Allmende: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 4. November 2025, 19:45 Uhr
Die Allmende ist der Gemeinbesitz eines Gemeinwesens (mhd. al(ge)meinde, allgemeine oder almeide = Gemeindeflur oder Gemeinweide). Als solches Gemeingut war sie ursprünglich die Bezeichnung für den Besitz einer Dorfgemeinschaft, das gemeine Grundeigentum innerhalb einer Gemarkung und ist damit die ursprüngliche Form eines bäuerlichen Gemeinwesens., das noch ganz organisch auf Grund und Boden beruht, der nicht nach einm Wert verpreist wird, siondern nach dem Vermögen von Menschen, ihn als Vermögen einer Kommune zu bewirtschaften (siehe hierzu auch internationale Kommunalwirtschaft). In armen landwirtschaftlich arbeitenden Regionen (z.B. in Peru) galt die Allmende auch bei den Bauern als der Gemeinbesitz für die Versorgung der Kranken und Alten, der von den anderen Bauern in sozialer Fürsorge bewirtschaftet wurde.