Kommunalpolitik
Die Kommune (und nicht die Familie) ist die kleinste Zelle des Staates. Sie ist die Grundform der politischen Willensbildung, wonach sich die Entwicklung einer Gemeinde als Gemeinde gestaltet, soweit dies �konomie und Kultur zulassen. Die Kommunalpolitik ist allerdings weitgehend abhängig von den kommunal eingezogenen Steuern und daher auch von der Wirtschaftsweise des Kapitals. Aber sie ist dennoch weit einsichtiger in die konkreten Belange ihrer Bevölkerung als die Staatspolitik, weil ihre Beziehungen noch unmittelbar und konkret in der Sachwaltung der sozialen Nöte und Bedrängnisse bestehen muss und der politische Wille hiervon noch sehr abh�ngig ist. Die politischen Vertreter der Parteien ziehen hier oft an einem Strang, auch wenn sie �ber die verschiedensten politischen Parteien verschr�nkt sind. Der politische Wille als abstrakte Entwickungsvorstellung ist hier noch nicht sehr m�chtig und von daher auch leichter von konkreten Anliegen zu beeinflussen.
Um die Kommunen gegen die Macht der Finanzmärkte zu verteidigen, wäre ihre Einbeziehung in eine internationale Kommunalwirtschaft nötig. Diese beruht auf folgenden Grundlagen:
1. Die unmittelbar bestimmte wie bestimmende Lebensform der Menschen ist ihre Kommune mit einer kommunalen Rätedemokratie durch qualifiziertes Stimmrecht.
2. Die Subsistenz der Menschen muss durch eigene Grundversorgung, durch regionale Industrie (siehe Subsistenzindustrie), kommunalen Resssourcenbesitz und kommunales Grund- und Wohnungseigentum gesichert werden (siehe kommunale Reproduktionsindustrie).
3. Kein Mensch und keine Organisation darf durch den Besitz von Wohnraum, Lizenzen, Rohstoff und Energie sich bereichern.
4. Die gesellschaftliche Entwicklung der Kommunen geschieht durch ihre internationalen Beziehungen auf andere Kommunen vermittels netzartiger Vertragspartnerschaften (siehe Vertragswirtschaft) über die Verrechnung von Abeitsszeiten und Rohstoffdichte pro Produktivität.
5. Lokale Tauschbeziehungen werden durch ein zeitgebundes regionales Rechengeld in derselben Weise verträglich gemacht.