Gemeingut: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Gemeingut ist als Gut einer [[Gemeinschaft]] | Ein Gemeingut ist als Gut einer [[Gemeinschaft]] für jedes ihrer Mitglieder zu [[eigen]], Gemeineigentum als [[Kulturgut]]. Mit fortschreitender Differenzierung der Produktion, besonders mit der Entstehung einer gesellschaftlichen Produktionsform - wie z.B. der Industrie und ihren Produktionsanlagen (siehe [[Maschinerie]]) - wird es produktives [[Eigentum]], bislang allerdings in der Form eines [[Privateigentums]], das im Grunde aber gesellschaftliches [[Eigentum]] ist. Als dieses wird es zum [[Produktions]]- und Reproduktionsmittel der vergesellschafteten Menschen und birgt das Potenzial einer Umkehrung des Privateigentums zu einem Mittel gesellschaftlicher Produktion (siehe z.B. [[Vertragswirtschaft]]). | ||
Aktuelle Version vom 2. November 2025, 17:28 Uhr
Ein Gemeingut ist als Gut einer Gemeinschaft für jedes ihrer Mitglieder zu eigen, Gemeineigentum als Kulturgut. Mit fortschreitender Differenzierung der Produktion, besonders mit der Entstehung einer gesellschaftlichen Produktionsform - wie z.B. der Industrie und ihren Produktionsanlagen (siehe Maschinerie) - wird es produktives Eigentum, bislang allerdings in der Form eines Privateigentums, das im Grunde aber gesellschaftliches Eigentum ist. Als dieses wird es zum Produktions- und Reproduktionsmittel der vergesellschafteten Menschen und birgt das Potenzial einer Umkehrung des Privateigentums zu einem Mittel gesellschaftlicher Produktion (siehe z.B. Vertragswirtschaft).