Besitzstand

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Der Besitzstand ist die gesellschaftliche Klasse der Menschen, welche sachliche Güter besitzen und von daher ihre Existenz sichern, wahrhaben und wahrnehmen. Der Besitz von solchen Gütern ist das Resultat einer Aneignung von Waren, die über den zur Reproduktion der Menschen nötigen Bedarf hinaus aus ihrem Verhältnis auf dem Markt genommen und in privater Hand, also als Privatform menschlichen Reichtums festgehalten sind: Privateigentum.

Der Besitzstand begründet die Willensverhältnisse der bürgerlichen Gesellschaft, also vor allem ihr allgemeines politisches Interesse und ihre politische Form. Allerdings tritt diese nicht als Formation des Besitzstandes auf, sondern Marktbedingung, die jedem Menschen die Chancen zum Erwerb eines Besitzes einräumen würde. Dahinter verbirgt sich die Ironie eines Kapitals, das seinen Klassencharakter ableugnet. Natürlich sind auch diese Bedingungen wertbestimmt, und wer nur seine Arbeitskraft zum Besitz hat, kann niemals sachlich reich werden, wenn ihm nicht gesellschaftliches Kapital zur Grundlage dient (siehe Dienstleitungsgesellschaft).

Der Behauptung einer Chancengleichheit entspricht die Meinungsfreiheit, wonach jeder Mensch frei ist, darüber zu befinden, was das Seine sein soll, was er also will. Wille gilt damit als Resultat der Meinungen, des unmittelbaren Haben-Müssens, um das Seine zu haben, und sei es auch bloße Meinung. Hierdurch erscheint die Willensformation in die Subjektivität des allgemein Menschlichen, in die Repräsentanz des Menschseins verlegt und ist damit die Grundlage zur Bildung einerrepräsentativen Demokratie.