Empfindungsurteil: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Empfindungsurteil will das eigene [[Befinden]] zum Inhalt eines [[Schlusses]] machen, durch welchen ausgeschlossen wird, was der [[Empfindung]] widersagt. Die Empfindung verwirklicht sich damit als ausschließliches [[Wesen]] und befindet über einen auszuschließenden [[Gegenstand]] über die Wahrnehmung, die ihn nicht [[wahrhaben]] will. Sie bringt ein [[Befinden]] zum Abschluss, macht es zu einem [[Umstand]] der Befindlichkeit, die anderes Befindungen ausschließt, sich also absolut [[bestimmt]]. Es kann daher sich zum Gegenstand des [[Urteils]] keine Empfindung mehr einstellen. Jede Empfindung ist darin ausdrücklich aufgehoben und vergangen und wirkt nurmehr als urteilendes [[Subjekt]], also rein [[objektiv]]. Das Urteil setzt sich zwar als Empfindung durch, aber zugleich nur dadurch, dass es Empfindung ausschließt. Es bestimmt also wesentlich die [[Wahrnehmung]] und will den Ausschluss bestimmter Wahrnehmungen. Von da her sind solche [[Urteile]] die Grundlage des [[�sthetischen Willens]].
Ein Empfindungsurteil will das eigene [[Befinden]] zum Inhalt eines [[Schlusses]] machen, durch welchen ausgeschlossen wird, was der [[Empfindung]] widersagt. Die Empfindung verwirklicht sich damit als ausschließliches [[Wesen]] und befindet über einen auszuschließenden [[Gegenstand]] über die Wahrnehmung, die ihn nicht [[wahrhaben]] will. Sie bringt ein [[Befinden]] zum Abschluss, macht es zu einem [[Umstand]] der Befindlichkeit, die anderes Befindungen ausschließt, sich also absolut [[bestimmt]]. Es kann daher sich zum Gegenstand des [[Urteils]] keine Empfindung mehr einstellen. Jede Empfindung ist darin ausdrücklich aufgehoben und vergangen und wirkt nurmehr als urteilendes [[Subjekt]], also rein [[objektiv]]. Das Urteil setzt sich zwar als Empfindung durch, aber zugleich nur dadurch, dass es Empfindung ausschließt. Es bestimmt also wesentlich die [[Wahrnehmung]] und will den Ausschluss bestimmter Wahrnehmungen. Von da her sind solche [[Urteile]] die Grundlage des [[ästhetischen Willens]].

Aktuelle Version vom 2. November 2025, 17:27 Uhr

Ein Empfindungsurteil will das eigene Befinden zum Inhalt eines Schlusses machen, durch welchen ausgeschlossen wird, was der Empfindung widersagt. Die Empfindung verwirklicht sich damit als ausschließliches Wesen und befindet über einen auszuschließenden Gegenstand über die Wahrnehmung, die ihn nicht wahrhaben will. Sie bringt ein Befinden zum Abschluss, macht es zu einem Umstand der Befindlichkeit, die anderes Befindungen ausschließt, sich also absolut bestimmt. Es kann daher sich zum Gegenstand des Urteils keine Empfindung mehr einstellen. Jede Empfindung ist darin ausdrücklich aufgehoben und vergangen und wirkt nurmehr als urteilendes Subjekt, also rein objektiv. Das Urteil setzt sich zwar als Empfindung durch, aber zugleich nur dadurch, dass es Empfindung ausschließt. Es bestimmt also wesentlich die Wahrnehmung und will den Ausschluss bestimmter Wahrnehmungen. Von da her sind solche Urteile die Grundlage des ästhetischen Willens.