat er oder sie nichts zu tun, wenngleich deren [[Eigenschaften]] den [[Zweck]] des [[Gebrauchs]] entsprechen müssen.
Gebrauchsgüter haben in der [[bürgerlichen Gesellschaft]] überhaupt nur die gesellschaftliche [[Form]] des [[Gebrauchswerts]]. Sie existieren als deren [[Inhalt]] solange, bis sie aufgebraucht sind. In dieser Form sind sie nicht durch das [[Eigentum]] an einer Sache, sondern durch deren [[Besitz]] bestimmt. Die Besitzerin oder der Besitzer des Gebrauchsguts hat damit das ([[bürgerliche]]) [[Recht]], diese Sache oder Leistung zu venutzen, bis sie aufgebraucht ist, ohne für deren Erneuerung verpflichtet zu sein. Auch mit der Eigenheit dieses Guts hat er oder sie nichts zu tun, wenngleich deren [[Eigenschaften]] den [[Zweck]] des [[Gebrauchs]] entsprechen müssen.


Gebrauchsgüter sind der wesentliche [[Gegenstand]] der [[Ökonomie]], da sie an deren substanziellen Zweck interessiert ist: Dass eine Sache zum optimalen [[Nutzen]] in einer optimalen Effizienz erzeugt wird, dass sie also auch so lange wie möglich existiert und so wenig Aufwand (siehe auch [[Arbeit]]) beansprucht, wie irgend möglich.
Gebrauchsgüter sind der wesentliche [[Gegenstand]] der [[Ökonomie]], da sie an deren substanziellen Zweck interessiert ist: Dass eine Sache zum optimalen [[Nutzen]] in einer optimalen Effizienz erzeugt wird, dass sie also auch so lange wie möglich existiert und so wenig Aufwand (siehe auch [[Arbeit]]) beansprucht, wie irgend möglich.

Aktuelle Version vom 2. November 2025, 17:28 Uhr

Ein Gebrauchsgut ist ein Gut, eine Sache oder Leistung, die man brauchen kann, weil sie zu einem bestimmten Zweck nützlich ist, aber nicht unbedingt für diesen angeeignet werden muss, weil er als Eigenschaft an der Sache selbst ist, egal wem sie gehört und in welcher Form sie existiert. Es ist ein nützliches Ding, das entweder von Natur aus für Menschen nützlich ist oder durch eine Arbeit entstanden ist, die Naturstoffe nützlich gemacht haben, indem sie an ihnen bestimmte Eigenschaften geformt hat.

Ein Gebrauchsgut unterscheidet sich von seinem Gebrauchswert darin, dass es lediglich die gegenständliche Körperform des Aneignungsrechts darstelllt, die den Gebrauchswert ausmacht. Es ist also zwar immer in seinen Eigenschaften gegenständlich, nicht aber als ein äußerer Gegenstand, sondern durch seine Eigenschaften selbst in einer Beziehung zu den Menschen, die ihn nützlich finden. Von daher muss ein solches Gut nicht unbedingt als Ware existieren, ist aber für die Warenform Bedingung ihres Gebrauchswerts, sobald es zur Ware wird. Es kann also unter bestimmten Bedingungen zur Ware werden und für ihren Tausch bereitet sein oder auch darüber hinaus nützlich sein, ohne getauscht zu werden (z.B. als Verkehrsmittel oder Wohnung, das sich auch über die Verwirtschaftungszeit hinaus verwenden lässt und als reines Privateigentum z.B. als Acker, Industrieanlage wertbildend sein kann, insofern es Prduktionsmittel ohne Wert bleibt). Im Unterschied zum Kulturgut geht ein Gebrauchsgut im Verbrauch unter, wird füher oder später verbraucht.

Gebrauchsgüter haben in der bürgerlichen Gesellschaft überhaupt nur die gesellschaftliche Form des Gebrauchswerts. Sie existieren als deren Inhalt solange, bis sie aufgebraucht sind. In dieser Form sind sie nicht durch das Eigentum an einer Sache, sondern durch deren Besitz bestimmt. Die Besitzerin oder der Besitzer des Gebrauchsguts hat damit das (bürgerliche) Recht, diese Sache oder Leistung zu venutzen, bis sie aufgebraucht ist, ohne für deren Erneuerung verpflichtet zu sein. Auch mit der Eigenheit dieses Guts hat er oder sie nichts zu tun, wenngleich deren Eigenschaften den Zweck des Gebrauchs entsprechen müssen.

Gebrauchsgüter sind der wesentliche Gegenstand der Ökonomie, da sie an deren substanziellen Zweck interessiert ist: Dass eine Sache zum optimalen Nutzen in einer optimalen Effizienz erzeugt wird, dass sie also auch so lange wie möglich existiert und so wenig Aufwand (siehe auch Arbeit) beansprucht, wie irgend möglich.