Anspruch

Aus kulturkritik

Anspruch resultiert aus einem Vertragsverhältnis und ist die Forderung auf eine Leistung, die das in dem Vertrag garantierte Leistungsverhältnis erfüllt (z.B. Rentenanspruch). Da jeder Vertrag wechselseitig ist, besteht ein beidseitiger Erfüllungsanspruch. Politik kann nicht auf Ansprüchen Gründen, weil sie Sache eines Willensverhältnisses sind, das sich im Erbringen von Leistungen ausschöpft. Bürgerliche Politik begründet sich daher gerne mit solchen Verhältnissen (siehe z.B. Generationenvertrag), in denen sie das wirkliche gesellschaftliche Verhältnis verstecken kann und sich auf eine Geschäftsebene mit BürgerInnen stellt, um deren Ansprüchen ihre Ansprüche entgegenzuhalten. Anspruchsdenken ist der Kern des Besitzverhältnisses, in welchem alle Willensverhältnisse gründen. Es hat keinen anderen Sinn als den Sinn staatsbürgerlicher Vernunft.