Empfindungsurteil
Ein Empfindungsurteil will das eigene Befinden zum Inhalt eines Schlusses machen, durch welchen ausgeschlossen wird, was der Empfindung widersagt. Die Empfindung verwirklicht sich damit als ausschließliches Wesen und befindet über einen auszuschließenden Gegenstand über die Wahrnehmung, die ihn nicht wahrhaben will. Sie bringt ein Befinden zum Abschluss, macht es zu einem Umstand der Befindlichkeit, die anderes Befindungen ausschließt, sich also absolut bestimmt. Es kann daher sich zum Gegenstand des Urteils keine Empfindung mehr einstellen. Jede Empfindung ist darin ausdrücklich aufgehoben und vergangen und wirkt nurmehr als urteilendes Subjekt, also rein objektiv. Das Urteil setzt sich zwar als Empfindung durch, aber zugleich nur dadurch, dass es Empfindung ausschließt. Es bestimmt also wesentlich die Wahrnehmung und will den Ausschluss bestimmter Wahrnehmungen. Von da her sind solche Urteile die Grundlage des [[�sthetischen Willens]].