Besitzstand: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Besitzstand ist die gesellschaftliche Klasse der Menschen, welche sachliche Güter besitzen und von daher ihre Existenz sichern, wahrhaben und wahrnehmen. Der Besitz von solchen Gütern ist das Resultat einer Aneignung von Waren, die über den zur Reproduktion der Menschen nötigen Bedarf hinaus aus ihrem Verhältnis auf dem Markt genommen und in privater Hand, also als Privatform menschlichen Reichtums festgehalten sind: Privateigentum.
Der Besitzstand ist die gesellschaftliche [[Klasse]] der Menschen, welche sachliche Güter besitzen und von daher ihre Existenz sichern, wahrhaben und wahrnehmen. Der [[Besitz]] von solchen Gütern ist das Resultat einer Aneignung von [[Waren]], die über den zur Reproduktion der Menschen nötigen Bedarf hinaus aus ihrem Verhältnis auf dem Markt genommen und in privater Hand, also als [[Privat]]form menschlichen [[Reichtums]] festgehalten sind: Privateigentum.


Der Besitzstand begründet die Willensverhältnisse der bürgerlichen Gesellschaft, also vor allem ihr allgemeines politisches Interesse und ihre politische Form. Allerdings tritt diese nicht als Formation des Besitzstandes auf, sondern Marktbedingung, die jedem Menschen die Chancen zum Erwerb eines Besitzes einräumen würde. Dahinter verbirgt sich die Ironie eines Kapitals, das seinen Klassencharakter ableugnet. Natürlich sind auch diese Bedingungen wertbestimmt, und wer nur seine Arbeitskraft zum Besitz hat, kann niemals sachlich reich werden, wenn ihm nicht gesellschaftliches Kapital zur Grundlage dient (siehe Dienstleitungsgesellschaft).
Der Besitzstand begründet die [[Willen]]sverhältnisse der [[bürgerlichen Gesellschaft]], also vor allem ihr allgemeines politisches Interesse und ihre politische Form. Allerdings tritt diese nicht als Formation des Besitzstandes auf, sondern Marktbedingung, die jedem Menschen die Chancen zum Erwerb eines Besitzes einräumen würde. Dahinter verbirgt sich die Ironie eines Kapitals, das seinen Klassencharakter ableugnet. Natürlich sind auch diese Bedingungen [[wert]]bestimmt, und wer nur seine [[Arbeitskraft]] zum Besitz hat, kann niemals sachlich reich werden, wenn ihm nicht gesellschaftliches [[Kapital]] zur Grundlage dient (siehe [[Dienstleitungsgesellschaft]]).


Der Behauptung einer Chancengleichheit entspricht die Meinungsfreiheit, wonach jeder Mensch frei ist, darüber zu befinden, was das Seine sein soll, was er also will. Wille gilt damit als Resultat der Meinungen, des unmittelbaren Haben-Müssens, um das Seine zu haben, und sei es auch bloße Meinung. Hierdurch erscheint die Willensformation in die Subjektivität des allgemein Menschlichen, in die Repräsentanz des Menschseins verlegt und ist damit die Grundlage zur Bildung einer repräsentativen Demokratie.
Der Behauptung einer Chancengleichheit entspricht die Meinungsfreiheit, wonach jeder Mensch frei ist, darüber zu befinden, was das Seine sein soll, was er also will. Wille gilt damit als Resultat der [[Meinungen]], des unmittelbaren Haben-Müssens, um das Seine zu haben, und sei es auch bloße Meinung. Hierdurch erscheint die Willensformation in die [[Subjektivität]] des allgemein Menschlichen, in die Repräsentanz des Menschseins verlegt und ist damit die Grundlage zur Bildung einer[[repräsentativen Demokratie]].

Aktuelle Version vom 2. November 2025, 17:26 Uhr

Der Besitzstand ist die gesellschaftliche Klasse der Menschen, welche sachliche Güter besitzen und von daher ihre Existenz sichern, wahrhaben und wahrnehmen. Der Besitz von solchen Gütern ist das Resultat einer Aneignung von Waren, die über den zur Reproduktion der Menschen nötigen Bedarf hinaus aus ihrem Verhältnis auf dem Markt genommen und in privater Hand, also als Privatform menschlichen Reichtums festgehalten sind: Privateigentum.

Der Besitzstand begründet die Willensverhältnisse der bürgerlichen Gesellschaft, also vor allem ihr allgemeines politisches Interesse und ihre politische Form. Allerdings tritt diese nicht als Formation des Besitzstandes auf, sondern Marktbedingung, die jedem Menschen die Chancen zum Erwerb eines Besitzes einräumen würde. Dahinter verbirgt sich die Ironie eines Kapitals, das seinen Klassencharakter ableugnet. Natürlich sind auch diese Bedingungen wertbestimmt, und wer nur seine Arbeitskraft zum Besitz hat, kann niemals sachlich reich werden, wenn ihm nicht gesellschaftliches Kapital zur Grundlage dient (siehe Dienstleitungsgesellschaft).

Der Behauptung einer Chancengleichheit entspricht die Meinungsfreiheit, wonach jeder Mensch frei ist, darüber zu befinden, was das Seine sein soll, was er also will. Wille gilt damit als Resultat der Meinungen, des unmittelbaren Haben-Müssens, um das Seine zu haben, und sei es auch bloße Meinung. Hierdurch erscheint die Willensformation in die Subjektivität des allgemein Menschlichen, in die Repräsentanz des Menschseins verlegt und ist damit die Grundlage zur Bildung einerrepräsentativen Demokratie.