Anspruch
Anspruch resultiert aus einem Vertragsverh�ltnis und ist die Forderung auf eine Leistung, die das in dem Vertrag garantierte Leistungsverh�ltnis erf�llt (z.B. Rentenanspruch). Da jeder Vertrag wechselseitig ist, besteht ein beidseitiger Erf�llungsanspruch. Politik kann nicht auf Anspr�chen Gr�nden, weil sie Sache eines Willensverh�ltnisses sind, das sich im Erbringen von Leistungen aussch�pft. B�rgerliche Politik begr�ndet sich daher gerne mit solchen Verh�ltnissen (siehe z.B. Generationenvertrag), in denen sie das wirkliche gesellschaftliche Verh�ltnis verstecken kann und sich auf eine Gesch�ftsebene mit B�rgerInnen stellt, um deren Anspr�chen ihre Anspr�che entgegenzuhalten. Anspruchsdenken ist der Kern des Besitzverh�ltnisses, in welchem alle Willensverh�ltnisse gr�nden. Es hat keinen anderen Sinn als den Sinn staatsb�rgerlicher Vernunft.